Hier gilt es aber noch, Herr Minister, die Möglichkeiten der Sicherheitsbehörden technisch, personell und vor allem rechtlich zu unterfüttern, um extremistische Propaganda, die Rekrutierung und Radikalisierung im Internet und auch in den sozialen Netzwerken aufzuklären und wirksam zu bekämpfen.
Herr Kollege Biesenbach, entschuldigen Sie, dass ich Sie unterbreche. Die Frau Kollegin Conrads würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen.
Nein, ich glaube nicht, dass die Linken mit ihrer hier bekannten und dargestellten Haltung zum Verfassungsschutz
Zustimmen können wir Ihnen, Herr Minister, auch betreffend die Sammlung von Daten unter dem Stichwort „Verbunddatei Rechtsextremismus“, auf die sowohl Verfassungsschutz als auch Polizei zugreifen können. Das ist eines der entscheidenden Kriterien, an denen es in Thüringen gemangelt hat.
Ich hoffe, verbunden mit einer Bitte auch an die FDP, dass wir die Auseinandersetzungen und die Konflikte, die wir dazu auf der Bundesebene haben, möglichst bald lösen und wir diese Verbunddatei so einrichten können, dass nicht nur gewalttätige, sondern auch gewaltbereite Menschen aus Deutschland dort aufgenommen werden. Hier gilt es, eine verfassungsrechtliche Lösung zu suchen, die einerseits das Trennungsgebot beachtet, aber andererseits der Polizei auch die Möglichkeit gibt, auf Daten zuzugreifen.
Das Landesprogramm, Herr Minister, tritt nun hinzu und soll für das Land Nordrhein-Westfalen weitere Schritte enthalten. Das, was Sie vor wenigen Minuten hier verkündet haben, ist aus unserer Sicht zum Teil vernünftig und richtig. Das betrifft das eigene Kompetenzzentrum im LKA. Das betrifft die Verstärkung des Aussteigerprogramms. Das betrifft die Verstärkung präventiver Maßnahmen.
Zum Teil sind Ihre Ausführungen aber nicht nachvollziehbar. – Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie ein Stück zuhören könnten. Denn Sie sollen anschließend ja antworten. Das wäre mein Wunsch.
Nicht nachvollziehbar ist, warum Sie mit einem solchen Aufwand – die Medien sind voll – Ihre Polizeiliche Kriminalstatistik so favorisieren. Seien Sie doch bitte so lieb, uns nachher in einem weiteren Beitrag deutlich zu machen, wie die helfen kann, warum diese Auflistung so intensiv bei der Bekämpfung von Rechtsextremismus soll helfen können.
Zum Dritten enthält Ihr Programm aber noch nichts anderes als Absichtserklärungen, nämlich die rechtsextremistische Szene konsequent aus der Anonymität herauszuholen, die Szene konsequent ausleuchten zu wollen, den Kontrolldruck zu erhöhen oder auch den Ermittlungsdruck zu steigern. Das sind Ankündigungen, aber es fehlten bisher die Überlegungen, wie Sie es umsetzen wollen.
Wir haben kurz vor Ihrer Rede darüber gesprochen. Sie haben mir geantwortet, Sie hätten ja gleich noch eine zweite Runde. Ich bitte Sie doch herzlich, da einmal zu erklären, was Sie hier wirklich tun.
Nichts haben wir bisher von Ihnen oder auch von den Vertretern Ihrer Koalition allerdings zu den Bereichen gehört, die politisch brisant und auch in Ihrer Koalition umstritten sind.
Fachleute fordern ganz eindeutig: Wir brauchen in diesem Zusammenhang unverzüglich eine verfassungskonforme Neuregelung von Mindestspeicherzeiten. – Nun stimme ich Ihnen zu, dass auch das vorrangig eine Aufgabe in Berlin ist.
Ja, Herr Stotko. Aber es ist wichtig, zu hören, ob Sie in der Koalition da einig sind. Wir wollen hören, ob die Grünen auch dem zustimmen und nicht nur dann, wenn es um Absichtserklärungen geht. An den Taten werden wir Sie messen.
