Protokoll der Sitzung vom 08.12.2011

Ich möchte noch einmal aus der Klage zu § 5 Abs. 2 Nr. 2 VSG zitieren. Dort heißt es: Die Ermächtigung genügt den vorgenannten Bestimmtheitsanforderungen nicht.

Da frage ich Sie doch, Herr Jäger: Wenn Sie der Meinung sind, ein Gesetz ist nicht verhältnismäßig, wenn Sie meinen, das Gesetz ist nicht bestimmt genug, wie können Sie dann heute lapidar sagen, es ist zweckmäßig, fünf Jahre lang weiße Salbe darüber zu schmieren?

Meine Damen und Herren, es war aber nicht nur Herr Jäger, sondern es war auch Herr Rudolph, der gesagt hat, die Vorschriften seien Blankovollmachten. Er hat auch gesagt: Ob Behörden überwachen dürfen, wird in ihr eigenes Belieben gestellt. Oder: Mein Liebling aus Düsseldorf, Frau Düker, hat gesagt …

(Lebhafte Heiterkeit von der SPD und von den GRÜNEN – Allgemeine Heiterkeit – Zu- rufe: Oh, oh!)

Ich wusste, jetzt hören Sie zu, nicht nur Frau Düker.

(Minister Ralf Jäger: Das sind Bilder, die werden auf meiner Festplatte nie wieder ge- löscht!)

Frau Düker sagte laut Plenarprotokoll vom 17. September 2008 an dieser Stelle: Herr Innenminister, wann beenden Sie endlich diese Schockstarre in der Innenpolitik? – Und das war genau zu diesem Tagesordnungspunkt.

Sie sagte in der 60. Innenausschusssitzung:

„Warum ist das (Gesetz) zwingend erforderlich? Warum brauchen wir diese Onlinedurchsuchungen im präventiven Bereich?“

(Monika Düker [GRÜNE] meldet sich zu ei- ner Zwischenfrage.)

Jetzt sagt auch Frau Düker mit ihrer Hand: Es ist alles zweckmäßig und weiterhin erforderlich.

Meine Damen und Herren, es sind nur zwei Schlüsse zum Vorgehen der Landesregierung und der sie tragenden beiden Fraktionen möglich: Entweder haben Sie das gesamte Gesetzgebungsverfahren einfach verschlafen, sind selbst in Schockstarre verfallen, oder Sie haben bis vor einigen Monaten reine Protestpolitik gegenüber Schwarz-Gelb gemacht. Beides ist kein gutes Zeugnis für einen Gesetzgeber, meine Damen und Herren.

Herr Dr. Orth,

(Dr. Robert Orth [FDP]: Ja?)

ich unterbreche Sie an der Stelle sogar ausgesprochen gerne. Ihr Liebling aus Düsseldorf

(Allgemeine Heiterkeit)

würde Ihnen gerne eine Frage stellen.

(Lebhafte Zurufe von der SPD und von den GRÜNEN – Weitere Zurufe)

Die möchten Sie doch zulassen?

(Fortgesetzt Zurufe)

Herr Kollege Dr. Orth …

(Zuruf von der SPD: Lieblingskollege!)

Nein, dieses Wort kommt mir jetzt nicht über die Lippen. Ich könnte das mit der Lieblingskollegin ja auch als üble Nachrede bezeichnen, aber das tue ich jetzt nicht.

Ich möchte Sie in der Sache noch einmal auf etwas aufmerksam machen und nachfragen, ob Sie eigentlich den Gesetzestext gelesen haben. Ist Ihnen bekannt, dass es im Gesetzestext nicht um die Onlinedurchsuchung geht? Ist Ihnen bekannt, dass es im Gesetzestext um die Verlängerung bestimmter

Auskunftsbefugnisse des Verfassungsschutzes

geht, um genau diese Rechtsnorm, die auch in Karlsruhe beklagt und dort ausdrücklich bestätigt wurde, während in derselben Rechtsprechung in Karlsruhe Ihre Onlinedurchsuchung von Ihrem Minister Wolf in Bausch und Bogen als verfassungswidrig abgeschmettert wurde? Ist Ihnen bekannt, dass wir hier über zwei verschiedene Paar Schuhe reden? Und haben Sie den Gesetzentwurf eigentlich schon einmal gelesen?

(Beifall von den GRÜNEN)

Ja, Frau Düker, natürlich habe ich den Gesetzentwurf gelesen. Ich weiß auch, dass Sie die Klage vor dem VGH nach der Entscheidung in Karlsruhe eben nicht zurückgezogen haben, sondern bei Ihrem Standpunkt geblieben sind, ihn aber heute nicht mehr aufrechterhalten.

Insofern haben wir überlegt, wie wir darauf reagieren, ob wir eine Anhörung machen sollen. Herr Stotko, Sie mögen zwar recht haben, dass der Evaluierungsbericht vom September ist, aber der Gesetzentwurf ist erst ein paar Wochen alt. Der Gesetzentwurf ist von der Landesregierung eingebracht worden. Wir haben ein Interesse daran, darüber im Detail zu sprechen.

Ich weiß auch aus Gesprächen mit einzelnen Abgeordneten, auch aus Kreisen Ihrer Regierungsfraktionen, dass durchaus Bedarf besteht, Regelungen sinnvoll zu hinterfragen und gegebenenfalls anzupassen.

