Protokoll der Sitzung vom 08.12.2011

Absage an den Nachteilsausgleich – Welche neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse haben Schulministerin Löhrmann dazu bewogen, ihre in der letzten Legislaturperiode getätigten Einschätzungen zu aus ihrer Sicht notwendigen Veränderungen bei der Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Dyskalkulie grundlegend zu revidieren?

Eine Rechenschwäche, die sogenannte Dyskalkulie, stellt für betroffene Kinder und Jugendliche eine deutliche Einschränkung ihres schulischen Leistungsvermögens dar. Bei der Dyskalkulie handelt es sich jedoch nicht um eine Behinderung. Durch eine entsprechende Förderung lassen sich deutliche Fortschritte für die Betroffenen erzielen.

In den vergangenen Jahren hat sich der nordrhein-westfälische Landtag wiederholt intensiv mit der Frage der bestmöglichen Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Rechenschwächen und Rechenstörungen befasst. Hierbei wurde unter anderem die Frage diskutiert, inwieweit die Rechenschwäche in der Schule mit der LeseRechtschreib-Schwäche gleichzusetzen sei.

In einem Antrag der Grünen aus dem Jahr 2006, auf dem die heutige Schulministerin Sylvia Löhrmann als Erstunterzeichnerin aufgeführt ist (Landtagsdrucksache 14/1663) , wurde zum Beispiel explizit gefordert, eine entsprechende Lehrerausbildung und -fortbildung sowie eine kontinuierliche Beratung der Schulen und Eltern zu gewährleisten. Des Weiteren seien Fördermaterialien mit den Fachverbänden zu erarbeiten und den Schulen zur Verfügung zu stellen. Ebenfalls sollte die Dyskalkulie laut Forderungskatalog dieses grünen Antrags als Teilleistungsstörung anerkannt und ein Nachteilsausgleich für die betroffenen Schüler sichergestellt werden.

Die Kultusministerkonferenz hat in einem 2007 gefassten Beschluss eine Gleichsetzung der Rechenschwäche mit der Lese-RechtschreibSchwäche abgelehnt, ohne jedoch die in einigen Bundesländern praktizierten spezifischen Unterstützungsmaßnahmen infrage zu stellen. Im Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 4. März 2010 „Förderstrategie für leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler“ wird auch für die Rechenschwäche die (Weiter-)Qualifizierung des Personals im Bereich der individuellen Förderung und Individualdiagnostik betont.

In einer Kleinen Anfrage (Landtagsdrucksache 15/1943) wurde die Landesregierung in der laufenden Legislaturperiode befragt, wie zukünftig die Förderung der Kinder und Jugendlichen mit Dyskakulie ausgestaltet werden solle. In ihrer Antwort (Landtagsdrucksache 15/2197) sind mit dem allgemeinen Hinweis auf die individuelle Förderung als umfassendes Aufgabenfeld, dem Verweis auf die Selbstständigkeit der Schulen und einigen unspezifischen Einschätzungen die diesbezüglichen Planungen der Landesregierung jedoch ausgesprochen vage formuliert worden. Die wenig präzisen Aussagen der Schulministerin lassen eine Umsetzung der von ihr persönlich in der Vergangenheit geforderten Maßnahmen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen, die von Dyskakulie betroffen sind, nicht nachvollziehbar erkennen.

Ebenfalls wurde durch die Schulministerin in der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage betont, dass der 2007 gefasste Beschluss der Kultusministerkonferenz „Grundsätze zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen“ auch unter der nunmehr grünen Hausspitze inhaltlich geteilt wird. Der von Sylvia Löhrmann im Jahr 2006 explizit geforderte Nachteilsausgleich für von Dyskakulie betroffene Kinder und Jugendliche scheint damit inzwischen von der Ministerin nicht mehr verfolgt zu werden.

Dies ist insofern überraschend, als von betroffenen Eltern gerade die Frage von Nachteilsausgleichen intensiv thematisiert wird. Hierbei reichen die Wünsche sogar über den Primarbereich und die Sekundarstufe I hinaus. Von Eltern wird ebenfalls die Sorge geäußert, dass eine Dyskalkulie sich – etwa beim Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung und bei der Studienplatzvergabe – negativ auf die Chancen ihrer Kinder auswirken könne.

