Dann haben Sie einen zweiten Runderlass herausgegeben. Sie haben gesagt: Okay, es ist richtig, effizient einzukaufen, weil es auch richtig ist, effizient zu produzieren. – Sie haben also schon irgendwie verstanden, dass wir es mit einer Klimaproblematik zu tun haben.
Angesichts dessen, dass Sie zwei Runderlasse herausgegeben haben, frage ich mich, wie Sie, Herr Clauser, sich an dieses Redepult stellen und sagen können, dass die CDU zwar beim Mindestlohn die Flagge streicht – das haben Sie vorhin getan; auf Bundesebene haben Sie ja gekämpft und immerhin ein bisschen gewonnen; da haben Sie die Kehrtwende vollzogen –, aber bei den vergabefremden Aspekten Bauchschmerzen hat, die sie in der letzten Legislatur nicht hatte. Entschuldigung, aber das verstehe ich nicht. Ich finde, das ist auch kein Zeichen von großer politischer Glaubwürdigkeit.
Die politische Predigt gegen Kinderarbeit, gegen ausbeuterische Arbeitsbedingungen in den Schwellen- oder Entwicklungsländern, der Einsatz für Energieeinsparung und für gerechte Löhne, der Einsatz für Frauenförderung müssen sich konsequenterweise auch im Handeln und in der Einkaufspolitik von Land, Städten, Gemeinden und Landschaftsverbänden widerspiegeln.
Wir haben in den vergangenen Wochen zahlreiche Hinweise, Herr Lienenkämper, von Eine-WeltInitiativen, aus Gewerkschaften, aus Städten, aus Kommunalverwaltungen und aus Frauenverbänden erhalten. Die haben gesagt: Gut, dass ihr das macht. Die CDU hat es an bestimmten Stellen halbherzig angefangen. Es ist gut, dass ihr das endlich richtig macht. – Herr Lienenkämper, es gab zwar die beiden Runderlasse, aber das war – wie gesagt – halbherzig. Das war die Rückmeldung.
Wunsch der Kommunen und der Unternehmen Rechnung getragen wird, das Vergabeverfahren zu erleichtern. Das ist insbesondere mit Blick auf kleine Kommunen wichtig.
Sehr geehrte Damen und Herren, der uns jetzt vorliegende Gesetzentwurf ist intensiv beraten worden. Die Hinweise aus der Anhörung und aus den Gesprächen sind aufgenommen worden,
und deswegen ist es ein guter Gesetzentwurf geworden. Es wird ein gutes Gesetz, das für andere Länder in Deutschland vorbildlich sein kann, sofern sie noch kein eigenes Gesetz haben.
Tariftreue und Mindestlohn, die Berücksichtigung sozialer und ökologischer Aspekte bei der Vergabe sind nämlich in diesem Gesetz verankert. Frauenförderung erhält einen angemessenen Stellenwert, den sie auch im Handeln von Kommunen hat und haben soll. Und ehrlich gesagt: Das schadet uns als Land nicht und erhöht vielleicht den Frauenanteil in der einen oder anderen Partei und Fraktion. Ich betone, dass wir wollen, dass der sachliche Zusammenhang zwischen der Frauenförderung und dem Auftragsgegenstand – so ist es in § 19 verankert – festgehalten wird.
Dieses Gesetz ist bezüglich sozialer Standards und Nachhaltigkeit ein Schritt nach vorne. Es ist unser Beitrag dafür, dass das Zwei-Grad-Ziel erreicht werden kann. Wir werden ohnehin große Schwierigkeiten haben, dies zu erreichen. Uns war es wichtig, dass eine Vergabe für kommunale Stellen so einfach wie möglich ist. Wir berücksichtigen damit die Situation kleiner Vergabestellen.
Es war ein guter Beratungsprozess. An dieser Stelle möchte ich mich bei allen Beteiligten ausdrücklich bedanken. Das ist unser Beitrag, den Hebel, den wir als Land in der Hand haben, beim Einkauf zu nutzen und Gerechtigkeit, Fairness und Nachhaltigkeit sachgerecht umzusetzen.
Ich bin der festen Überzeugung, das Tariftreue- und Vergabegesetz ist ein mittelstandsfreundliches Gesetz, weil es einen fairen Wettbewerb unterstützt und gerade die kleinen und mittleren Unternehmen,
die Ihnen nicht mehr so sehr am Herzen liegen – das merken wir schon –, vor unfairem Lohndumping schützt. – Danke schön.
für die Kommunen, für den Mittelstand und auch für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Da passt es leider trefflich, dass wir zu dieser dunklen Stunde über diesen Gesetzentwurf beraten.
Meine Damen und Herren, der Entwurf des Tariftreue- und Vergabegesetzes ist ein miserabler Gesetzentwurf und dazu noch schludrig erarbeitet. Das wird alleine schon daran deutlich, dass Sie heute in letzter Minute mit einem Änderungsantrag versuchen, Ihre kleinsten Fehler auszuräumen.
