Protokoll der Sitzung vom 21.12.2011

Allerdings sind mehrere Ihrer Aussagen, Frau Böth, und Forderungen schlicht fragwürdig und meines Erachtens zurückzuweisen. Wenn Sie zum Beispiel beklagen, dass Schüler zum Teil weite Wege in Kauf nehmen müssen, um an einem solchen Unterricht teilzunehmen, suggeriert das, es werde zukünftig anders werden.

Sie sprechen in Ihrem Antrag die sogenannten kleinen Sprachen explizit an. Aber man muss realistisch sein. Es gibt zu Recht Vorgaben für die notwendige Größe der Lerngruppen in der Primar- und in der Sekundarstufe I, und es wird auch zukünftig nicht überall ein herkunftssprachlicher Unterricht in allen Sprachen angeboten werden können. Wer das ignoriert, verkennt die Macht des Faktischen.

Es gibt jeweils eine begrenzte Anzahl von Schülern und Lehrern der jeweiligen Herkunftssprachen. Wir können hier zum Beispiel durch eine Stärkung der Kooperation der Schulen Verbesserungen erreichen und eine größere Vielfalt befördern. Aber wie bereits heute wird sich das Angebot auf einige Sprachen beschränken müssen.

Zudem ist es falsch, wenn man behauptet, dass in diesem Bereich im Grunde gar nichts getan werde. Vielleicht muss man die Linke daran erinnern, dass auch die 886 Stellen für diesen Bereich erst einmal finanziert werden müssen.

Und selbstverständlich steht und fällt die Qualität des Unterrichts mit der pädagogischen und fachlichen Qualität der Lehrerinnen und Lehrer. Man kann aber nicht mal eben so im Vorbeigehen einfach von billigend in Kauf genommener Qualitätssenkung und keinerlei wissenschaftlicher Qualifikation bei den Pädagogen sprechen. Solche Verallgemeinerungen, die vielen engagierten und qualifizierten Pädagogen Unrecht tun, wie ich meine, weise ich zurück.

Nicht zuletzt: Die FDP will den Lehrerinnen und Lehrern mittelfristig mehr Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten an Universitäten durch die Einführung von Fortbildungssemestern eröffnen.

Ihre Lösungsansätze sind aber wieder einmal schlicht und lassen viele Fragen offen. Wie genau soll eigentlich ein Studiengang „Sprachen für natürlich mehrsprachige Schülerinnen und Schüler“ aussehen? Ist ein Fernstudiengang der beste Weg, die kulturelle Lebenswirklichkeit von Kindern zu erfassen? Dass man bei einer Fernuni nicht vor Ort wohnen oder anreisen muss, scheint mir als Begründung eher mau.

Auf die weitere Diskussion im Ausschuss bin ich gespannt, und ich freue mich auch darauf. Ich denke, Frau Böth, dass wir dann in den Dialog eintreten können. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Pieper-von Heiden. – Nun hat für die Landesregierung Frau Ministerin Löhrmann das Wort. Bitte schön, Frau Ministerin.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich den Antrag der Linken gelesen habe, habe ich mich zunächst gefreut, dann aber auch ein bisschen gewundert.

Es ehrt Sie natürlich, dass Sie sich Sorgen um den herkunftssprachlichen Unterricht machen. Doch ginge es nach Ihren Vorstellungen, würden wir – glaube ich – keinen Durchbruch erzielen. Ich befürchte eher, dass das Gegenteil von dem erreicht würde, was Sie in bester Absicht vorschlagen.

Zunächst zu dem, was wir in NRW schon haben, und da brauchen wir uns auch nicht zu verstecken: 886 Stellen stehen für den herkunftssprachlichen Unterricht zur Verfügung. Bis zu 19 Sprachen, zum Beispiel Kurdisch oder Mazedonisch und sogar Vietnamesisch, wurden bzw. werden unterrichtet. Damit stehen wir im Vergleich zu anderen Bundesländern wirklich ganz oben. In Hessen etwa wird der Herkunftssprachenunterricht zurzeit komplett zurückgefahren und ausschließlich in den Verantwortungsbereich der Konsulate gelegt.

Meine Damen und Herren, es lässt sich nicht von der Hand weisen, dass geeignete Bewerberinnen und Bewerber nicht immer und sofort in ausreichender Zahl vorhanden sind; so berichten es uns die Bezirksregierungen. Deshalb ermöglicht ein neuer Erlass seit Juni 2011 auch solchen Lehrkräften eine Einstellung in den Schuldienst, die sich über eine ausländische Lehramtsprüfung oder über einen ausländischen Hochschulabschluss qualifiziert haben. Grundbedingung ist dabei stets, dass die Kolleginnen und Kollegen auch Deutsch können. Denn eine Lehrkraft muss auch im Schulalltag und im Lehrerzimmer kommunizieren können. Ich halte aber überhaupt nichts davon, Deutsch sprechen zu können und die Herkunftssprache zu sprechen, gegeneinander auszuspielen.

Außerdem muss die Gruppe an einem Orientierungsseminar teilnehmen und eine didaktischmethodische Fortbildung absolvieren. So stellen wir sicher, dass die Lehrkräfte im Bereich der Herkunftssprachen fachwissenschaftlich und pädagogisch solide und umfassend qualifiziert sind.

Meine Damen und Herren, der von der Fraktion Die Linke gewünschte Fernstudiengang „Sprachen für natürlich mehrsprachige Schülerinnen und Schüler“ ist als Qualifizierungsmaßnahme und auch als Weiterbildung für die bereits im Dienst befindlichen Herkunftssprachenlehrkräfte aus mehreren Gründen nicht notwendig. Wie gerade schon gesagt, sind die

Eingangsqualifikationen der Herkunftssprachenlehrkräfte durch den Erlass klar geregelt und entsprechen im vollen Umfang den fachwissenschaftlichen und pädagogischen Anforderungen.

