Protokoll der Sitzung vom 09.12.2011

Kommen Sie auf uns zu, wenn Sie soweit sind. Dann ist es in Ordnung. Wir werden unseren Antrag zur Abstimmung stellen.

(Beifall von der CDU)

Herr Kollege, ich habe mehrfach versucht, Sie zu unterbrechen, will aber gerne zugestehen, dass das angesichts der Geräuschkulisse hier im Saal vielleicht nicht zu Ihnen durchgedrungen ist. Der Abgeordnete Börschel wollte Ihnen gerne noch eine Zwischenfrage stellen.

Ich habe nichts dagegen. Jetzt ist die Rede vorbei, aber gut. Ich komme noch einmal zurück.

Herr Kollege Börschel, bitte schön.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Kollege Weisbrich, unabhängig davon, dass die Bezichtigung der Lüge ebenso unparlamentarisch wie falsch ist, hätte ich folgende Frage an Sie: Wollen Sie denn bestreiten, dass es absprachegemäß Ihre Fraktion war, die einen Text formuliert hat mit der Überschrift „Bildung einer Kommission zur Einführung einer Schuldenbremse in Nordrhein-Westfalen“?

Herr Kollege Sagel, das will ich überhaupt nicht bestreiten.

(Große allgemeine Heiterkeit)

Entschuldigung. Daran sehen Sie, wie links ich Sie eigentlich einordne, Herr Kollege Börschel.

Ich hatte es gerade erklärt: Das war eine Arbeitskommission zwischen den Fraktionen, die im Prinzip eine Schuldenbremse wollen. Das war nicht eine Kommission des Landtages. Die haben wir von Anfang an abgelehnt. Wenn Sie das jetzt so interpretieren, dann ist das böswillig. – Schönen Dank.

(Unruhe von der SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Weisbrich. – Da sich die Frage mit dem Namen gerade von alleine geklärt hat, muss ich auch nicht mehr klären, wie ich damit nach der Geschäftsordnung hätte umgehen müssen.

Da mir weitere Wortmeldungen nicht vorliegen, sind wir am Schluss der Beratung, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse zunächst abstimmen über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grü

nen Drucksache 15/3500. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, möge bitte jetzt mit der Hand aufzeigen. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU. Enthaltungen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der FDP und der Fraktion Die Linke. Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit ist der Änderungsantrag angenommen.

Ich lasse nun, wie von den antragstellenden Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen beantragt, unmittelbar über den geänderten Inhalt des Antrags Drucksache 15/3395 abstimmen. Wer dem Inhalt dieses geänderten Antrages seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU und der Fraktion Die Linke. Enthaltungen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der FDP. Damit ist der Antrag angenommen.

Ich rufe auf

7 Kinder und Jugendliche vor Gewalt und

Missbrauch schützen – Prävention begleiten, unterstützen und fördern

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 15/3258

Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion der FDP dem Abgeordneten Hafke das Wort. Bitte schön, Herr Kollege Hafke.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In den letzten Monaten ist das Thema „Kindesmissbrauch“ verstärkt in den öffentlichen Fokus gerückt. Erschüttert hat uns bei den schrecklichen Taten an Kindern und Jugendlichen vor allem auch, dass viele dieser Taten in einem Umfeld von eigentlich als Vertrauenspersonen auftretenden Lehrern, Erziehern oder Betreuern verübt wurden. Der erreichten Sensibilisierung für das Problemfeld müssen nun Maßnahmen folgen, die den Kinderschutz sichern. Hier sind wir als Landespolitik gefordert.

Der Bundestag hat mit dem Bundeskinderschutzgesetz bereits ein Maßnahmenpaket beschlossen. Das Gesetz setzt an mehreren Stellen an. Wir haben in unserem Antrag vor allem einen Aspekt herausgegriffen, bei dem sich begleitende landespolitische Initiativen direkt aus dem Gesetz ergeben, nämlich die Regelungen zu den Nachweispflichten für Ehrenamtliche.

