Jens Kamieth
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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herrn! Wir haben es eben gehört und wissen es seit Dienstag: Ein zweites Kernkraftwerk in Borssele ist in den kommenden zwei bis drei Jahren nicht geplant. Das sind gute Nachrichten für die Menschen in den Niederlanden, es sind aber auch gute Nachrichten für uns in Nordrhein-Westfalen. Wir begrüßen ausdrücklich die Entscheidung des Betreibers, die Planungen zurückzustellen.
Ich frage mich, warum Sie, die mehrheitsbildenden Fraktionen von Linken, SPD und Grünen, Ihren Antrag aufrechterhalten und wir heute darüber debattieren.
„Die Lehren aus Fukushima ziehen“ lautet der Titel Ihres Antrages. Mir scheint, Sie möchten die Gelegenheit nutzen, die Menschen in unserem Land zu verunsichern und zu verängstigen. Sie wollen keine Gelegenheit auslassen, mit diesem Thema Stimmung zu machen.
Glauben Sie mir, das hilft niemandem. Das hilft insbesondere Ihnen von den Grünen nicht, um auf die alten hohen Werte wie bei der Wahl in BadenWürttemberg zurückzukommen. Das wollen die Menschen nicht hören. Die Atomkugelaffäre hat gezeigt, wie inkompetent Sie in diesem Bereich agie
ren. Schießen Sie bitte nicht noch ein weiteres Eigentor.
Auch die Linken haben Sie bei diesem Antrag mit ins Boot geholt. Ich denke, dass auch da der Wunsch nach ein paar Wählerstimmen Auslöser dafür war, mitzumachen. Ich prophezeie Ihnen: Auf solch populistische Tricks fallen die Wähler nicht herein. Sie wollen nicht immer den Antiatomsermon hören, sie wollen ernst genommen werden und wissen, wie die Energiewende gestaltet wird.
Genau das tut die Bundesregierung. CDU und FDP gehen voran. Sie haben den Ausstieg aus der Atomenergie in Deutschland auf den Weg gebracht. Bis zum Jahr 2022 werden wir stufenweise aus der Atomenergie aussteigen. Spätestens dann wird das letzte Atomkraftwerk in Deutschland abgeschaltet. Angela Merkel beschleunigt die Energiewende in Deutschland. Das sind ehrgeizige Ziele. Ich freue mich über die Tatkraft unserer Bundeskanzlerin.
Auch in Nordrhein-Westfalen würde ich mir eine so engagierte Regierung wünschen, die die Herausforderungen der Energieversorgung der Zukunft annimmt und Alternativen zur Atomenergie benennt. Das machen Sie aber nicht. Sonst würden unsere niederländischen Nachbarn komplett auf die Atomenergie verzichten. Denn Abnehmer dieser Energie werden auch wir in Nordrhein-Westfalen sein.
Planungen für ein weiteres Atomkraftwerk sind nicht vom Tisch, sie sind nur auf Eis gelegt. Aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben.
Nutzen Sie die Zeit, nutzen Sie diese zwei bis drei Jahre, um unsere Nachbarn zu gewinnen. Hören Sie auf mit der Angstmacherei und überzeugen Sie die Niederländer mit Taten. Zeigen Sie ihnen, dass wir die Energiewende in Nordrhein-Westfalen gestalten wollen. Überzeugen Sie sie, dass eine Energieversorgung auf der Grundlage regenerativer Energien tragfähig ist und wirtschaftlichen Erfolg bringt. Es sind Argumente, die auch die niederländischen Betreiber des Atomkraftwerkes und Politiker aus dem Nachbarland überzeugen können – nicht aber der oberlehrerhafte Verweis auf europäische Beteiligungsregelungen, wie ihn der Kollege Markert gerade wieder vorgetragen hat.
Es liegt an Ihnen, Herr Minister Remmel, Regelwerke für den Ausbau von regenerativen Energien und der erforderlichen Infrastruktur durchzusetzen, um die Zielsetzungen der Bundes- und Landespolitik auf den Weg zu bringen.
Bisher hören wir von Ihnen außer Allgemeinplätzen, gerade auch in der Stellungnahme an die niederländischen Behörden, nichts. Das finde ich schade.
Warum sagen Sie nicht konkret, wo Stromtrassen und wo Speicher entstehen sollen, wo Windräder aufgestellt werden sollen? Nehmen Sie endlich Ihre Verantwortung für das Energieland Nummer eins, für Nordrhein-Westfalen wahr. Unternehmen Sie etwas, handeln Sie endlich.
Mit der Kampfrhetorik, wie sie auch in dem Antrag wieder niedergelegt worden ist, kommen wir nicht weiter. Reden Sie nicht über die Niederlande, sprechen Sie mit den Niederländern. Wir müssen alle unsere Nachbarn auf dem Weg der Energiewende mitnehmen. Wir brauchen den europäischen Konsens und das Gespräch mit unseren Nachbarn. Die Zeit läuft, Herr Minister Remmel. Handeln Sie jetzt.
Im Ausschuss können wir gern weiter darüber diskutieren. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Schönen Dank. – Frau Ministerin, Sie haben mehrmals betont, dass Sie die Verabredung des Krippengipfels erfüllen wollen, und sprechen immer von 32 %.
Ich habe die Verabredung des Krippengipfels anders wahrgenommen, und zwar dass der Rechtsanspruch insgesamt erfüllt werden soll. Dabei sind die 32 % nur eine Rechengröße.