In der Beantwortung der Kleinen Anfrage wird auf die Prüfungsordnungen hingewiesen, die bei einer Behinderung und/oder sonderpädagogi

schem Förderbedarf individuelle Nachteilsausgleiche ermöglichen. Auch wird auf Schüler mit Lese-Rechtschreib-Schwäche verwiesen; auffälligerweise finden jedoch Kinder und Jugendliche mit einer Rechenschwäche keine Erwähnung. Offensichtlich scheint es inzwischen neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu geben, die Schulministerin Löhrmann dazu veranlasst haben, ihre in der letzten Legislatur noch vorherrschende Meinung zur Dyskalkulie grundlegend zu revidieren.

Schulministerin Löhrmann wird daher aufgefordert, dem Landtag schlüssig und umfassend darzulegen, welche einzelnen neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse sie dazu bewogen haben, ihre 2006 getroffenen Einschätzungen zu aus ihrer

Sicht notwendigen Veränderungen bei der Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Dyskalkulie zu revidieren.

Welche neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse haben Schulministerin Löhrmann dazu bewogen, ihre in der letzten Legislaturperiode getätigten Einschätzungen zu aus ihrer Sicht notwendigen Veränderungen bei der Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Dyskalkulie grundlegend zu revidieren?

Ich bitte Frau Ministerin Löhrmann um Beantwortung.

Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrter Herr Kollege Witzel, als ich Ihre Mündliche Anfrage gelesen habe, konnte ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass es Ihnen nicht um die Sache geht. Sie fordern mit Ihrer Mündlichen Anfrage nicht etwa, dass die Landesregierung anders mit dem Phänomen „Rechenschwäche“ umgehen soll, als sie es bisher tut. Sie haben also nicht die betroffenen Schülerinnen und Schüler im Blick. Vielmehr versuchen Sie, etwas bemüht, einen Gegensatz zwischen Oppositionsarbeit und Regierungshandeln zu konstruieren.

Ach, Herr Kollege Witzel, das kennen wir ja jetzt schon. So haben Sie bereits mit Ihrer Kleinen Anfrage vom Mai 2011, also nicht einmal ein Jahr nach dem Regierungswechsel, danach gefragt, welche – ich zitiere – konkreten Erfolge die neue Schulministerin bei der Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Dyskalkulie aufzuweisen habe. Diese Ungeduld hätte ich mir für die Sache gewünscht, als Ihre Partei noch in der Regierungsverantwortung war. Ich könnte es mir nun leicht machen, indem ich auf Ihre verklausulierte Frage schlicht mit „keine“ antworte. Aber ich werde Ihnen und damit auch der Öffentlichkeit natürlich in der Sache antworten.

Ich will Ihnen gerne die Forderung des von Ihnen zitierten Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der letzten Legislaturperiode vom April 2006 in Erinnerung rufen. Übrigens hat die grüne Fraktion damals nach ähnlich kurzer Zeit nach dem Regierungswechsel nicht scheinheilig nach Erfolgen gefragt, sondern fachliche Ansprüche definiert, die für die Förderung dieser Kinder von Bedeutung sind – etwas, was Sie in Ihrer Frage vermeiden.

Im Kern des damaligen Antrags stand die Forderung, Lehrerinnen und Lehrer so fortzubilden, dass ihre Diagnosekompetenz gestärkt und sie Rechenschwäche, Dyskalkulie, frühzeitig erkennen können. Zudem hat die grüne Fraktion betont, dass sie eine Beratung von Eltern für dringend geboten hält, damit Kinder mit Rechenschwäche von ihnen nicht unter einen unnötigen und für ihre Entwicklung problematischen Leistungs- und Übungsdruck im klassi

schen Sinne gesetzt werden. Einem Kind, das mathematische Prozesse nicht erfolgreich bewältigt, wird nämlich häufig ohne Blick auf die Hintergründe auch im sozialen Umfeld Versagen vorgeworfen.

