Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Große Brömer hat schon vieles richtig entfaltet. Ich habe den Eindruck, Herr Kollege Witzel, dieser FDP-Antrag strotzt vor Verfolgungs- und Verschwörungstheorien. Ich habe das Gefühl, dass Sie, wenn Sie an integrative Schulformen denken, immer die innere Unruhe befällt und dann solche Dinge dabei herauskommen.
Was mir absolut fehlt, ist der Blick auf die Eltern, die seit Jahren in Nordrhein-Westfalen erleben, dass mindestens 11.000 Kinder keinen Platz an Gesamtschulen erhalten. Das sind Überhänge, und die Eltern haben dann folgende Situation: Sie gehen zu der Gesamtschule, melden an und bekommen gegebenenfalls eine Ablehnung, sodass es für sie weitergeht. Sie gehen zu anderen Schulen, wo sie erklären müssen – das haben wir oft genug erlebt –: Mein Kind hat dort keinen Platz bekommen. Jetzt komme ich hinterher, und ich möchte bei Ihnen noch unterkommen.
Von daher ist ein solches Instrument, dass Schulträger ein vorgezogenes Anmeldeverfahren beantragen können – beantragen können, Herr Witzel –, vor allen Dingen für die Eltern eine Erleichterung. Es kann nicht zu Doppelanmeldungen kommen, weil die Zeugnisse im Verfahren bei der Schule sind. Aber es ermöglicht Eltern, die ihren ersten Schulwunsch für ihre Kinder aufgrund der Kapazitäten nicht eingelöst bekommen, zu der nächsten Schule zu gehen. Ängste und Befürchtungen, so angeschaut zu werden – das ist auch passiert –: „Eigentlich wollten Sie woanders hin, und jetzt kommen sie zu uns?“, brauchen sie nicht zu haben. So können Eltern wirklich unbelastet den besten Weg für ihre Kinder suchen.
Zweitens. Es bezieht sich gar nicht nur auf integrierte Schulformen, sondern auf alle Schulformen, die in Nordrhein-Westfalen vorkommen. Dass es ein großes Interesse von Eltern an integrierten Schulformen gibt, passt Ihnen nicht. Nur: Das werden wir nicht auf dem Erlasswege aus der Welt schaffen. Das kann ich Ihnen versprechen.
tragen dieses Verhältnis zur integrierten Schulform, das Sie umtreibt und diese großen Brüche aufweist, auf Entscheidungen von kommunalen Schulträgern, wie die mit Entscheidungen umgehen. Ihr Verständnis für Entscheidungen im kommunalen Raum finde ich bemerkenswert, als ob dort im Closed Shop entschieden wird: Jetzt werden wir die Fährte legen, damit wir bestimmte Schulstrukturentscheidungen genauso durchziehen, ohne auf die Schullandschaft in unserem Verantwortungsbereich
Im Übrigen ist die FDP in Essen, wo Sie Vorsitzender der FDP sind, diesem Verfahren gefolgt und hat vorgezogene Anmeldeverfahren befürwortet – im Interesse der Kinder, der Schulen und natürlich des Schulträgers, der dann geordnet mit den Schulleitungen reden kann. Auch das passiert, falls Sie es nicht wissen sollten, Herr Witzel, dass sich Schulleitungen miteinander unterhalten und sagen: „Wie kann man Eltern sinnvoll beraten?“, zum Beispiel an einem Gymnasium, das nur eine bestimmte Zahl von Zügen aufnimmt. Es kann mit anderen Gymnasialkolleginnen und -kollegen darüber sprechen, um das zu vermitteln, damit das Verfahren ohne Brüche und Verluste für Eltern und Kinder vonstattengeht.
Das ist die Realität, nicht die Verschwörung, nicht die Verfolgung, die Sie offensichtlich überall im Kopf haben. Machen Sie sich davon frei, und bekommen Sie endlich einen realistischen Blick auf die Schulentwicklung in Nordrhein-Westfalen, auch im Interesse der Eltern und der Schulträger! Dann würden uns wohl solche unerquicklichen Debatten erspart bleiben. – Danke schön.
