Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu einem Staatsvertrag gemäß Art. 66 Satz 2 der Landesverfassung Drucksache 15/1303
Ich eröffne die Beratung und erteile zunächst für die Fraktion der CDU der Frau Abgeordneten Verpoorten das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Beim vorliegenden Tagesordnungspunkt geht es um die Neuregelung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Der neue Staatsvertrag, der heute zur Abstimmung in diesem Hohen Hause ansteht, beinhaltet einen Wechsel von der geräteabhängigen Rundfunkgebühr zu einem neuen Beitragsmodell. Ab dem 1. Januar 2013 soll mit diesem Staatsvertrag ein einheitlicher, von der Personen- und Gerätezahl unabhängiger Beitrag von 17,98 € pro Haushalt eingeführt werden.
In meiner Fraktion haben wir intensiv über diesen Systemwechsel diskutiert. Wir haben diese Diskussion auch aus den Erfahrungen, die wir in unseren Wahlkreisen gesammelt haben, wo ebenfalls intensiv über die Systematik des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, dessen Finanzierung und dessen Programmangebot diskutiert wird, geführt. Diese Diskussion hat uns deutlich vor Augen geführt, dass mit dem heutigen Tage die Diskussion nicht beendet ist. Aber diese Diskussion können wir am heutigen Tage noch nicht in aller Tiefe führen, da wir heute zunächst eines vermeiden müssen: Gebührenerhöhungen.
ßen. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk, die KEF, rechnet mit einer Erhöhung der Gebühr um 1 €, wenn der Systemwechsel nicht kommt.
Selbst die FDP-Fraktion im Landtag von SchleswigHolstein hat gestern Abend mit Verweis auf die Gefahr einer Gebührenerhöhung ihre Zustimmung zu diesem Staatsvertrag verkündet – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –:
„Wir haben lange mit uns gerungen, ob wir dem Staatsvertrag trotz der erheblichen Mängel zustimmen können. Ausschlaggebend war letztlich die zu befürchtende Beitragserhöhung um einen Euro bei einem Scheitern des Vertrages. Wir wollen die Bürger entlasten und nicht mit weiteren Gebühren belasten.
Scheitert der Staatsvertrag, sind demnach Gebührenerhöhungen zu erwarten. Das können wir nur verhindern, wenn wir zustimmen.“
Dies erklärte die medienpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion in Schleswig-Holstein, Ingrid Brand-Hückstädt, am gestrigen Abend.
Meine Damen und Herren, was ist denn der maßgebliche Grund drohender Gebührenerhöhungen? – Der maßgebliche Grund liegt doch darin, dass es immer mehr Menschen gibt, die ihre Geräte nicht anmelden, die sogenannten Schwarzseher. Schwarzsehern wird die Umgehung ihrer Gebührenpflicht durch die bisherige Anknüpfung der Gebühr an ein Empfangsgerät erleichtert.
Mit der heutigen 15. Novellierung des Rundfunkänderungsstaatsvertrages wollen wir eine Gebührenordnung beenden, die für den heutigen Medienkonsum nicht mehr zeitgemäß ist und zu viele Ungleichbehandlungen geduldet hat. Schon längst hat sich der Medienkonsum vom Besitz von Fernsehern oder Radios gelöst.
Das mobile Internet und der Fortschritt der Mediengesellschaft belegen, dass ein Rundfunkbeitrag nicht mehr länger an bestimmte Endgeräte gebunden werden kann. Diese Entwicklung hat
Schwarzsehern und -hörern ermöglicht, sich ihrer Beitragspflicht zu entziehen. Und mit Schwarzsehern meine ich nicht diejenigen, die sich die Rundfunkgebühr nicht leisten können. Im alten wie im neuen System wird es Befreiungstatbestände hierfür geben.
Ich meine die Menschen, die aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen auf Kosten der Allgemeinheit leben, auf Kosten von Menschen, die sich gesetzestreu verhalten. Die gesetzestreuen Menschen sind diejenigen, die meine Fraktion schützen will, wenn wir heute zur Vermeidung von Gebührenerhöhungen diesem Staatsvertrag zustimmen. Diesen Menschen fühlen wir uns verpflichtet.
im Staatsvertrag formulierte Beitragspflicht für Kraftfahrzeuge kann unserer Meinung nach nicht dauerhaft mit den gleichzeitig anfallenden Abgaben für Betriebsstätten aufrechterhalten werden.