Auch in der Schule besteht bisweilen die Auffassung, dass das Kind sich doch nur noch mehr anstrengen und im klassischen Sinne üben müsse. Zudem wurde damals im Antrag der grünen Fraktion gefordert, dass Materialien zur Förderung von Kindern mit den Fachverbänden erarbeitet werden sollten.

Zu diesen Forderungen stehe ich auch heute noch als Ministerin. Die von Ihnen unterstellte Revidierung meiner Position gibt es also nicht.

Es geht auch nicht um – Zitat – neue wissenschaftliche Erkenntnisse im Einzelnen. Nach wie vor geht es um eine verbesserte Diagnostik, also eine fachdidaktisch und entwicklungspsychologisch basierte präzise Lernausgangslagenbeschreibung des einzelnen Kindes im Zusammenhang mit mathematischen Phänomenen. Und es geht um einen anschließenden konkreten Förderplan für das Kind, möglichst unter Einbindung seiner Eltern.

Meine Damen und Herren, ich habe bereits mehrfach, auch in diesem Hohen Hause, betont, dass die jetzige Landesregierung eine Fortbildungsinitiative plant, die Prioritäten setzt und die auch landesweit Fortbildung wieder steuert. Die neue Fortbildungsinitiative soll vor allem zwei Herausforderungen Rechnung tragen: dem Gebot der individuellen Förderung und damit dem Umgang mit Heterogenität sowie der Unterstützung von Schulen auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem.

Beides erfordert sowohl eine Stärkung diagnostischer Kompetenzen als auch methodisch

didaktisches Know-how. Die Fähigkeit, Prozess- und damit lernentwicklungsbegleitend die Lernausgangslage von Kindern zu erfassen, ist die Grundlage für jede Form der individuellen Förderung. Dabei ist es nachrangig, wie ausgeprägt der Unterstützungsbedarf im Einzelnen sein mag. Die Fähigkeit von Lehrerinnen und Lehrern, die Lernausgangslagen zu erfassen, ist damit auch die Voraussetzung für einen erfolgreichen Unterricht von Kindern mit Rechenschwäche.

Sehr geehrter Herr Witzel, Sie versuchen nun, einen Widerspruch zwischen der Forderung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Antwort der Landesregierung auf Ihre Kleine Anfrage vom Mai dieses Jahres zu konstruieren. Die grüne Fraktion hat damals gefordert, Dyskalkulie als Teilleistungsstörung anzuerkennen und nicht nur die individuelle Förderung der betroffenen Kinder sicherzustellen, sondern auch die Möglichkeit von Nachteilsausgleichen.

In der Tat hat sich die Kultusministerkonferenz inzwischen positioniert und erklärt, dass Rechenschwäche – die Kultusministerkonferenz verwendet

bewusst diesen Begriff und verzichtet damit auf einen pathologisierenden Sprachgebrauch – keine Behinderung im klassischen Sinne einer sonderpädagogischen Förderung und in ihren Dimensionen auch nicht mit einer Lese-Rechtschreib-Schwäche gleichzusetzen sei.

Die Kultusministerkonferenz, der ich zu dem Zeitpunkt noch nicht angehört habe, ist aus folgendem Grund so verfahren: Eine Lese-RechtschreibSchwäche hat mit Blick auf die vielfältig angelegten Kompetenzerwartungen in den Lehrplänen der sprachlichen Fächer ausgeprägtere Folgen als eine Rechenschwäche, die in nahezu allen naturwissenschaftlich-technischen Fächern bei entsprechenden Aufgabenstellungen schlichtweg „nur“ zu falschen Ergebnissen führt. Eine Lese-Rechtschreib

Schwäche kann jedoch dazu führen, dass eine Aufgabe erst gar nicht verstanden wird.

In meiner Antwort auf Ihre Anfrage vom Mai, Herr Kollege Witzel, habe ich unter anderem diese Empfehlung der Kultusministerkonferenz dargelegt. Im Zentrum der pädagogischen Herausforderung – darum sollte es uns doch eigentlich gemeinsam gehen – muss daher eine verbesserte Förderung der Kinder und Jugendlichen stehen.