Aufgrund der Vielfalt und der Bandbreite des Sprachenangebots – zurzeit sind es 16 verschiedene Sprachen – kann ein einziger Studiengang im Sinne eines Studiums generale weder sprach- noch kulturwissenschaftlich die notwendigen unterrichtsbezogenen Inhalte vermitteln. Im Gegenteil: Es würde wohl eher zu babylonischen Sprachverwirrungen kommen. Unsere Lehrkräfte sind eben keine Jünger Jesu, und sie können deshalb nicht wie durch ein Pfingstwunder in allen anderen Sprachen sprechen und alle anderen Sprachen verstehen.

Letztlich scheint das alles auch organisatorisch kaum umsetzbar und entspricht vor allem auch nicht der vorhandenen Nachfrage. Und die Wirkung dürften wir erst in einigen Jahren spüren, nämlich dann, wenn die ersten Studierenden den Studiengang durchlaufen haben.

Meine Damen und Herren, ich möchte auf einen Punkt hinweisen, den bereits Herr Ünal angesprochen hat. Im regulären Lehramtsstudium erwerben alle Studierenden Grundkompetenzen im Bereich Deutsch als Zweitsprache und damit auch im Bereich der interkulturellen Bildung. Das ist auch richtig und überfällig, und das müssen wir in die Praxis bringen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Das Lehrerausbildungsgesetz schreibt ausdrücklich vor, dass in allen Phasen der Lehrerbildung die Befähigung zur individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern und zum Umgang mit Heterogenität besonders zu berücksichtigen ist. Die Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte ist in mehreren Erlassen ausführlich geregelt und schließt selbstverständlich auch die Herkunftssprachenlehrkräfte ein.

Im Rahmen der schulexternen Lehrerfortbildung bieten die regionalen Arbeitsstellen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien, RAA, beispielsweise eine Fortbildungsmaßnahme im Umfang von 200 Wochenstunden für die Dauer eines Schuljahres an, bei der interkulturelle Lernprozesse und ein integrationsfördernder Unterricht den Schwerpunkt bilden.

Mit dem künftigen Teilhabe- und Integrationsgesetz wird die RAA-Struktur landesweit möglich gemacht. Darin sehe ich eine bessere Anbindung, eine praxisnähere und zeitnähere Umsetzung als in dem, was Sie vorschlagen. In diesem Sinne wird Ihr gefordertes Fernstudium so überflüssig wie einst der Turmbau zu Babel.

Meine Damen und Herren, es stimmt: Wir wollen Sprachenvielfalt. Wir wollen aber keine Sprachverwirrung – wobei ich heute – auch bei dem vorherigen Tagesordnungspunkt – den Eindruck habe:

Selbst wenn man die gleiche Sprache spricht, kann man sich manchmal nicht wirklich gut verstehen. Das an dieser Stelle.

Ich wünsche allen einen schönen Abend.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin Löhrmann. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sodass wir am Schluss der Beratung sind.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt uns die Überweisung des Antrags Drucksache 15/3528 an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung – federführend – sowie an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration und an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer ist mit dieser Überweisungsempfehlung nicht einverstanden oder enthält sich der Stimme? – Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich hiermit die Zustimmung aller Fraktion zu dieser Überweisungsempfehlung fest.

Ich rufe auf:

9 Gesetz über die Genehmigung der Kreisumla

ge und anderer Umlagen (Umlagengenehmi- gungsgesetz – UmlGenehmG)

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 15/3535

erste Lesung

Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, die Redebeiträge zu Protokoll zu geben (siehe Anla- ge 2), sodass wir unmittelbar zur Abstimmung über die Überweisungsempfehlung des Ältestenrates kommen können, den Gesetzentwurf Drucksache 15/3535 an den Ausschuss für Kommunalpolitik zu überweisen. Wer dieser Überweisungsempfehlung folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Diese Überweisungsempfehlung ist einstimmig angenommen.

Ich rufe auf:

10 Integration stärken – regionale Bildungsbüros

einbeziehen!

Antrag der Fraktion DIE LINKE Drucksache 15/3530

Auch hier haben sich die Fraktionen darauf verständigt, die Redebeiträge zu Protokoll zu geben (sie- he Anlage 3), sodass wir zur Abstimmung über die Überweisungsempfehlung des Ältestenrates kommen können, den Antrag Drucksache 15/3530 an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung – federführend – sowie an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration zu überweisen. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Gibt es zu dieser Überweisungsempfehlung Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann stelle ich auch hier die Zustimmung aller Fraktionen zu dieser Vorgehensweise fest.

Ich rufe auf:

11 Gesetz zum Vollzug des Therapieunterbrin

gungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen und zur Änderung weiterer Rechtsvorschriften

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/3493

erste Lesung

Der Gesetzentwurf wird durch Frau Ministerin Steffens eingebracht. Frau Ministerin Steffens gibt ihren Redebeitrag zu Protokoll. (Siehe Anlage 4)

(Beifall)

Somit kommen wir unmittelbar zur Abstimmung über die Überweisungsempfehlung des Ältestenrats, den Gesetzentwurf Drucksache 15/3493 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration – federführend – und an Ausschuss für Schule und Weiterbildung, an den Haushalts- und Finanzausschuss, an den

Rechtsausschuss, an den Ausschuss für Kommunalpolitik, an den Ausschuss für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation sowie an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend zu überweisen. Ist jemand mit dieser Überweisungsempfehlung nicht einverstanden? – Enthält sich jemand der Stimme? – Dann sind alle Fraktionen mit dieser Überweisungsempfehlung einverstanden. Sie ist angenommen.

Ich rufe auf: