Der Gesetzentwurf bedeutet nicht 500 € mehr verfügbares Geld. Er bedeutet auch nicht 500 € mehr an künftiger Rente, wie es teilweise missverstanden wird. Unmittelbar kommt es zu Steuerabzügen zwischen 60 € und 200 €. Ich spiele das nicht als Opfer hoch. Es ist aber ein spürbarer Beitrag für die stabile Zukunft unserer verpflichtenden Altersvorsorge.
Mein Fazit und das meiner Fraktion lautet: Im Vergleich der Parlamente kann der Landtag NordrheinWestfalen bislang und auch künftig selbstbewusst sagen, engagierte politische Arbeit fair, angemessen, aber keinesfalls unbescheiden oder gar übertrieben gut zu bezahlen.
Die vorgesehene Regelung deckt einen realen Bedarf im neuen System der Altersversorgung der NRW-Landtagsabgeordneten ab. Sie korrigiert eine Strukturschwäche, die 2005 in ihren Auswirkungen zwar schon absehbar, aber noch nicht konkret fassbar war. Spät, aber noch rechtzeitig. Nicht populär, aber mit guten Gründen vertretbar. Daher trete ich und tritt die CDU-Fraktion dafür ein. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute in erster Lesung die Änderung des Abgeordnetengesetzes. Die Debatte war schon im Vorfeld hier und auch in der Öffentlichkeit intensiv und zuweilen hitzig. Deshalb möchte auch ich damit beginnen, doch noch einmal in den Mittelpunkt zu rücken, worum es geht und worauf wir fußen.
Im Jahr 2005 hat sich dieses Haus – wie ich finde, auch in der Rückschau und unbeschadet der Tatsache, dass es niemand übernommen hat – das sicherlich modernste und transparenteste Abgeordnetenrecht in der Republik gegeben.
Wir haben uns damit weitestgehend den Regelungen, die für die Steuerbürgerinnen und -bürger gelten, gleichgestellt. Das ist ein gutes Signal. Das ist eine gute Struktur, von der wir auch nicht abwei
Die Kolleginnen und Kollegen haben damals dafür gesorgt, dass das Einkommen in all seinen Bestandteilen voll steuerpflichtig wird und dass es keine steuerfreien Pauschalen gibt. Sie haben sehr eng gefasste Übergangsgelder formuliert und auch die Versorgung neu geregelt, das heißt auf eine neue Basis gestellt, und zwar sowohl der Struktur nach als auch der Höhe nach.
Der Struktur nach haben sie es in ein eigenes Versorgungswerk mit Ansprüchen gegen dieses Versorgungswerk und eben nicht mehr gegen den Steuerzahler versehen, berufsständischen Versorgungswerken wie etwa dem der Rechtsanwälte gleichgestellt und gleichzeitig im Niveau vereinbarungsgemäß auf der Basis der damaligen Kommission auf 60 % der damaligen Versorgung abgesenkt, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Der letzte Punkt ist es, der uns heute wieder in eine Diskussion über das Abgeordnetengesetz führt. Damals verständigte man sich darauf, dass die Reduzierung um 40 % stattfindet. Das ist gut, und das ist richtig. Die Angleichswirkung an erzielbare Pensionen im öffentlichen Dienst, vergleichbar B 2 oder B 3, bei zehn Jahren Zugehörigkeit ist hier erwähnt worden.
Die Überversorgung ist damit zurückgeführt worden, aber es ging der Diätenkommission auch darum, ganz objektiv festzustellen, wie eine angemessene Versorgung für einen Abgeordneten aussieht. Diese angemessene Versorgung ist damals auf 60 % des Niveaus der Altversorgungsfälle taxiert worden. Diese 60 % sollen hier gehalten werden. Sie sollen hier bestätigt werden. Dafür ist die entsprechende Zuführung von 500 € zum Versorgungswerk notwendig.
Diese 500 € fließen 1:1 ins Versorgungswerk, und auch das legen wir hier transparent offen, indem die beiden Beträge im entsprechenden Paragrafen des Abgeordnetengesetzes getrennt aufgeführt werden.
