Protokoll der Sitzung vom 21.12.2011

sich durchaus kritisch eingebracht – selbst da haben Sie gerade gelacht – und sehr praxisnah mitgeholfen haben, dieses Gesetz zu einem guten Gesetz zu machen.

Die Kommunen haben natürlich ihre Abläufe, das Interesse am Bürokratieabbau und die eventuell zusätzlichen Kosten im Auge. Dies wurde aber im Dialog – wie das in unserer Koalition üblich ist – konstruktiv mit ihnen geregelt.

Ich komme zu den Ministerien, allen Beteiligten voran dem Wirtschaftsministerium. Hier glaube ich, dass ich mit dem Wirtschaftsminister Harry Voigtsberger einig bin: Ein besonderer Dank gilt Staatssekretär Dr. Horzetzky und dem Fachreferat mit Frau Deling. Mit deren Hilfe ist es gelungen, in diesem Gesetz das politisch Gewollte mit dem rechtlich, insbesondere EU-rechtlich Machbaren in Übereinstimmung zu bringen. Das gilt sowohl – das sage ich sehr deutlich – für Tariftreue und Mindestlohn als auch zum Beispiel für die Frauenförderung, wo wir gerade durch die während der letzten Sitzung des Wirtschaftsausschusses getätigte Änderung den Auftragsbezug sichergestellt haben. Insofern, Herr Clauser, sind die Änderungen, die wir im Wirtschaftsausschuss beraten haben, Ausfluss aus der Anhörung. Von daher hat das mit „beratungsresistent“ überhaupt nichts zu tun.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir erinnern uns: 2002 hat die rot-grüne Koalition hier in diesem Hause ein Tariftreuegesetz verabschiedet und eine Evaluation verabredet. Die von der Sozialforschungsstelle Dortmund durchgeführte Evaluation ergab:

Sowohl die Verbandsvertreter der Bauwirtschaft als auch die Vertreter der Unternehmen, die öffentliche Bauaufträge durchführen, unterstützen in ihrer Mehrheit nachdrücklich die Ziele, das heißt die politische Intention dieses Gesetzes.

Es wurde aber auch absehbar, dass bei der Umsetzung dieses Gesetzes Änderungen notwendig gewesen wären, um die bürokratischen Hürden, die das alte Gesetz innehatte, zu korrigieren.

Dann kam Schwarz-Gelb. Statt Änderungen vorzunehmen, kassierten Sie das Gesetz, und Lohndumping bestimmte wieder uneingeschränkt den Markt öffentlicher Aufträge. Heute, Herr Clauser, wünschen Sie sich das wieder – so haben Sie es formuliert –, und das, obwohl Sie gleichzeitig gesagt haben, die Intention dieses Gesetzes sei gut gemeint. Dann frage ich mich, warum Sie die gleiche Intention 2006 mit einem Handstreich weggewischt haben.

Der Europäische Gerichtshof und das Bundesverfassungsgericht urteilten zwischenzeitlich über andere bestehende Tariftreuegesetze und gaben somit Rahmenbedingungen vor, die andere Bundesländer zwischenzeitlich für ihre Gesetze genutzt haben, die – auch hier der Hinweis, Herr Clauser – bis heute nicht beklagt wurden.

Wir befinden uns jetzt in einer Zeit, in der immer mehr Arbeitnehmer zu den Bedingungen der Niedriglohngruppen arbeiten müssen. In diesem Bereich sinken die Reallöhne. Immer mehr Menschen können von ihrem Lohn sich und ihre Familien nicht ernähren und sind somit darauf angewiesen, zum Amt zu gehen, um die sogenannten aufstockenden Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II zu beziehen. Das ist nichts anderes als subventionierte Arbeit.