Danke. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will es kurz machen. Frau Beer und auch Herr Große Brömer haben dazu schon vieles ausgeführt, warum ein vorgezogenes Anmeldeverfahren sinnvoll ist. Das möchte ich nicht wiederholen. Ich finde es ausdrücklich gut, dass es das vorgezogene Anmeldeverfahren wieder gibt, um die Verwerfungen für die Eltern, die etwa Frau Beer gerade erläutert hat, zu verhindern. Eine Stigmatisierung der Eltern ist tatsächlich in einigen Fällen gelaufen. Das ist das Problem.
Selbst wenn sie nach dem Motto: „Sie wollten gar nicht zu uns“, nicht stigmatisiert worden sind, ist es dennoch so gewesen, dass die Eltern erst in der zweiten Runde die Schule der zweiten Wahl wählen konnten, weil alle Anmeldungen gleichzeitig erfolgen mussten. Dabei waren das möglicherweise wieder die Schulen, die schon in der ersten Runde so knallvoll waren, dass sie gar keine Chance mehr
Wenn Sie diese Befürchtung haben, Herr Witzel, kann ich nur auf eine Alternative hinweisen. Die Alternative wäre – ich biete Ihnen das jetzt an –: Wir stellen gemeinsam einen Antrag, dass man einen Rechtsanspruch darauf hat, dass das Kind an der Schulform, an der es angemeldet wird, auch tatsächlich genommen wird.
Damit sind alle Probleme aus der Welt, weil die Eltern, die für ihr Kind beispielsweise einen Platz an einer Gesamtschule oder einem Gymnasium wollen, den auch erhalten. Das Problem ist, dass sie zurzeit an einer Gesamtschule oder einer Sekundarschule keinen Platz erhalten. Das können wir ändern; das ist überhaupt kein Problem. Das sollten wir tun. Rechtsanspruch auf einen Platz an einer Gesamtschule, an einer Sekundarschule, an jeder Schulform, an der die Eltern ihr Kind gemäß den Bestimmungen anmelden. Dann können wir wieder den gleichen Termin einführen, weil alle Eltern den Platz für ihr Kind erhalten, den sie gerne möchten. Das wäre die logische Konsequenz. Ich biete noch mal an: Das können wir gerne zusammen machen. Wenn das die Konsequenz daraus ist, bin ich sehr einverstanden.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir sind auf weitere gemeinsame Aktivitäten von FDP und Linken in diesem Parlament gespannt.
Der Antrag der FDP geht – leider muss man das sagen – wieder einmal völlig an der Realität vorbei. Die FDP erweist sich einmal mehr als die einzige Partei, die Schulpolitik ideologisch betreibt. Sie entlarvt sich nämlich.
Die FDP beweist auch einmal mehr, dass sie keine liberale Partei mehr ist, weil sie nicht bereit ist, Freiheit und Verantwortung vor Ort zu geben.
tungsvorschrift zu § 1 Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (APO-SI), die das Anmeldeverfahren für die weiterführenden Schulen regelt.
Die FDP ist der Auffassung, dass das dort erlaubte vorgezogene Anmeldeverfahren genutzt werde, um die Schülerströme in Richtung integrierter Schulform zu lenken. Darum geht es aber gar nicht bei der Änderung, die die Landesregierung vorgenommen hat. Es geht schlicht darum, beim Anmeldeverfahren zu ermöglichen, dass Kinder, die an Schulformen mit Anmeldeüberhängen abgewiesen worden sind, sich unerkannt noch bei anderen Schulen anmelden können.
Früher gab es ein Anmeldeverfahren nur für Gesamtschulen. Das haben wir aber ausdrücklich jetzt gerade nicht so gemacht. In der letzten Legislaturperiode wurde das Anmeldeverfahren für die Klassen 5 der weiterführenden Schulen durch die Verwaltungsvorschriften zu § 1 APO-SI ab dem Schuljahr 2008/2009 dahin gehend neu geregelt, dass das bis dahin geltende vorgezogene Anmeldeverfahren entfiel. Stattdessen galt, bei einem einheitlichen Anmeldezeitraum die Möglichkeit für Schulformen mit Anmeldeüberhang ein verkürztes Anmeldeverfahren einzuführen.