Machen wir noch ein Stückchen weiter. – Eine Verlängerung der Speicherfristen steht ebenfalls im Raum. Im Polizeigesetz und im Verfassungsschutzgesetz dieses Landes, unseres Landes, stehen als Frist einmal zehn Jahre und einmal fünf Jahre. Alle sagen: Personenbezogene Daten – das macht Thüringen deutlich – müssen mindestens zehn bis 15 Jahre gespeichert werden, damit Erkenntnisse wachsen können. – Wir warten darauf, wann Sie initiativ werden. Wir bieten Ihnen an, gerne dabei zu helfen, die Fristen so auszuleuchten,
Nehmen wir einen weiteren Bereich, zu dem wir auch noch kein Wort vernommen haben, den Bereich „Gewinnen von Insiderinformationen aus dem extremistischen Milieu durch das Führen und Anwerben von V-Leuten“. Ja, alle Experten sagen: Wir brauchen sie. Selbst Herr Papier, der nun wirklich nicht jemand ist, dem Sie unterstellen können, er sei politisch gefärbt, betont unmissverständlich, er könne sich die Arbeit ohne V-Leute nicht vorstellen. – Wir haben dazu nichts von Ihnen gehört.
Wir sagen: Wir brauchen V-Leute, um die Szene aufzuhellen. Wir unterstützen Sie auch darin. Seit 1990 ist es gelungen, zehn rechtsextremistische Vereine zu verbieten. Das wäre ohne V-Leute nie gelungen. Machen Sie heute deutlich, Herr Minister, ob Sie V-Leute weiter einsetzen wollen oder nicht.
Ich will noch einen Satz hinzufügen. – Im Licht der jüngsten Entwicklungen, so Herr Körfges, sei die Frage des NPD-Verbotes zu stellen. – Ich bin ganz froh, Herr Minister, wirklich froh, dass die Innenministerkonferenz beschlossen hat, ergebnisoffen zu prüfen. Denn ich darf auch hier wieder als zweifelsfreien Zeugen den ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts anführen. Herr Papier
hat vor wenigen Tagen in einem Interview mit der „Welt“ seine Angst geäußert, dass Politiker in eine große Falle laufen könnten, nämlich die, in guter Absicht ein Verfahren zu beginnen, das sie nicht gewinnen können.
Sorgen Sie dafür, dass die Prüfung wirklich so beginnt, dass wir damit in der Lage sind, festzustellen, ob die NPD als Partei verfassungswidrig ist; denn es reicht nicht, die Taten, um die es geht, den Menschen zuordnen zu können. Für das Verbot beim Bundesverfassungsgericht müssen wir sie der Partei zuordnen können. Wenn wir den Beweis haben, mache ich gerne mit – aber den bitte wirklich sachlich prüfen.
Abschließend noch ein paar Sätze zur politischen Kultur in Nordrhein-Westfalen. Herr Minister, ich glaube Ihnen persönlich, dass Sie die gute und feste Absicht haben, all das, was Sie wollen, und all das, was Sie hier gesagt haben, auch umzusetzen. In diesem Zusammenhang muss ich Sie aber noch – was auch der Vorsitzende meiner Fraktion gestern hier in Bezug auf politische Kultur angedeutet hat – fragen:
Wie halten Sie es denn mit dem Umgang mit Menschen, die möglicherweise ebenso wenig mit unserer Verfassung etwas am Hut haben, nur nicht gewalttätig sind? Sie selbst kooperieren in Duisburg mit einem Menschen namens Dierkes, dem Fraktionsvorsitzenden der Linken, der bekanntermaßen vom Simon-Wiesenthal-Institut auf die Top-TenListe der zehn großen Antisemiten des letzten Jahres gesetzt wurde.
Sie sind Unterbezirksvorsitzender. Wir haben noch keinen Ton von Ihnen dazu gehört, wie Sie diesen Widerspruch ausleuchten bzw. wie Sie ihn aufarbeiten wollen.
