Ich bin allerdings bei Ihnen in der Forderung, dass wir vermehrt dazu kommen müssen, dass Taten gegenüber Polizisten auch angezeigt werden. Inso
fern ist das der einzige Punkt, den ich im Moment in Ihrem Antrag sehe, über den wir mit Ihnen ernsthaft im Ausschuss diskutieren möchten. Sie wollen hier Änderungen vornehmen, die den Beamtinnen und Beamten in der Realität nicht helfen.
Außerdem – das sei noch hinzugefügt –: Sie haben vor allen Dingen vor, den Mindeststrafrahmen einzuführen. Auf der anderen Seite aber sagen Sie selber, dass es ermittlungsmäßig schwierig ist, die Taten überhaupt nachzuweisen. Ich kann nicht nachvollziehen, was da der hohe Strafrahmen hilft, wenn ich die Taten auf der anderen Seite gar nicht nachweisen kann. Aber das können wir alles im Ausschuss im Detail besprechen. Da sind wir mehr Leute als heute hier im Plenarsaal. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Orth. – Für die Fraktion Die Linke hat nun Frau Abgeordnete Conrads das Wort.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher! Passend zur Weihnachtszeit, quasi alle Jahre wieder kommt die CDU mit dem Vorschlag um die Ecke, die Widerstandshandlungen gegen Polizeibeamtinnen und -beamte härter zu bestrafen. Mal wird ein neuer Tatbestand gefordert, mal nur ein höherer Strafrahmen.
In der Antragsüberschrift und im Beschlusstext wird suggeriert, dass bislang der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ein Kavaliersdelikt sei. Ist das so?
§ 113 StGB ist nicht ohne Grund als Privilegierung zu § 240 StGB, also zur Nötigung, in das Strafgesetzbuch aufgenommen worden. Denn damit wurde der besonderen psychischen Belastung der Bürgerinnen und Bürger in konkreten Vollstreckungssituationen Rechnung getragen. Rechtsdogmatisch war diese Argumentation bisher völlig schlüssig und nachvollziehbar.
Was ist dann passiert? – Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat eine politische Debatte über eine vermutete Zunahme von Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte losgetreten. Bezüglich der Studien sehe ich das ähnlich wie Frau Hanses. Man muss sich erst einmal genau angucken, wer aus welchen Bundesländern teilgenommen hat, wer gefragt worden ist und wer nicht.
Mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, möchte ich auch noch Herrn Prof. Singelnstein aus der „Neuen Juristischen Wochenzeitschrift“ von diesem Jahr dazu zitieren:
„Die Konzentration auf diese empirisch fragwürdige Annahme hat in den Hintergrund treten lassen, dass einschlägige Situationen zumeist ein komplexes In
Das heißt, dass entstehende Konfliktsituationen auch ganz entscheidend vom Auftreten der Vollstreckungsbeamtinnen und -beamten abhängen. Prof. Singelnstein weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine Zunahme von Widerstandshandlungen auch mit veränderten Einsatzkonzepten der Polizei wie zum Beispiel dem schnelleren Einsatz von Zwangsmitteln im Zusammenhang stehen könnte.
Gleichzeitig gibt es den Mechanismus, dass regelmäßig Bürgerinnen und Bürger, die eine Strafanzeige gegen Polizeibeamte stellen, automatisch
gleichzeitig mit einer Strafanzeige gegen Widerstand belegt werden. Dieser Mechanismus kann auch prophylaktisch greifen, wenn einer Strafanzeige wegen Körperverletzung im Amt vorgebeugt werden soll. Häufig kommt es dann im gerichtlichen Verfahren zu Aussage-gegen-Aussage-Konstel
lationen, bei denen meist den Aussagen der Polizeibeamtinnen und -beamten als vermeintlich objektiven und neutralen Zeugen mehr Glauben geschenkt wird.
Gerade bei den Verfahren nach § 113 StGB ist das nicht der Fall, da die Beamtinnen und Beamten in solchen Verfahren selbst Betroffene, Beteiligte quasi dieses Verfahrens mit eigenen Interessen sind. Das ist ein großer Problemkomplex, dem Sie aus unserer Sicht mit Ihrem Antrag nicht Rechnung tragen.
