Weiter heißt es: Damit die Klimaschutzziele nicht leerlaufen und es sich nicht lediglich um symbolische Gesetzgebung handele, solle bereits jetzt geprüft werden, welche Handlungsspielräume dem Land NRW vor dem Hintergrund abschließender bundesrechtlicher Regelungen im Klimaschutzbereich noch eröffnet sind, um die gesetzlich festgeschriebenen Klimaschutzziele noch zu erreichen.
Nur – so heißt es dort weiter – wenn dieses rechtlich und tatsächlich möglich erscheint, ist der Erlass eines Klimaschutzgesetzes sinnvoll. Ansonsten wäre ein Klimaschutzgesetz nicht mehr als eine symbolische Gesetzgebung.
Der Entwurf ist nicht verfassungsrechtlich bedenklich, wie Sie, meine Damen und Herren von der CDU, behaupten. Es besteht auch nicht die Gefahr, dass staatlicher Dirigismus auf uns zukommt. Die Gefahr ist vielmehr, dass das Klimaschutzgesetz symbolisch bleibt, vielleicht für Wahlkämpfe nützlich ist, aber nicht für den Klimaschutz selber.
Ökologische Kriterien und das Kriterium der Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Auftrage schaden angeblich dem Standort, der Industrie und der Wettbewerbsfähigkeit. Sagen Sie es doch gerade heraus, meine Damen und Herren von der CDU: Anständige Löhne und Umweltschutz sind industriefeindlich! – Mag – wie es Greenpeace prophezeit – das Klima 2017 kippen: Das ist egal. Wir müssen unbedingt neue CO2-Dreckschleudern bauen! Nach mir die Sintflut! – Das ist unverantwortlich, meine sehr geehrten Damen und Herren von der CDU!
Wir Linken fordern den sozialökologischen Umbau unserer Industriegesellschaft, eine veränderte Industrie. Dazu brauchen wir einen regelrechten Marshall-Plan für Zukunftsfähigkeit. Wir gewinnen an Lebensqualität und schaffen viele neue und sinnvolle Arbeitsplätze. – Vielen Dank.
dent! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat ist es so: Die nordrhein-westfälische und die deutsche Wirtschaft insgesamt sind aus der letzten Weltfinanz- und -wirtschaftskrise sehr schnell herausgekommen. Das wissen wir: 2010 und 2011 gab es ganz hervorragende Entwicklungen.
Die CDU hat in ihrem Antrag als Ursache die Politik der jetzigen Bundesregierung und der letzten Landesregierung, die vor etwa zwei Jahren aus dem Amt geschieden ist, identifiziert. Das sind die Ursachen.
Sie wissen natürlich genau, dass das nicht so ist, Sie wissen genau, woran es liegt. Sie können jeden Fachkundigen fragen: Es liegt natürlich an der Politik der Sozialpartner, die vor allem in der Zeit der rot-grünen Bundesregierung und der Großen Koalition sehr viele Reformen und sehr viel Flexibilisierung eingeführt haben. Denken Sie dabei vor allem an die Kurzarbeit-Regelungen und Ähnliches. Das hat am Ende so etwas möglich gemacht.
Das wissen Sie. Alles andere ist natürlich ein rhetorischer Gag. Nehmen wir das einfach einmal so hin.
Vor allem die Reformen auf dem Arbeitsmarkt haben sich hervorragend bewährt. Unsere Nachbarn und Partner in der Welt bestaunen ein Stück weit diese Politik und bringen ihr sehr viel Respekt entgegen. Denn diese Reformen haben dazu geführt, dass die Beschäftigung in der Krise stabil geblieben ist. Die Fachkräfte wurden in den Unternehmen gehalten. Dadurch konnten natürlich die Unternehmen zu Beginn des Aufschwungs wieder schnell die anziehende Nachfrage bedienen und einen entsprechenden Wirtschaftsaufschwung auslösen und von ihm profitieren.
Meine Damen und Herren, jetzt kommen wir zu dem vielleicht entscheidenden Punkt, der uns möglicherweise von Ihnen unterscheidet. Für Sie ist das wahrscheinlich auch nur schwer nachzuvollziehen: Die Wirtschaftspolitik der Landesregierung zielt auf den ganzheitlichen Ansatz, der bedeutet: Wir wollen eine ökonomisch leistungsfähige Wirtschaft, eine ökologisch verantwortungsvolle und eine sozial gerechte Wirtschaft. Das bringt den entscheidenden Erfolg.
