Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Die von Grünen, CDU und SPD betriebene Diätenerhöhung hat sich zu einem Politikum erster Ordnung entwickelt, das viele Bürger interessiert und das im Übrigen für das Selbstverständnis unseres Parlaments von erhebli
cher Bedeutung ist. Deshalb möchte ich als Vorsitzender meiner Fraktion heute persönlich die Position der FDP erläutern.
Erstens. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, als gewählte Abgeordnete sicherzustellen, dass das Ansehen des Parlaments durch eine solche Debatte keinen Schaden nimmt.
Zweitens. Es ist ausdrücklich auch die Überzeugung der FDP, dass Bürgerinnen und Bürger, die sich im Dienst für unsere Demokratie bereitfinden, sich für Mandate auf Zeit in den Landtag wählen zu lassen, dafür angemessene Diäten und eine faire Altersversorgung erhalten.
Es war, meine Damen und Herren – ich sage das als inzwischen dienstältester Fraktionsvorsitzender in diesem Haus –, in früheren Jahren selbstverständlicher Brauch, dass bei derart sensiblen Fragen wie Diätenerhöhungen das Landtagspräsidium mit den Fraktionsvorsitzenden zusammengekommen ist, um gründlich darüber zu beraten. Davon ist jetzt erstmals abgewichen worden. Das Ergebnis ist jenseits der Sache leider ein erheblicher Vertrauensverlust zwischen den Fraktionen.
Ich darf das noch einmal ganz ausdrücklich sagen: Wenn in der Landtagsverwaltung ein Gesetzentwurf erstellt wird – das gilt genauso für den Kollegen Zimmermann und die Linkspartei –, der die FDP bzw. mich als Fraktionsvorsitzenden als Antragsteller ausweist, mir aber nicht zugeleitet wird – der Landtagspräsident hat mich dazu kein einziges Mal angesprochen –, dann ist das ein ungeheuerlicher Vorgang, den wir so nicht akzeptieren.
Herr Kollege Laschet, ich mache das hier schon ein paar Tage und weiß, dass so etwas früher einvernehmlich diskutiert worden ist.
Das gilt im Übrigen auch für einen nachgeschobenen Protokollvermerk von gestern über eine PGRunde. Seit wann, Frau Kollegin Beer, schreibt der Justiziar des Landtags Protokollvermerke aus der PG-Runde?
Jetzt zur Sache, meine Damen und Herren! Man kann mit Fug und Recht darüber streiten, ob alle Elemente der Diätenreform, die 2005 in Kraft getreten ist, der Weisheit letzter Schluss sind. Der Landtag hat sich seinerzeit aber sehr bewusst dafür entschieden, die Altersversorgung von einem beamtenähnlichen System auf private Altersvorsorge umzustellen.
Das war damals eine klare Grundsatzentscheidung aller Fraktionen. Die Konditionen, zu denen die Altersversorgung seitdem organisiert wird, entspre
chen denen der privaten Rentenversicherung. Man erwirbt durch Einzahlungen einen kapitalgedeckten Auszahlungsanspruch, den man genau berechnen kann. Das gilt für jede private Rentenpolice, die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land täglich vereinbaren.
Im Klartext: Die Abgeordneten des Landtags zahlen seit der Diätenreform in eine stinknormale private Rentenversicherung ein, die nach wie vor eine ordentliche Verzinsung des eingezahlten Kapitals in Aussicht stellt.
Eine Besonderheit gibt es allerdings für uns Abgeordnete: Wir werden mutmaßlich in ganz NordrheinWestfalen kaum jemanden finden, der monatlich 1.614 € in seine private Rentenversicherung einzahlt, weil die meisten das finanziell gar nicht können. Das ist ein gravierender Unterschied.
Unsere Beiträge werden in der Einzahlungsphase natürlich dynamisiert. Die letztmalige Anpassung hat vor wenigen Monaten, im Juli, stattgefunden. Wir haben mit 1.500 € angefangen und sind jetzt schon bei 1.614 €. Auch das ist eine Besonderheit der nordrhein-westfälischen Abgeordnetenversorgung. Das können die wenigsten, die überhaupt in der Lage sind, eine private Rentenversicherung abzuschließen.
Meine Damen und Herren, wenn wir ehrlich miteinander umgehen, gibt es auch keinen Anlass, von einer Versorgungslücke für die Abgeordneten im Landtag Nordrhein-Westfalen zu sprechen. Es gibt keine Versorgungslücke.
Klar ist: Wer nur wenige Jahre Abgeordneter im Landtag Nordrhein-Westfalen war, der wird hinterher nicht allein von den in dieser Zeit erworbenen Versorgungsansprüchen leben können. Natürlich nicht! Deshalb müssen wir erwarten, dass Menschen, die sich um ein Mandat in unserem Parlament bewerben, vor der Mandatszeit, während der Mandatszeit und, bitte schön, auch danach etwas für ihre private Altersvorsorge tun. Das verlangen wir doch auch von jedem anderen Bürger in Nordrhein-Westfalen, meine Damen und Herren.
