Protokoll der Sitzung vom 08.12.2011

Deshalb haben wir uns mit Erfolg für eine entsprechende Änderung des Gesetzentwurfs eingesetzt.

(Bodo Löttgen [CDU]: Wo ist die Änderung?)

Schließlich war es für die FDP von Bedeutung, den Gesetzentwurf hinsichtlich der vorgesehenen Abundanzumlage zu ändern, die wir in mehrfacher Hinsicht für problematisch halten. Denn zum einen ist es nicht nachvollziehbar, warum ausgerechnet sparsame und solide wirtschaftende Kommunen für die Versäumnisse anderer aufkommen sollen. Dies wäre nicht gerecht gewesen und würde den weiteren Sparwillen der Betroffenen negativ beeinflussen.

Zum anderen gibt es viele Gemeinden, die zwar rein rechnerisch einen Einnahmeüberschuss aufweisen, sich aber trotzdem in der Haushaltssicherung oder im Nothaushalt befinden. Diesen Kommunen einen Abundanzumlage abzuverlangen, wäre paradox gewesen und würde sie auch finanziell ruinieren.

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Hovenjürgen?

Nein, ich lasse keine Zwischenfrage zu.

(Bodo Löttgen [CDU]: Keine Zwischenfrage? – Weitere Zurufe)

Keine Zwischenfrage, bitte schön.

Gerade bei diesem wichtigen Punkt möchte ich im Zusammenhang vortragen.

Vor diesem Hintergrund haben wir erreichen können, die Abundanzumlage aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

(Widerspruch von der CDU – Gegenruf von der FDP: Natürlich gestrichen! – Gegenruf von Josef Hovenjürgen [CDU])

In den Gemeindefinanzierungsgesetzen ab 2014 werden wir sehen, ob und wie die fehlenden 195 Millionen € anderweitig aufgebracht werden können. Die FDP setzt dabei auf den Bund, der seiner Verantwortung gegenüber den Kommunen endlich stärker gerecht werden muss. Schließlich sind die unter der Schröder/Fischer-Regierung vor zehn Jahren verabschiedeten Hartz-Gesetze für die

kommunale Finanzmisere mitverantwortlich. Die damalige und andauernde Missachtung des Konnexitätsprinzips hat große Löcher in die kommunalen Kassen gerissen. Das muss geheilt werden.

(Beifall von Hans-Willi Körfges [SPD])

Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit der vollständigen Übernahme der Grundsicherung im Alter – bis 2014 aufwachsend – hat die schwarzgelbe Bundesregierung bereits einen ersten wichtigen Schritt getan. Es verbleiben aber – das sage ich mit allem Freimut – weitere große Ausgabenposten wie die Kosten der Eingliederung. Hierbei muss der Bund zwingend aktiv werden. Für NRW fehlt immer noch rund 1 Milliarde €.

(Beifall von der SPD und von Ingrid Pieper- von Heiden [FDP])

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Land wird am Ende des Konsolidierungszeitraums im Jahre 2020 insgesamt 3,5 Milliarden € in das Stärkungspaktpaket investiert haben. Die gesamten Programmmittel werden sich auf 5,85 Milliarden € summieren.

Deshalb freue ich mich, dass wir mit vereinten Kräften eine zielführende, nachhaltige und gerechte Grundlage für das Gelingen des Stärkungspaktes schaffen konnten. Über eine zweite Stufe reden wir, wenn wir die ersten Erfahrungen mit der erste Stufe gemacht haben. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und empfehle die Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP, von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Engel. – Für die Fraktion Die Linke spricht nun Frau Demirel.

Herr Präsident, danke schön. – Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Jäger, bei den Reden von Ihnen und Herrn Hübner hatte ich den Eindruck, dass Sie Ihre eigenen Gesetze und Änderungsanträge gar nicht gelesen haben.

(Beifall von Wolfgang Zimmermann [LINKE] und von Josef Hovenjürgen [CDU])

Komplementärmittel stehen nach wie vor in dem Gesetzentwurf, in der Beschlussvorlage, über die wir heute abstimmen werden.

Sie haben aus einem politischen Gutachten aus Wuppertal von Ernst & Young zitiert. Darüber haben wir uns auch bei der Anhörung und bei der letzten Sitzung des Kommunalausschusses unterhalten. In diesem Gutachten – unabhängig davon, dass es ein politisches Gutachten ist – steht, dass es drei Szenarien gibt: ein Basisszenario, ein Best-CaseSzenario, und beim Worst-Case-Szenario steht,

dass es für die Kommune nicht leistbar sei, die Auflagen und die Bedingungen des Gesetzes zu erfüllen.

Man geht vom Basisszenario aus.

(Horst Engel [FDP] unterhält sich.)

Herr Engel, hören Sie zu. Vielleicht ist das wichtig für Sie. – In diesem Basisszenario wird von falschen Grundlagen ausgegangen:

Erstens wird ein Wirtschaftswachstum von 1,5 % prophezeit. Die fünf Wirtschaftsweisen haben gesagt, dass das im kommenden Jahr nicht der Fall sein wird.

Zweitens wird Basel III nicht berücksichtigt. Die Kapitalisierung der Banken und die damit einhergehenden steigenden Zinssätze auch für die Kommunen werden dort gar nicht berücksichtigt.

Drittens werden die Eingliederungshilfen, die in den kommenden Jahren steigen werden, auch nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt.

Das heißt: Ihr politisches Gutachten, das Sie für sich selbst haben erstellen lassen, spricht heute nicht mehr in Ihrem Sinne. Was Sie vorschlagen, ist unrealistisch, meine Herren.

