Protokoll der Sitzung vom 09.12.2011

(Manfred Palmen [CDU]: Die ist nicht beant- wortet worden!)

Der Kollege Bolte hat geantwortet.

Die zweite Zwischenfrage stellt jetzt Herr Kollege Lohn.

Vielen Dank, Kollege Bolte, für die Gelegenheit zur Zwischenfrage. Sie haben eben von demokratischen Rechten gesprochen. Ich möchte das aufgreifen, was gerade schon thematisiert worden ist. Ihre Bundesvorsitzende hat gesagt, die Art und Weise, wie die Polizei eingeschritten sei, sei eine Gefährdung für die Demokratie. Sind Sie

heute und hier willens und in der Lage, sich deutlich von diesen unwahren Äußerungen zu distanzieren?

(Beifall von der CDU)

Herr Kollege Lohn, auch Ihnen herzlichen Dank für die Zwischenfrage. Ich meine, das sollte man den Antworten immer vorausschicken.

Sie fragen noch einmal genau das, was Herr Kruse auch gefragt hat, nämlich inwieweit die Proteste gegen den Castortransport in diesem Jahr von den Möglichkeiten abgedeckt waren, die unser Grundgesetz für alle Menschen bietet, sich friedlich und ohne Waffen und unter freiem Himmel zu versammeln. Dieses Recht erkennen Sie meines Wissens an. Das erkennen wir genauso an: friedlich, ohne Waffen, unter freiem Himmel.

Wir erkennen genauso an, dass es für die Polizei durchaus große Herausforderungen bei diesen Einsätzen gegeben hat. Ich werde im weiteren Verlauf meiner Rede durchaus noch darauf eingehen, was Sie für ein Verständnis von Rechtsstaatlichkeit, von Gewaltenteilung in Ihrem Antrag durchblicken lassen.

Herr Palmen, ich finde, das ist nicht unbedingt der Punkt, an dem man sich hier die lauten Auseinandersetzungen bieten sollte,

(Manfred Palmen [CDU]: Es gibt keine Aus- einandersetzung!)

sondern man sollte sich sehr genau anschauen, was Sie mit diesen Anträgen bezwecken. Die Frage muss erlaubt sein: Was wollen Sie mit diesen Anträgen bezwecken? Glauben Sie ernsthaft, dass einer verletzten Polizistin oder einem verletzten Polizisten geholfen ist, wenn Sie nach jeder großen Demonstration, nach jedem großen Einsatz Anträge nach immer dem gleichen Muster stellen? Für mich ist die Antwort: Polizistinnen und Polizisten, die in einem Einsatz verletzt wurden, ist mit solchen parteitaktisch motivierten Anträgen nicht geholfen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ihre Anträge haben immer das gleiche Muster. Das haben sie in der Vergangenheit gehabt und haben sie heute wieder. Sie sagen sich, schauen wir einmal, ob beim politischen Gegner jemand etwas gesagt hat, was uns nicht in den Kram passt, und der ist dann mit seinen Äußerungen schuld daran, dass es verletzte Beamtinnen und Beamte gegeben hat. Diese Unterstellung muss ich zurückweisen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich will Ihnen ganz klar sagen: Wer so verfährt, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, der wird denjenigen Polizistinnen und Polizisten nicht gerecht, die vom Fußballeinsatz ins Wendland, zurück zum Fußballeinsatz, zur Afghanistankonferenz und zum nächsten Fußballeinsatz fahren.

Mich enttäuscht dieser Antrag besonders vor dem Hintergrund, dass wir es in der letzten Innenausschusssitzung erstmals in dieser Wahlperiode geschafft haben, vernünftig über das Thema „Gewalt gegen Polizei“ miteinander zu sprechen. Das ist ein Thema. Das muss ein Thema sein. Das gestehe ich doch völlig zu. Das ist doch völlig klar.

Aber es ist eben kein Thema, dem man sich in dieser Weise nähern kann, sondern das ist ein Thema, bei dem man auch einmal nachdenken muss. Menschen, die im demokratischen Rechtsstaat den Polizeiberuf ausüben, werden mit Gewalt konfrontiert und sie müssen auch Gewalt ausüben. Dafür haben sie die Legitimation der Bevölkerung im demokratischen System. Und das ist eine sehr hohe Legitimation. Damit wird – das ist doch vollkommen klar – völlig verantwortungsvoll umgegangen. Niemand wird in Abrede stellen, dass es einen verantwortungsvollen Umgang mit dieser Legitimation gibt. Ich weiß, dass es viele Polizistinnen und Polizisten gibt, die sich nach einem Einsatz fragen: Habe ich richtig reagiert? Was hätte ich anders machen können? War das, was ich getan habe, der Situation wirklich angemessen? – Das sind ethische Fragen, die dazugehören. Wer von Ihnen, Kolleginnen und Kollegen, sich einmal im LAFP in Selm den „Grenzgang“ angeschaut hat, weiß, dass diese Fragen bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen gestellt werden und dass Ihnen unsere Polizei mit dieser reflektierten Haltung meilenweit voraus ist.