Dieser Missstand hat etwas sowohl mit Lohngerechtigkeit als auch mit der Würde des Menschen zu tun. Nicht zuletzt aus diesem Grund haben immer mehr Institutionen erkannt, dass der Mindestlohn das richtige Instrument für halbwegs auskömmliche Löhne ist. „Wir kämpfen entschlossen gegen Dumpinglöhne. Es soll eine allgemeine und allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze eingeführt werden, die die Regel sein wird. Diese Auffanglinie wird von einer Kommission der Tarifpartner in ihrer Höhe festgelegt.“ So sagt es Karl-Josef Laumann auf der Internetseite der Bundes-CDA am 15.11.2011. Recht hat er damit.

(Zurufe von der CDU)

Eines der wesentlichen Ziele dieses Gesetzes, des Tariftreue- und Vergabegesetzes, ist es, dass die bisherige Praxis, bei der Bieter, die im Vergabeverfahren untertariflich entlohnte Beschäftigte in Ansatz gebracht haben und sich somit gegenüber redlichen Unternehmen ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile verschaffen konnten, endgültig der Vergangenheit angehört.

Deshalb ist es folgerichtig, dass neben den Mindestlöhnen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz auch ein vergabespezifischer Mindestlohn eingeführt wird: 8,62 €, keine willkürlich gewählte Höhe. Sie orientiert sich an der niedrigsten Lohngruppe des Tarifvertrages des Landes Nordrhein-Westfalen ab dem 01.01.2012.

Natürlich wird nicht, wie Sie von der Opposition immer glauben machen wollen, der vergabespezifische Mindestlohn politisch festgelegt. Vielmehr machen wir in diesem Gesetz das, was wir auch schon immer für den gesetzlichen Mindestlohn geregelt haben wollten und vorgesehen haben – und Sie von der CDU im Übrigen auch nicht anders vorhaben: Wir setzen einen paritätisch besetzten Ausschuss ein, der anhand der sozialen und ökonomischen Entwicklung und ihrer Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt jährlich die Mindestlohnhöhe herausarbeiten wird.

Wichtig ist, dass in diesem Tariftreue- und Vergabegesetz der Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ auch für die Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer gilt. Es kann und darf nicht sein, dass wir als Politik immer wieder von Lohngerechtigkeit reden, dass wir von gesetzlichen Mindestlöhnen – die CDU von Lohnuntergrenzen – reden; aber wenn es um die öffentlichen Aufträge geht, unter

wandern wir das, was wir öffentlich in unseren Sonntagsreden fordern.

Es geht nicht an, sich über eine grassierende „Geizist-geil-Mentalität“ aufzuregen und am nächsten Tag wieder den billigsten Anbieter mit dem sogenannten wirtschaftlichsten Angebot auszuwählen. Unfaire Löhne sind nach wie vor eine der größten Bedrohungen des sozialen Friedens und des sozialen Zusammenhalts.

Es kann und darf nicht sein, dass öffentliche Einrichtungen Dienstleistungen vergeben – manchmal auch glauben, vergeben zu müssen –, mit denen Dumpinglöhne nicht nur geduldet werden, sondern mit denen ihnen durch staatliche Entscheidungen sogar noch Vorschub geleistet wird.

Es kann und darf nicht sein, dass zum Beispiel ein Ministerium oder eine andere öffentliche Einrichtung seine Vergabe sozialverantwortlich regeln will, dies aber nicht machen darf, weil es dafür keine rechtliche Grundlage gibt und deshalb auch zum Beispiel der Landesrechnungshof einschreiten würde. Die öffentliche Hand hat eine besondere soziale Verantwortung und auch eine Vorbildfunktion. Der kommen wir mit diesem Gesetz nach.

Das Tariftreue- und Vergabegesetz macht Schluss mit der vielfach widerlegten, aber immer noch verbreiteten Vorstellung, dass der Bieter mit dem billigsten Preis auch das wirtschaftlichste Angebot macht. Das Tariftreue- und Vergabegesetz schafft Standards, die das wirtschaftlichste Angebot unterstützen und nicht das billigste.

Das wird es nicht zum Null-Tarif geben. Dessen sind wir uns sicher. Das wissen wir auch.