Deswegen meine Frage: Was stimmt nun? Wird der Rechtsanspruch in jedem Fall erfüllt? Oder werden Sie nur 32 % erfüllen?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Prinzip fängt das Gesetz ganz gut an. Mit den Zielen und dem Zweck, der da angestrebt ist, kann ich mich durchaus anfreunden. Frau Schneckenburger hat das eben sehr gut dargelegt. Diese Ziele sind in Ordnung, aber doch bitte nicht in diesem Gesetz zu regeln.
Das Gesetz hört auch ganz gut auf. Ursprünglich stand darin: Nach fünf Jahren tritt es wieder außer Kraft. – Auch diesen Spaß haben Sie uns genommen. Mittlerweile steht in dem Gesetz, dass wir es nach vier Jahren evaluieren werden. Ich bin mir sicher, wir werden dann dieselben Ergebnisse bekommen, wie wir sie bei der Anhörung hatten, dass das Gesetz doch wieder außer Kraft tritt.
Was Sie da alles hineinpacken wollen, hat in einem vergaberegelnden Gesetz nichts zu suchen. Niemand käme auf die Idee, im Straßenverkehrsgesetz zu regeln, dass die Autos mit einem Mindestlohn hergestellt werden müssen. Und das gehört auch hier nicht hinein.
Auf das, was in den 20 Paragrafen zwischen den Zeilen zu lesen ist und was sonst bis jetzt gesagt worden ist, will ich kurz eingehen. Ich werde dabei nicht reflexartig auf die Frauenförderung eingehen. Frauenförderung ist ein wichtiges Thema, Frauengleichstellung bei den Gehältern ist ein wichtiges Thema. Aber dazu komme ich später noch.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, meine Damen und Herren, gehen Sie definitiv zu weit. Gut gemeint ist eben nicht gut gemacht.
Schauen wir uns doch einmal den primären Zweck des Vergaberechts an. Da geht es um öffentliche Beschaffung. Es ist Preisrecht. Es soll Korruption vermieden und ein wirtschaftlicher Preis ermittelt werden, um Vergabe zu gewährleisten. Das hat in den vergangenen Jahren auch sehr gut funktioniert.
Nur: Was jetzt mit diesem Gesetzentwurf beabsichtigt ist, wird die ursprüngliche Form der Vergabe nicht mehr gewährleisten, und wir werden vergabefremde Kriterien in die Vergabe hineinbekommen, die dort nichts zu suchen haben.
Ich will auf einige Beispiele eingehen: § 10 – Wertung unangemessen niedriger Angebote; das kennen wir unter dem Begriff der Auskömmlichkeit. Ein Angebot, das 20 % unter der Kostenschätzung liegt oder 10 % günstiger ist als der zweitgünstigste Anbieter, führt jetzt dazu, dass der Bieter darlegen muss, dass er diesen Preis halten kann, ohne gegen Ihre Ziele zu verstoßen.
Wissen Sie, wie oft das vorkommt? Die Kostenschätzung wird oftmals aufgrund bloßer Computerprogramme erstellt. Das sind grobe Schätzungen, die nicht valide sind, die unter Umständen auch lange, bevor es zu der tatsächlichen Ausschreibung kommt, gemacht werden. So kann es allein aufgrund von Rohstoffpreisänderungen günstiger werden. Das führt nun dazu, dass in Zukunft der Bieter tatsächlich in Textform darlegen muss, dass er den Preis auch bei Zahlung von Mindestlöhnen etc. halten kann. Das ist ein bürokratischer Aufwand, den kein Mensch tatsächlich will.
Oder aber: Ein Unternehmer ist nicht wirklich an einem Auftrag interessiert, weil er keine freien Kapazitäten hat. Er nennt deswegen einen Preis, der nicht besonders günstig, nicht scharf kalkuliert ist. Wenn dann einer mehr als 10 % günstiger ist, wird er einen Riesenmoloch von Unterlagen vorlegen müssen, nur um den Auftrag zu bekommen. Das ist wirtschaftsfeindlich, und das wollen wir nicht.
§ 14 – Bietergemeinschaften – ist der nächste praxisferne Punkt, den Sie regeln wollen. Gerade größere Baustellen werden durch Bietergemeinschaften, durch Argenn bewerkstelligt. Oft sind Abschnitte bei Bahntrassen, Autobahnen kilometerweise so geregelt. Da gibt es sehr viel Misstrauen der Unter
nehmer untereinander, weil sich eigentlich Konkurrenten zusammentun, um eine Bietergemeinschaft zu gründen. Da spielt die Frage der Insolvenz, die Frage der Haftung eine Rolle. Und jetzt soll sich derjenige Unternehmer auch noch Gedanken darüber machen, ob der andere den Frauenförderplan einhält? Es kann nicht im Sinne der Sache liegen, dass solche vergabewidrigen Aspekte demnächst Gegenstand eines Vergabeverfahrens sein sollen.
Nun noch ein paar Worte zum Frauenförderplan. Ich will das Beispiel des Gerüstbauers noch einmal anführen. Es gibt viele Gerüstbauer mit über 20 Mitarbeitern, die demnächst im Vergabeverfahren nicht mehr so einfach kalkulieren können, wie viel sie fürs Material benötigen, wie viel Lohn draufkommt, wie hoch Wagnis und Gewinn sind. Um einen Preis zu finden, werden sie sich künftig auch noch Gedanken darüber machen müssen, ob sie einen Frauenförderplan haben und ob das alles dem neuen Gesetz entspricht.
