Protokoll der Sitzung vom 21.12.2011

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der CDU)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sodass ich die Beratung zum Tagesordnungspunkt 2 schließe.

Wir kommen zur Abstimmung. Bevor wir in den Abstimmungsvorgang eintreten, möchte ich Ihnen mitteilen, dass wir über drei Punkte abzustimmen haben, nämlich die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung, den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP, zu dem getrennte Abstimmung beantragt worden ist. Da die antragstellende Fraktion dem nicht widersprochen hat, werden wir so verfahren.

Wir kommen – erstens – zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 15/2209. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 15/3545, den Gesetzentwurf in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das ist die Fraktion Die Linke. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der FDP. Mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis ist der Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlüsse aus der Ausschussberatung somit angenommen.

Wir kommen – zweitens – zum Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 15/3582. Wer diesem Entschließungsantrag seine Zustimmung geben möchte, bitte ich ebenfalls um das Handzeichen. – Das sind die antragstellenden Fraktionen

von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Die Fraktion der FDP und die Fraktion Die Linke. Möchte sich ein Kollege/eine Kollegin enthalten? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis angenommen.

Ich komme – drittens – zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 15/3605. Wie gesagt, wurde hier getrennte Abstimmung beantragt. Damit lasse ich getrennt über die Ziffern 1 bis 5 unter der Überschrift „Beschlussfassung“ abstimmen:

Wer der Ziffer 1 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von FDP und Die Linke. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist die Ziffer 1 abgelehnt.

Ich lasse über Ziffer 2 abstimmen. Wer stimmt dem zu? – Das sind die Fraktionen von FDP und Die Linke. Wer stimmt dagegen? – Das sind die drei anderen Fraktionen. Enthaltungen hatte ich eben nicht abgefragt. Das war aber, glaube ich, auch klar. Gibt es hier Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Ebenfalls abgelehnt.

Ziffer 3: Wer stimmt dem zu? – FDP und Die Linke. Wer stimmt dagegen? – Die drei anderen Fraktionen. Enthaltungen? – Keine. Ebenfalls abgelehnt.

Ziffer 4: Wer stimmt dort zu? – Die FDP. Wer stimmt dagegen? – CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Wer möchte sich enthalten? – Niemand. Damit ist auch Ziffer 4 abgelehnt.

Ich rufe Ziffer 5 auf: Wer stimmt dort zu? – Die FDP und Die Linke. Wer stimmt dagegen? – CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? – Niemand. Ebenfalls abgelehnt.

Damit stehen die Ergebnisse der Einzelabstimmungen fest.

Ich lasse nun über den Entschließungsantrag der FDP Drucksache 15/3605 in seiner Gänze abstimmen. Wer stimmt dem zu? – Die FDP. Wer stimmt dagegen? – SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Dann ist der FDPEntschließungsantrag mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis abgelehnt.

Ich rufe auf:

3 Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und

Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG – NRW)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/2379

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE Drucksache 15/3579

Änderungsantrag der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion DIE LINKE Drucksache 15/3603

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Mittelstand und Energie Drucksache 15/3546

zweite Lesung

Ich eröffne die Beratung und erteile für die CDUFraktion Herrn Clauser das Wort.

(Vorsitz: Vizepräsident Oliver Keymis)

Frau Präsidentin! Herr Präsident! Ein fliegender Wechsel! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gar nicht lange drum herumreden. Ihr Gesetzentwurf zum Tariftreue- und Vergabegesetz weist eklatante Schwächen auf und hat handwerkliche Fehler, auf die ich gleich noch eingehen werde.

Was haben die Beratungen in den Ausschüssen und hat vor allem die Sachverständigenanhörung sehr deutlich gemacht? – Die mittelständische Wirtschaft ist alarmiert. Speziell vom Handwerk kommt entschiedene Ablehnung.

Die Kritik richtet sich weniger gegen den Mindestlohn von 8,62 €, sondern vielmehr gegen die vergabefremden Kriterien und gegen die überbordenden Bürokratiekosten.

Was man aus den Kommunen hört, klingt ebenfalls sehr kritisch.

Erschreckend ist die Bilanz der Ausschussberatungen. Sie haben gezeigt: Die regierungstragenden Parteien sind beratungsresistent. Auf die drei größten Sünden Ihres Gesetzentwurfes möchte ich eingehen:

Zunächst zu den vergabefremden Kriterien, denn die sind mittelstandsfeindlich. Auch wir Christdemokraten sind gegen Lohndumping und wollen einen fairen Wettbewerb. Trotzdem darf man das Vergaberecht nicht mit vergabefremden Kriterien überfrachten. Wir lehnen eine verbindliche Berücksichtigung von Umwelt-, Energieeffizienz- und Sozialkriterien ab. Die kommunalen Spitzenverbände haben völlig recht, wenn sie nach geltender Rechtslage eine Kann-Vorschrift als völlig ausreichend ansehen.

In zahlreichen Sonntagsreden wird die mittelständische Wirtschaft gelobt – so auch heute Morgen – und umworben. Wie wollen Sie dem Mittelstand das Tariftreuegesetz erklären? Die Anzahl der vergabefremden Kriterien wird insbesondere kleine und mittlere Unternehmen von Vergaben ausschließen.

