Protokoll der Sitzung vom 21.12.2011

Im Ziel sind wir uns einig. Die FDP will islamischen Religionsunterricht an nordrhein-westfälischen

Schulen. Zweifel an der Rechtssicherheit des Gesetzentwurfs von CDU, SPD und Grünen halten uns jedoch davon ab, diesen zu unterstützen. Daher wird sich die FDP-Fraktion bei der Abstimmung enthalten. – Danke schön.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die Fraktion Die Linke spricht Frau Kollegin Böth.

Danke. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben heute den Antrag vorliegen, islamischen Religionsunterricht in Nordrhein-Westfalen einzurichten.

Ich will, weil hier immer Legendenbildung betrieben wird, dem ein bisschen Aufklärung entgegensetzen.

Erstens. Wir haben schon lange islamische Unterweisungen in deutscher Sprache. Dieser Unterricht ist sehr gut angenommen, er ist völlig konfliktfrei, und es wird bescheinigt, dass der Lehrplan, der schon in den 90er-Jahren dazu auf den Weg gebracht worden ist, der Lehrplan eines Religionsunterrichts ist.

Zweitens. Das, was Frau Pieper-von Heiden gerade vorgetragen hat – sozusagen die Bedingungen für Religionsunterricht –, war genau der Gegenstand der Anhörung, die wir im Schulausschuss durchgeführt haben. Es war eine Anhörung nicht mit den „üblichen Verdächtigen“, sondern mit Experten zu der Frage der Verfassungsmäßigkeit.

Ich sage jetzt einmal etwas zu der Legendenbildung hier: In dieser Anhörung ist genau das herausgekommen, was wir befürchtet haben, nämlich zur Frage der Legitimation des Beirats.

In der Anhörung ist gesagt worden: Selbstverständlich kann das Land Nordrhein-Westfalen Religionsunterricht machen, und der heißt dann auch „Religionsunterricht“. Dann ist es eben kein Religionsunterricht nach Art. 7 Grundgesetz. Das macht aber nichts; das Land darf selbst Religionsunterricht anbieten.

Die Legitimation der Vertreterinnen und Vertreter dieses Beirats ist das ganz große Problem. Genau dieses ist in der Anhörung zwei Stunden lang diskutiert worden. Dabei ging es einmal um die Frage, wie es mit Organisationen ist, die von der Türkei abhängig sind. Wir reden hier über DITIB; das ist völlig klar. Wenn Sie jetzt in Ihre Änderung hineinschreiben, dass diese Organisationen staatsunabhängig sein sollten, dann frage ich mich, wie Sie das überhaupt machen wollen, wenn eine Organisation auch noch vom türkischen Staat finanziert wird.

(Beifall von der LINKEN)

Ich habe noch eine andere Anmerkung: Herr Lehne hat hier für die CDU vor 14 Tagen die ganz große Welle gemacht – das war für mich eine neue Erfahrung –, und zwar gegen die Grauen Wölfe. Die Grauen Wölfe sind Bestandteil des Koordinierungsrates der Muslime, der jetzt Einfluss in diesem Beirat hat. Deswegen finde ich es schon ein wenig schizophren, wenn Sie einerseits gegen die Grauen Wölfe argumentieren, ihnen aber andererseits in diesem Beirat Tür und Tor öffnen.

In der Anhörung hat es aber auch Bedenken gegen die Benennung von Vertreterinnen und Vertretern vonseiten des Schulministeriums gegeben. Dazu haben die Verfassungsrechtler gesagt, so gehe es auch nicht, dann würde der Staat sozusagen in die Hoheit der Religionsgemeinschaften eingreifen. Insofern hatten wir da schon auf einem fachlich extrem hohen Niveau eine Debatte, die aber, was Ihren Gesetzentwurf anging, mehr Fragen aufgeworfen hat, als dass sie beantwortet worden sind. Sie sind auch durch die von Ihnen jetzt vorgenommenen Änderungen nicht beantwortet worden.

Ich will an dieser Stelle nur noch einen Punkt ansprechen: Ich finde es gegenüber den Aleviten außerordentlich schäbig, wie Sie hier verfahren. Die Alevitische Gemeinde in Deutschland ist gezwungen worden, nach deutschem Recht Religionsgemeinschaft zu werden. Dem ist sie auch gefolgt und hat sich allem unterworfen, damit sie in NordrheinWestfalen den Schulversuch „Alevitischer Religionsunterricht“ bekommen konnte. Worüber wir hier reden, ist aber eigentlich kein islamischer Religionsunterricht, sondern sunnitischer Religionsunterricht. Den müsste man dann vielleicht als solchen auch so bezeichnen, damit da nicht wieder irgendwelche Verwirrungen kommen.