Schließlich gilt es auch, die Frage zu stellen: Welches Verständnis von Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung steckt hinter diesen Anträgen? Es ist doch nichts Verwerfliches, wenn ein Mitglied der Legislative einen kritischen Blick auf die Exekutive wirft. Wir erleben es hier doch oft genug. Herr Engel – mein „Liebling“ aus Köln –, ich sage das vor dem Hintergrund der Debatte von gestern Abend: Sie haben 1.600 Fragen zur Love-Parade gestellt. Und selbst wenn uns die CDU im Hauptausschuss eine Stunde lang mit dem unglaublich skandalösen Biergartenfoto beschäftigt, ist das nun einmal die Aufgabe der Legislative, die Exekutive zu kontrollieren. So funktioniert Gewaltenteilung, und so muss es auch in einem demokratisch verfassten Rechtsstaat funktionieren. Das Gleiche gilt doch auch für einen Polizeieinsatz im Rahmen eines Castortransports. Auch dazu darf man kritische Fragen stellen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Bei Ihnen kommt dann immer wieder die Forderung nach einem bestimmten harten Strafmaß. Wo kommen wir denn hin, wenn die Erste Gewalt der Dritten Gewalt erzählt, wie sie zu arbeiten und zu urteilen hat.

(Zuruf von Josef Rickfelder [CDU])

Herr Rickfelder, es gibt in diesem Land eine unabhängige Justiz, und das ist gut so! – Vor diesem Hintergrund ist die in Ihrem Antrag enthaltene Un

terstellung, wir hätten ein bizarres Demokratieverständnis, völlig unangebracht und fehl am Platze. Ich kann Ihnen nur sagen: Wer offensichtlich so wenig von Gewaltenteilung versteht, der muss uns wahrlich keine Lehrstunde in Demokratie erteilen. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Bolte. – Nächster Redner ist der Kollege Engel von der Fraktion der FDP. – Ich möchte gerne erklären, dass laut Geschäftsordnung in der Regel zwei Zwischenfragen zulässig sind. Die waren zugelassen. Bei einem Fünf-Minuten-Redebeitrag eine dritte zuzulassen oder nachzufragen, ist ein bisschen schwierig. Deshalb habe ich, Kollege Rickfelder – Entschuldigung! –, nicht mehr nachgefragt. – Herr Kollege Engel.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Bolte, die Gewaltenteilung gehört zu den Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Ich kenne niemanden hier im Hause, der das im Kern infrage stellt. An dieser Stelle ist auch die unabhängige Justiz zu nennen. Ihre Unabhängigkeit gehört zu den Prinzipien der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Das stellt hier – hoffe ich, mit Blick in Ihre Richtung – niemand infrage.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch in diesem Herbst wurde das friedliche Verhalten vieler durch massive Angriffe weniger auf die Einsatzkräfte erneut in einem bislang nicht dagewesenen Maße gestört. Neben brutalen Schlägen, dem Werfen von Steinen und Flaschen auf Polizisten, dem Werfen von Brandsätzen gegen Einsatzfahrzeuge und dem sogenannten Schottern der Gleise kamen dieses Mal auch nagelgespickte Golfbälle und Feuerwerkskörper gegen die eingesetzten Polizeibeamten zum Einsatz. Das verurteilen wir, das ist schändlich.

(Beifall von der FDP und von der CDU)

Rund um Gorleben herrschten infolge der massiven Gewalteskalation beinahe bürgerkriegsähnliche Zustände. Wer darüber den Mantel des zivilen Ungehorsams breitet, verschiebt den Grundkonsens unserer Gesellschaft.

