Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich heiße Sie zu unserer heutigen, der 49. Sitzung des Landtags NordrheinWestfalen herzlich willkommen. Mein Gruß gilt auch unseren Gästen auf der Zuschauertribüne sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien.
Für die heutige Sitzung haben sich drei Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden in das Protokoll aufgenommen.
Vor Eintritt in die Tagesordnung möchte ich zunächst darauf hinweisen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dass das Mitspracherecht in Sachen Bestuhlung des neuen Plenarsaals noch bis 13 Uhr wahrgenommen werden kann. Sie können sich also die Stühle im Flur vor dem Büro des Landtagspräsidenten noch einmal ansehen und ein Votum abgeben. Das als kleiner Hinweis für die Kollegen, die vielleicht gestern nicht dazu gekommen sind.
Weiterhin geht es vor Eintritt in die Tagesordnung um eine Erklärung außerhalb der Tagesordnung. Frau Vizepräsidentin Carina Gödecke, die Vorsitzende des Versorgungswerks, hat zu einer Erklärung, die nicht im Zusammenhang mit einem Gegenstand der Beratung steht, um das Wort außerhalb der Tagesordnung gebeten.
Nach § 30 unserer Geschäftsordnung kann der Präsident zu einer Erklärung, die nicht im Zusammenhang mit einem Gegenstand der Beratung steht, außerhalb der Tagesordnung das Wort erteilen. Die Redezeit ist auf drei Minuten beschränkt. Ergänzend darf ich darauf hinweisen, dass Gegenstand einer Erklärung außerhalb der Tagesordnung nicht die Darlegung eines politischen Standpunktes sein darf. – Frau Abgeordnete Carina Gödecke hat das Wort.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich stehe in der Tat hier als Vorstandsvorsitzende des Versorgungswerks der Abgeordneten in Nordrhein-Westfalen. Sie alle wissen, dass ich mich in einem sehr, sehr hohen Maße mit diesem Versorgungswerk identifiziere. Genau aus diesem Grund habe ich heute Morgen den Präsidenten gebeten, mir gemäß § 30 unserer Geschäftsordnung das Wort zu einer Erklärung außerhalb der Tagesordnung zu geben.
Alle von Ihnen haben gestern Abend miterlebt, dass Frau Demirel aus Unwissenheit, Unkenntnis oder aus politischem Kalkül das Versorgungswerk der Abgeordneten in Nordrhein-Westfalen in Misskredit gebracht hat.
Wörtlich hat sie formuliert, es liege auf der Hand, der Versuch die Altersversorgung der Abgeordneten mit dem Versorgungswerk einigermaßen abzusi
chern, sei gescheitert. Eine Solidargemeinschaft mit 181 Einzahlern sei ein fragiles Gebilde und werde es immer bleiben. Das Versorgungswerk habe jetzt schon Probleme, das eingezahlte Geld sicher anzulegen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, als Vorsitzende des Vorstands des Versorgungswerks weise ich diese Behauptung auf das Entschiedenste zurück.
Diese Aussagen entbehren jeglicher objektiven Grundlage; sie sind damit unwahr, und sie sind falsch. Wir haben eben im Vorstand des Versorgungswerks darüber gesprochen. Ich bin auch autorisiert, im Namen aller Vorstandsmitglieder – das sind Kolleginnen und Kollegen aus allen hier im Landtag vertretenen Fraktionen – deutlich zu sagen, dass das Versorgungswerk kein Problem hat, Geld sicher anzulegen. Das Versorgungswerk arbeitet überaus korrekt. Es ist sehr solide, arbeitet sehr solide und vor allen Dingen auch sehr erfolgreich.
Der Eindruck, der erzeugt werden sollte und heute in den Medien zum Teil wie in der „WAZ“ schon aufgegriffen wird, ist schädlich für das Versorgungswerk und entspricht nicht der Wahrheit. Das muss einmal deutlich gesagt werden.
In Richtung Frau Demirel möchte ich gerne sagen, dass mit solchen unbedachten Äußerungen, die aus dem Zusammenhang gerissen zitiert werden, schon ganze Aktienmärkte ins Schwanken und ins Wanken gekommen sind. Das macht vielleicht auch die Dimension dieser Aussage sehr deutlich.
