In ihrem Koalitionsvertrag haben SPD und Grüne vereinbart: Das neue Tariftreuegesetz darf weder bei den Kommunen noch in den Unternehmen zu bürokratischen Durchführungshemmnissen führen. Wie bürokratisch der Gesetzentwurf tatsächlich ist, zeigt sich doch schon daran, dass er selbst nach der abschließenden Beschlussfassung im Wirtschaftsausschuss noch voller Fehler ist, die Sie jetzt noch schnell mit einem Änderungsantrag zur zweiten Lesung beheben wollen.
Meine Damen und Herren, wie soll denn ein kleiner Unternehmer, ein kleines mittelständisches Unternehmen mit dem Gesetz klarkommen, wenn das noch nicht einmal die Regierungsfraktionen schaffen?
Deutschland verfügt bereits heute über die weltweit höchsten Sozial-, Arbeits- und Umweltstandards. Wir haben ungezählte spezialgesetzliche Regelungen für alle möglichen ökologischen, gesellschafts- und sozialpolitischen Anliegen. Daneben brauchen wir nicht noch zusätzliche Bestimmungen für die öffentliche Auftragsvergabe, erst recht dann nicht, wenn sie solch verheerende Auswirkungen auf unser Land haben wie dieses Tariftreuegesetz. Meine Damen und Herren, wir werden den Gesetzentwurf selbstverständlich ablehnen.
Ich bin mir sicher, dass wir heute nicht das letzte Mal hierüber beraten werden, selbst dann nicht, wenn Sie heute Ihren politischen Willen umsetzen. Ich bin mir sicher, dass die geäußerten verfassungsmäßigen Bedenken noch gerichtliche Folgen haben werden. Dann wird Ihnen dieses Gesetz wieder vor die Nase geknallt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall von der FDP und von der CDU – Rai- ner Schmeltzer [SPD]: „Privat vor Staat“ ist allemal vorbei!)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Druck der Gewerkschaften, der Frauen- und Umweltschutzverbände und der Druck, den wir Linken gemeinsam mit diesen Gruppen gemacht haben, hat gewirkt. Deshalb haben wir den Entwurf eines Tariftreue- und Vergabegesetzes vorliegen, der unzweifelhaft einen Fortschritt darstellt und deshalb auch von uns Linken unterstützt wird.
Vom Himmel gefallen wie Manna ist dieser Fortschritt allerdings nicht. Bereits im November letzten Jahres haben wir Linke in einem Antrag Mindestanforderungen an ein Tariftreue- und Vergabegesetz formuliert. Dabei haben wir wesentliche Eckpunkte des DGB mit berücksichtigt. Die im März dieses Jahres vorgestellten Eckpunkte des Ministeriums waren enttäuschend. Erst auf unseren Druck und auf massiven Druck der Gewerkschaften wurde im Gesetzentwurf deutlich nachgebessert. Wir begrüßen daher ausdrücklich diesen Fortschritt. Der
vergabespezifische Mindestlohn für alle Beschäftigten ist nun ebenso enthalten wie die Equal-PayRegelung für Leiharbeiterinnen. Hervorzuheben ist auch die von uns von Anfang an geforderte Vorgabe eines repräsentativen Tarifvertrages mit einer tariffähigen Gewerkschaft im Verkehrsbereich.
Werte Kolleginnen und Kollegen von der SPD und von den Grünen, Ihr Entwurf hat aber auch seine Mängel und Unzulänglichkeiten.
Dazu zählt, dass die Vergabekriterien erst ab einer Obergrenze von 20.000 € greifen und der vergabespezifische Mindestlohn nicht von der Vergabeschwelle ausgenommen wird.
Im Ausschuss haben wir Linken daher acht Änderungsanträge zum Gesetzentwurf eingebracht. So fordern wir auch die Einrichtung eines zentralen Service- und Kompetenzzentrums, damit sichergestellt wird, dass die Umsetzung überall im Land einheitlich und rechtskonform erfolgen kann. Gerade kleinere Kommunen bedürfen bei der Umsetzung der Unterstützung des Landes.
Sie haben einmal mehr Ihren schlechten Willen gezeigt, indem Sie nur einen einzigen Vorschlag übernommen haben. Sie vertrauen bauernschlau auf uns Linke; denn Sie wissen, wir Linke stimmen jedem Fortschritt zugunsten der Beschäftigten, der Gleichstellung und des Umweltschutzes zu.
Wir brauchen einen Mindestlohn von 10 €. Wir brauchen auch die automatische Anpassung des Mindestlohns an die Preisentwicklung. Für Abgeordnetenbezüge genehmigen sich die Abgeordneten selbst mit beeindruckender Großzügigkeit die Scala mobile.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich frage Sie, mit welchem Recht Sie denjenigen, die am wenigsten verdienen, diese Scala mobile verweigern,
wenn Sie uns, den Privilegierten, den weit über dem Durchschnitt Verdienenden, diese automatische Anpassung zugestehen.
Sie können sich drehen und wenden, wie Sie wollen. Aus diesem ethisch-moralischen Widersinn können Sie sich nicht herauswinden.