Wir haben gut daran getan, den Diätenerhöhungen einen Angemessenheitsbericht des Präsidenten zugrunde zu legen, der nach objektiven Kriterien erstellt wird. Auch von diesem Prinzip wird jetzt willkürlich abgewichen. Es gibt keine objektiven Kriterien für die von Ihnen angedachte Erhöhung in Höhe von 500 €.
Kommen wir noch mal zur Frage der Vergleichbarkeit. Richtig ist: Wenn man sich die Pensionen anschaut, die es teilweise im öffentlich-rechtlichen Bereich gibt, dann wirken die Abgeordnetenpensionen
eher bescheiden. Ich kann uns alle nur sehr ermutigen, uns dort, wo wir als Landesgesetzgeber Einfluss nehmen können, solche Bereiche der Überversorgung im öffentlichen Bereich auch anzuschauen. Das sollten wir tun, den Mut sollten wir haben.
Das Transparenzgesetz für öffentliche Unternehmen, das wir in der letzten Wahlperiode beschlossen haben, war dazu ein erster wichtiger Schritt.
Für uns persönlich als gewählte Abgeordnete, meine sehr verehrten Damen und Herren, kann es letztlich aber doch nur ein Kriterium geben, und das ist die Frage der Angemessenheit. Eine monatliche Altersrücklage von mehr als 1.600 €, die noch an die Gehaltsentwicklung angepasst wird, ist angemessen. Eine Erhöhung um weitere 500 € pro Monat ist nicht mehr angemessen. Sie ist den Menschen in Nordrhein-Westfalen auch nicht vermittelbar. Das ist unsere Überzeugung.
Wir befürchten einen Vertrauensverlust in unser Parlament, wenn eine solche willkürliche Erhöhung jetzt kommt und wenn sie dazu in der Tat noch in einer vorweihnachtlichen Kommandoaktion, in einem Schnellverfahren durchgezogen wird.
Lieber Herr Kollege Laschet, wir haben da vielleicht ein unterschiedliches Verständnis. Für mich – und ich sage auch ganz bewusst: bei uns – beginnen Gesetzgebungsverfahren, an denen meine Fraktion beteiligt ist, dann, wenn ein offizieller Entwurf vorliegt, der mit uns abgestimmt ist. Der Fraktionsvorsitzende behält sich vor, dass er einen Antrag, der seine Unterschrift trägt, vorher auch mal gesehen hat. Bei Ihnen mag das anders sein. Bei uns läuft das so und nicht anders.
Dann beginnt das Verfahren. Ich kann Ihnen nur sagen: Wir teilen auch Ihre inhaltliche Argumentation nicht.
Zudem empfehle ich uns allen sehr, dass wir zu dem früher geübten Verfahren zurückkehren – das habe ich unter der Landtagspräsidentin Regina van Dinther so erlebt, das habe ich unter dem Landtagspräsidenten Uli Schmidt immer so erlebt –: dass wir in gemeinsamen, vertraulichen Gesprächen rechtzeitig über solche sensiblen Fragen beraten. Ich kann nur sehr empfehlen, dass wir zu diesem lange, lange Jahre und Jahrzehnte geübten Verfahren hier im Hohen Hause zurückkehren, damit wir
Herr Kollege, Sie kommen jetzt bitte zum Schluss. Sie haben jetzt bereits um drei Minuten und 23 Sekunden überzogen.
Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. – Wir lehnen die von Ihnen beantragte Diätenerhöhung als unangemessen ab. Ich appelliere an Sie, meine Damen und Herren: Nehmen Sie sich mehr Zeit, ziehen Sie den Gesetzentwurf zurück, damit wir in Ruhe darüber beraten können. Vielleicht kann man dann noch zu einem Konsens kommen. Auf dieser Basis wird das nicht möglich sein. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke schön. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Beer, Sie haben recht mit Ihrer Kritik, dass man nicht von einer Nacht-und-Nebel-Aktion sprechen kann. Wir haben lange darüber gesprochen. Das hat unsere Fraktion öffentlich auch immer gesagt, nach außen kommuniziert.
Aber, Frau Beer, wenn Sie aus dem Protokoll zitieren, das wir gestern Nachmittag als PDF bekommen haben, dann bitte ich Sie, auch richtig zu zitieren. Denn wir haben als Fraktion auch immer gesagt, welche Alternativen es gibt. Wir haben die Verwaltung immer gefragt: Was ist mit der gesetzlichen Rentenversicherung? Wir wollen ein solidarisches System und kein Versorgungswerk.
Wir haben am Anfang immer die Antwort bekommen – Frau Beer, das wissen Sie auch –: Das geht nicht, Frau Demirel. Abgeordnete können nicht in die gesetzliche Rentenversicherung. – Erst letzte Woche haben wir zeitgleich mit dem Gesetzentwurf, den wir eventuell mittragen sollten, ein Schreiben bekommen, zu dem wir uns aber noch nicht abschließend geäußert haben, wonach es plötzlich doch geht, wonach alles eine Falschaussage war.
Frau Beer, verdrehen Sie hier nicht die Tatsachen! Wir als Fraktion Die Linke haben immer gesagt, dass wir auch Alternativmodelle diskutieren wollen.
anderen Bundesländern – unsere Altersvorsorge selber aus unseren Diäten abführen, ist eine positive Entscheidung der Vergangenheit gewesen, die wir als Linke richtig finden.