Das ist Wirtschaftsfeindlichkeit, wie sie im Buche steht.
Auch in anderen Gewerken kann man Frauenförderpläne und entsprechende Regelungen treffen, so viel man will – es gibt in dem Bereich einfach keine Frauen, die da arbeiten wollen. Zum Beispiel arbeiten im Hoch- und Tiefbau in Nordrhein-Westfalen gerade einmal 10 % Frauen. Es bringt also nichts,
entsprechende Kriterien in ein Vergabeverfahren hineinzuschreiben. Das ist praxisfern.
Frau Schneckenburger, wenn Sie die Eine-WeltLäden anführen, frage ich mich, über wie viel Umsatz im Bereich der Eine-Welt-Läden wir eigentlich reden und wie viel Umsatz in der Baubranche dadurch vernichtet wird, dass jetzt solche Aspekte in ein Vergabeverfahren einfließen.
Es geht hier um einen sehr wichtigen Bereich. Wir entscheiden hier im Moment im Wesentlichen nach der Vergabeordnung. Es ist lediglich eine Verordnung. Sie schaffen hier aber ein Gesetz. Das heißt, zuvorderst wird dieses Gesetz anzuwenden sein, und danach kommt erst die Vergabeordnung zum Tragen. Vor dem Hintergrund haben wir hier eine sehr ernste Sache zu entscheiden.
Ich bitte Sie deshalb noch einmal ganz eindringlich: Nehmen Sie die Zitate aus der Anhörung ernst! Zum Beispiel Markus Moraing vom Verband kommunaler Unternehmen: Wettbewerbsnachteil für die Stadtwerke, die diese Regelung anwenden müssen,
für andere Unternehmer aber nicht! – Da frage ich mich: Sie haben doch den § 107 Gemeindeordnung geändert und wollten es für die kommunalen Unternehmer leichter machen. Warum kassieren Sie diesen Vorteil wieder, indem Sie dieses Gesetz auf den Weg bringen? Ich kann es nicht verstehen.
Bürokratieabbau war einmal ein hehres Ziel in diesem Land. Davon kann spätestens jetzt keine Rede mehr sein. Wir haben hier ein Bürokratiemonster, wie ich es noch nicht gesehen habe. Kommen Sie an den Verhandlungstisch zurück, machen Sie endlich mittelstandsfreundliche Politik und nicht so was hier!
Aber auch die andere Seite, die Kommunen, stehen diesem Gesetz sehr kritisch gegenüber. Ich bin selbst seit vielen Jahren im Vergabeausschuss meiner Heimatstadt Siegen tätig und weiß sehr genau, wie das Vergabeverfahren bei der öffentlichen Hand läuft. Wir erhalten regelmäßig Vorlagen, die die formellen Aspekte nicht berücksichtigen, sodass wir die Unternehmen ausschließen müssen. Es müssen Sicherungskopien beigefügt, Unterschriften geleistet werden. Herr Minister Voigtsberger, da werden Sie sehr viele schulen müssen; das kann ich Ihnen sagen. Wir haben als Stadt sehr viele Fortbildungsveranstaltungen gerade für die Handwerker angeboten, damit sie zumindest formell saubere Angebote abliefern. Immer und immer wieder kommen Fehler vor. Vor dem Hintergrund bin ich überzeugt davon, dass unsere Handwerker und unsere kleinen mittelständischen Unternehmen dieses schlechte Gesetz nicht gut anwenden können.
Ausschreibungen werden viel komplizierter, es kommt mehr Papier herein, wir brauchen mehr Mitarbeiter, die mehr Zeit damit verbringen werden, das alles zu werten.
Ich zitiere Lutz Pollmann, Baugewerbliche Verbände, oder Herrn Graaff vom Städte- und Gemeindebund: Wir erwarten große Streitigkeiten im Vergabeverfahren. Das Vergabeverfahren wird sich wesentlich verkomplizieren.
Deswegen: Keiner will das Gesetz – weder der Mittelstand noch die Handwerker noch die öffentliche Hand. Es sind vor allen Dingen die Arbeitnehmer, die dieses Gesetz wollen.
Das ist für sich genommen in Ordnung, wenn wir über Mindestlohn sprechen. Wir können auch über Frauengleichstellung sprechen. Die Bundesregierung hat sich dieser Themen sehr verantwortlich angenommen.
Aber bitte nicht in diesem Gesetz! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Schönen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, meine Frage geht in dieselbe Richtung. Ich möchte wissen, wie Feuerwehren und Hilfsorganisationen auf die Ankündigung reagiert haben, dass die Leute neben der mehrere 100 Stunden dauernden fachlichen Fortbildung, die sie absolvieren müssen, nun auch noch einen Führer
schein erwerben dürfen, um die von Ihnen genannte geforderte Ausbildung nachzuweisen?
Schönen Dank, Herr Dr. Brinkmeier. Ist Ihnen bekannt, dass es schon eine Studie gibt, die bestätigt, dass Studiengebühren Studierende gerade nicht abgehalten hatten, ein Studium zu ergreifen, wie es beispielsweise in der letzten Woche in der „taz“ veröffentlicht worden ist?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Aggelidis, auch die mündliche Erläuterung des Antrags hat mich nicht überzeugt. Allerdings gibt es richtige Aspekte in Ihrem Antrag, und zwar den Umstand, dass E.ON angekündigt hat, konzernweit bis zu 11.000 Stellen abbauen zu wollen. Das ist tragisch für die Betroffenen, sie müssen wir unterstützen.