Daran anknüpfend geht es aus meiner Sicht vordringlich um ein umfassendes Präventionskonzept,

das wir für Nordrhein-Westfalen brauchen. Ich hoffe, dass wir uns hier auf diese Aspekte konzentrieren können. Es wäre der Sache nicht dienlich, jetzt eine generelle Debatte zum Bundeskinderschutzgesetz zu führen. Ich weiß, dass einzelne Punkte – das betrifft zum Beispiel insbesondere die Finanzierung der Familienhebammen – umstritten sind. Wir alle sollten aber aufpassen, dass das Ganze an dieser Stelle nicht in die falsche Richtung ausartet.

Der Kinderschutz eignet sich wahrlich nicht für parteipolitische Spielchen. Der Gesetzentwurf ist in allererster Linie ein Fortschritt. Der Bund stellt mehr als 120 Millionen € zur Verfügung. Ich hielte es für schwer vertretbar, wenn die Verbesserungen, über die weitestgehend Einigkeit besteht, unnötig verzögert würden.

Der Bundestag hat die Vorlage übrigens ohne Gegenstimme beschlossen. SPD, Grüne und Linke haben sich enthalten. Ich hoffe, dass im Vermittlungsausschuss schnell alle zueinander finden werden.

Das Bundeskinderschutzgesetz sieht vor, dass die Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe mit Leistungserbringern Vereinbarungen zur Vorlage erweiterter Führungszeugnisse treffen. Auf diesen Punkt wollen wir uns heute konzentrieren. Dabei geht es um ehrenamtliche Beschäftigte. Ausschlaggebend sollen Art, Dauer und Intensität des Kontaktes zu Kindern und Jugendlichen ein.

Es ist richtig, dass auf eine generelle Regelung verzichtet wurde, weil ehrenamtliches Engagement vielfältig und heterogen ist. Dass hier also kleinteilig vor Ort entschieden werden soll, ist erst einmal gut. Allerdings darf das nicht zu stark voneinander abweichenden Regelungen bei den über 600 Jugendämtern in Deutschland führen. Deshalb ist es wichtig, dass das Land die Träger bei den Umsetzungen unterstützt.

In den Verbänden gibt es momentan einige Verunsicherungen. Dies betrifft etwa die Frage der trügerischen Sicherheit, die bürokratische Belastung sowie die rechtlichen Bedenken der Träger hinsichtlich der konkreten Umsetzung. Wir müssen sehr genau darauf achten, dass tatsächlich ein Gewinn an Sicherheit realisiert wird, ohne dass ehrenamtliches Engagement beeinträchtigt wird. Vor allem müssen wir die Träger in ihren eigenen Präventionsmaßnahmen unterstützen, denn in den Vereinen und Verbänden passiert ja bereits viel.

Die eigene Verantwortung wird erkannt und wahrgenommen. In vielen Organisationen gibt es gute Präventionskonzepte. Wichtig wäre es, diese Initiativen zu unterstützen und gegebenenfalls von der Landesseite zu flankieren. Möglich wäre etwa, im Dialog mit den Verbänden Mindeststandards zu entwickeln, die als Leitlinien dienen können. Das Ziel muss sein, dass die Präventionsmaßnahmen und Nachweisverpflichtungen einerseits auf die

Verhältnisse vor Ort angepasst sind, aber gleichzeitig ein gewisses Maß an Übersichtlichkeit, Transparenz und Vergleichbarkeit aufweisen.

Darüber hinaus sollten wir auch die Initiativen zum Schutz von Kindern in den Blick nehmen. In Vereinen wie Zartbitter und Wildwasser, in der Mädchen- und Jugendarbeit und auch im Gesundheitsbereich wird eine unverzichtbare Arbeit geleistet, die noch zu wenig Aufmerksamkeit erhält. Diese Initiativen müssen wir in ein Präventionskonzept einbeziehen.