Das bedeutet: Das, was Sie bei den Aleviten eingefordert haben, dass sie nämlich als Ansprechpartner auf der anderen Seite – es ging immer um die Fra

ge „Ansprechpartner“ – auch eine Religionsgemeinschaft sind, lassen Sie jetzt bei den Sunniten sausen. Das ist das, auf das Frau Pieper-von Heiden schon hingewiesen hat. Ich wiederhole es noch einmal: Gegenüber den Aleviten ist das extrem schäbig.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Böth. – Für die Landesregierung hat Frau Ministerin Löhrmann das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mir ist es trotz der Einwände, die erhoben worden sind, eine große Freude, heute für die Landesregierung zu diesem Vorhaben zu sprechen.

Ich will direkt deutlich machen, Frau Kollegin Böth – Sie haben es im Ausschuss schon gesagt, aber Sie wiederholen immer wieder gern die Dinge, die Sie schon einmal vorgetragen haben –: Die Anerkennung der Aleviten als Religionsgemeinschaft ist aufgrund von Gutachten erfolgt.

(Beifall von den GRÜNEN und von der CDU)

Damit ist das für diese Religionsgemeinschaft geklärt,

(Gunhild Böth [LINKE]: Für die Sunniten aber nicht!)

und wir möchten den Religionsunterricht eben jetzt für andere Gruppen auch auf den Weg bringen.

Ich sage auch direkt der Kollegin der FDP: Die Frage ist, ob man auf dem Weg eine Brücke bauen und nutzen will oder ob man das nicht will. Ich verweise auf die Dokumentation über die Tagung der Deutschen Islam Konferenz: „Islamischer Religionsunterricht in Deutschland – Perspektiven und Herausforderungen“. Dort ist am Ende eine Schlussbetrachtung von Prof. Dr. Mathias Rohe vorgenommen worden, der sagt:

„Ohne Zwischenlösungen, die sich allerdings als Provisorien verstehen müssen, wird sich ein zügiges Vorankommen nicht realisieren lassen.“

Da muss man sich eben manchmal entscheiden. Die Landesregierung hat ebenso wie die Fraktionen, die den Gesetzentwurf eingebracht haben, die Auffassung, dass wir uns rechtlich sehr abgesichert haben, damit wir diesen Weg gehen können,

(Beifall von den GRÜNEN)

weil wir nicht wollen, dass Hunderttausenden von Kindern in unserem Land ein Grundrecht vorenthalten bleibt.

(Beifall von den GRÜNEN und von der CDU)

Das ist die Frage, bei der man sich entscheiden muss. Wenn Sie so große verfassungsrechtliche Bedenken haben, dann ist eine Enthaltung nicht wirklich konsequent. Ein bisschen Wollen, aber die Verantwortung nicht tragen – das finde ich inkonsequent und nicht zielführend. Deswegen hat sich ja auch eine große Mehrheit des Parlaments offensichtlich anders entschieden, was ich sehr begrüße.

Meine Damen und Herren, heute ist ein guter Tag für die Grundrechte und die Integration in Nordrhein-Westfalen. Das haben mich in den letzten Wochen viele Menschen mit Zuwanderungsgeschichte wissen lassen. Sie sagen nämlich, dass dadurch, dass wir das Grundrecht auf Religionsausübung für den Islam in Nordrhein-Westfalen schaffen, Deutschland mehr zu ihrer Heimat wird. Ich finde, das ist ein sehr, sehr wertvolles Signal an dieser Stelle. Und darum tun wir das.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Wir sind am Ende eines spannenden politischen Verfahrens und damit am Beginn der längst überfälligen Einführung von islamischem Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach. Am 14. September sind wir Zeugen einer informativen Anhörung geworden, die dieses Vorhaben von allen Seiten beleuchtet hat. Die Anhörung hat Mut gemacht. Sie hat bewiesen: Die Fraktionen der CDU, der SPD und der Grünen haben zu Recht entschieden, nicht abzuwarten, bis sich islamische Religionsgemeinschaften im Sinne des Staatskirchenrechts gebildet haben. Sie haben vielmehr auf eine Übergangslösung, ja, auf ein Provisorium, gesetzt.

Würde man der „reinen Lehre“ folgen, würde dies bedeuten, dass es für unsere muslimischen Schülerinnen und Schüler auf absehbare Zeit – ich sage das noch einmal sehr deutlich: auf absehbare Zeit – keinen islamischen Religionsunterricht geben könnte.

(Gunhild Böth [LINKE]: Das stimmt nicht! – Ralf Witzel [FDP]: Islamkunde wäre kein Problem!)