Besonders die Standorte in Hannover, München und Essen als Standort von Ruhrgas scheinen betroffen zu sein. Konkrete Aussagen hat der Konzern für Oktober/November dieses Jahres angekündigt. Erst dann werden wir Details kennen und mehr wissen. Ich hoffe, dass das Management des Konzerns die Größenordnung noch einmal überdenken und eine Lösung finden wird, die sozialverträglich ist.
Heute wissen wir, dass E.ON massive Probleme hat. Das Unternehmen begründet die Stellenstreichung vor allem mit dem Atomausstieg. Der Ausstieg aus der Kernkraft, den die Bundesregierung durchgesetzt hat, war wichtig und richtig. Aber der Einbruch der Gewinnzahlen bei E.ON hat damit nichts zu tun. E.ON betreibt hier Legendenbildung.
Schon ein Blick auf die Zahlen zeigt, dass die Begründung falsch ist. Im Atombereich arbeiten gerade einmal 2.500 Mitarbeiter. Es sollen aber rund 11.000 Stellen abgebaut werden. Es ist also geplant, weitaus mehr Stellen abzubauen, als in der Kernkraft überhaupt beschäftigt sind.
E.ON hat massive strukturelle Probleme. Das Management hat vor diesen Problemen jahrelang die Augen verschlossen, statt die notwendigen Konsequenzen zu ziehen. Aufgrund einer von Zusammenschlüssen geprägten Geschichte hat E.ON viele Doppel- und sogar Dreifachstrukturen. Entstanden ist E.ON im Jahr 2000 aus einer Fusion der Energiekonzerne VEBA und VIAG. Eine ihrer Töchter, die E.ON Energie AG München, entstand dabei aus PreussenElektra und dem Bayernwerk. Im Jahr 2004 wurde auch die ehemalige Ruhrgas AG Teil von E.ON.
Deshalb ist es nachvollziehbar, dass E.ON diese alten Strukturen aufbrechen und verschlanken will. Immerhin will E.ON fast jede siebte Stelle abbauen, nach eigener Aussage die meisten davon in der Verwaltung. Auch das belegt, dass es sich um strukturelle Mängel handelt, die durch die vielen Fusionen entstanden sind.
Ich wiederhole noch einmal deutlich: Die Ursachen für die geplanten Stellenstreichungen sind von E.ON hausgemacht; es ist aber nicht der Atomausstieg.
Trotzdem ist es nötig, die Entlassungen sozialverträglich zu gestalten. E.ON ist verpflichtet, Änderungskündigungen vorzuziehen, um Mitarbeiter in den prosperierenden Bereichen einzusetzen. Wir fordern E.ON auf, den Betroffenen und ihren Familien Perspektiven zu geben und ihnen zu helfen.
Dabei ist es wichtig, dass die großen Energieversorger fit gemacht werden. Sie müssen fit gemacht werden für die Zukunft und die Energiewende. Sie müssen fit gemacht werden, um die Aufgaben stemmen zu können. Wir brauchen auch gesunde und große Energiekonzerne, um den Weg in die neue Energieversorgung beschreiten zu können.
Die Unternehmen brauchen Kapital, um die großen Stromtrassen bauen zu können. Wer, wenn nicht die Energiekonzerne, soll sie bauen? – Die Stadtwerke – ich würde mir wünschen, dass sie einen größeren Anteil der Energieversorgung übernehmen würden – sind dazu aber wirtschaftlich nicht in der Lage. Die öffentliche Hand ist dazu nicht in der Lage. Und das ist auch nicht ihre Aufgabe.
Wenn die Linken mit ihrem Antrag heute aber nichts anderes als die Enteignung von E.ON fordern, sorgen sie dafür, dass genau das Gegenteil passieren wird. Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand sein Kapital in einem Land investieren wird, in dem er Angst vor Willkür und Enteignung haben muss.
Sie stellen in Ihrem Antrag die Aktionäre als Schurken dar, die traumhafte Profite zu Lasten der Beschäftigten und der Verbraucher einfahren. Das ist falsch und entspringt alleine Ihrer Ideologie. Jeder Aktionär, der sich an E.ON beteiligt, übernimmt ein unternehmerisches Risiko. Ihr Bonzen-Geschimpfe trifft wieder einmal die Falschen. Denn wer sind die Aktionäre? – Natürlich sind das Banken und Versicherungen; es sind aber auch Kommunen und Menschen wie du und ich. E.ON hat über eine halbe Millionen Kleinaktionäre und viele weitere, die über Fonds am Unternehmensschicksal beteiligt sind. All diesen Menschen gehört E.ON, die damit auch und beispielsweise für ihr Alter vorsorgen.
Diese Aktionäre haben ein Recht darauf, dass ihr Eigentum geschützt wird. Lassen Sie uns ein deutliches Zeichen setzen und den Unsinn, den die Linken wieder einmal fordern, nicht mitmachen! Leider stimmen wir heute noch nicht über den Antrag, sondern nur über die Überweisung in den Ausschuss ab. Das können wir gerne machen. Aber in meinen Augen ist das wieder einmal ein Zeitfresserantrag der Linken. Trotzdem werden wir ihn natürlich angemessen beraten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wissen Sie noch, was ein Zeitfresserantrag ist? Die Kollegin Birkhahn hat den Begriff gestern zutreffend geprägt, um zu einem Antrag der Linken Stellung zu nehmen.