Auch die Kritik des Landesdatenschutzbeauftragten am Vertragswerk nehmen wir sehr ernst. Wir begrüßen es daher ausdrücklich, dass schon erste Schritte – auch aufgrund der öffentlichen Diskussion – in diese Richtung eingeleitet worden sind. Das von ARD, ZDF und Deutschlandradio herausgegebene Eckpunktepapier zum Vollzug des Staatsvertrages sehen wir als Selbstverpflichtung des öffentlichrechtlichen Rundfunks, dem Datenschutz bei allen Vorgängen gerecht zu werden.
Unsere Erwartungen gehen auch dahin, dass der Verwaltungsaufwand bei dem neuen System geringer wird. Ich habe kein Verständnis dafür, dass die GEZ angekündigt hat, neue Stellen, wenn auch nur auf Zeit, für die Umstellung schaffen zu wollen. Wir erwarten hier im Sinne der Gebührenzahler, dass die Umstellungsphase durch Reorganisation im System ohne Mehrkosten erfolgt.
Und auch ein Wort zur Finanzierungshöhe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seinem Auftrag: Die Diskussionen der letzten Monate haben gezeigt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk um die Akzeptanz der Menschen tagtäglich werben muss, durch ein ansprechendes Programm entsprechend seinem Programmauftrag und durch einen verantwortungsvollen Umgang mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln. Vorfälle, wie sie sich hier im KIKA oder bei der Degeto zugetragen haben, dürfen nicht vorkommen.
Wir fordern die Rundfunkanstalten auf, weitere Anmeldungen von zusätzlichem Bedarf zu vermeiden. Ein fokussierter Umgang mit den zur Verfügung stehenden Mitteln muss reichen, um den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. Einem anderen Zweck hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht zu dienen.
Die Gebührenfinanzierung darf insbesondere nicht die Wettbewerbsbedingungen auf dem Binnenmarkt beeinträchtigen. Subventionierte Angebote dürfen nicht in wettbewerbsabschneidender Konkurrenz zu privaten Angeboten treten.
Wir stimmen diesem Staatsvertrag zu, weil das alte System zu Ungerechtigkeiten geführt hat und wir der Überzeugung sind, dass man einen Systemwechsel wagen sollte, um ein ungerechtes System nicht weiter fortzuführen. Es bringt nichts, aus Furcht vor Änderungen an einem ungerechten System festzuhalten. Nur wer sich ändert, wird bestehen.
Ich habe aber auch soeben angedeutet, dass wir nicht mit allem einverstanden sind, was diese neue Regelung mit sich bringt. Wir haben unsere Bedenken, die wir aus den Diskussionen mit den Bürge
rinnen und Bürgern gesammelt haben, in einem Entschließungsantrag zusammengefasst, um dessen Zustimmung ich hier bei allen Fraktionen werbe. Dieser Entschließungsantrag soll eine Arbeitsanweisung für die kommende Evaluierung dieses 15. Staatsvertrages sein. Wir werden die Zeit bis zur Evaluierung nutzen, um das neue System auf seine Praxistauglichkeit zu prüfen. Die CDU-Fraktion wird hierzu eine E-Mail-Adresse einrichten, und bittet die Bürgerinnen und Bürger, uns die auftretenden Probleme des neuen Systems mitzuteilen. Wer keinen Internetanschluss besitzt, kann dies auch gerne postalisch an die CDU-Fraktion im Landtag Nordrhein-Westfalen unter dem Stichwort „Rundfunk“ tun.
Wir werden die eingehenden Zuschriften sammeln, auswerten und in die Evaluierung einbringen. Es gibt kein System, das nicht verbessert werden kann.
Zuletzt noch einige Worte zum Verfahren um den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Sie alle wissen, dass wir als Abgeordnete nur die Wahl haben, dem Vertragswerk zuzustimmen oder es abzulehnen. Eine nachträgliche Möglichkeit, in den Vertrag einzugreifen, haben die Mitglieder des Landtages nicht.
Beim 14. Jugendmedienschutzstaatsvertrag hat meine Fraktion keinen anderen Weg gesehen, als eine unreife Novellierung abzulehnen. Beim 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag sehen wir keinen anderen Weg, um Gebührenerhöhungen zu vermeiden, als diesem Staatsvertrag zuzustimmen. In beiden Fällen ist jedoch deutlich geworden, dass das derzeitige Verfahren zugunsten einer stärkeren Einbindung der Parlamente überarbeitet werden sollte. Auch dies können Sie unserem Entschließungsantrag entnehmen. Stimmen Sie diesem zu.
