Protokoll der Sitzung vom 21.12.2011

Es ist auch deshalb ein guter Tag für die Kommunen, weil wir den Kommunen zum Ende des Jahres mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz nicht nur 8,4 Milliarden € zur Verfügung stellen, sondern auch – darauf hat der Minister auch schon aufmerksam gemacht –, weil wir in diesem Jahr weitere Vereinfachungen und Verbesserungen für die Kommunen haben erreichen können. Ich möchte noch mal darauf hinweisen dürfen, dass wir mit einer Änderung des § 76 Abs. 2 erreicht haben, dass Konsolidierungszeiträume von den Kommunen mittlerweile realistisch zu planen sind.

Eines will ich hier vorne auch nicht negieren: Wir haben in der kommunalen Finanzsituation ein Riesenproblem. Das war auch der Grund, warum sich die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen mit dem Aktionsplan Stadtfinanzen auf den Weg gemacht haben: um diese Situation zu beseitigen, zu der Sie in den Jahren 2005 und 2010 massiv beigetragen haben. Deshalb haben wir uns da auf den Weg gemacht. Ich glaube, mit den Änderungen in § 76 und dem zehnjährigen Konsolidierungszeitraum schaffen wir eine Möglichkeit, dass es zu realistischen Zeiträumen kommt, um Haushaltsausgleiche auf den Weg zu bringen.

Richtig ist ebenfalls, dass wir dieses Jahr das Stärkungspaktgesetz – dieses Stichwort ist heute auch gefallen; der Finanzminister hat heute Morgen darauf aufmerksam gemacht – mit 350 Millionen € für die 34 Städte, die am stärksten von Überschuldung bedroht sind, auf den Weg gebracht haben. Auch das ist ein wesentlicher Schritt. Es sind im Übrigen nicht nur die 350 Millionen €; denn wir haben uns zudem verpflichtet, diesen Städten 3,5 Milliarden € zur Verfügung zu stellen.

Für die gilt im Übrigen auch § 76. Ich sage das, weil immer gefragt wird, für wen § 76 gilt, ob die Städte,

die im Stärkungspakt sind, nicht von den Anforderungen erdrosselt werden. Nein, es gilt für die einen Städte ein zehnjähriger Haushaltskonsolidierungszeitraum, und es gilt für alle anderen Städte ein zehnjähriger Haushaltskonsolidierungszeitraum.

Nur: Die einen bekommen, weil sie bereits überschuldet sind, eine Hilfe zum Haushaltsausgleich. Vor dem Hintergrund halten wir es für gerechtfertigt, dass die Städte, die am Stärkungspakt teilnehmen, entweder im Jahre 2016 oder im Jahre 2018 erstmalig einen Haushaltsausgleich darstellen.

Natürlich erkennen wir an, dass es auch unter diesen Städten ganz schwierige und dramatische Haushaltslagen gibt. Dafür haben wir insbesondere das Regel-Ausnahme-Prinzip in das Stärkungspaktgesetz eingearbeitet, sodass es Ausweitungsmöglichkeiten gibt und eben nicht ausschließlich das Datum 2016 oder 2018 gilt.

Ich habe in meiner Rede zum Stärkungspaktgesetz bereits erläutert, dass es da zwei Möglichkeiten gibt: Man kann Haushaltskonsolidierungszeiträume verlängern – diesen Weg muss allerdings die Stadt selbst erarbeiten –, oder man kann über den Rückgriff des Finanzergebnisses versuchen, einen ersten Ausgleich 2016 für die Stufe 1 und 2018 für die Stufe 2 zu signalisieren.

Ich möchte mit einem Märchen aufräumen, Herr Löttgen. Sie sagen, Sie wollen allen Städten helfen. Wir sagen das auch; wir wollen auch allen Städten helfen. Der Finanzsaldo, um den es nach Junkernheinrich/Lenk tatsächlich geht, beträgt 2,85 Milliarden €. Das wird von Ihnen auch überhaupt nicht bestritten. Zweifelsohne ist es so, dass wir diese Summe noch nicht erreicht haben. Deshalb erinnere ich Sie an das Datum 29. Oktober des vergangenen Jahres und daran, dass Sie da mitkämpfen wollten. Heute Morgen hatten wir ja schon den ersten Versuch: Sie wollten in Berlin für eine Verbesserung der Finanzsituation der Städte mitkämpfen, damit weitere Soziallasten und nicht nur die Grundsicherung im Alter übernommen wird. Da müssen Sie richtig mitkämpfen. Dann erst können wir auch zu einer verbesserten Situation aller Städte kommen, Herr Löttgen. Das müssen Sie endlich begreifen. Dass Sie das ein Stück weit begriffen haben, zeigt sich auch daran, dass Sie in Ihrer Fraktion einen Beschluss herbeigeführt haben, nach vielen Jahren die Not der Städte in Nordrhein-Westfalen endlich anzuerkennen.