Ja, es gibt viele individuelle Betrachtungen. Eine Betrachtung sollten wir aber im Auge haben: Es ist die objektive Betrachtung der Diätenkommission, der damals viele unterschiedliche Interessenvertreter angehört haben und in der diese Regelung als angemessen vereinbart worden ist.
Wichtig ist mir: Bei niemandem im Hause steigt durch diese Maßnahme das verfügbare Nettoeinkommen. Vielmehr tragen wir durch unsere Steuerbelastung, die natürlich auch auf diesen Versorgungsbetrag 1:1 entfällt, dazu bei. Das wären bei mir – ledig, keine Kinder – Monat für Monat 200 €.
Nein, auch ich will mich nicht darüber beklagen. Ganz im Gegenteil: Es ist an dieser Stelle geradezu unsere Pflicht, das so zu tragen und eben nicht der
Versuchung zu erliegen, einen solchen Betrag freizugeben bzw. frei verfügbar auf die Diäten draufzuschlagen. Vielmehr muss es unser Sinnen und Trachten sein, das solidarische Prinzip des Versorgungswerks für alle Abgeordnetenkolleginnen
Ja, wir sind gut beraten, Hinweise und Kritik der Bürgerinnen und Bürger sehr ernst zu nehmen. Denn deshalb sind die Regelungen so transparent aufgestellt worden. Wir stellen uns hier als SPDFraktion auch dieser Diskussion. Es ist legitim, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn sich Fraktionen nach intensiven Beratungen dagegen entscheiden, einem solchen Gesetzentwurf beizutreten. Nicht legitim ist es, es nachträglich als Nacht- und Nebelaktion zu bezeichnen, obwohl man über Monate eingebunden war. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Herter. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun Frau Kollegin Beer.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte es gleich zu Beginn klar sagen: Ja, wir haben volles Verständnis für die kritischen Nachfragen von Bürgerinnen und Bürgern zu der geplanten Anhebung der Pflichtbeiträge zum Versorgungswerk. Und ich habe auch großes Verständnis für all diejenigen Abgeordneten, die das Empfinden von Bundestagspräsident Norbert Lammert teilen, dass eine Kommission über die Höhe oder Anpassung von Abgeordnetenbezügen oder die Versorgung entscheiden sollte.
Aber das Bundesverfassungsgericht hat uns die Vorgabe gemacht, dass die Abgeordneten über ihre Bezüge selbst beschließen müssen. Wir müssen deshalb – und das ist richtig und gut so – darlegen und begründen, welche Bezüge für die Tätigkeit eines Abgeordneten bzw. einer Abgeordneten im Landtag von Nordrhein-Westfalen angemessen sind, und das gilt natürlich auch für die Altersversorgung. Es geht nämlich gerade nicht um eine Gehaltserhöhung für Abgeordnete. Im Gegenteil – das ist schon gesagt worden –: Wir werden alle weniger im Portemonnaie haben.
Abgeordnet sein ist ein Beruf auf Zeit. Das zeigt auch die Tatsache, dass im Schnitt zwei Legislaturen im Landtag von Nordrhein-Westfalen absolviert werden.
Ämter auf Zeit und Abruf sind auch Bürgermeister, Landräte und Beigeordnete in unseren Städten und Gemeinden. In zehn Jahren erwerben sie Versor
gungsansprüche in der Höhe von 35 % ihrer Bezüge. Bürgermeisterinnen erhalten ab einer Gemeindegröße von 10.000 Einwohnerinnen eine Eingruppierung in die Besoldungsgruppe B3. Für die Versorgung bedeutet das deutlich mehr als 2.300 € sofort nach dem Ausscheiden der Beigeordneten. In einer Kommune ab 30.000 Einwohnern erhält der Ausgeschiedene 2.274 €.
Der Landtag ist bewusst verkleinert worden. Die Abgeordneten nehmen ihr Mandat wahr in einem Bundesland mit 18 Millionen Einwohnerinnen – mit den entsprechenden Aufgaben und der entsprechenden Verantwortung.
Das sage ich bewusst in ausdrücklicher Wertschätzung all derjenigen, die andere Berufe ausüben und durch ihre Tätigkeiten wertvolle Beiträge in dieser Gesellschaft im Kleinen und im Großen leisten.
