Eine vertiefende Prüfpflicht für den öffentlichen Auftraggeber besteht nur dann, wenn es Anhaltspunkte gibt, dass die abgegebene Erklärung falsch ist, oder das Angebot im Vergleich zu den Angeboten der
anderen Bieter unangemessen niedrig erscheint. Nur dann wird vertieft geprüft. Diese Vorgabe besteht jedoch grundsätzlich im Vergaberecht auch heute schon. Das ist im Prinzip nichts Neues und wird auch nicht erst durch das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW ausgelöst. Das ist, wenn Sie so wollen, eigentlich ein alter Hut.
Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen deshalb versichern: Das Tariftreue- und Vergabegesetz wird ein anwendungsfreundliches Gesetz sein. Viele Regelungen im Gesetz sind bereits durch Entwicklungen im europäischen Vergaberecht angelegt. Sie befinden sich jedoch anders als in unserem Tariftreue- und Vergabegesetz in diversen unterschiedlichen Rechtsgrundlagen und sind immer wieder schwierig herauszuarbeiten. Genau das wollten wir mit unserem Vorschlag deutlich verbessern.
Wir haben, um die Transparenz für die öffentlichen Auftraggeber zu erhöhen, die entsprechenden Vorgaben in unserem Gesetz zusammengefasst und werden diese auch noch über eine Rechtsverordnung weiter konkretisieren.
Natürlich, Herr Lienenkämper, Sie kennen doch unsere Arbeitsweise. Ich denke, das wird Ihnen dann auch in Klarheit zugänglich sein. Ich denke, das werden Sie dann auch nachvollziehen.
Ein Beispiel hierfür ist die Vorgabe, künftig im Rahmen der öffentlichen Beschaffung nur noch Produkte mit der höchsten Energieeffizienz zu beschaffen. Diese Regelung ist Ausfluss der Energieeffizienzrichtlinie der Europäischen Kommission. Also auch das gilt eigentlich schon. Auf der europäischen Ebene befindet sich bereits eine Richtlinie in Vorbereitung, die generell die Verwendung von derartigen Produkten im allgemeinen Dienstleistungs- und Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union vorschreiben wird. Damit wird sich der Anwendungsbereich künftig auch auf die Unterschwellenvergaben erstrecken.
Wir haben die Vorgaben bereits jetzt generell im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW verankert, weil eine schrittweise Umsetzung hier natürlich wenig sinnvoll ist.
Die vertragliche Umsetzung der Vorgaben zur Tariftreue und zum Mindestlohn sowie zur verstärkten Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten wird am Anfang sicherlich eine Herausforderung für die öffentlichen Auftraggeber und die Unternehmen sein. Hier werden aber die kommunalen Spitzenverbände, aber auch die Branchenverbände und die Kammern ihre Mitgliedsunternehmen hinsichtlich der Entwicklung von gesetzeskonformen Formularverträgen unterstützen. Auch diese Verfahren kennen wir. Das wird dann letztendlich auch elegant lösbar sein.
Meine Damen und Herren, die Erfahrungen der Vergangenheit zeigen: Die Unternehmen werden ihr Vertragsmanagement schneller in die Praxis umsetzen als vermutet. Wir werden die Praxis durch eine konkretisierende Rechtsverordnung, durch Leitfäden, Informations- und Best-Practice
Veranstaltungen bei der Einführung des Tariftreue- und Vergabegesetzes unterstützen. Wir werden zudem mit den zuständigen Akteuren für die Präqualifikation von Bietern über einen möglichst bundesweiten einheitlichen Ausbau von belastbaren
Präqualifikationssystemen sprechen. Hier müssen die Angebote, denke ich, noch deutlich besser werden.
Abschließend möchte ich auf die im Tariftreue- und Vergabegesetz verankerte Prüfbehörde des Landes hinweisen. Sie soll zur Entlastung der öffentlichen Auftraggeber, insbesondere der Kommunen, beitragen und die Einhaltung der Mindestlohnvorgaben sowie die repräsentativen Tarifverträge im ÖPNV prüfen. Sie wird anlass- und stichprobenbezogen Prüfungen durchführen. Die Prüfbehörde wird dabei Hand in Hand mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung des Bundes eng zusammenarbeiten. Öffentliche Auftraggeber können hier, falls erforderlich, auch Auskünfte über Bieter einholen. Ich denke, auch das ist eine wesentliche Erleichterung.
Meine Damen und Herren, das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW leitet im Land einen gesellschaftspolitischen Wechsel auch im Beschaffungswesen ein. Diesen Weg gehen wir aber – das sage ich auch ganz deutlich – nicht allein. Sowohl die Europäische Kommission als auch eine Vielzahl von Bundesländern wollen verstärkt Sozialstandards sowie Aspekte der Nachhaltigkeit in der öffentlichen Auftragsvergabe verankern. Hier setzt also zunehmend ein Wertewandel ein, nicht nur im Land Nordrhein-Westfalen, sondern weit darüber hinaus, wenn Sie so wollen: in weiten Teilen Europas.