Frau Demirel, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann und darf natürlich dem Jahresabschluss 2011 unseres Versorgungswerks noch nicht vorgreifen. Ich darf aber hier schon einmal darauf hinweisen, dass wir am 20. Dezember eine Mitgliederversammlung, in der wir über den Jahresverlauf vorab berichten werden, durchführen. Ich kann so weit gehen – das ist ebenfalls mit meinem Vorstand abgesprochen –, Ihnen heute mitzuteilen, dass der Garantiezins von 3,25 % gut übertroffen wird. Auch das ist ein Beleg dafür, dass unser Versorgungswerk in schwierigen Zeiten gut arbeitet.
Frau Demirel, Sie haben nicht nur unser Versorgungswerk, das unsere eigene Altersversorgung sicherstellt, angegriffen und in ein bestimmtes Licht gestellt, sondern sie haben damit auch, was unsere Familien und deren Absicherung angeht, einen Eindruck erzeugt, der so nicht stimmt und zu Unsicherheit führt. Deshalb bitte ich Sie inständig: Erkundigen Sie sich, machen Sie sich schlau, und nehmen
Sie vor allen Dingen die Äußerungen, die Sie getätigt haben, auch öffentlich zurück! So geht das hier nicht.
Ich will ganz deutlich sagen, ich und mein Vorstand, wir sind gemeinsam stolz auf unser Versorgungswerk. Wir danken denen, die uns seit der Gründung des Versorgungswerks intensiv geholfen haben, ein solides, tragfähiges, zukunftsorientiertes und zukunftssicheres Versorgungswerk aufzubauen. Wir lassen uns durch unbedachte Äußerungen diese Leistung nicht kaputtreden. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 26. Oktober hat der Bundesverteidigungsminister das neue Stationierungskonzept für die Bundeswehr der Öffentlichkeit vorgestellt.
Für Nordrhein-Westfalen bedeutet dieses Stationierungskonzept, dass wir rund 10.000 Dienstposten verlieren und dass im Grunde drei Standorte faktisch geschlossen werden. Es bedeutet weiterhin, dass die Bundeswehr in vielen weiteren Standorten in erheblichem Umfange reduziert wird.
Man muss bei dieser Entscheidung, wenn man über Konversion spricht – solche Entscheidungen sind dann ja immer der Anlass, dass wir wieder über Konversion miteinander reden –, mit einbeziehen, dass wir erhebliche Veränderungen bei den alliierten Streitkräften zurzeit haben, wovon ganze Liegenschaften ebenfalls betroffen sind, und dass wir in den letzten gut zehn Jahren sehr viele Stationierungsentscheidungen gehabt haben, an denen viele ehemalige Garnisonsstädte nach wie vor erheblich zu tragen haben.
Ich will gerne als ein Beispiel aus meinem Wahlkreis die Stadt Rheine nennen. Deswegen rede ich hier heute Morgen auch, weil ich seit zwölf Jahren mit Bundeswehrabzug zu tun habe. Rheine war einmal
die zweitgrößte Garnisonsstadt der Bundesrepublik Deutschland. Als ich 1990 in den Deutschen Bundestag kam, waren dort noch über 5.000 Soldaten stationiert. Jetzt werden die Heeresflieger abgezogen, und Rheine ist im Grunde bundeswehrfrei.
Wir haben in Rheine riesige Liegenschaften, einen ehemaligen Nato-Flugplatz im Außenbereich. Bis heute ist keine Investition auf diesem Platz möglich. Wir haben Munitionsdepots in Ochtrup und
Saerbeck aufgegeben. Wir ziehen jetzt in der Stadt Rheine das vierte Kasernengelände frei. Weiterhin werden über 500 Hektar frei, wo bislang der Landeplatz der Hubschrauber war.
Die Probleme in einer solchen Garnisonsstadt sind aus meiner Sicht städtebaulich und auch für die Garnisonsstadt selber groß und schwierig. Die bisherige Unterstützung, hier und da der Stadt ein Gutachten zu finanzieren, um zu prüfen, was man in einer solchen Situation machen kann, hat sich aus meiner Sicht nicht als eine ausreichende und tragfähige Hilfe erwiesen.
Mein Grundproblem in dieser Frage ist – wir sollten uns das in ganz Nordrhein-Westfalen anschauen –: Wenn die Liegenschaften der Bundeswehr im sogenannten Außenbereich liegen, gibt es so gut wie keine Möglichkeit, eine wirtschaftliche Nutzung dieser Flächen zu erreichen, es sei denn, man findet einen Investor für ein Sondergebiet. Ein Sondergebiet kann man aber landesplanungsmäßig nur ausweisen, wenn man eine Investorenentscheidung hat, die man in keinem normalen Gewerbe- und Industriegebiet durchführen kann. Dafür finden Sie aber nicht an jeder Stelle einen Investor.
Deswegen ist eine der Forderungen, die wir in unserem Antrag aufgeschrieben haben, dass man sich in aller Ruhe § 35 des Baugesetzbuches anschauen muss. Man muss prüfen, ob es nicht sinnvoll sein kann, eine solche Infrastruktur, die einmal vorhanden ist, wo Straßen gebaut sind, wo Kanalisation liegt, wo oft gut erhaltenen Hallen sind, zum Beispiel auch für Gewerbe- und Industriearbeitsplätze nutzen zu können, obwohl sie im Außenbereich ist. Ich kann auf jeden Fall den Sinn nicht erkennen, dass auf der einen Seite neues Land verbraucht wird, um hier bei uns Gewerbe und Industrie anzusiedeln, und auf der anderen Seite öffentlich investierte Infrastruktur verrottet, weil man dahin keine Nutzung bringen kann.
Ich will einen weiteren Punkt ansprechen. Ich meine, dass die Frage, wie eine Stadt von Konversion betroffen ist, sehr davon abhängig ist, wo sich die Liegenschaften befinden. Liegen sie in der Stadt, kann das durchaus eine Chance für eine Stadt sein. Liegen sie außerhalb einer Stadt, kann es zu einem Problem werden. Wir müssen jetzt so gewaltige Umsetzungen in unseren Städten organisieren, in denen mit der Aufgabe der meisten Liegenschaften
auch eine demografische Entwicklung einhergeht, die große Wohnbauerweiterungen gar nicht mehr notwendig macht. Es mag in anderen Städten mit einer anderen demografischen Entwicklung wieder anders aussehen. Auf jeden Fall ist es so, dass es keinen Investor gibt, dass man niemanden findet, der das Kasernengelände übernimmt. Und dann wird es abgesperrt. Sie können sich, wenn so ein Gelände fünf, sechs Jahre nicht genutzt wird, vorstellen, wie es dann da aussieht und was das städtebaulich für ein ganzes Viertel, in dem sich diese Liegenschaften befinden, bedeuten kann.
Also brauchen wir hier auch Hilfen. Deswegen ist ein weiterer Punkt, den wir aufgeschrieben haben, dass wir der Meinung sind, dass uns das Land Nordrhein-Westfalen natürlich auch beim Bund unterstützen muss, dass der Bund in seiner Verantwortung bleibt, aber dass wir auch selber überlegen sollten, ob wir nicht einen Konversionsfonds auflegen. Ich selber habe Gespräche in Brüssel mit Kommissar Hahn geführt. Das sei grundsätzlich möglich.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn wir diese Standortentscheidung jetzt einmal nutzen würden, um wirklich zu einer Konversionshilfe für die Kommunen zu kommen, die stark unter dem Bundeswehrabzug leiden und wo die Liegenschaften nun einmal so liegen, dass sie nicht so einfach verwertbar sind, damit die Leute nicht den Eindruck haben, …
… dass man nur sagt: Wir haben eine gute Zeit mit der Bundeswehr gehabt. Aber jetzt zieht die Bundeswehr aus. – Unsere Städte waren auf Bundeswehr ausgerichtet, und jetzt dürfen sie auch nicht von der Allgemeinheit im Stich gelassen werden. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich 1977/78 meinen Grundwehrdienst bei der Luftwaffe in Jever absolvierte, verfügte die Bundeswehr noch über 500.000 Soldaten. Nur ein Jahrzehnt später geschah, was damals kaum jemand für möglich gehalten hatte. Glasnost und Perestroika hielten Einzug in die Sowjetunion, der Warschauer Pakt löste sich auf und die Deutsche Einheit wurde vollendet.
se ist gekennzeichnet durch die Aussetzung der Wehrpflicht und eine erneute Verkleinerung der Streitkräfte. Parallel dazu – Herr Kollege Laumann hat das gerade schon erwähnt – findet der Abzug der britischen Streitkräfte aus Deutschland bis zum Jahr 2020 statt.
Meine Damen und Herren, Frieden schaffen mit weniger Waffen und Soldaten! Dass dieser leicht abgewandelte Slogan der Friedensbewegung der 80er-Jahre in Erfüllung geht, darüber können wir uns eigentlich freuen. Allerdings hat die drastische Reduzierung der Streitkräfte auch eine Kehrseite. Arbeits- und Ausbildungsplätze, Aufträge für mittelständische Unternehmen, Hilfeleistungen bei