(Beifall von der FDP)

Jedem Mensch ist doch klar, dass Angriffe auf Polizisten Körperverletzungsdelikte sind, ja unter Umständen sogar Tötungsdelikte. Ebenso klar ist, dass die Unterhöhlung von Bahngleisen durch das Abgraben des Gleisschotters strafbar ist. Dazu muss man kein Jurist sein. Doch die Verharmlosung, ja geradezu Verniedlichung der von den Gewaltbereiten unter den sogenannten Castorgegnern ausgehenden Angriffe durch Teile der Politik erweisen

sich als beschämend. Die Bundesvorsitzende der Grünen erblickt im Verhalten der Polizeibeamten einen – Zitat – „Angriff auf die Demokratie“. Wie bitte, Frau Roth? Nach den Befindlichkeiten derjenigen, die mit nagelgespickten Golfbällen beworfen und mit Feuerwerkskörpern aller Art beschossen wurden, fragt hingegen niemand.

Das Versammlungsrecht ist ein Grundrecht. Es hat Verfassungsrang. Art. 8 des Grundgesetzes sagt aber auch: Das Recht ist friedlich und ohne Waffen wahrzunehmen.

(Beifall von der FDP und von der CDU)

Herr Bolte, ich wünsche mir, dass Sie das auch einmal sagen. Es geht nicht nur um das Versammeln, sondern um das friedliche Versammeln.

(Zuruf von Matthi Bolte [GRÜNE])

Nein, nein, „friedlich“ haben Sie weggelassen.

Herr Kollege Engel, auch bei Ihnen gibt es den Wunsch nach einer Zwischenfrage.

Nein, ich trage, weil das wieder so wichtig ist, im Zusammenhang vor. Vielen Dank. – Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist eine Versammlung unfriedlich, wenn erheblich und körperlich aggressiv auf Personen oder Sachen eingewirkt wird.

Weil wir das hier schon x-Mal diskutiert haben, muss ich an der Stelle noch einmal total juristisch werden und den Standardkommentar Maunz/Dürig zu Rate ziehen. Ich zitiere Maunz-Dürig zu Art. 8 des Grundgesetzes: Es heißt dort:

„Gewalttätige Versammlungen verdienen keinen verfassungsrechtlichen Schutz. Das gilt auch dann, wenn die Mehrzahl der Versammelten selbst nicht unfriedlich ist. Auch dann müssen die friedlichen Demonstranten die Auflösung ihrer insgesamt unfriedlichen Versammlung gegen sich gelten lassen. Unbewaffnete und friedliche Demonstranten können sich dann nicht auf ihre individuelle ‚Friedlichkeit‘ berufen, wenn die Versammlung einen gewalttätigen Verlauf nimmt. Dies folgt zum einen aus der ausschließlich kollektiven Wahrnehmbarkeit des Individualgrundrechts der Versammlungsfreiheit. Deswegen kann der einzelne Grundrechtsträger nicht Einzelfallgerechtigkeit verlangen, sondern nur abwägende Kollektivgerechtigkeit. … Zum anderen verlangt der Friedlichkeitsvorbehalt von Versammlungsteilnehmern aktives Eintreten für die Friedlichkeit. Im Rahmen des faktisch Möglichen haben sie die Pflicht zur Verhinderung von Gewalt durch eindeutige und unmissverständliche Distanzierung von Gewalttätern, deren Isolierung, die Unterbindung der Gewalt bis hin zu vorläufiger Festnahme und Überstellung der

Gewalttäter an die Ordnungskräfte. Wer Gewalttätern hingegen bewusst oder unbewusst den Schutz in der Masse bietet, kann sich auf seine individuelle Friedlichkeit nicht berufen und muss die Unfriedlichkeit der Versammlung gegen sich gelten lassen.“

(Beifall von der FDP)

Das müssen Sie sich einmal ins Stammbuch schreiben lassen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen.

Wer dann aber wie Frau Roth den unfriedlichen Protest im Nachhinein noch durch Berufung auf vermeintliche – Zitat – „Polizeigewalt“ deckt, der hat seinerseits ein Problem beim Verständnis der Versammlungsfreiheit und des demokratisch verfassten Gemeinwesen. Zwar ist das bloße Befürworten von Straftaten seit der Aufhebung des § 88 a Strafgesetzbuch nicht mehr strafbar; gleichwohl lässt eine Person des politischen Lebens, die diese Befürwortung mit ihren öffentlichen Äußerungen stillschweigend verbindet, ein mehr als zweifelhaftes Verständnis der Rechtsstaatlichkeit erkennen.

Die Redezeit ist zu Ende.

Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. – Eine Entschuldigung der Grünen bei den zahlreichen Polizeibeamtinnen und -beamten, die beim Castoreinsatz Leib und inzwischen leider häufig genug auch ihr Leben riskieren, wäre insoweit mehr als angemessen gewesen.

(Zuruf von den GRÜNEN)

Wir stimmen dem Antrag zu. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)