(Beifall von der SPD)

Das begrüße ich ausdrücklich, weil es ein ganz wesentlicher Auftrag dieser Landesregierung ist, die Finanzsituation der Städte entsprechend zu verbessern. Was wir tun können, tun wir. Jetzt muss sich der Bund bewegen. Helfen Sie dabei mit!

Ich will damit schließen, dass wir heute wohl feststellen dürfen – drei Tage vor Weihnachten ist insofern ein gutes Datum –, dass sich die Landesregie

rung auch mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 als die kommunalfreundlichste Landesregierung zeigt, als die wir sie auf den Weg gebracht haben und für die wir den Koalitionsvertrag ausgehandelt haben. Ich danke für das freundliche Gesetz und für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Danke, Herr Hübner. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt Herr Mostofizadeh.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal vorweg: Die Debatte zum Gemeindefinanzierungsgesetz hat sich wie erwartet auch auf andere Bausteine der Finanzierung im Kommunalbereich ausgedehnt. Dazu kann ich das sagen, was ich schon beim Stärkungspaktgesetz gesagt habe: Ich bin sehr stolz auf diese Landesregierung und auf das, was sie in den Landtag eingebracht hat. Ich bin sehr stolz darauf, dass wir den § 76 schon sehr früh nach der Landtagswahl geändert haben, dass wir sehr früh ein Gesetz für den Stärkungspakt auf den Weg gebracht haben und dass wir schon im Nachtragshaushalt 2010 über 300 Millionen € mehr für die Kommunen bereitgestellt haben, und zwar gegen den erbitterten Widerstand der CDU-Opposition.

In diese Reihe passt sich auch das Bild dieser Landesregierung und der sie tragenden Koalitionsfraktionen ein. Wir haben von Anfang an klargemacht, dass das, was früher hier im Lande Politik war, die Kommunen zu gängeln, ihnen weniger Geld zu geben, ihnen 1 Milliarde € zu entziehen und dann noch zu sagen „Ihr wirtschaftet schlecht, ihr seid nicht in der Lage, eure Hausaufgaben zu machen“ – das wurde hier immer wieder von Herrn Linssen und anderen vorgetragen –, der Vergangenheit angehört. Wir machen jetzt eine andere Politik.

Deutlich hinein passt dazu auch – die Zahlen sind eben schon genannt worden –, dass es eine Verbesserung um 300 Millionen € gegeben hat. Mittlerweile sind es sogar 350 Millionen €, wenn ich die Anteile aus der Grunderwerbsteuer einbeziehe. Beim Stärkungspakt wurde nahezu 1:1 das umgesetzt, was die Gutachter vorgetragen haben. Wenn jetzt der Kollege Löttgen vorträgt, die rot-grüne Landesregierung treibe einen Keil in die kommunale Familie, und hier eine Rede abliefert, die von Unverschämtheiten und Falschdarstellungen nur so strotzt, dann kann ich nur sagen: Ich finde, es ist schon ein starkes Stück, was Sie heute hier vorgetragen haben. Sie haben das mit keiner Zahl belegt. Sie haben keine Lösungsvorschläge gemacht.

Wenn ich mir ansehe, was wir in der ifo-Kommission diskutiert haben und was auch schriftlich vorliegt – insofern ist jeder in der Lage, das nachzuvollzie

hen –, dann stelle ich fest, dass zwischen der Realität, die Sie in Ihrem Wortbeitrag gestaltet haben, und dem, was die Landesregierung vorgetragen hat, Welten klaffen.

Gehen wir mal ins GFG hinein; dann gehe ich auch noch auf den Stärkungspakt ein. Was ist geändert worden? Der Innenminister hat es vorgetragen: Beibehalten wurden die Sonderbedarfszuweisungen für Kurorte – da hatte ifo sogar empfohlen, das abzuschaffen –, was eindeutig zugunsten des kreisangehörigen Raumes geht.

Es gab keine Veränderung bei den fiktiven Hebesätzen, bei denen man auch noch eine Anpassung nach oben hätte vornehmen können, liebe Kolleginnen und Kollegen. Auch die Investitionspauschalen sind unverändert geblieben. Das war auch so weit Konsens.

Erfolgt ist hingegen natürlich eine Anpassung des Soziallastenansatzes, und zwar nicht einmal an das Niveau, das unter Umständen nach den Berechnungen von IT.NRW möglich gewesen wäre, sondern klar an das, was wir im letzten Jahr besprochen haben.