Auch bei diesem Antrag wird nach üblicher Manier ein angeblicher Missstand benannt, aufgebauscht und dann die übliche linke Ideologie verbreitet. Eigentlich müssten wir uns mit dem Antrag der Linken nicht näher auseinandersetzen, wie übrigens mit den meisten anderen auch nicht. Aber diesmal haben die Linken eine Grenze überschritten, sodass es doch erforderlich ist, zu Menschenrechten und Strompreisen Stellung zu nehmen.
Menschenrechte werden heute gewöhnlich als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat zum Schutze seiner Freiheitssphäre verstanden. Dabei geht es um Grundrechte, die unabhängig von der Staatsangehörigkeit allen Menschen zustehen. Mit ihrem Antrag setzen die Linken die Strompreiserhöhungen von einigen Cent pro Kilowattstunde einem Eingriff in die Grundrechte gleich. Was maßen Sie sich eigentlich an? Ich lasse mir doch nicht von einem Kommunisten erzählen, was Menschenrechte sind.
Ich rate Ihnen dringend, wie es Herr Kollege Sieveke gerade schon gemacht hat: Gehen Sie nach draußen, schauen Sie sich in der Wandelhalle die Schautafeln an. Stacheldraht, Schießbefehl,
Selbstschussanlagen – haben Sie das alles schon vergessen?
Es ist ein Hohn, wenn Sie im Zusammenhang mit der notwendigen Strompreiserhöhung den Begriff der Menschenrechte missbrauchen.
Wie viele unserer Landsleute sind jahrzehntelang unterdrückt, eingesperrt und gefoltert worden, weil sie in der DDR für Menschenrechte eingetreten sind?
Es geht Ihnen doch um Menschenrechte, Herr Sagel. – Denken Sie an China, denken Sie an Nordkorea!
Es ist eine Beleidigung für diese Menschenrechtler, ihre Verdienste mit einer Strompreiserhöhung gleichzusetzen.
Das, was die sozialistischen Staaten getan haben und heute immer noch tun, ist eine Verletzung der Menschenrechte, aber nicht der Umstand, dass der Strompreis steigt.
Kommen wir zum eigentlichen Thema, den Strompreisen!
Es ist ohne Frage wichtig, den Strom bezahlbar zu halten. Wir müssen aufpassen, dass der Strompreis nicht zur sozialen Frage dieses Jahrhunderts wird.
Wir müssen besonders darauf achten, diejenigen, die uns am meisten brauchen, nicht zu vergessen. Ich will nicht, dass die Rentnerin ihren Herd nicht mehr einschalten kann und den Strom abgestellt bekommt, weil sie ihre Rechnung nicht bezahlen kann.
Aber schauen wir uns doch einmal die Tatsachen an! Es sind doch gerade die Linken, es sind doch gerade die Grünen und jetzt auch die Sozialdemokraten, die mit ihrer Forderung nach einem Ausstieg aus der Kohlekraft den Strom verknappen und teure Alternativen nötig machen. Wer blockiert denn den Bau moderner Kraftwerke wie das in Datteln?
Wer belastet denn die Stromversorger mit unnötigen rechtswidrigen Abgaben wie dem Wasserentnahmeentgelt?
Wir haben gestern in diesem Hohen Hause den Gesetzentwurf beraten, und Sie haben ihn schließlich beschlossen. Die Kosten werden auf die Verbraucherpreise umgelegt. Wir alle müssen dafür bezahlen. Mit Ihrer industriefeindlichen Politik sind Sie die wahren Preistreiber, und die Behauptung, Sie würden soziale Politik machen, ist schlicht und einfach falsch.
Wenn Sie wüssten, wie soziale Marktwirtschaft funktioniert, wüssten Sie auch, dass es so nicht gehen kann. Mit Ihren populistischen Forderungen lassen Sie vor allem eines vermissen: Verantwortung für die Menschen in unserem Land.
Wir sind aber dazu verpflichtet, eine verantwortliche Politik zu betreiben, damit der Strom für alle Menschen in unserem Land erschwinglich bleibt: für die Rentner, für die Familien, für die Jungen und die Alten, für alle. – Darum geht es. Dafür setze ich mich ein. Dafür setzt sich meine Fraktion ein.
Dafür setzt sich auch die christlich-liberale Bundesregierung ein. Sie schafft den Spagat zwischen ökologischer und sozialer Verantwortung. Sie schafft den Einstieg in regenerative Energien. Sie schafft es gleichzeitig, den Strom für alle erschwinglich zu halten. Das, was Angela Merkel und Norbert Röttgen in kürzester Zeit auf die Beine gestellt haben, weist in die Zukunft. Dafür möchte ich mich auch ganz einfach einmal bedanken.
Sie von den Linken fordere ich auf: Unterstützen Sie die vernünftige Energiepolitik der Bundesregierung und ersparen Sie uns Ihre janusköpfigen scheinheiligen Schaufensteranträge.
Für meine Fraktion kann ich sagen: Wir stimmen der Überweisung natürlich zu, obwohl man eigentlich nicht mehr über den Antrag diskutieren müsste. Das habe ich bereits gesagt. Im Ausschuss werden wir den Antrag selbstverständlich ablehnen. – Vielen Dank.