Vielen Dank, Frau Verpoorten. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Vogt das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir stimmen gleich über den Rundfunkänderungsstaatsvertrag ab, der schon in fast allen anderen Bundesländern seine Zustimmung erfahren hat. Das gerätebezogene Gebührenmodell soll zu einem haushalts- bzw. betriebsstättenbezogenen Beitragsmodell, wie gerade von Frau Verpoorten erklärt, weiterentwickelt werden.
Warum diese Änderung? – Wir sehen, dass die technische Entwicklung von Empfangsgeräten so fortgeschritten ist, dass Radio und TV auch über die meisten Computer oder Handys empfangen werden
können. Das bisherige, an ein Gerät gekoppelte System ist daher nicht mehr zeitgemäß und hat sich überholt.
Weiterhin soll durch den neuen Staatsvertrag mehr Gerechtigkeit erzeugt werden. Das bisherige System benachteiligt die ehrlichen Gebührenzahler gegenüber denen, die sich der Pflicht zur Zahlung entziehen.
Ein großer Kritikpunkt am bisherigen System ist auch die Kontrolle durch die Beauftragten der GEZ an der Haustür. Der neue Staatsvertrag macht es möglich, dass genau diese Kontrolle eingeschränkt wird.
Darüber hinaus garantiert das neue Beitragsmodell, dass es keine Gebührenerhöhung zum 1. Januar 2013 gibt, die notwendig wäre, wenn der Staatsvertrag nicht verabschiedet würde.
Der abzustimmende Entwurf ist wie alle Staatsverträge ein Kompromiss zwischen den Regierungen der 16 Bundesländer. Wenn wir uns ansehen, wie es zu diesem Kompromiss gekommen ist, dann ist Folgendes festzustellen: Anfangs stand ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Paul Kirchhoff. Auf dessen Grundlage haben sich die Ministerpräsidenten im Juni 2010 auf ein neues System der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verständigt. Ministerpräsident war damals in NRW noch Jürgen Rüttgers.
Anschließend kam es zu einer Vielzahl von Anhörungen, Gesprächen mit Handwerkskammern, mit Verbänden, mit Sozialverbänden und auch zu einem intensiven Informationsaustausch mit der neuen Landesregierung. Man kann sehen, dass sich dieser intensive Kommunikationsprozess gelohnt hat. Es konnte nach Unterzeichnung der Eckpunkte noch eine Reihe von Verbesserungen in den Entwurf hineinverhandelt werden. Zentrale Elemente des neuen Vertrags sind, dass die Beitragspflicht für Minderjährige mit eigenem Einkommen entfällt, die immer noch bei ihren Eltern zu Hause wohnen. Und auch Sponsoring wird mit dem neuen Modell im öffentlich-rechtlichen Programm eingeschränkt. Langfristig ist aus Sicht der SPD-Fraktion eine Werbefreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks anzustreben. Das fordern wir auch in unserem Entschließungsantrag.
Für Betriebe wird der zukünftige Beitrag nach Anzahl der Beschäftigten gestaffelt. Die Beitragsstaffel wurde im aktuellen Entwurf im Sinne kleinerer und mittelständischer Unternehmen verbessert. So fallen rund 90 % aller Betriebe in die beiden untersten Beitragsstaffeln. 90 % aller Betriebe zahlen also einen Beitrag von maximal 17,98 € oder sogar nur einem Drittel davon. Weiterhin wird ein Kraftfahrzeug pro Betriebsstätte beitragsfrei gestellt. Wir haben uns dafür ausgesprochen, dass Auszubildende bei
Meine Damen und Herren, viel diskutiert wurde auch über den Datenschutz. Hier wurden Verbesserungen vorgenommen. Die GEZ darf beispielsweise für zwei Jahre keine Adressen von Privatanbietern kaufen. Sie muss nicht mehr benötigte Daten unmittelbar löschen. ARD, ZDF und Deutschlandradio haben ihre Datenschutzbemühungen in gemeinsamen Gesprächen mit den Landesdatenschutzbeauftragten konkretisiert.