Das, Herr Jäger, machen Sie uns bitte heute in Ihrem zweiten Beitrag ebenso deutlich. Dann werden Sie mit dem, was Sie vorhaben, noch glaubwürdiger. Dieses Haus hat eine Antwort auf diese Frage erwartet – und auch eine verdient. – Ich danke Ihnen fürs Zuhören.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir reden heute nicht nur, aber auch über die schlimmen, unbegreiflichen Taten der Zwickauer Zelle, die uns natürlich alle zu
tiefst erschüttert haben und deren Unterstützernetz sich immer mehr ausweitet. Brutale Rechtsterroristen, die 13 Jahre lang unerkannt mordend und raubend durch Deutschland zogen – und keiner hat es gemerkt. Wir alle sind gefordert, überall dort zu handeln, wo Rechtsextremisten versuchen, gesellschaftlichen Boden zu gewinnen.
Dieser Landtag hat sich stets mit Macht Extremismus in jeder Form entgegengestellt. Am Willen, Frau Conrads, hat es nie gefehlt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die nach und nach bekannt gewordenen Zusammenhänge dieser unmenschlichen Verbrechen des NSU belegen auf traurige, aber tragische Weise, dass die Strukturen der Sicherheitsbehörden auf Bundes- und Länderebene bzw. deren Zusammenarbeit Defizite aufweisen, obwohl Sicherheitsbehörden und deren Befugnisse durch neue Sicherheitsgesetze nach den Anschlägen vom 11. September 2001 massiv aufgerüstet wurden.
Daten nutzen dann nichts, wenn sie nicht anlassbezogen herangezogen und verknüpft werden. Diese Mordtaten müssen unabdingbare Konsequenzen für die Arbeit der Sicherheitsbehörden haben. Was wäre gar gewesen, wenn die Täter Tatwaffen, das Bekennervideo sowie erbeutete Gegenstände wie die Dienstwaffe der Polizeibeamtin nicht als Trophäen ihrer grausamen Tat aufbewahrt hätten? – Wahrscheinlich hätte ihnen niemand diese Morde und Anschläge zugeschrieben. Sie wären wahrscheinlich gar nicht aufgeklärt worden.
Es bedarf einer klaren Fehleranalyse, wie es dazu kommen konnte, dass eine den Sicherheitsbehörden bekannte Gruppe rechtsextremer Gewalttäter offensichtlich unbemerkt in den Untergrund gehen und dort über viele Jahre hinweg derart ungestört agieren konnte.
Nach jetzigem Erkenntnisstand ist eine deutlich bessere Koordinierung der Verfassungsschutzämter untereinander erforderlich. Das Gemeinsame Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus – abgekürzt „GAR“ – ist dazu jüngst als wichtiger und richtiger Schritt an den Start gegangen. Gerade die Zusammenarbeit von Verfassungsschutz und Polizei bedarf – unter strikter Beachtung des von der Verfassung vorgegebenen Trennungsgebotes – einer Optimierung.
Schwerpunkte der Arbeit sollen tägliche Lagebesprechungen, Fallanalysen, Beurteilungen von Gefährdungen und der Austausch über operative Schritte sein, um einen wirkungsvollen Fahndungs- und Verfolgungsdruck auf die rechte Szene auszuüben.
Ich hoffe, dass man bei den Sicherheitsbehörden aus den Fahndungspannen etwa um das Phantombild wirklich gelernt hat.
Auch die Praxis des Einsatzes von V-Leuten – also das „Wie“ – gehört auf den Prüfstand. Hinweise, VLeute könnten außer Kontrolle geraten, falsche Informationen geliefert oder gar in Aktivitäten der Zwickauer Gruppe verstrickt gewesen sein, bedürfen schonungsloser Analyse.
Ebenfalls in den Blick zu nehmen ist die Ordnung des V-Leute-Systems und der rechtliche Rahmen für den Einsatz von V-Leuten im Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalens. Gegenwärtig sind die gesetzlichen Regelungen bundesweit sehr unterschiedlich. Über die besonderen Mittel der Datenerhebung finden sich über allgemein geltende Vorschriften hinaus oft keinerlei Spezialvorschriften bzw. nur oberflächliche Normierungen ohne detaillierte Vorgaben zum Einsatz von V-Leuten insgesamt. Angesichts der bislang bekannt gewordenen Umstände drängt sich die Frage nach weitergehenden und vereinheitlichenden rechtlichen Vorgaben auf.
Nötig sind interne Verfahrenssicherungen, die eine Einhaltung der rechtlichen Vorgaben gewährleisten. Vertraulichkeitszusagen, fehlender Strafverfol