Danke, Herr Präsident. – Frau Ministerin, dürfen die Beteiligten die Notizen lesen? Wenn ja, wie machen Sie die zugänglich?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir heute zum Thema „Windenergie“ sprechen. Windenergie ist wie die erneuerbaren Energien insgesamt ein wichtiges Thema und gerade für die CDU von großer Bedeutung. Wir wollen Klima und Umwelt gleichermaßen schützen. Die CDU hat ehrgeizige Ziele. Das sieht man auch daran, dass die Bundesregierung hier gerade in die Offensive gegangen ist.
Mich wundert, dass von den Rednern auf der linken Seite des Plenums die Wirtschaft derart in den Vordergrund gestellt worden ist. In meinen Augen ist es unbestritten, dass die Windenergie ein großer Wirtschaftsfaktor ist. Neben dem wichtigen Ziel des Klimaschutzes sollten wir eines aber nicht vergessen: Es geht nicht nur um das Klima, sondern um die Umwelt insgesamt. Und Umwelt bedeutet für mich auch Schutz des Waldes, Schutz der Fauna und nicht zuletzt Schutz des Menschen.
Damit sind wir beim Thema. In der vergangenen Legislaturperiode hat die CDU-geführte Landesregierung Frieden an der Windenergiefront geschaffen. Dieser Konsens, der gut ist und sich bewährt hat, sollte durch den geplanten Erlass der Landesregierung nicht ohne Not aufgekündigt werden. Genau das tun Sie aber leider.
Konsens ist für mich zum einen unter den Regionen wichtig. In allen Regionen müssen gleichermaßen Flächen für Windenergieanlagen ausgewiesen werden. Es kann nicht sein, dass Windenergieanlagen lediglich in den Höhenlagen der Mittelgebirge errichtet werden. Auch an Rhein und Ruhr gibt es viel Wind, der gerade von den modernen Anlagen genutzt werden kann, die in großen Höhen arbeiten. Jeder kennt die Warntafeln „Vorsicht, Seitenwind!“, die man sieht, wenn man über den Rhein fährt. Wenn man einmal gemerkt hat, wie das Auto dort zum Teil hin und her gerissen wird, weiß man, dass es auch an Rhein und Ruhr ausreichend Wind gibt.
Konsens ist auch unter den Kommunen wichtig. Dazu haben wir von Herrn Deppe schon einiges gehört. Ich will das nicht noch weiter ausführen.
Herr Minister Remmel, ich bitte Sie ausdrücklich: Sorgen Sie für eine gleichmäßige Verteilung der Windkraft in Nordrhein-Westfalen. Das ist für mich eine ganz wichtige Voraussetzung, damit die Bürger tatsächlich mitgenommen werden können. Man wird
wenig Akzeptanz finden, wenn es lokale Schwerpunkte gibt, an denen Windkraftanlagen überwiegend aufgestellt werden. Konsens kann es nur mit den Bürgern geben und nicht gegen die Bürger.
Die Bürger, die in direkter Nachbarschaft von Windkraftanlagen wohnen, leiden am meisten unter den lange bekannten negativen Folgen der Windkraftanlagen. Zu nennen sind der Diskoeffekt und die große Lärmentwicklung. Letztere kann mit einem Mindestabstand erträglicher gemacht werden. Der Abstand von 1.500 m zur Wohnbebauung ist eine gute Lösung. Ich verstehe nicht, dass die Landesregierung daran etwas ändern will.
Gut und richtig ist auch, dass die Kommunen die Höhe der Anlagen begrenzen und damit den Bedingungen vor Ort anpassen können. Warum wollen Sie diese bewährten Instrumente jetzt ohne Not aufgeben? Sie gefährden damit die Akzeptanz der Windkraft insgesamt.
Beim Bau neuer Anlagen sollten zudem die Bürger direkt und schon bei der ersten Planung einbezogen werden. Die Bürgerbeteiligung ist ein hohes Gut.
Eine Steigerung der Akzeptanz ist in meinen Augen auch dadurch zu schaffen, dass die Bürger finanziell von den Windkraftanlagen profitieren können – Stichwort: Bürgerwindparks.
Bislang ist es häufig so gewesen, dass Investoren und vielleicht die Grundstückseigentümer den Profit alleine eingesteckt haben. Die finanziellen Chancen solcher Windparks müssen meiner Meinung nach allen zugutekommen. Gerade die betroffenen Bürger haben so die Möglichkeit, durch Bürgerwindparks einen finanziellen Ausgleich für die Beeinträchtigungen zu erhalten, denen sie tagtäglich ausgesetzt sind.
Die Landesregierung sollte sich intensiv Gedanken darüber machen, wie Konzepte entwickelt werden können, die das unterstützen. Wir wollen nicht, dass unsere Bürgerinnen und Bürger den Kopf für den Profit der Energieanlagenbetreiber hinhalten müssen.
Einen weiteren Punkt, der gerade schon angeklungen ist, möchte ich noch vertiefen, nämlich den enormen Flächenverbrauch. Ich komme auf das vom Kollegen Deppe gerade schon gezeichnete Bild der 170 Fußballfelder zurück, die jede Kommune ausweisen muss. Ich habe extra noch einmal nachgefragt. Bei uns in der kleinen Großstadt Siegen gibt es im Moment 20 Sportplätze, die durch ihre Flutlichtanlagen auch gut sichtbar sind. Um auf Vorrangflächen in der Größe von 170 Fußballfeldern zu kommen, müssten wir also die achteinhalbfache Menge ausweisen. Mit den sehr viel höheren
Masten bedeutet das doch eine erhebliche Beeinträchtigung. Deswegen ist es wichtig, dass die Bürger mitgenommen werden und dass alles im Konsens besprochen wird.