Auch gerade deshalb verlassen wir die Grundsätze der Diätenreform von 2005 nicht: keine steuerfreien Pauschalen, voll zu versteuerndes Einkommen und eine Altersversorgung, für die die Abgeordneten selbst aufkommen und einzahlen. Wir behalten auch mit der geplanten Anhebung der Pflichtbeiträge für das Versorgungswerk diese Grundsätze bei. Wir sorgen für seine Zukunftsfähigkeit.
Die Abgeordneten nach altem Recht leisten dabei ihren Solidaritätsbeitrag. Sie zahlen mit ein, bekommen ihre Bezüge nicht weiter erhöht, müssen allerdings wie alle anderen auch die Bezüge insgesamt versteuern, was unter dem Strich – das ist schon gesagt worden – bis zu 200 € netto weniger ausmacht.
Diese Solidarität wollen die Abgeordneten nach altem Recht leisten. Es ist wichtig, ein gemeinsames Versorgungswerk zu haben, weil die Abgeordneten diese Aufgabe auch gemeinsam stemmen müssen.
Es geht auch nicht um eine überbordende Versorgung. Ich finde es fahrlässig, was die Fraktion Die Linke in ihrem Antrag formuliert hat, nämlich den Begriff „Selbstbedienung“. Das ist in diesem Zusammenhang wirklich vollkommen unpassend.
Ich will das ganz deutlich sagen: Abgeordnete/Abgeordneter wird man nicht wegen des Geldes, aber eine angemessene Altersversorgung soll sein und ist gerechtfertigt. Sie soll laut Verfassungsgebot sicherstellen, dass die Abgeordneten frei und unabhängig ihr Mandat ausüben können. Genau das ist Sinn und Zweck der Gesetzesänderung.
Nun hat Herr Dr. Papke erklärt, das Ganze sei eine Nacht-und-Nebel-Aktion, er habe es nicht gewusst.
Ich stelle mir Fragen. Ich kann mir das nicht erklären. Im Versorgungswerk findet die Diskussion seit geraumer Zeit zentral statt. Herr Dr. Romberg sitzt im Vorstand. Gab es keine Info in Ihrer Fraktion? Im Präsidium wird das Thema seit Langem bewegt, in Einigkeit über alle Fraktionen hinweg. Gab es keine Information von der amtierenden Vizepräsidentin in Ihrer Fraktion? In der Runde der Parlamentarischen Geschäftsführerinnen wird der Punkt diskutiert. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Entwurf zu erarbeiten. Auch hier keine Kommunikation mit dem Vorsitzenden der FDP-Fraktion? Herr Witzel, informieren Sie Ihren Vorsitzenden nicht?
Natürlich in der Ergänzung. Sie weisen darauf hin, Frau Demirel – herzlichen Dank! –, dass Sie haben prüfen lassen wollen, wie es mit der gesetzlichen Rentenversicherung aussieht. Das ist unbestritten. Das war jetzt nicht mein Punkt. Das will ich gerne ergänzen. Aber Sie weisen auf das Protokoll hin, das diese Einvernehmlichkeit im Vorgehen auch noch mal deutlich beschreibt.
Wir haben da nämlich auch den Vorschlag von Herrn Witzel diskutiert, ob diese Erhöhung von 500 € gegebenenfalls direkt an Abgeordnete ausgezahlt werden sollte. Wir haben gesagt: Nein, das machen wir nicht, weil das Versorgungswerk eben nicht auseinanderfallen darf, weil diese Solidarität der Abgeordneten untereinander entsprechend gehalten wird.
Ich sage es ausdrücklich. Zu anderen Positionierungen in der Sache zu kommen, das ist okay. Aber nichts gewusst zu haben, das lässt sich nicht nachvollziehen.
Wenn Sie von einer Nacht-und-Nebel-Aktion sprechen, dann beschädigen Sie dieses Haus. Es geht eher um die Interna der FDP-Fraktion.
In diesem Sinne hoffe ich jetzt auf eine sachorientiertere Diskussion im Ausschuss. – Ich danke Ihnen.