Kinder, die im Rahmen dieses verkürzten Anmeldeverfahrens keine Aufnahme an der gewünschten Schule fanden, konnten sich dann im verbliebenen Anmeldezeitraum bei anderen Schulen anmelden, waren dadurch aber als Nachzügler an dieser Schule – einfach weil es nicht die Schule ihrer ersten Wahl war – erkennbar. Diese Regelung, die von der Vorgängerregierung politisch mit hoher Priorität durchgesetzt wurde, hat zu erheblichen Problemen geführt, und viele Gemeinden haben sie nicht angewandt oder kritisiert, und zwar ausdrücklich auch CDU-geführte Gemeinden.
Von Schulleitungen und der Schulleitungsvereinigung der Gesamtschulen wurde vorgetragen, dass die verkürzten Anmeldeverfahren zu erheblichen organisatorischen und zeitlichen Engpässen bei den betroffenen Schulen und zu künstlich verlängerten Verfahren bei den übrigen weiterführenden Schulen führten. Wir haben also auch das Gegenteil von dem gewollten Bürokratieabbau bei diesem Verfahren gehabt.
Überdies seien abgewiesene Schülerinnen und Schüler als solche erkennbar und deshalb möglicherweise stigmatisiert. Das Anmeldeverfahren sei daher im Einzelfall nicht diskriminierungsfrei. Die Neuregelung, die jetzt vorgenommen wurde, bezieht sich eben nicht allein auf die Schulform „Gesamtschule“, sondern auf alle Schulformen, bei denen mit Anmeldeüberhängen zu rechnen ist. Dies kommt besonders häufig bei Gesamtschulen vor,
Kommunen können davon Gebrauch machen, müssen es aber nicht. Die Schulaufsicht muss es genehmigen. Die Schulaufsicht kann es nicht anordnen. Das ist mir noch einmal wichtig zu sagen im Hinblick auf das, was Herr Solf ausgeführt hat.
Die jetzige Kann-Regelung vermeidet die Nachteile des alten Verfahrens. An ihr sollte deshalb aus Sicht der Landesregierung festgehalten werden. Sie folgt im Übrigen auch der Linie der Regierung, die Entscheidungsspielräume der Schulträger zu erweitern.
Die Vermutung der FDP, die Regelung bevorzuge einseitig die integrierten Schulformen, ist nachweislich unzutreffend und entlarvt die FDP mit ihrer Ideologie. Die bisherige Regelung konnte zu einer Stigmatisierung von Kindern führen, die die ursprünglich gewählte Schulform nicht erreichen konnten und deshalb verspätete Anmeldungen bei anderen Schulformen vornehmen mussten.
Ich ergänze hier aus aktuellem Anlass ein Weiteres: In den Besprechungen mit der Schulaufsicht und Kommunen zur Gründung von neuen Sekundarschulen ist deutlich geworden, dass eine vergleichbare Interessenlage auch im ersten Jahr einer neu gegründeten Schule entsteht, da sich nicht immer absehen lässt, ob die erforderliche Zahl der Anmeldungen erreicht wird. Das heißt, auch für Schulen, die nicht entstehen, müssen wir ja im Grunde den Kindern und den Eltern eine Möglichkeit geben, anders vorzugehen. Und im Interesse der Schülerinnen und Schüler muss sichergestellt sein, dass sie im Falle des Nichtzustandekommens der neuen Schule – egal wiederum welcher – ein Platz an einer anderen Schule finden. Daher beabsichtige ich die Regelung, ein vorgezogenes Aufnahmeverfahren durchführen zu können, auch auf diese zu erstrecken.
Ich will gerne in diesem Zusammenhang Ihrer Bitte um Prüfung, ob wir da noch nachsteuern müssen, damit das nicht zu Verzerrungen führt, nachkommen.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung handelt kommunalfreundlich. Wir stärken den Elternwillen, und wir handeln vor allem im Interesse der Kinder und der Eltern. – Herzlichen Dank.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 15/3411 an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung. Wer stimmt dem zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist das einstimmig so überwiesen.