Herr Stinka hat gerade den schleppenden Ausbau in Nordrhein-Westfalen angesprochen. Das ist natürlich zu erklären. Wir hatten in den Jahren 2000 bis 2005 einen rasanten Anstieg der Windkraft in Nordrhein-Westfalen. Dann kam 2007 die Wirtschaftskrise. Das hat – zum einen – selbstverständlich zu einer Delle geführt.
Zum anderen ist der Bereich des Repowering jetzt noch nicht so interessant, weil die Anlagen noch relativ neu sind. Sie sind steuerlich noch nicht abgeschrieben; die technische Laufzeit ist noch nicht erreicht.
Der geplante Erlass wird allerdings dazu führen, dass Flächen ausgewiesen werden, die nicht erste Wahl sind. Wir sollten versuchen, optimale Anlagen an optimalen Standorten zu betreiben. Das bedeutet, dass wir verstärkt auf das Repowering setzen müssen.
Ich will auf einen letzten Punkt zu sprechen kommen: Das ist der Wald. Er liegt mir als Siegerländer natürlich ganz besonders am Herzen. Wir sollten diese Tabuzone nicht anfassen.
Der Bau im Wald bedarf zunächst einmal einer ganz besonderen Straßenführung. Wir müssen Schwerlastverkehr in den Wald bringen. Dafür reichen die normal befestigten Wege nicht aus. Das Betreiben der Windkraftanlagen im Wald verschreckt die Tiere. Es wird einen ständigen Verkehr für Wartungsarbeiten, für Reparaturmaßnahmen usw. geben, der die Naturzone Wald in ganz besonderem Maße stört.
Ein ganz wichtiger Aspekt ist der Brandschutz. Die großen Windkraftanlagen sind ganz besonders blitzeinschlaggefährdet. Was kann die Feuerwehr machen? Nichts. Sie fährt hin und sorgt dafür, dass die Anlage kontrolliert abbrennt. Wenn etwas herunterfällt, besteht eine große Gefahr für Waldbrände. Das dürfen wir uns nicht erlauben.
Ich komme zum Schluss; ich sehe, ich habe noch 19 Sekunden. Für uns gibt es einen Weg, wie wir im Konsens mit den Kommunen und vor allen Dingen in der Politik eine Lösung finden werden: Wir sollten uns auf Windparks mit einer Bürgerbeteiligung konzentrieren. Wir sollten die Windkraftanlagen im Konsens mit den Bürgerinnen und Bürgern und den Kommunen gleichmäßig im Land und bitte außerhalb des Waldes verteilen. Das ist möglich, wenn man es will. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. – Vielen Dank Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon unglaublich. Bereits im Januar haben wir uns mit diesem Thema im Wirtschaftsausschuss beschäftigt. Jetzt haben wir Februar. Wir werden natürlich, wie es guter Brauch ist, der Überweisung an den Ausschuss zustimmen. Dann haben wir es demnächst wieder im Wirtschaftsausschuss. Immer und immer wieder dieses Thema, gerade von den Linken vorgebracht! Das ist ja auch okay. Ein bisschen Klassenkampf tut um diese Uhrzeit ja gut.
Es ist schön, dass Sie versuchen, einige neue Aspekte einzuführen, nämlich zum einen das Thema „Arbeitszeit“. Wir haben – darauf haben Sie zu Recht hingewiesen – ein Arbeitszeitgesetz. In Ihrem Antrag schreiben Sie, dass Sie die Arbeitszeit ändern wollen. Das ist falsch. Sie wollen, Herr Aggeli
dis – gucken Sie sich das noch einmal genau an –, die Öffnungszeiten ändern. Das ist ein himmelweiter Unterschied.
Ein Blick ins Arbeitszeitgesetz zeigt Ihnen: In der Regel darf acht Stunden pro Tag gearbeitet werden, in Ausnahmen zehn Stunden. Wenn Sie das mit diesem Antrag verfolgen, dann sollten Sie beantragen, dass die Öffnungszeit im Einzelhandel montags bis freitags auf 8 bis 16 Uhr begrenzt wird, denn dann ist die Regelung des Arbeitszeitgesetzes eingehalten.
Ein zweiter, neuer Aspekt ist die Eindämmung der prekären Beschäftigungsverhältnisse. Auch da ist Ihr Antrag völlig fehl am Platze. Sie wollen die tägliche Arbeitszeit, natürlich auch am Wochenende, um zwei bis vier Stunden reduzieren.
Damit verringern Sie den Bedarf an Arbeitskraft und natürlich auch die Anzahl der prekären Arbeitsverhältnisse, weil – das ist klar – weniger Bedarf besteht. Aber das ist doch nicht Ihr Ziel. Sie wollen gute Arbeit fördern, um in diesem Jargon zu bleiben. Auch da ist dieser Antrag fehl am Platze.
Ich bin guter Dinge, dass in dem von der Landesregierung zugesagten Evaluationsprozess das Richtige herauskommt. Nach unserer Überzeugung haben wir im Moment eine gute Regelung. Aber darüber können wir streiten. Das werden wir da machen, wo es hingehört, nämlich im Ausschuss. Kurz vor der Sommerpause wird es soweit sein.