Aber – das ist nur folgerichtig –: Für die Kommunen haben wir natürlich die Konnexität beachtet, sodass im Nachhinein – mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart – ein eventueller Mehraufwand ermittelt und den Kommunen gegenüber selbstverständlich ausgeglichen wird.

(Lutz Lienenkämper [CDU]: Das glauben Sie doch selber nicht!)

Wir machen das, was wir in unsere Gesetze schreiben, Herr Kollege Lienenkämper, im Gegensatz zu dem, was Sie gemacht haben.

Ein wichtiger Punkt, der schon 2006 hätte nachgebessert werden können, lag in der Überprüfung der Kontrolle des Gesetzes. Um insbesondere die Kommunen in doppelter Hinsicht zu entlasten, wird jetzt im Wirtschaftsministerium eine Prüfgruppe eingerichtet, die sowohl stichprobenartig als auch anlassbezogen ihre Arbeit im Land vollziehen wird.

(Lutz Lienenkämper [CDU]: Endlich wieder Bürokratie!)

Um auch die bundesrechtlichen Bezüge, zum Beispiel Entlohnung nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz, ordnungsgemäß beurteilen und kontrollieren

zu können, wird eine enge Koordinierung mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, die bei der Zollverwaltung des Bundes angesiedelt ist, stattfinden.

Wir werden heute ein Gesetz verabschieden. Jetzt kommt es darauf an, das Gesetz mit Leben zu füllen. Das Ministerium muss die Vergabestellen in Nordrhein-Westfalen bei ihren veränderten Aufgaben unterstützen, und das wird es auch tun.

Die Kommissionen unter anderem zur Festlegung der repräsentativen Tarifverträge müssen ihre Arbeit aufnehmen. Ein wesentlicher Punkt der Anhörung war auch die Präqualifikation. Sie wird jetzt schon im Baubereich positiv genutzt. Weiterführende Gespräche – im Übrigen nach der Anhörung und mit den Erfahrungen daraus – mit Unternehmensverbänden, Kommunen, Kammern und Gewerkschaften haben gezeigt, dass gerade durch dieses Verfahren die Bürokratie zum einen gering gehalten werden kann und es zum andern zu Vereinfachungen kommen wird, wenn Präqualifikation weiter Schule machen wird.

(Lutz Lienenkämper [CDU]: Sie träumen ja!)

Nicht von Ihnen, Herr Lienenkämper, sondern von ordentlicher, ehrlicher Bezahlung und Entlohnung in diesem Land. Da hat die Politik eine Vorbildfunktion,

(Beifall von der SPD)

der Sie nie nachgekommen sind.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, seit 2002 begleitet mich ein Tariftreuegesetz hier im Lande NordrheinWestfalen. Es war sicherlich nicht immer ein einfacher Gang. Der schwerste Gang war, dass die schwarz-gelbe Privatkoalition dieses Gesetz seinerzeit mit einem Handstreich weggewischt hat.

(Zuruf von Lutz Lienenkämper [CDU])

Die Vernunft und die soziale Verantwortung setzen sich jetzt in Nordrhein-Westfalen wieder durch – sowohl für die heimischen Unternehmen als auch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ich freue mich darüber, dass wir ein gutes Gesetz heute verabschieden werden. Ich freue mich auf die Rede vom Kollegen Brockes, die sich in keinster Weise von der aus dem Jahre 2002 unterscheiden wird. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Schmeltzer. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun Frau Schneckenburger.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es war in der letzten Legislaturperiode, als der Kollege Laumann – damals war er noch Arbeitsminister dieses Landes – Indien besuchte. Das Ziel der Reise war unter anderem, die Arbeitsbedingun

gen für Kinder in Indien in den Blick zu nehmen und daraus Konsequenzen für Nordrhein-Westfalen zu formulieren. Das ist auch passiert. Herausgekommen ist nämlich ein Runderlass der damaligen Wirtschaftsministerin, Frau Thoben – Ihrer damaligen Wirtschaftsministerin, Herr Clauser –, und der hatte zum Ziel, in NRW den Kauf von Produkten zu vermeiden, die im Rahmen der schlimmsten Formen ausbeuterischer Kinderarbeit hergestellt wurden.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich finde, das war wirklich konsequent. Es war gut, das gemacht zu haben.