Dazu haben Sie kein Wort gesagt, Herr Kollege Löttgen. Nur pauschale Verdächtigungen und Beschreibungen, die nicht zutreffend sind! Sie haben auch kein Wort dazu gesagt, dass zum Beispiel der Flächenansatz eingeführt worden ist, den das ifo dem Gesetzgeber nicht zwingend ins Stammbuch geschrieben hat. Kein Wort zum Demografiefaktor, der eingeführt worden ist und nun hilft, größere Härten im GFG abzufedern! Sie haben auch mit keinem Wort nachweisen können, dass der Soziallastenansatz fehlerhaft wäre. Mit pauschalen Vorträgen und Verdächtigungen haben Sie versucht, ein Bild zu zeichnen, als ob die Landesregierung unsauber arbeiten würde.

(Vorsitz: Präsident Eckhard Uhlenberg)

Ich bin mir relativ sicher, dass das, was der Kollege Deubel – bzw. Kollege kann man dazu kaum sagen – auf den Tisch gelegt hat, keinen Erfolg haben wird, auch wenn er in der Wortwahl so dick aufträgt, wie es in seinem Gutachten zu lesen ist.

Auf die Abmilderungshilfe ist der Innenminister eingegangen. Aber auch diese Abmilderungshilfe – immerhin 70 Millionen €, die den Kommunen zufließen und die Strukturveränderung zu nahezu 100 % ausgleichen – erwähnen Sie mit keinem Wort.

(Bodo Löttgen [CDU]: Doch! Zuhören!)

Sie tun so, als ob die CDU andere Möglichkeiten gehabt hätte. An dieser Stelle knüpfe ich an das an, was mein Fraktionsvorsitzender Reiner Priggen vorhin gesagt hat. Was hätten Sie denn gerichtsfest anders machen können? Sie hätten natürlich ein Wünsch-dir-was-GFG auf den Tisch legen können, in dem Sie den Soziallastenansatz bei 3,9 belassen hätten. Allerdings wäre das vom Verfas

sungsgericht – das wissen Sie ganz genau – einkassiert worden, und Ihnen wäre aufgegeben worden, es zu verändern.

Etwas anderes als das, was an Veränderungen auf den Tisch gelegt worden ist, können Sie hier heute gar nicht vortragen. Insofern machen Sie sich wieder einen schlanken Fuß, behaupten Dinge, die nicht da sind, und widersprechen sich sogar in Bezug auf das, was das Ziel ist.

Nun komme ich zum Stärkungspaktgesetz.

350 Millionen € zahlt das Land noch in diesem Jahr – wir haben ja die Mitteilung vom Kommunalminister bekommen: Heute sind die Bescheide herausgegangen, und morgen erfolgt die Auszahlung – zusätzlich an die Kommunen aus. Wenn Sie ihm jetzt auch noch unterstellen, er würde die Finanzlage der Kommunen bestreiten, dann sind wir hier wirklich in unterschiedlichen Räumen gewesen – sowohl in den letzten fünf Jahren als auch in dieser Legislaturperiode. Diese Landesregierung hat sehr deutlich gemacht, dass wir den Kommunen helfen müssen. Das wird quasi in jeder Haushaltsrede vorgetragen. Wir tun als Land das, was bis zur Grenze der Leistungsfähigkeit möglich ist.

Wir müssen auch den Bund zwingen, noch einmal Veränderungen vorzunehmen. Aber eines dürfen Sie nicht vergessen: Ab dem Jahr 2014 gibt es durch politische Beschlüsse eine Entlastung der NRW-Kommunen von insgesamt 1,7 Milliarden € – 1 Milliarde € durch den Bund, 700 Millionen € durch das Land Nordrhein-Westfalen. Sie können doch nicht so tun, als wenn sich nichts getan hätte. Es hat sich ein fundamentaler Wechsel gegenüber dem ergeben, was Sie fünf Jahre lang in Nordrhein-Westfalen getrieben haben.

(Beifall von den GRÜNEN)

Die 1 Milliarde € vom Bund – darauf will ich schon noch einmal eingehen – ist auch nur deswegen zustande gekommen, weil im Zusammenhang mit dem sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket Hartz-IV-Veränderungen von Ministerin von der Leyen im Bundesrat auf Initiative der rot-grün regierten Länder gekippt worden sind und mit dem Tatbestand verknüpft worden sind.

(Beifall von der SPD – Marc Herter [SPD]: Sehr richtig!)