Das Gesetz verteuert und verlangsamt die öffentliche Auftragsvergabe. Es sorgt für höhere Kosten für Kommunen und damit auch für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Es sorgt für zusätzliche bürokratische Belastungen für Kommunen und Unternehmen. Und mittelständische Betriebe werden massiv benachteiligt, denn diese, Frau Kollegin Schneckenburger, können sich eine große Rechtsabteilung eben nicht leisten. Genau diese wäre aber notwendig, um dieses Gesetz anwenden zu können.
sprechen von Mehrkosten in Höhe von 40 Millionen €. Was bedeutet das? – Preiserhöhungen von 3 bis 4 % im öffentlichen Personennahverkehr oder Ausdünnung der Linien. Darüber hinaus sind sogar Insolvenzen bei den Verkehrsbetrieben zu befürchten.
Selten ist ein Gesetzentwurf in einer Sachverständigenanhörung im Landtag so verrissen worden wie dieser Entwurf des Tariftreue- und Vergabegesetzes.
Vielen Dank, Herr Kollege Brockes, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Können Sie mir die Frage beantworten, auf welcher Grundlage diese konservativen Schätzungen des VDV basieren, wo es noch gar keine Festlegungen von repräsentativen Tarifverträgen gibt?
Herr Kollege Schmeltzer, die Auswirkungen – das wissen Sie genau – sind vom VDV deutlich dargelegt worden. Wie es letztes Endes in der Umsetzung aussieht, wird sich zeigen. Da ist nämlich zu befürchten, dass es sogar noch schlimmer kommt. Aber selbst Sie haben ja gesagt, dass dieses Gesetz zu Kostenerhöhungen führen wird. Insofern streiten wir jetzt über die Höhe. Ich sage Ihnen: Egal, welche Erhöhungen, die Sie ja selber eingestehen, es geben wird, das, was Sie hier heute beschließen, ist ein Nachteil für unsere Bürgerinnen und Bürger, ein Nachteil für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.
Die Landesvereinigung der Unternehmensverbände sieht in dem Gesetz – man höre und staune – einen Angriff auf die Tarifautonomie, und sie hält das Gesetz in maßgeblichen Teilen für verfassungswidrig. Darüber hinaus wird befürchtet, dass die Beschäftigungschancen insbesondere für Geringqualifizierte und Arbeitslose mit diesem Gesetz vernichtet werden.
Die Industrie- und Handelskammer in NordrheinWestfalen sieht mit dem hochbürokratischen Gesetzentwurf den rot-grünen Koalitionsvertrag verletzt, in dem man sich den Abbau von Bürokratie zum Ziel gesetzt hat. Also, Herr Kollege Schmeltzer, man hält Ihnen vor die Nase, dass Sie das, was Sie vorher gesagt haben, nicht einhalten. Denn der Gesetzentwurf sei sogar noch schlimmer als das rotgrüne Tariftreuegesetz von 2002.
Statt generell auf vergabefremde Kriterien wie Tariftreue und Mindestlohn zu verzichten, werden diese durch weitere vergabefremde Aspekte wie Umweltverträglichkeit, Frauenförderung und die ILOKernarbeitsnormen noch erweitert. Die Entwicklung des Wirtschaftsstandortes wird dadurch weiter behindert, so die Industrie- und Handelskammer. Recht hat sie.
Herr Minister Voigtsberger, wo war eigentlich Ihr Ministerium bei der Erarbeitung dieses Gesetzentwurfs? Oder haben Sie etwa sämtlichen ordnungspolitischen Sachverstand – ich hoffe ja, dass er
Insofern kann man ja froh sein, wenn die Damen und Herren noch vor Weihnachten ins Freie kommen und hoffentlich im kommenden Jahr ihre Handschrift bei Gesetzentwürfen erkennbar wird.
Weitere Kritik kam vom Handwerk in NordrheinWestfalen. Es weist zu Recht darauf hin, dass es bereits heute nicht immer gelingt, genügend zuverlässige fach- und sachkundige Unternehmen für ein öffentliches Bieterverfahren zu finden. Dieser Trend wird durch das Tariftreue- und Vergabegesetz verschärft. Die Folge: Der Wettbewerb um öffentliche Aufträge lässt nach. Die Kosten für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler werden weiter zunehmen.
Eine geradezu vernichtende Kritik bekommen die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen von den kommunalen Spitzenverbänden und vom Verband der kommunalen Unternehmen. Ich zitiere einige Auszüge aus der Stellungnahme:
„Das ist ein Verstoß gegen den vergaberechtlichen und primärrechtlichen Grundsatz der Diskriminierungsfreiheit“, „Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfes im Hinblick auf die Kompetenzordnung des Grundgesetzes“, „Einschränkungen des Rechts auf kommunale Selbstverwaltung“, „äußerst bürokratielastig und in seiner Anwendbarkeit für die Praxis sehr aufwendig“, „erhebliche zusätzliche Belastungen sowohl der kommunalen als auch der Landeshaushalte“, „viele zuverlässige Unternehmen werden nicht mehr an kommunalen Ausschreibungen teilnehmen“.
Meine Damen und Herren, dies ist die Einschätzung vom Städtetag, dem Landkreistag, dem Städte- und Gemeindebund und dem Verband der kommunalen Unternehmen in Nordrhein-Westfalen. Herr Kollege Schmeltzer, wollen Sie etwa behaupten, dass sie sich das alles aus den Fingern gesaugt haben? Wollen Sie die kommunalen Spitzenverbände mit ihrem geballten Sachverstand etwa für blöd erklären? Sind Sie tatsächlich der Meinung, einzig und allein die Gewerkschaft ver.di hätte diesen Gesetzentwurf richtig bewertet?