Wir hatten hier bereits einen ähnlich lautenden Antrag von Ihnen aus dem letzten Herbst. Wir haben damals ein Expertengespräch im Innenausschuss durchgeführt, bei dem klar wurde, dass die große Zahl der Angriffe – Herr Bialas und Frau Hanses haben es auch schon gesagt – erstens nicht im Rahmen von Widerstandshandlungen passiert, zweitens Angriffshandlungen meistens von jungen männlichen Tätern unter Drogen und Alkoholeinfluss verübt werden und drittens die Täter nie rational handeln und deshalb eine Erhöhung des Strafrahmens überhaupt nichts bringt. Sie machen sich keine Gedanken darüber, welche Konsequenz diese emotionale, irrationale Handlung in der Sekunde hat.
Die Polizeibeamtinnen und -beamten brauchen aus unserer Sicht keine weitere Anhebung von Strafrahmen oder Mindeststrafen zu ihrem Schutz, sondern sie brauchen einen Personalschlüssel, der dem höher werdenden Altersdurchschnitt in der Polizei entgegenwirkt und der damit auch die Sicherheit der Beamten erhöht. Sie brauchen eine gute Deeskalationsstrategie.
Und wir alle brauchen gesamtgesellschaftlich Gewaltprävention. Man muss sich vielleicht auch mal fragen, warum ältere Beamte und zum Beispiel
Frauen in der Polizei seltener Opfer von Angriffen und Widerstandshandlungen werden. Auch davon könnte man möglicherweise lernen.
Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, elementare kriminologische Erkenntnisse sind doch auch bei Ihnen vorhanden. Härtere Strafen – Frau Hanses hat es eben schon ausgeführt – wirken nicht abschreckend. Diese wird sich auch dann nicht einstellen, wenn man gebetsmühlenartig eine zweifelhafte Symbolpolitik immer wieder aufs Tableau bringt.
Dies gilt umso mehr bei den im Antrag stehenden Geschehensabläufen, die emotional hoch aufgeladen sind: hoch aufgeladene Situationen und die Wut der Bürgerinnen und Bürger gegen die falsche Politik. Dazu gehört der Umgang mit rechter Gewalt in der Vergangenheit genauso wie das Klüngeln mit Atomkonzernen.
Zur Widerstandshandlung gehört in vielen Fällen auch das Sich-wegtragen-Lassen bei Sitzblockaden – je nachdem, wie es ausgelegt wird und zur Anzeige gebracht wird, zum Beispiel, wenn man sich unterhakt oder sich schwer macht. Dass Sie von der CDU das gerne kriminalisieren wollen, ist kein Wunder. Aber diese Konflikte, die mit gesellschaftlichen Veränderungen und politischen Konflikten verbunden sind, lassen sich mit Sicherheit nicht mit den Mitteln des Strafrechts lösen. – Trotzdem stimmen wir der Überweisung an den Ausschuss zu.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Conrads. – Als nächster Redner hat für die Landesregierung Herr Minister Kutschaty das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag spricht die CDU-Fraktion – wie auch schon mit dem Antrag im September des letzten Jahres – wieder das Thema „Gewalt gegen Polizeibeamte“ an.
Die Polizeibeamtinnen und -beamten in unserem Land leisten jeden Tag eine wichtige, aber auch schwierige Aufgabe: Sie schützen die Bevölkerung vor Straftaten und klären Straftaten auf. Allein im Jahr 2010 wurde die Polizei zu über 4 Millionen Einsätzen gerufen. Das zeigt die hohe Arbeitsbelastung, jedoch auch die hohe Motivation und die Ein
Die Polizei ist bei den Menschen unseres Landes überwiegend sehr angesehen und verdient sich durch ihre Einsätze ihren guten Ruf täglich aufs Neue. Ich möchte daher die Gelegenheit nutzen, den Polizeibeamtinnen und -beamten unseres Landes meinen Respekt, aber auch meine Dankbarkeit für die Arbeit aussprechen. Denn ohne diese Arbeit der Polizei könnte auch die Justiz nicht so qualitativ hochwertig arbeiten.