Denn in der Tat: Wenn Grabsteine für deutsche Friedhöfe von indischen Kinderhänden gefertigt werden, damit sie hier günstig und bezahlbar werden, dann läuft etwas grundlegend falsch in dieser Gesellschaft.

Und wenn Blumen in Kolumbien unter Einsatz von Pestiziden angebaut werden, die Arbeiterinnen vergiften und ihre Gesundheit irreparabel schädigen, um anschließend günstig nach Deutschland geflogen zu werden, dann läuft etwas grundlegend falsch in unserem Land.

Und wenn sich Städte mit Blick auf die Haushaltslage für die billigste Variante eines Druckers entscheiden, obwohl sie wissen, dass er hohe Energiekosten verursacht, und gleichzeitig wissen, dass die Anschaffung in dieses Haushaltsjahr fällt und dass die Energiekosten erst im Laufe der Zeit anfallen, dann läuft etwas ziemlich falsch in unserem Land.

Und wenn sich dann auch noch Städte und Gemeinden gezwungen sehen, Aufträge an Firmen zu vergeben, deren Löhne so niedrig sind, dass die Beschäftigten am Ende ihres Arbeitsmonats bei der Arge anstehen müssen, um um einen Zuschuss für ihre Wohnkosten oder sogar um eine Aufstockung ihres Gehaltes bitten zu müssen, dann läuft etwas ziemlich falsch. Wenn man nämlich das Gefühl haben muss, trotz Arbeit Bittsteller in dieser Gesellschaft zu sein, dann müssen wir uns Gedanken darüber machen, ob sich Politik richtig entwickelt und ob sich diese Gesellschaft richtig entwickelt.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Sehr geehrte Damen und Herren von der CDU – und das kann man mit Sicherheit auch gleich an die FDP richten –, wenn man Frauenförderung verbal fordert, dann muss man auch etwas dafür tun. Wir erleben schließlich, dass sich die Kollegen und insbesondere Ihre Kolleginnen auf Bundesebene – beispielsweise die Bundesfamilienministerin und Bundesjugendministerin – verbal für Frauenförderung eintreten, etwa für einen größeren Anteil von Frauen in Aufsichtsräten und für einen größeren Anteil von Frauen in der Wirtschaft. Wenn man nichts dafür tut, läuft irgendetwas falsch in diesem Land.

Es ist nämlich so: Politische Glaubwürdigkeit ist in diesen Tagen in Deutschland wieder einmal ein ziemliches rares Gut geworden. Politische Glaubwürdigkeit ist aber gleichzeitig ein hohes Gut, das wir hier als Politikerinnen und Politiker im Land Nordrhein-Westfalen zu verteidigen haben. Ich finde, das muss gerade für das wirtschaftliche Handeln vom Land, von Städten, von Gemeinden und von Landschaftsverbänden gelten. Das, was man politisch fordert und unterstützt, muss man auch tun.

Herr Clauser, Sie und Ihre Fraktion haben über Ihre Wirtschaftsministerin zwei Runderlasse herausgegeben. Der eine war – wie gesagt – gegen ausbeuterische Kinderarbeit, weil Ihr ehemaliger Arbeitsminister gesehen hat, was sich in Indien in der Grabsteinproduktion abspielt.

Dann haben Sie einen zweiten Runderlass herausgegeben. Sie haben gesagt: Okay, es ist richtig, effizient einzukaufen, weil es auch richtig ist, effizient zu produzieren. – Sie haben also schon irgendwie verstanden, dass wir es mit einer Klimaproblematik zu tun haben.