Protokoll der Sitzung vom 25.01.2012

Was Sie mit diesem Antrag bieten, ist also vollkommen daneben.

Gut ist – in dem Zusammenhang möchte ich Frau Ministerin Löhrmann danken –, dass, wenn ein historischer Schulkompromiss aus der Mitte des Parlaments heraus verabschiedet worden ist, Fraktionen aus dem Parlament dazu Stellung nehmen können. Das ist der Unterschied zu Parteipolitik: Wir reden hier von Fraktionen, die Teil der Administration sind. Ich bitte, diesen kleinen, aber feinen Unterschied zu beachten.

(Beifall von Sigrid Beer [GRÜNE])

Es mag sein, dass das an anderer Stelle nicht so genau eingehalten wird. Für uns ist das aber schon wichtig. Die Fraktionen nehmen Stellung, wie sie in einem parlamentarischen Verfahren zu einem Beschluss gekommen sind. Das finde ich aller Ehren wert.

Es steht Ihnen ja frei, dafür zu sorgen, dass Ihre Stellungnahmen bekannt werden. Ich habe Sie noch mal nachgelesen. Ob ich die unbedingt veröffentlichen würde, das würde ich mir an Ihrer Stelle genau überlegen. Aber das ist eine politische Wertung. Das grundsätzliche Recht besteht.

Frau Löhrmann, lassen Sie das ruhig noch im Internet stehen. – Danke schön.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Kaiser. – Für die SPD-Fraktion spricht Kollege Große Brömer.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe diese Sonderausgabe mit zum Rednerpult genommen, um vielleicht an der einen oder anderen Stelle deutlich zu machen, welchen Popanz die linke Fraktion hier mit ihrem Antrag aufgebaut hat, den ich inhaltlich für unbeschreiblich halte.

Der Popanz, der hier aufgebaut wird – Kollegin Böth, Sie haben es selbst gerade unfreiwillig deutlich gemacht –, liegt darin, dass Sie tatsächlich behaupten, die Lehrerinnen und Lehrer dieses Landes würden quasi staatlich gezwungen, eine parteipolitische Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen, und würden dann auch noch, wenn sie es nicht täten, mit disziplinarischen Maßnahmen bedroht.

Dass das ein völlig unhaltbarer Vorwurf ist, das wird wohl daran deutlich – das hat gerade schon der Kollege Kaiser vorgetragen –, dass es eine strikte Trennung zwischen dem redaktionellen Teil von „Schule NRW“ und dem amtlichen Teil gibt. Diese strikte Trennung wird seit sechs Jahren praktiziert.

Glauben Sie mir: Jeder Lehrer, jede Lehrerin in diesem Land hat mittlerweile verstanden, dass es diese Trennung gibt, und weiß, dass sie nur verpflichtet sind, den amtlichen Teil zur Kenntnis zu nehmen und nicht den redaktionellen Teil der jeweiligen Ausgabe.

Wenn man dazu noch verschweigt, dass in dieser Ausgabe von „Schule NRW“ überhaupt kein amtlicher Teil vorkommt, sondern nur das wichtige Thema „Sekundarschule und Schulkonsens“ behandelt wird, dann wird deutlich, wie Sie mit Wahrheit und mit Tatsachen umgehen und welchen Popanz Sie hier tatsächlich aufgebaut haben.

Worum geht es bei dieser Sonderausgabe? Bei dieser Sonderausgabe geht es um die historische Situation im letzten Jahr: dass als Ergebnis der Bildungskonferenz unter breiter Beteiligung aller möglichen Akteure aus der Bildungslandschaft in Nordrhein-Westfalen ein Schulkonsens erarbeitet worden ist und in der Folge des Schulkonsenses eine neue Schulform auf den Weg gebracht worden ist –

die Sekundarschule –, deren Erfolg mittlerweile für sich spricht.

Herr Kollege Große Brömer.

Ich möchte erst meine Ausführungen zu Ende bringen. Danach kann ich gerne noch Fragen beantworten.