Fast alle angehörten Staatskirchenrechtler haben den Gesetzentwurf grundsätzlich als verfassungsgemäß angesehen; das will ich auch noch mal sehr deutlich sagen.

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der CDU)

Das war nicht umstritten, sondern das war eine ganz klare Linie. Die Bedingung dafür ist aber, dass es sich bei dem gewählten Beiratsmodell um eine Übergangslösung handelt und dass sich die islamischen Verbände ernsthaft bemühen, „richtige“ Religionsgemeinschaften zu werden.

Ich denke, dass das Beiratsmodell für alle beteiligten Verbände eine Brücke ist, dieses Ziel auch tatsächlich zu erreichen. Es handelt sich dabei um ein „Mittel zur Organisation des Selbstbestimmungsrechts“, das für eine Übergangszeit zur Verfügung

stehen soll, bis sich hinreichend repräsentative Religionsgemeinschaften des Islam gebildet haben.

Entscheidend ist, dass das Beiratsmodell niemandem aufgedrängt wird, weder den Musliminnen und Muslimen noch anderen Religionsgemeinschaften. Genau das haben wir nicht getan – dadurch, dass wir die Erklärung am 22. Februar eben genau so gemeinsam entwickelt und das Einvernehmen formuliert haben.

Möglichen Konflikten, die bei der Berufung der Beiratsmitglieder entstehen und die eine Blockade verursachen könnten – Herr Link hat darauf hingewiesen –, kann im beiderseitigen Interesse wirksam mit der angedachten Lösung nach dem Vorbild der Universität Münster begegnet werden.

Die nun ausdrücklich vorgesehene Befristung des Gesetzes unterstreicht ja gerade den geforderten Übergangscharakter. Die zugleich bestimmte wissenschaftliche Begleitung und die Berichtspflicht bis 2018 werden den Landtag in die Lage versetzen, rechtzeitig vor Eintritt des Verfallsdatums eine Entscheidung über die Fortführung zu treffen.

Nach der Anhörung und den mit Annahme des Änderungsantrags vorgenommenen Präzisierungen des Gesetzentwurfes sehe ich keinen Grund mehr, das Vorhaben abzulehnen und den mehr als 320.000 muslimischen Schülerinnen und Schülern ihr Recht auf einen eigenen Religionsunterricht vorzuenthalten. Darüber hinaus würden mehr als 1 Million muslimische Mitbürgerinnen und Mitbürger für eine solche Ablehnung keinerlei Verständnis aufbringen.

Meine Damen und Herren, wir alle sehen uns in der Tradition der fraktionsübergreifenden Integrationsoffensive von 2001. Die Einführung des bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts ist ein wichtiges Zeichen für mehr Integration und Teilhabe. Herr Solf hat darauf hingewiesen. Es ist widersprüchlich, ein Teilhabe- und Integrationsgesetz auf den Weg zu bringen, ohne zugleich den islamischen Religionsunterricht zu wollen.

Meine Damen und Herren, es geht nicht schlicht darum, ein neues Lehrfach in der Schule anzubieten. Hier geht es vielmehr auch darum, ein integrationspolitisches Signal zu setzen und unsere Gesellschaft positiv zu verändern – ganz im Sinne übrigens des Geheimrats Goethe. Ich zitiere: „Wir brauchen eine Kultur der Anerkennung. Dulden heißt beleidigen.“

Meine Damen und Herren, aus der politischen Diskussion in den vergangenen Wochen möchte ich nochmals einige Kritikpunkte herausgreifen, die zum Beispiel die islamischen Organisationen, aber auch die Kirchen besonders bewegt haben. Ich erkenne darin Vorbehalte, die aus meiner Sicht verständlich, aber im Ergebnis unbegründet sind. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, diese Bedenken zu zerstreuen und für den Gesetzentwurf in der nun vorliegenden

Fassung zu werben. Zum Teil sind diese Bedenken ja auch noch mal angeklungen.

Zunächst zur Bezeichnung „Islamischer Religionsunterricht“: Es ist unbestritten, dass nur Kirchen und Religionsgemeinschaften einen Rechtsanspruch auf die Erteilung von Religionsunterricht haben. So sieht es das Grundgesetz vor. Der Staat ist allerdings nicht gehindert, freiwillig auch anderen Organisationen einen solchen Religionsunterricht anzubieten, sofern diese die religiösen Interessen ihrer Mitglieder vertreten. Der Staat darf diesen Religionsunterricht auch als konfessionellen Unterricht bezeichnen, selbst wenn dies von den Kritikern für möglicherweise irreführend gehalten wird.