Herr Präsident, meine werten Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Ihnen abschließend einen praktischen Vorschlag machen. Mein Ausgangspunkt da
für ist, dass nahezu alle philosophischen Denkrichtungen zwischen Erkenntnis und Erfahrung einen wie auch immer gearteten Zusammenhang sehen. Beschäftigte, die 8,62 € verdienen, kommen auf ein Bruttogehalt von 1.422,30 €. Unterstellen wir alleinstehende Beschäftigte, ergibt sich ziemlich genau ein Nettoverdienst von 1.000 €. Ich schlage Ihnen zur Weihnachtszeit Folgendes vor: Wir alle, wir 181 Abgeordneten des Landtags von NordrheinWestfalen, leben wenigstens einmal einen einzigen Monat von 1.000 € und spenden den Rest unserer Diäten an Bedürftige.
Dann kommen wir zusammen und diskutieren noch einmal über den Mindestlohn. Ich bin fest davon überzeugt: Nach dieser praktischen Erfahrung werden Sie die Forderung der Linken nach 10 € Mindestlohn immer noch nicht unterstützen, sondern Sie werden sagen, dass auch 10 € viel zu wenig und 8,62 € jedenfalls unzumutbar sind.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Nordrhein-Westfalen sollen in Zukunft keine öffentlichen Beschaffungen mehr durchgeführt werden, ohne Rücksicht auf soziale und ökologische Belange zu nehmen. Bieter, die im Vergabeverfahren untertariflich anbieten, sollen sich nicht auf Kosten redlicher Unternehmen Wettbewerbsvorteile verschaffen.
Wer sich korrekt und engagiert verhält, meine Damen und Herren, darf am Ende nicht der Dumme sein, wenn es um öffentliche Aufträge geht.
Auch der Grundsatz vom gleichen Lohn für gleiche Arbeit für Leiharbeitnehmer ist im Gesetz verankert wie auch die Festlegung sogenannter repräsentativer Tarifverträge im ÖPNV. Die Tarifvertragsparteien werden im Rahmen einer paritätisch besetzten Arbeitsgruppe an der Auswahl der als repräsentativ festzulegenden Tarifverträge mitwirken.
Meine Damen und Herren, das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW steht für eine sozial verantwortliche, mittelstandsfreundliche, umweltfreundliche und nachhaltige Vergabe öffentlicher Aufträge.
Das Gesetz ist Teil einer nachhaltigen Wirtschaftspolitik, die auf ökonomische Leistungsfähigkeit, ökologische Verantwortung und soziale Gerechtigkeit setzt. Sehr geehrter Herr Lienenkämper, so sehen sich auch die nordrhein-westfälischen Unternehmer, genau so: ökonomisch stark, ökologisch verantwortlich und sozial gerecht.
Meine Damen und Herren, das bedeutet, dass künftig stärker ILO-Kernarbeitsnormen und Maßnahmen der Frauenförderung sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei der öffentlichen Auftragsvergabe eine Rolle spielen. Die Landesregierung setzt hier im Rahmen der wirtschaftlichen Beschaffung unter gleichzeitiger Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsakzenten ganz bewusst Themen in den Vordergrund. In der Zukunft sind innovative und wirtschaftliche Lösungen zur Deckung des Beschäftigungsbedarfs gefragt.
Mit den Anregungen der kommunalen Spitzenverbände und der Wirtschaft haben wir uns intensiv auseinandergesetzt. Über den Ausgleich möglicher Belastungen für Kommunen werden wir uns mit den kommunalen Spitzenverbänden in einem formalen Verfahren nach dem Konnexitätsausführungsgesetz verständigen. Das ist zugesagt und verabredet. Ich bin sicher, dass wir eine faire kommunalfreundliche Lösung finden werden. Das ist ja auch ganz bewusst ein Markenzeichen der Landesregierung. Das werden wir hier ebenfalls umsetzen.
Die öffentlichen Auftraggeber und die Unternehmen werden durch das Instrument der Eigenerklärung im Vergabeverfahren so gering wie möglich belastet. Im Vergleich zum Tariftreuegesetz 2002 vereinfachen wir dadurch das Verfahren ganz wesentlich. Im Rahmen einer Eigenerklärung müssen die Bieter lediglich die Frage beantworten, ob ihr Unternehmen tarifgebunden ist oder nicht und ob eine tarifvertragliche Bindung besteht, die Mindestentgelte von mindestens 8,62 € vorsieht. Ist dies der Fall, muss die Eigenerklärung nur unterschrieben werden. Also im Kern muss nur etwas angekreuzt werden, wenn Sie so wollen. Das ist alles.
Sieht ein Haustarifvertrag oder eine tarifvertragliche Bindung Entgelte unter dem im Gesetz verankerten Mindestlohn vor, muss der Bieter bestätigen, dass er die im Rahmen der Auftragsausführung eingesetzten Mitarbeiter mit mindestens 8,62 € entlohnt.
Eine vertiefende Prüfpflicht für den öffentlichen Auftraggeber besteht nur dann, wenn es Anhaltspunkte gibt, dass die abgegebene Erklärung falsch ist, oder das Angebot im Vergleich zu den Angeboten der