Dieser Meilenstein in der nordrhein-westfälischen Bildungspolitik hat dann wohl auch zu Recht bewirkt, dass das Ministerium eine Sonderausgabe von „Schule NRW“ als Information an alle in Schulen arbeitenden Menschen in diesem Lande herausgebracht hat. Diese Sonderausgabe besteht aus zahlreichen Stellungnahmen aus dem breiten Spektrum von kommunalen Spitzenverbänden, Elternverbänden, Lehrerverbänden, Wissenschaft und Forschung und in der Tat auch aus drei Stellungnahmen der Fraktionsvorsitzenden von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen.

Ich glaube, dass dieser Konsens, der entwickelt worden ist, dieser Meilenstein, der durch dieses Parlament beschlossen worden ist, bedeutungsvoll an sich ist und noch darüber hinaus in der politischen Kultur an Bedeutung gewonnen hat. Deswegen möchte ich ein Zitat vorlesen, das Frau Ministerin Löhrmann in ihrem Vorwort zu diesem Sonderheft geschrieben hat:

„Der Vertreter des Evangelischen Büros, Dr. Wolfram von Moritz, hat es in der Anhörung im Landtag am 4. Oktober sehr treffend formuliert: ‚Der Weg, den wir gegangen sind‘, meinte er, sei auch ‚ein Zugewinn an politischer Kultur, die mich hoffen lässt, dass aus Politikverdrossenheit auch wieder Vertrauen in die Gestaltungskraft der Politik und Lust zum Mitwirken werden kann.‘“

Wenn vor diesem Hintergrund, Frau Kollegin Böth, Ihre Fraktion in Ihrem Antrag tatsächlich formuliert

„Der Landtag fordert die Landesregierung auf, dass … über den Amtsblattverteiler sämtliche BezieherInnen des Amtsblatts angeschrieben werden mit der dienstlichen Anweisung, die parteipolitischen Inhalte nicht zur Kenntnis zu nehmen“,

frage ich mich allen Ernstes, was Ihnen bei dieser Formulierung eigentlich durch den Kopf gegangen ist.

Meine Damen und Herren, die Zeiten, in denen eine Regierung ihren Beschäftigten vorgeschrieben hat, was sie in Zeitschriften und Beiträgen zur Kenntnis nehmen dürfen und was nicht, sind in diesem Land schon lange vorbei. Zum Glück! Ich hoffe, das bleibt noch möglichst lange so. Ich bin mir sicher, wenn die die regierungstragenden Fraktionen und die den Schulkonsens tragenden Fraktionen weiterhin so

konsensual zusammenarbeiten, wird das auch so bleiben. Die SPD-Fraktion wird auf jeden Fall diesen völlig unsinnigen Antrag im Schulausschuss ablehnen. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Große Brömer. Wollten Sie die Frage noch zulassen?

Dann Frau Kollegin Böth.

Danke, Frau Präsidentin. – Herr Große Brömer, danke, dass Sie die Frage noch beantworten.

Ich habe Ihren Ausführungen zugehört. Richtig ist, dass in dem Amtsblatt, das hier zur Debatte steht, überhaupt kein amtlicher Teil enthalten ist. Ich frage mich allerdings, wieso das Ding außer „Schule NRW“ auch den Titel „Amtsblatt des Ministeriums für Schule und Weiterbildung“ trägt.

Frau Kollegin Böth, ich bin nicht der geschäftsführende Redakteur,

(Gunhild Böth [LINKE]: Aber Sie haben das doch verteidigt!)

der diese Zeitschrift herausgebracht hat. Es kann sicherlich kritisiert werden, dass bei dieser Sonderausgabe im Titel das Amtsblatt erwähnt wird. Aber glauben Sie mir, die Lehrerinnen und Lehrer in diesem Land sind so klug, dass sie beim Durchblättern dieser Sonderausgabe durchaus den Unterschied erkennen können und sich nicht verpflichtet fühlen, dienstrechtliche Pflichten im Sinne der Kenntnisnahme erfüllen zu müssen.