Wir sind froh, dass Sie unserem Begehren gefolgt sind, dass wir nun erst einmal für neun Monate entscheiden. In diesem Sinne wünsche ich uns allen dann eine gute Debatte im neuen Jahr, dann aber auch eine ehrliche Debatte über die Frage: Was ist verfassungsgemäß und was nicht? Darüber können wir gerne einmal streiten. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Orth. – Für die Fraktion Die Linke hat Herr Kollege Michalowsky das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Manchmal hat man in diesem Hause den Eindruck, dass wichtige Ereignisse draußen in der realen Welt auf das parlamentarische Handeln keinen Einfluss haben. Da wird im Laufe des Jahres ein Evaluationsbericht über die Befugnisse des Verfassungsschutzes vorgelegt. Auf dessen Grundlage soll heute die Geltungsdauer des Gesetzes auch über den 1. Januar 2012 um fünf Jahre verlängert werden. Sie haben sich bei dem Kompromiss auf neun Monate geeinigt.

Dabei hat sich in den letzten Wochen herausgestellt, was wir schon immer gesagt haben: Der sogenannte Verfassungsschutz begeht permanenten Verfassungsbruch. Er finanziert Nazis aus Steuergeldern und nennt sie V-Leute.

(Beifall von der LINKEN)

Diese V-Leute – es sollen alleine in NordrheinWestfalen mehr als 100 sein – beobachten die NPD und andere rechtsradikale Kreise und haben den Auftrag, Erkenntnisse zu melden. Dabei wird in Kauf genommen, dass diese Leute – das sind ja keine verdeckten Beamten, sondern angeworbene Nazis – die Honorare, die sie erhalten, in die NPD fließen lassen. Mit unseren Steuergeldern wird also eine Partei finanziert, die man gerade mal wieder verbieten will.

Das ist aber nicht das einzige Problem. Inzwischen hat sich herausgestellt, dass V-Leute auch bei einigen der Morde zugegen waren, denen in den letzten zehn Jahren fast zehn Migranten zum Opfer fielen. Die latent bis offen vorhandene Fremdenfeindlichkeit in Deutschland hat dazu geführt, dass alle Opfer unter Generalverdacht gerieten. Nicht die Verfolgung der Täter stand im Mittelpunkt der Aufklärung, sondern die Frage, in welcher Form die Mordopfer selbst in kriminelle Milieus verstrickt waren. Dabei wurde auch mit den Angehörigen nicht gerade zimperlich umgegangen.

In all diese Machenschaften ist der Verfassungsschutz verstrickt, und trotzdem wollen Sie heute diesen Geheimdienst wieder so weitermachen lassen wie bisher. Anders kann man die Zustimmung zur Verlängerung des Gesetzes nicht interpretieren.

Wir fordern Sie auf: Beenden Sie mit uns diese Posse, auch deshalb, weil damit das neuerliche NPD-Verbotsverfahren in Gefahr gerät.

In der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung zur Einstellung des letzten NPD-Verbotsverfahrens spricht das Gericht bezüglich der NPD wörtlich von einer Veranstaltung des Staates, weil die Geheimdienst-V-Leute dort eingeschleust waren. Ausdrücklich wird das Verhalten des NRW-Geheimdienstes erwähnt, in der das stellvertretende NPD

Vorstandsmitglied Wolfgang Frenz jahrzehntelang als V-Mann geführt wurde und dessen Buch „Über den Verlust der Väterlichkeit …“ von den Antragstellern als Beleg für die Verfassungsfeindlichkeit angeführt wurde.

Das Innenministerium hatte den Mitbegründer der NPD Nordrhein-Westfalen als sogenannten Vertrauensmann in der Zeit von 1959 bis 1995, also über 30 Jahre lang, mit monatlich 600 bis 800 DM unterstützt. Frenz hat nach eigenen Angaben diese Gelder direkt an die NPD abgeführt bzw. zu deren Aufbau und Organisation verwendet.

An einer kämpferischen Verfassungsfeindlichkeit der Nazipartei gibt es schon lange keine Zweifel.

Und es sind nur noch die V-Leute, die einem Verbot im Wege stehen. Das heißt, wer an diesen VLeuten festhält, schützt damit die NPD vor einem Verbotsverfahren. Das Argument, ohne Spitzel würden die Behörden auf dem rechten Auge blind, ist an den Haaren herbeigezogen.

(Zuruf von der SPD: Thema!)

V-Leute sorgen nicht für Aufklärung der Naziszene, sondern für deren Verdunkelung. Das hat sich im Fall der Nazigruppe NSU wieder bestätigt.

Der Innenminister hat laut Presseberichten angekündigt, die V-Leute jedenfalls aus der NPD abzuziehen. Und Klaus Wowereit hat auf dem SPDParteitag vor einigen Tagen behauptet, NRW habe das bereits getan. Vielleicht einigen Sie sich erst einmal.

Das alles ist viel zu vage. Stimmen Sie mit uns gegen die Verlängerung der grundrechtsbelastenden Normen des Verfassungsschutzgesetzes. Wir fordern das Innenministerium auf, endlich die Zusammenarbeit des Verfassungsschutzes mit rechtsextremen Organisationen zu beenden und keine sogenannten Vertrauensleute aus rechtsextremen Organisationen mehr zu finanzieren.

Wir fordern die Auflösung des Verfassungsschutzes. Wir brauchen in Deutschland keine 17 Verfassungsschutzämter, die sich bei der Bekämpfung des braunen Terrors als nutzlos erweisen und sich gegenseitig behindern.