Gleichwohl, meine Damen und Herren, wurden allein im Jahr 2010 1.734 Angriffe gegen Polizeibeamtinnen und -beamte verzeichnet, davon 13 mit schweren Verletzungen; der weit überwiegende Teil zum Glück nur mit leichten Verletzungen. Jeder Angriff auf eine Polizeibeamtin, auf einen Polizeibeamten ist ein Angriff zu viel.
Aus diesem Grund ist der Straftatbestand des § 113 StGB erst mit Wirkung vom 5. November dieses Jahres, also somit erst vor wenigen Wochen, verschärft worden. Die Strafobergrenze wurde von zwei auf drei Jahre erhöht. Im Fall des besonders schweren Falls haben wir jetzt einen Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Ich finde, sehr geehrter Herr Giebels, der Respekt vor dem an sich zuständigen Bundesgesetzgeber gebietet es uns, jetzt nicht wenige Wochen, nachdem dieser Paragraf schon geändert worden ist, gleich wieder nach einer neuen Veränderung dieses Gesetzes zu schreien. Lassen Sie uns doch erst einmal abwarten und auswerten, welche Konsequenzen sich daraus ergeben.
Lassen Sie mich noch eine Anmerkung zur Diktion Ihres Antrags machen, Herr Giebels. Die CDUFaktion fordert, das Land solle eine konsequente Bestrafung sicherstellen. Solche Taten müssten – ich zitiere – „als ernsthafte Straftat geahndet werden...“
Meine Damen und Herren, zunächst möchte ich betonen, dass ich auch Gewalt gegen alle Bürgerinnen und Bürger unseres Landes als ernsthafte Straftat ansehe.
Weiterhin brauche ich, glaube ich, nicht zu vertiefen, dass Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ihren gesetzlichen Aufgaben fachlich ebenfalls unabhängig und frei von politischer Einflussnahme nachgehen. Es verbietet sich daher jede Einflussnahme sowohl der Exekutive als auch der Legislative auf die Arbeit der unabhängigen Justiz.
Meine Damen und Herren, die Staatsanwaltschaften und Gerichte in Nordrhein-Westfalen nehmen jede Straftat ernst, gehen ihr gewissenhaft nach und ahnden sie, wenn nötig, auch angemessen. Hieran müssen sie weder durch Mindeststrafen noch durch Sonderregelungen für Verfahrenseinstellungen erinnert werden.
Außerdem hätte die CDU-Fraktion ihre Ideen in die Gesetzgebungsinitiativen 2009, 2010 einbringen können. Das Gewaltphänomen war uns auch damals schon bekannt. Sie taten es vermutlich auch deshalb nicht auf Bundesebene, weil Ihre Bundestagskollegen die Unschlüssigkeit Ihrer Forderungen erkannten.
Ich will Ihr Augenmerk nur kurz darauf richten, dass der Anwendungsbereich des § 113 unseres Strafgesetzbuchs sehr weit ist. Strafbar sind demnach bereits bloße Drohungen oder etwa das Verriegeln einer Tür. Dass Amtsträger zu Schaden kommen, ist tatsächlich keine Voraussetzung für eine Anwendung des § 113 StGB. Für derartige Sachverhalte wie die genannten eine Mindeststrafe von sechs Monaten vorzusehen, ist im Verhältnis zu anderen Delikten – finde ich – deutlich unverhältnismäßig.
und -beamte verletzen, müssen die Härte des Gesetzes zu spüren bekommen. Anders als die CDU-Fraktion meine ich allerdings die Härte der Strafe im Falle der qualifizierten Körperverletzungstatbestände und ggf. der versuchten Tötungsdelikte. Denn deren Strafrahmen reicht weit über den des § 113 StGB hinaus, selbst wenn er noch einmal in Ihrem Sinn verschärft würde.
Meine Damen und Herren, ich kann verstehen, dass Opfer von Straftaten nach harten Strafen verlangen. Es gehört jedoch zum Wesen des Rechtsstaats, dass hierüber unabhängige Gerichte entscheiden. Den Vorwurf der Degradierung der Ordnungshüter zu Statisten eines Sauf- und Erlebnistourismus weise ich allerdings ausdrücklich zurück.