Dr. Wolf und Dr. Linssen waren doch in der Gemeindefinanzkommission des Bundes noch der Auffassung: Lasst uns die Gewerbesteuer abschaffen und durch einen Krüppelersatz substituieren und damit noch einmal die Finanzlage der Kommunen verschlechtern. – Das ist die Politik, die Sie bis zum heutigen Tage in Regierungszeiten immer gemacht haben.

Herr Kollege Löttgen, wenn Sie auch noch vortragen, wir müssten unsere Prioritäten ganz klar auf die Kommunen richten, und jeder Euro, der ir

gendwie zu erfassen sei, müsse an die Kommunen gehen, frage ich Sie: Wieso können Sie dann sehenden Auges Steuersenkungen zustimmen, die noch einmal zu 150 Millionen € Verschlechterung bei genau diesen Kommunen führen?

(Beifall von der SPD)

Das frisst das Volumen, das Sie zusätzlich draufpacken wollen, doch zu 50 % wieder auf.

Die einzelnen Stufen des Stärkungspaktes haben wir schon diskutiert. 65 Millionen € kommen jetzt durch eine Befrachtung des GFG aufgrund verbesserter Wohngeldmittel zusätzlich in die zweite Stufe ab 2012. Dazu kommen noch einmal 50 Millionen € aus der Grunderwerbsteuererhöhung – die Sie ebenfalls abgelehnt haben, sodass Ihnen dieser Betrag auch nicht zur Finanzierung der Kommunen zur Verfügung stehen würde.

An dieser Stelle sage ich Ihnen auch sehr klar unsere Position als Grüne zum Thema „Solidaritätsumlage ab 2014“. Das steht auch so im Gesetz. Es wird keinesfalls eine Befrachtung geben, wie Sie es vorgeschlagen haben. Ihr Vorschlag lautete ja: 350 Millionen € GFG-Befrachtung. Die Kommunen sollen also das, was sie zusätzlich finanzieren sollen, quasi selber bezahlen. Es wird aber nicht dazu kommen, dass die notleidenden Kommunen ihre Konsolidierung quasi selber bezahlen. Es muss allerdings dazu kommen, dass es keinen Rettungsschirm für finanzstarke Kommunen gibt – auch wenn verschiedene Abgeordnete in Düsseldorf damit hausieren gehen, dass die freien KitaPlätze nicht mehr finanzierbar seien, wenn eine Abundanzumlage gezahlt werden müsse. Nein!

Unsere Position ist sehr eindeutig. Es wird keine zusätzliche Belastung des GFG geben. Entweder sorgt der Bund dafür, dass es zu massiven Entlastungen der Kommunen insgesamt kommt, die eine Solidarumlage ab 2014 überflüssig machen, oder es wird eine Solidarumlage der finanzstarken Kommunen in Nordrhein-Westfalen geben müssen.

Und – da unterscheiden wir uns auch eindeutig von der CDU; wie ich schon angedeutet habe, wackelt die CDU ja mal hin und mal her –: Wenn der Finanzpolitiker Weisbrich unterwegs ist, trägt die CDU vor: Wir müssen die Schuldenbremse so ausgestalten, dass wir Schulden auch auf die Kommunen verlagern können. – Wenn der Fachpolitiker Löttgen unterwegs ist, ist das des Teufels. Wenn dann wieder der Finanzpolitiker Weisbrich vorträgt und Herrn Minister Linssen in schillernden Farben schildert, müssen die Kommunen auch mal zurückstecken, um zur Haushaltskonsolidierung des Landes beizutragen. Herr Löttgen trägt daraufhin allerdings vor, es gebe eine klare Priorisierung zugunsten der Kommunen.

So sind auch Ihre Beiträge in fachlicher Art ausgefallen. Ich habe es eben angedeutet. Zunächst wa

ren Sie für eine zusätzliche Befrachtung des Gemeindefinanzierungsgesetzes in Höhe von

350 Millionen € zur Finanzierung des Stärkungspaktes. Jetzt wollen Sie davon nichts mehr wissen, weil der Finanzpolitiker Weisbrich in dieser Frage offensichtlich nicht mehr die Mehrheit hatte. Nun dürfen 350 Millionen € zusätzlich aus dem Haushalt dort hineinfließen. Das nimmt Ihnen doch keiner mehr ab!

(Bodo Löttgen [CDU]: Doch! Viele Kommu- nen!)

Eines sage ich Ihnen am heutigen Tage auch sehr eindeutig – das habe ich anfangs schon einmal gesagt; ich wiederhole es gerne –: Ich bin sehr stolz auf das, was die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen in diesem Zusammenhang getan haben.