Fragen Sie bei Unternehmen nach, sagen die Ihnen: So sehen wir uns und so möchten wir auch arbeiten.
Die Landesregierung setzt auf die Sicherung und Schaffung guter und wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze. Wir alle wissen es: Wir werden nie mehr der billigste Standort sein, können und wollen aber als Nordrhein-Westfalen der beste Standort sein. Auf dieses Ziel arbeiten wir hin.
Das Konjunkturklima ist immer noch hervorragend. Wir haben nach wie vor Spitzenwerte im Vergleich zu den letzten 20 Jahren. Die Wirtschaftsdaten
Nordrhein-Westfalens lagen 2010 und 2011 zum Teil über dem Bundesdurchschnitt. Dass Sie das belastet, Herr Clauser, kann ich mir vorstellen; aber wenn Sie sagen, diese wirtschaftlichen Erfolge seien jetzt in Gefahr, der Konjunkturzyklus werde durch die anhaltende Krise der Finanzmärkte überlagert, dann fragen Sie Unternehmen, was denen Sorgen bereitet, Herr Clauser.
Eine Antwort werden Sie bekommen: Die Unternehmen sorgen sich wegen der Krise in Europa – vor allem wegen des Krisenmanagements, das die Regierungen in Europa – vor allem die Bundesregierung – an den Tag legen. Sie trauen der Bundesregierung eine vernünftige Lösung der Krise der Finanzmärkte in Europa nicht zu. Das macht ihnen Sorgen. Dadurch werden sie bei verschiedenen Investitionsentscheidungen zurzeit verhalten reagieren. Entsprechend stockt die Wirtschaft – nicht allerdings aufgrund des Wasserentnahmeentgeltgesetzes. Herr Clauser, Sie müssen den Rahmen richtig sehen.
Lassen Sie mich noch einige Dinge sagen. – Die Ausführungen zum Wasserentnahmeentgeltgesetz verkennen, dass die auf Betreiben von CDU und FDP im alten Gesetz vorgesehene Abschmelzung des Entgelts bis 2018 im Widerspruch zu den Finanzierungserfordernissen und zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie stand.
Meine Damen und Herren, das angestrebte Mittelstandsgesetz wird wesentliche Beiträge zum Bürokratieabbau und zur Verfahrensvereinfachung bei allen mittelstandsrelevanten Fragen ermöglichen. Das wird mit den Vertretern des Mittelstandes erarbeitet. Sie arbeiten engagiert mit. Das ist genau das Gegenteil dessen, was Sie immer sagen: Die Unternehmen setzen auf diese Landesregierung und letztlich auf die Möglichkeiten, die sie hier sehen.
Lassen Sie mich Folgendes zum Tariftreue- und Vergabegesetz anmerken: Dieses Gesetz, meine Damen und Herren, wird für viele Unternehmen Klarheit schaffen. Es kann doch nicht sein, dass Unternehmen, die sich tarif- und rechtstreu verhalten und sich gesellschaftlich in vielen Fragen wie Ausbildung, Frauenförderung, Familie und Beruf engagieren, am Ende bei öffentlichen Vergaben die Dummen sind. Das machen sie ein einziges Mal. Ansonsten sagen sie: Wir können auf der anderen Seite entsprechende Angebote nicht mehr aufrechterhalten. Diese sind gesellschaftlich gewünscht.
Wer sich so verhält, wie wir es uns alle wünschen – ich denke, auch Sie –, darf am Ende nicht der Dumme sein. Dem dient dieses Gesetz. Mit den Vorgaben von Mindestlöhnen und repräsentativen Tarifverträgen sowie mit der Berücksichtigung von
Wenn Sie das im Unternehmerkreis diskutieren, sehen sich die Unternehmen an vielen Stellen, auch in ihrem eigenen Anspruch und bei ihrem eigenen Vorgehen, bestätigt. Dann unterstützen sie das letztlich, auch wenn das in verschiedenen Debatten noch nachgefragt wird. Das ist überhaupt kein Thema. Dem muss man sich stellen. Aber im Großen und Ganzen wird die Politik mitgetragen.