(Beifall von der LINKEN)

Herr Löttgen, ich finde Ihre Forderungen nach 700 Millionen € sehr löblich, aber ich muss ehrlich sagen: Sie hätten damals unserem Änderungsantrag bei den Haushaltsberatungen über 500 Millionen € zustimmen können.

(Zuruf von Bodo Löttgen [CDU])

Die 700 Millionen € sind das einzig Positive in Ihrem Konzept. Ich verspreche Ihnen – wir sind jetzt nicht bei den Haushaltsberatungen, Herr Löttgen –, wenn Sie bei den nächsten Haushaltsberatungen diesen Änderungsantrag stellen, wird meine Fraktion dem zustimmen.

(Beifall von der LINKEN)

Faszinierend ist, meine Herren, dass sich die CDU heute hier hinstellt und sich feiern lassen möchte, weil sie gegen die Solidarumlage ist, beispielsweise auch wegen der Nichtbeteiligung der Kommunen an der Erhöhung um 1,5 % bei der Grunderwerbsteuer. Durch wen ist das denn gekommen? Wir als Fraktion Die Linke haben die ganze Zeit gefordert, dass die Grunderwerbsteuer erhöht wird. Wir haben uns bei SPD und Grünen durchgesetzt. Sie haben das doch abgelehnt. Welche Heuchelei, meine Herren!

Ihnen, Herr Mostofizadeh, Herr Hübner, meine sehr geehrten Herren und Damen von SPD und Grünen, muss ich Folgendes sagen: Ich finde es ja sehr löblich und schön – das habe ich damals auch begrüßt –, dass gesagt wurde: Wir nehmen die Befrachtung, die 1998 eingeführt worden ist, weg und beteiligen die Kommunen wieder an der

Grunderwerbsteuer. Darüber haben wir sehr oft geredet. Das war im letzten Jahr. Warum reden Sie permanent davon? Das ist damals durch unser Zutun durchgekommen. Reden Sie doch heute hier nicht immer noch darüber! Sehen Sie doch einmal, welche Auswirkungen ihr Stärkungspaktgesetz auf die kommunale Familie, auf die 34 Zwangsbeglückten haben wird! Das machen Sie nämlich nicht.

(Beifall von der LINKEN)

Meine Damen und Herren, man kann nur festhalten: Die angekündigten Hilfen im Stärkungspaktgesetz sind vergiftete Hilfen. Diese Auffassung teilt übrigens auch die große Mehrheit der betroffenen Kommunen. Die minimalen Hilfen, die Sie zur Verfügung stellen, werden an so starke Kürzungsauflagen und Bedingungen geknüpft, dass das Selbstverwaltungsrecht der 34 Kommunen erdrosselt wird. Wir stellen uns als Linke dagegen.

Sehr geehrter Herr Römer, mit Erstaunen habe ich Ihre SPD-Pressemitteilung letzte Woche gelesen. Ich möchte daraus zitieren. Sie haben in Ihrer Pressemitteilung letzte Woche geschrieben: Für Sozialdemokraten ist klar, bei allem Konsolidierungsdruck darf es zum Beispiel keine betriebsbedingten Kündigungen oder einen Stopp der Ausbildung in den Kommunen geben.

Herr Römer, ich habe Ihre PM sehr aufmerksam gelesen und war verblüfft, aber ich bin mir unsicher, ob Sie Ihr eigenes Gesetz gelesen haben. In Ihrem eigenen Gesetz wird das nämlich nicht ausgeschlossen.

Um ein Beispiel anzuführen, was Ihr Gesetz etwa für die Stadt Oberhausen bedeutet, kann ich die Zahl nennen, die wir auf Grundlage der Zahlen, die wir vom Innenministerium haben, errechnet haben. Die Stadt Oberhausen muss in den nächsten fünf Jahre, um einen ausgeglichenen Haushalt aufzuweisen, Kürzungen von mehr als 80 Millionen € vornehmen. Wie soll das denn ohne massiven Abbau von Sozialleistungen und Personalabbau geschehen?

Meine Damen und Herren, für die 34 zwangsbeglückten Gemeinden bedeutet das Gesetz erstens die Schließung vieler, wenn nicht gar aller freiwilligen Einrichtungen,

(Beifall von der LINKEN)

zweitens die Veräußerung von kommunalem Vermögen, drittens eine drastische Erhöhung der Grundsteuern, die auf die Mieten umgelegt werden, viertens dramatische Kürzungen bei den Personalausgaben, fünftens betriebsbedingte Kündigungen und sechstens schlechteren Service. Kurzum: Die Umsetzung Ihres Gesetzes macht die komplette Infrastruktur platt.

(Beifall von der LINKEN)

Wie Sie da irgendetwas ausschließen können, Herr Römer, verstehe ich nicht.

Meine Herren, ich weiß auch nicht – ich bin echt erstaunt von dieser Debatte –, ob Sie wirklich alle Ihr Gesetz gelesen haben. Herr Hübner spricht davon, dass es ja nur um das Finanzergebnis ginge. Das steht aber nicht in dem Gesetz. Er spricht von der Erhöhung beim GFG. Das ist gar nicht vorgesehen, sondern im Gegenteil, es wird ja befrachtet. Herr Römer schreibt etwas vom Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen. Hätten Sie das alles in das Gesetz hineingeschrieben, hätte sich meine Fraktion nicht so vehement gegen Ihr Stärkungspaktgesetz gestellt. Aber hören Sie auf, etwas zu behaupten, was gar nicht in Ihrem Gesetz steht.