Wir unterstützen natürlich die Überweisung des Antrags an die zuständigen Ausschüsse. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute
schlagen zwei Herzen in meiner Brust: Zum einen halte auch ich als neugewählter Abgeordneter meine erste Rede im Landtag.
Darüber freue ich mich. Ich halte sie gerne, habe Ihnen auch etwas zu sagen.
Andererseits drängt die Zeit. Wir haben Freitagnachmittag und wollen nach drei anstrengenden Plenartagen gerne nach Hause oder, so wie ich, zum NRW-Tag in meine Heimatstadt nach Siegen fahren. Hierzu lade ich Sie sehr herzlich ein. Denn nicht nur heute und am Samstag wird sehr viel geboten – das dicke Programmheft haben Sie alle zur Kenntnis nehmen können –, sondern auch am Sonntag wird Siegen pulsieren. Jede Menge Aktivitäten werden Ihnen und Ihren Familien geboten. Unter anderem ist der Sonntag verkaufsoffen, womit ich beim Thema wäre.
Zwar dürfen an diesem Sonntag die Geschäfte in Siegen öffnen. Das ist aber Gott sei Dank nicht die Regel. Eine Ladenöffnung an den Sonntagen ist in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich ausgeschlossen und nur an vier Sonntagen im Jahr möglich, meist zu lokalen Festen. Das ist im Konsens mit den Gewerkschaften und vor allem mit den Kirchen vereinbart und im Gesetz festgelegt worden. Die Läden können nur außerhalb der Gottesdienstzeiten, nicht an hohen Feiertagen und auch nur an einem Adventssonntag öffnen.
Auch sonst berücksichtigt das Gesetz alle möglichen berechtigten Interessen. Einerseits haben wir die Interessen des Handels und der Kunden Rechnung getragen und die Öffnungszeiten flexibilisiert. Jeder Ladenbesitzer kann heute außerhalb der Sonn- und Feiertage selbst entscheiden, wann er seinen Laden öffnet und wann er ihn schließt. Geschäfte können heute von Montag bis Samstag rund um die Uhr öffnen. Niemand ist gezwungen, die Ladentür zu verschließen, wenn ein Kunde vor der Tür steht. Jeder Unternehmer weiß schließlich am besten, was seine Kunden wünschen und wann sie es wünschen. Aus dem Ladenschlussgesetz ist ein Ladenöffnungsgesetz geworden.
Andererseits berücksichtigt es die Interessen der Arbeitnehmer und damit der Familien. Arbeitnehmerschutz ist festgeschrieben worden. Kein Verkäufer muss rund um die Uhr arbeiten. Dieses Szenario hatte die damalige Opposition vor vier Jahren an die Wand gemalt.
Im Antrag wird zu Recht geschrieben, dass die Möglichkeit, die Geschäfte von Montag bis Samstag rund um die Uhr zu öffnen, längst nicht genutzt wird. Die Geschäfte schließen um sechs, um halb sieben oder auch um acht, einige Supermärkte vielleicht um zehn und ganz wenige um Mitternacht. Das alles ist möglich. Die Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen müssen schließlich auch noch durch die Mangel der Kommunen. Ich selbst bin im Rat der
Stadt Siegen, wo man zum Teil sehr anstrengende Diskussionen darüber führt und wo die Sonntagsöffnungszeiten sehr kritisch beäugt werden. Das ist auch gut so. Schließlich ist die Frage der Marktbezirke hier noch gar nicht thematisiert worden. Diese 60 Öffnungen in Köln sind natürlich nur damit zu erklären: Keine Arbeitnehmerin, kein Arbeitnehmer arbeitet tatsächlich an 60 Sonntagen im Jahr. Das geht gar nicht.
Umso verwunderter bin ich über die Äußerungen von Minister Schneider, der gesagt hat, er könne sich eine Beschränkung der Öffnungszeiten auf 22 Uhr vorstellen. Damit sitzt der Arbeitsminister zwischen allen Stühlen. Die Grünen – das haben wir gerade gehört – wollen ihr Wählerklientel in den Großstädten nicht verärgern und sind gegen eine solche Beschränkung. Die Linken sind natürlich für eine weitergehende Beschränkung. Herr Zimmermann hat das gerade noch einmal deutlich gemacht.
Eigentlich ist ja Ihr Ziel – das ist mein Eindruck als Neuling –, möglichst viele Gesetze der bisherigen Koalition rückgängig zu machen. Das wäre aber im Bereich des Ladenöffnungsgesetzes falsch. Es besteht überhaupt kein Handlungsbedarf. Das von CDU und FDP beschlossene Gesetz hat sich bewährt. Es ist ein gutes Gesetz. Ich bin der FDP daher außerordentlich dankbar, dass sie den vorliegenden Antrag eingebracht hat.
Er macht noch einmal auf ein Gesetz aufmerksam, das für die Menschen in Nordrhein-Westfalen gut ist. Von diesem Gesetz profitieren Einzelhändler, Verbraucher, Arbeitnehmer und Familien, ohne andere über Gebühr zu belasten.
Ich bitte Sie, der Überweisung zuzustimmen, freue mich auf die weitere Beratung und kann mir gut vorstellen, dass wir dem Antrag zustimmen werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und viel Spaß beim NRW-Tag in Siegen.