Meine Damen und Herren, wir hätten hierbei die Chance einer erfolgreichen Gestaltung zugunsten des Landes. Vielleicht überlegen Sie es sich noch einmal. Vielleicht kommt wirklich der große wirtschaftspolitische Wurf heraus; vielleicht können wir es gemeinsam angehen. – Vielen Dank.
Es wurde Überweisung des Antrags Drucksache 15/3543 an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie – federführend – sowie an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration empfohlen. Wer stimmt der Überweisung zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag einstimmig überwiesen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Präsident! Das Bundesfamilienministerium stellte im November die Studie „Zwangsverheiratung in Deutschland“ vor. Dieses Thema ist medial von hohem Interesse. Das zeigt die Vielfalt von Meldungen, Artikeln und Berichten, die in den letz
Mal gab es mehr Sachlichkeit, mal gab es Kritik. Dann standen auch schon mal die Schuldfragen im Vordergrund oder auch nur die nackten Zahlen aus der Studie. Dann wieder ging es um die eher differenzierte Betrachtung mit Hintergründen. Einige Publikationen kratzen ein bisschen an der Oberfläche, aber andere sind wirklich in die Tiefe gegangen.
Ich will nicht darüber streiten, wie repräsentativ diese Studie ist. Ich will auch nicht jede Zahl auseinanderpflücken und darüber streiten, wie sie vielleicht erhoben worden bzw. wie belastbar sie ist. Vielmehr würde ich mir wünschen, dass wir die Untersuchung zum Anlass nehmen, um dieses schwerwiegende Thema besser zu verstehen und darüber nachzudenken.
Immerhin setzt sich die Studie erstmals intensiv mit den Ursachen dieser Art von Menschenrechtsverletzungen auseinander. Das sollten wir uns zunutze machen. Nur die einseitige Betonung bestimmter Merkmale wie Religion, Kultur oder sozialer Merkmale halte ich für weniger förderlich.
Nützlicher dagegen finde ich die Betrachtung der Ursachen. Die Autoren der Studie sehen diese vor allem in den Familienstrukturen, die in den ländlichen Herkunftsregionen der Betroffenen herrschen. Familien mit starkem Zusammenhalt sind dort überlebenswichtig. Ein Teil der Migranten behält diese Haltung in Deutschland bei. In einem derartigen Umfeld sind Frauen am häufigsten von Zwangsverheiratungen betroffen.
Darüber hinaus verweist die Studie auf die patriarchale Struktur in solchen Familien. In der Regel ist der autoritäre Vater die treibende Kraft, die Mutter hingegen hat oft eine unterdurchschnittliche Bildung und kaum etwas zu sagen. Die von den Befragten angegebenen Gründe der Zwangsverheiratungen lassen fast alle indirekt auf Familienehre und eine Stärkung der familiären Bünde schließen. Vor diesem Hintergrund halte ich ein einseitiges Verweisen auf eine religiöse Zugehörigkeit für zu kurz gegriffen.
Im März 2011 verabschiedete der Bundestag ein Gesetz, um gegen Zwangsehen vorzugehen. Mit diesem wurden sie zu einem Straftatbestand.
Außerdem wurde ein eigenständiges Wiederkehrrecht für ausländische Opfer von Zwangsverheiratungen eingeführt, das vorsieht, dass Migrantinnen ohne deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr ihren Aufenthaltstitel verlieren, wenn sie nach einer Zwangsheirat mehr als sechs Monate im Ausland festgehalten worden sind.
Das ist zwar ein Fortschritt, aber wir sehen auch, dass die gesetzliche Grundlage nicht alles sein kann. Wir müssen konsequent weitere Bemühun
gen unternehmen, um Zwangsehen zu bekämpfen. Ein Gesetz reicht nicht aus, um unsere Gesellschaft aufzuklären und für dieses Thema zu sensibilisieren. Wir brauchen mehr Aufmerksamkeit und auch Aufklärung in den Schulen. Pädagogen müssen in die Lage versetzt werden, solche Probleme frühzeitig zu erkennen, anzusprechen und gegebenenfalls Schülerinnen und Schülern Hilfeangebote aufzuzeigen.