Ich zitiere hier den BVMW:

„Gerade Kleinunternehmen, die sich auf kleine Lose in Ausschreibungsverfahren spezialisieren, werden infolge der hohen bürokratischen Kosten systematisch aus dem Vergabeverfahren verdrängt.“

Ohne externe Hilfe – also zusätzliche Ratgeber – werden viele Unternehmen nicht in der Lage sein, den Berg an bürokratischen Anforderungen zu erfüllen. Ein höherer Aufwand führt unweigerlich auch zu höheren Kosten. Im Ergebnis werden sich weniger mittelständische Unternehmen an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen.

Ich sage dazu: Was Sie hier betreiben, ist eine mittelstandsfeindliche Politik.

Das Gesetz wird zum Klotz am Bein der Kommunen. Große Teile der Wirtschaft werden sich weniger um öffentliche Aufträge bemühen. Dadurch wird der Wettbewerb eingeschränkt. Folglich werden die Kosten in die Höhe getrieben.

Während Sie mit dem Stärkungspakt Stadtfinanzen 34 Kommunen helfen wollen, belasten Sie alle Städte und Gemeinden mit zusätzlicher Bürokratie. Die Einhaltung der vergabefremden Kriterien bedeutet auch für die Kommunen einen erheblichen Mehraufwand. Ihre angedachte Entlastung durch eine übergeordnete Prüfbehörde ist keine Lösung, sondern plustert nur den staatlichen Verwaltungsapparat auf. Der Aufbau einer landesweiten Kontrollbehörde wird den Landeshaushalt zusätzlich belasten. Wie wollen Sie das denn den Steuerzahlern mit Blick auf den heute Morgen von Ihnen so gepriesenen Sparhaushalt erklären?

Unter dem Motto „Reisen bildet“ sollten die Befürworter dieses Gesetzes vielleicht einmal einen Blick über die Landesgrenze wagen. In Rheinland-Pfalz ist ein ähnliches Gesetz am 1. März des Jahres in Kraft getreten. Es weist die gleichen Schwächen auf und wurde auch dort gegen den massiven Widerstand der Wirtschaft und vieler Kommunen eingeführt. Aus Unternehmerkreisen ist zu hören: Die Kontrollstellen sind so überfordert, dass sie bis heute noch gar nicht arbeiten können. Man lässt sich zu der Prognose hinreißen: Die Praxis wird das Gesetz zu Fall bringen.

Wir Christdemokraten hier in Nordrhein-Westfalen wünschen uns das. Das Tariftreuegesetz ist das falsche Instrument, um Sozialdumping, Kinderarbeit sowie Diskriminierung von Frauen und Behinderten zu verhindern. Sie können mit diesem Gesetz weder die Umwelt beschützen noch den Missbrauch

von Leiharbeit eindämmen. Das Gesetz mag gut gemeint sein, ist aber schlecht gemacht und somit überflüssig.

Das Wirtschaftsministerium hat darauf aufmerksam gemacht, dass durch den Ausschuss vorgenommene Änderungen enthaltene Verweise nicht mehr stimmig sind. Das ist mein Hinweis auf die handwerklichen Fehler.

Für die CDU-Fraktion teile ich Ihnen mit, dass wir mit dem Vorschlag nachträglicher Korrekturen bei der Ausfertigung des Gesetzes nicht einverstanden sind. Wir lehnen – ich wiederhole es gerne noch einmal – das Gesetz rundum ab und empfehlen Ihnen, ebenso zu verfahren. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Clauser. – Für die SPD-Fraktion spricht nun Herr Schmeltzer.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! „Tariftreue bedeutet fairer Wettbewerb – international und vor Ort. Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen schützt Arbeitnehmer wie Unternehmen vor Lohndumping und Wettbewerbsverzerrung.“ – So steht es in unserem Koalitionsvertrag, und so beschließen wir es heute. Das ist gut für die Menschen, von denen heute viel zu viele noch in Arbeitsverhältnissen zu Niedriglöhnen arbeiten müssen, die nicht ausreichen, um ein Leben in Würde zu bestreiten.

Das Gesetz ist gut für die heimische Wirtschaft und gut für die Kommunen, die faire Aufträge an heimische Unternehmen vergeben können, die diese jetzt wieder unter fairen Wettbewerbsbedingungen bekommen können und die sich, Herr Clauser, jetzt auch wieder mit gutem Gewissen bewerben können, weil faire Bedingungen herrschen, die es vorher nicht gab. Deswegen sind heimische Unternehmen oft die Verlierer bei dem gewesen, was Sie uns hinterlassen haben.

Gestatten Sie mir, zunächst – bevor ich auf das Gesetz im Einzelnen eingehe – denen zu danken, die in einem langen, sehr konstruktiven Prozess dieses Gesetz möglich gemacht haben. Das sind die Arbeitnehmervertretungen und Gewerkschaften, die sich mit der Erfahrung aus der Arbeitnehmerschaft dafür einsetzen, dass sich Arbeit wieder lohnt, und die sich darum für ein Tariftreue- und Vergabegesetz engagiert haben.

Das Handwerk und die Unternehmensverbände haben sich durchaus kritisch eingebracht.

(Zuruf von Dietmar Brockes [FDP])

Das haben Sie doch, Herr Brockes. Sie kommen mit Ihren Plattitüden seit 2002 in Folge. – Ich werde jetzt sagen, was wir mit denen vereinbart haben, die

sich durchaus kritisch eingebracht – selbst da haben Sie gerade gelacht – und sehr praxisnah mitgeholfen haben, dieses Gesetz zu einem guten Gesetz zu machen.