Die Landesregierung ist aufgefordert, hierzu ein Konzept zu skizzieren und erste Maßnahmen aufzuzeigen. Über die genaue Planung und die weiteren Handlungsschritte sollten wir im Ausschuss ausführlich diskutieren. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Hafke. – Für die Fraktion der CDU hat nun der Herr Kollege Tenhumberg das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am 27. Oktober 2011 hat der Deutsche Bundestag das Bundeskinderschutzgesetz beschlossen. Ziel des Gesetzes war es, Kinder durch Prävention und Intervention zu schützen. Die folgenden wichtigsten Bereiche wurden darin angesprochen: frühe Hilfen, Netzwerke für werdende Eltern, Stärkung des Einsatzes von Familienhebammen, Ausschluss einschlägig Vorbestrafter von Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendhilfe, Regelungen zum Hausbesuch. Das alles sind vernünftige Sachen, über die hier Konsens herrscht.

Am 25. November 2011 ist dieser Gesetzentwurf vom Bundesrat nicht verabschiedet worden. Insofern tritt er nicht am 1. Januar 2012 in Kraft. Die Ministerin hatte angekündigt, dass man in einem Vermittlungsverfahren noch zu Ergebnissen kommen wolle. Diese Entwicklungen kann man bedauern oder sie wie ich als Chance betrachten, um aus Landessicht unsere Argumente einzubringen. Denn ich glaube, über einige Punkte sollten wir noch einmal reden.

Insbesondere beim Führungszeugnis hat der FDPAntrag in der Darstellung recht: Wir dürfen Ehrenamtliche nicht überfordern. Ich glaube, dass damit ein Punkt erreicht ist, an dem wir dafür sorgen müssen, dass sich ehrenamtliches Engagement für Jugendliche durch zu viel Bürokratie nicht behindern lässt. Ich hoffe, dass wir uns da aus Landessicht einbringen und in einen Dialog eintreten können.

Insgesamt fordert der FDP-Antrag in vier Punkten einiges, was von uns so ungeteilt mitbeschlossen werden kann. Bei Punkt 2, Herr Hafke, würde ich

gern mit Ihnen und mit den Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen intensiv diskutieren.

(Zustimmung von Marcel Hafke [FDP])

Denn dort sprechen sie diesen Führerschein für Ehrenamtliche an. Wir sind uns, glaube ich, einig, dass wir etwas im hauptamtlichen Bereich machen müssen. Auch da müssen wir Kinder schützen.

Aber bei diesem Ehrenamt, zu dem Sie in Punkt 2 auffordern, ein erweitertes Führungszeugnis landesweit zu erstellen, sollten wir intensiv besprechen, ob dies im geplanten Umfang notwendig ist.

Ich freue mich auf die sachliche und fachliche Diskussion im Ausschuss. – Danke schön.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Tenhumberg. – Für die Fraktion der SPD hat nun Frau Kollegin Voigt-Küppers das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Ich begrüße, dass wir heute über Gewalt gegen Kinder und Jugendliche debattieren. Wir tun dies nicht zum ersten und ganz bestimmt nicht zum letzten Mal.

Jedes Jahr weisen die amtlichen Statistiken Tausende Fälle von Gewalt und sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche aus. Das sind Tausende unglücklicher Biografien.

In meiner beruflichen Praxis habe ich eine junge Frau kennengelernt, die sieben Jahre lang Opfer von Gewalt und sexuellem Missbrauch wurde. Nachts, wenn Angst und Erinnerung sie überwältigten, konnte sie häufig nicht in ihrem Bett bleiben. Sie kauerte dann mit einem Messer bewaffnet vor der Heizung auf dem Boden ihres Zimmers.

Sieben Jahre lang hatte sie sich niemandem offenbart – sieben Jahre, in denen niemand ihr Leid bemerkt hatte, wenn sie auch an den heißesten Sommertagen langärmelige Kleidung trug, um die sichtbaren Narben ihrer Misshandlung zu verstecken.