Der Auftrag der individuellen Förderung und auch unsere Form der Leistungsbewertung schließen nicht aus, dass Lehrkräfte ihre vorhandenen Ermessensspielräume angemessen nutzen, um vorhandene oder sich entwickelnde Leistungsansätze der Schülerinnen und Schüler mit Rechenschwächen – dies würdigend – in die Leistungsbewertung einzubeziehen. Schließlich ist der Bildungsauftrag der Schule prozessorientiert und beschreibt keinen einmal festzulegenden Status quo.

Lehrkräfte und Eltern müssen hier eng zusammenarbeiten, um sowohl die angemessene Unterstützung des Kindes mit seinen speziellen Bedarfslagen zu gewährleisten als auch das Verhältnis zur Bezugsgruppe im Blick zu halten.

Insofern sind wir heute im Umgang mit der Rechenschwäche an einer anderen Stelle, als Sie durch die Herstellung eines Zusammenhangs zwischen dem damaligen Antrag der grünen Landtagsfraktion und Ihrer heutigen Frage glauben machen wollen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Ihre Ausführungen haben zu Nachfragen geführt. Die erste Frage wird Ihnen Frau Pieper-von Heiden stellen.

Vielen Dank, Frau Ministerin, für diese Ausführungen. Der Umgang mit Dyskalkulie ist die eine Geschichte. Ich habe eine Nachfrage zur Diagnose. Halten Sie entsprechende Diagnoseinstrumente zur Erkennung von Dyskalkulie in Grundschulen für erforderlich?

Ich möchte Ihnen kurz einen aktuellen Fall schildern. Das muss ich tun, damit Sie die Frage beantworten können. Dieser Fall ist mir so und in meiner Funktion als Stiftungsvorsitzende in ähnlicher Form schon vielfach auf den Tisch gelegt worden. Ein sehr intelligentes Mädchen in der achten Jahrgangsstufe eines Gymnasiums hat eigene Strategien entwickelt, ihre Rechenschwäche zu kaschieren, und zwar während der gesamten Schulzeit. Sie ist in Mathematik immer gut mitgekommen. Nun ist eine Dyskalkulie offensichtlich geworden und diagnostiziert worden. Diese ist jetzt natürlich schwer in den Griff zu bekommen, weil der Mathematikunterricht in der achten Jahrgangsstufe zu anspruchsvoll wird, um bei Dyskalkulie noch Eigenstrategien entwickeln zu können. Meine Frage deswegen: Macht es auch aus Ihrer Sicht Sinn, Diagnoseinstrumente in der Grundschulzeit einzuführen, um Dyskalkulie möglichst sicher erkennen zu können?

Frau Ministerin.

Sehr geehrte Frau Pieper-von Heiden. Ich halte es für unangemessen, die Frage der Bewertung eines Einzelfalls im Plenum zu beantworten. Ich halte dies auch für nicht gedeckt durch die Frage Ihres Kollegen Witzel, ob mir neuere wissenschaftliche Erkenntnisse zum Thema Rechenschwäche vorliegen.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Herr Witzel.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Auch ich möchte noch eine Nachfrage an Frau Ministerin Löhrmann richten. Sie gestatten sicherlich zunächst den Hinweis, dass ich sehr dafür werbe, dass wir uns beide wechselseitig nicht absprechen, dass jeder für sich, auch wenn wir unterschiedliche Wege gehen und unterschiedliche Ziele verfolgen, das Beste für Menschen im Schulalltag will, auch wenn die Ansätze unterschiedlich sind. Mir geht es jedenfalls darum und finde es eine Frage des Respekts gegenüber dem Parlament, dass man als Minister Abgeordneten nichts anderes unterstellt.