Marktwirtschaftliche Rahmenbedingungen in der öffentlichen Beschaffung müssen vor dem Hintergrund der anstehenden gesellschaftspolitischen Veränderungen und Herausforderungen durch Aspekte der Nachhaltigkeit ergänzt werden.
Dies ist unser Ziel, und daran werden wir uns auch messen lassen. Dies gilt besonders für die Gewährleistung fairer Löhne bei der Auftragsausführung für öffentliche Auftraggeber.
Meine Damen und Herren, es darf doch nicht sein, dass sich die öffentliche Hand auf dem Rücken von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und letztlich zulasten der Sozialversicherungssysteme Kostenvorteile verschafft.
Wer an der vertraglichen Erfüllung öffentlicher Aufträge mitwirkt, muss grundsätzlich von seiner Arbeitsleistung auch leben können.
Es freut mich, Herr Lienenkämper, dass nun auch die CDU bereit zu sein scheint, den Widerstand gegen Mindestlöhne aufzugeben. Ich weiß, Sie nennen es nicht Mindestlöhne, sondern Lohnuntergrenzen.
Aber ich denke, Sie sind damit auf einem guten Weg. Insoweit sollten Sie begrüßen, dass wir das in diesem Gesetz verankern.
Dass der Vorsitzende Ihrer Landtagsfraktion hier in vorderster Reihe steht – das konnten wir in den Medien nun oft genug erleben –, lässt mich hoffen, dass wir auch bei diesem Gesetzesvorhaben einen Ansatzpunkt für eine konstruktive parlamentarische Zusammenarbeit finden.
Teilweise hat Herr Laumann genau die gleichen Worte benutzt. Er sagte: Menschen müssen von ihrer Arbeit leben können.
Meine Damen und Herren, die Fraktion Die Linke hat zum Entwurf des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW für das Plenum noch einen Änderungsantrag gestellt.
Angesichts der Überschuldung der öffentlichen Haushalte erscheint ein Mindestlohn in Höhe von 8,62 € als ein mit Augenmaß gesetzter Schritt in die richtige Richtung. Ferner ist die künftige Anpassung der Höhe des Mindestlohns an tarifvertragliche Gepflogenheiten unter Einbindung einer paritätisch besetzten Arbeitsgruppe aus Sicht der Landesregierung schlüssig. Insoweit bewegt sich dieses System auch. Man kann sich sicherlich immer mehr wün
Meine Damen und Herren, die Regelungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW wurden so gewählt, dass die politischen Intentionen so umgesetzt werden, dass sowohl die öffentlichen Auftraggeber als auch die Bieter nicht über Gebühr belastet werden.
Der Schwellenwert von 20.000 € hinsichtlich der Tariftreue- und Mindestlohnvorgaben soll ein angemessenes Verhältnis zwischen Auftragssumme und Verwaltungsaufwand bei der Bewerbung um einen öffentlichen Auftrag sicherstellen.
Dies greift allerdings nicht, wenn bei der Berücksichtigung von ökologischen Aspekten, die über den Lebenszykluskostenansatz bei jeder Beschaffung heute schon berücksichtigt werden können, ein Schwellenwert von 10.000 € angesetzt werden soll. Deswegen sind die 20.000 € angemessen.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung ist der Ansicht, dass es uns gelingen wird, mit dem vorliegenden neuen Tariftreue- und Vergabegesetz NRW ein in die Zukunft gerichtetes, sozial verantwortliches und nachhaltiges Beschaffungswesen in Nordrhein-Westfalen zu etablieren. Ich bitte hier um Ihre Unterstützung. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Prinzip fängt das Gesetz ganz gut an. Mit den Zielen und dem Zweck, der da angestrebt ist, kann ich mich durchaus anfreunden. Frau Schneckenburger hat das eben sehr gut dargelegt. Diese Ziele sind in Ordnung, aber doch bitte nicht in diesem Gesetz zu regeln.
Das Gesetz hört auch ganz gut auf. Ursprünglich stand darin: Nach fünf Jahren tritt es wieder außer Kraft. – Auch diesen Spaß haben Sie uns genommen. Mittlerweile steht in dem Gesetz, dass wir es nach vier Jahren evaluieren werden. Ich bin mir sicher, wir werden dann dieselben Ergebnisse bekommen, wie wir sie bei der Anhörung hatten, dass das Gesetz doch wieder außer Kraft tritt.
Was Sie da alles hineinpacken wollen, hat in einem vergaberegelnden Gesetz nichts zu suchen. Niemand käme auf die Idee, im Straßenverkehrsgesetz zu regeln, dass die Autos mit einem Mindestlohn hergestellt werden müssen. Und das gehört auch hier nicht hinein.
Auf das, was in den 20 Paragrafen zwischen den Zeilen zu lesen ist und was sonst bis jetzt gesagt worden ist, will ich kurz eingehen. Ich werde dabei nicht reflexartig auf die Frauenförderung eingehen. Frauenförderung ist ein wichtiges Thema, Frauengleichstellung bei den Gehältern ist ein wichtiges Thema. Aber dazu komme ich später noch.