Ich bin mir sicher, dass diese Ausgabe auf ein sehr breites Interesse gestoßen ist, weil das, was man dort lesen kann, sehr informativ ist. Ich glaube, es war an jeder Schule hilfreich, darüber informiert zu werden und darüber diskutieren zu können.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Als nächste Rednerin Frau Kollegin Paul für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin Böth, in Ihrem Antrag beklagen Sie den Missbrauch des Amtsblatts für Parteienwerbung. Das haben wir hier

schon breit diskutiert. Ich frage mich an dieser Stelle jedoch, was genau Sie unter Parteienwerbung verstehen.

Wie die Kollegen und Kolleginnen auch habe ich mir das Amtsblatt noch einmal angeschaut, es jetzt aber nicht mit nach vorne gebracht. Darin – das stellen Sie richtig fest – nehmen die Fraktionsvorsitzenden der Grünen, der SPD und der CDU Stellung zum Schulkonsens. Diese drei Fraktionen haben den Schulkonsens gemeinsam beschlossen und begründen ihn nun gegenüber denjenigen, für die sich die Änderungen ergeben.

(Ralf Witzel [FDP]: Also eine Belohnung für treue Gefolgschaft!)

Herr Witzel, wir haben doch jetzt schon gut auseinandergedröselt, dass in dieser Ausgabe der amtliche Teil anders als der redaktionelle Teil gar nicht vorhanden gewesen ist.

(Gunhild Böth [LINKE]: Das ist noch schlim- mer! – Ralf Witzel [FDP]: Deshalb heißt es „Amtsblatt“!)

Herr Große Brömer hat eben schon auf die Frage von Frau Böth erläutert, dass man das vielleicht kritisieren kann, aber den Lehrerinnen und Lehrern vielleicht auch zutrauen sollte, dass sie den Unterschied zwischen redaktionellem Teil und Amtsblatt erkennen.

Wenn ich auf das zurückkommen darf, was ich eigentlich sagen wollte! Ich sehe vor dem Hintergrund dessen, was ich gerade erläutert habe, kein wirkliches Problem. Im Gegenteil: Es ist doch das gute Recht und vonseiten der Landesregierung auch gute Praxis, wenn Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter und auch den Schülerinnen und Schülern und den Eltern die Chance gegeben wird, zu erfahren, aus welchen Gründen und von wem Entscheidungen getroffen worden sind,

(Ralf Witzel [FDP]: Oder abgelehnt worden sind! Das vielleicht auch!)

von denen sie direkt betroffen sind. Ich nenne das Transparenz. Sie mögen das anders sehen. Ich finde, das ist durchaus eine transparente Entscheidung, die das Ministerium getroffen hat.

Sie, liebe Frau Kollegin Böth, verurteilen diesen Vorgang jetzt als parteipolitische Werbung. Ehrlich gesagt fällt es mir nicht nur aus Gründen der Unterscheidung zwischen Partei und Fraktion schwer, dieser Argumentation zu folgen, sondern auch aus einem praktischen Grund. Ich frage mich nämlich, wo für SPD und Grüne – jetzt als Parteien – der konkrete Werbeeffekt liegt, wenn die Landesregierung in diesem Fall auch die größte Oppositionsfraktion zu Wort kommen lässt.

(Ralf Witzel [FDP]: Da diese hier die Regie- rung unterstützt! – Lachen von Gunhild Böth [LINKE])

Aus meiner Sicht handelt es sich hierbei doch vielmehr um die Erläuterung eines politischen Prozesses, der in diesem Fall durchaus ein besonderer politischer Prozess gewesen ist. Ich finde, es ist etwas Positives, wenn der politische Prozess erläutert wird, auf dem die grundsätzlichen Änderungen, die ebenfalls erläutert werden, basieren. Ich kann darin jetzt nicht wirklich einen Skandal erkennen. Aber Sie werden mir das sicherlich gleich noch aus Ihrer Sicht schildern.

(Gunhild Böth [LINKE]: Nee!)