Ihre Äußerungen in der 15. Legislaturperiode weichen nach meinem Verständnis von denen in der 14. Legislaturperiode ab. Von daher frage ich nach den konkreten Forderungspunkten der Landtagsdrucksache 14/1663, die Sie gerade als weiterhin unterstützenswert erwähnt haben. Meine Frage lautet: Was haben Sie bislang konkret unternommen, um die von Ihnen auch eben als wünschenswert dargestellten Maßnahmen, nämlich die zur Beratung von Schulen und Eltern und zur Erstellung neuer Materialien zur Förderung und zum Umgang mit Dyskalkulie, auf den Weg zu bringen?

Danke schön, Herr Witzel. – Frau Ministerin.

Herr Kollege Witzel, Sie kennen und schätzen ja in gewisser Weise meine große Bereitschaft, Fragen umfänglich zu beantworten – aus meiner Sicht auch über das Maß des Notwendigen hinaus, wenn ich die Fragen eng auslegen würde.

Sie versuchen ja, die jetzige Ministerin mit einem Antrag zu konfrontieren, auf dem ich – so bezeichnen Sie mich – als Erstunterzeichnerin aufgeführt bin, als habe man sozusagen einen Aufruf, einen Appell in die Welt geschickt, wobei Sie die gängige Praxis kennen, in welcher Form Anträge eingebracht und unterzeichnet werden.

Ich finde es interessant, dass Sie mich jetzt genau mit diesen Forderungen konfrontieren, obwohl Sie sich – wenn ich und mein Haus richtig recherchiert haben – seinerzeit diese Forderungen gar nicht zu eigen gemacht haben, weil die FDP-Fraktion diesen Antrag abgelehnt hat. Vielleicht wollen Sie ja durch Ihre Frage zum Ausdruck bringen, dass Sie eigentlich, wenn Sie nicht an eine Koalition gebunden gewesen wären, diesem Antrag gerne zugestimmt hätten. Es hätte dann zur Ehrlichkeit dazugehört, dass Sie das gegenüber der Kollegin Beer insbesondere hier heute persönlich einmal zum Ausdruck bringen.

In der Sache will ich gerne deutlich machen, dass wir meiner Meinung nach nicht nur wegen der Entscheidung der Kultusministerkonferenz, sondern auch wegen der Entwicklung hin zur inklusiven Schule auf einem anderen Stand sind. Diese Regierung hat den Auftrag bekommen, auszugestalten, wie wir Förderung betreiben können, wie wir das, was Sie gesetzlich verankert haben, was wir ja auch positiv gewürdigt haben, nämlich individuelle Förderung vorzunehmen, in die Tat umsetzen und in die Fläche tragen.

Sie haben offenbar Ihre Vorhaben nicht hinreichend unterlegt mit passgenauen Fortbildungskonzepten, sodass man überall schon von individueller Förderung in unseren Schulen sprechen könnte. Sie haben die Fortbildung ja angelegt nach einem Marktmodell: Die Schulen bekommen Geld, und dann soll Fortbildung gemacht werden. – Ich sage Ihnen und habe eben ausgeführt: Wir legen Fortbildungskonzepte auf, konkret zum Thema „Inklusion“, zum Thema „Umgang mit Heterogenität“, damit wir dem Anspruch, den wir alle hier teilen, gerecht werden und die Lehrerinnen und Lehrer in ihrer diagnostischen Kompetenz und dafür geschult werden, Kindern individuelle Förderpläne zu gewähren.

Das ist der entscheidende neue Entwicklungsprozess, in dem wir uns befinden, und das ist es, was die Landesregierung mit großer Unterstützung auch dieses Hauses auf den Weg bringt.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Die nächste Frage kommt von Herrn Witzel. Ich möchte allerdings alle Kolleginnen und Kollegen noch einmal auf Anlage 1 unserer Geschäftsordnung aufmerksam machen. Danach sollen es kurze Fragen sein.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich habe in der Tat noch eine Nachfrage an Frau Ministerin Löhrmann, weil ich glaube, dass wir trotz unterschiedlicher Positionen gerne den Austausch suchen. Das ist ja auch wichtig, um sich unterschiedlicher Vorgehensweisen bewusst zu werden.