Von daher kann niemand sagen, dass sei hier hoppla hopp gegangen. Ganz im Gegenteil: Wir haben sehr viel Zeit darauf verwandt. Ich persönlich übrigens auch – ich habe zum Beispiel eine Synopse zum Thema „Promotionsmöglichkeiten“ erarbeitet. Dazu habe ich eine Rückmeldung von der Fraktion Die Linke erhalten. Aber eine Rückmeldung von Ihnen und von der FDP zur Synopse habe ich nicht erhalten.
Wie gesagt: Ich kann eine gewisse Verärgerung deswegen verstehen, weil Sie sicherlich gern beim Punkt Promotionsmöglichkeiten gemeinsam mit uns abgestimmt hätten. Das kann ich nachvollziehen. Aber ansonsten muss ich zurückweisen, dass wir hier irgendetwas hoppla hopp gemacht hätten.
Wir haben die Möglichkeiten genutzt, letztlich auch unbürokratisch zu Entscheidungen zu kommen, die für die Hochschulen und die Hochschulangehörigen wichtig sind, um nicht noch mehr Zeit zu verlieren. Die Öffentlichkeit kann von uns erwarten, dass wir die Möglichkeiten nutzen.
Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf, der aus dem Ausschuss mit einer entsprechenden Beschlussempfehlung ans Plenum zurückgegeben wurde, enthält drei wesentliche Veränderungen, die wir sehr begrüßen.
Erstens. Die Verbesserung der Studienmöglichkeiten für ausländische Studienbewerberinnen und -bewerber ohne Hochschulzugangsberechtigung nach deutschem Recht wird durch eine hiervon unabhängige Zugangsprüfung erweitert. Das ist ein guter Weg, zusätzliche ausländische Studierende zu gewinnen, ersetzt allerdings nicht – das sage ich explizit – die durch Ihre Arbeit von FDP und CDU weggefallenen Studienkollegs. Darüber müssen wir weiter nachdenken.
den Promotionsmöglichkeiten. Hier bringen wir wesentlich mehr Verbindlichkeit mit Blick auf die Zusammenarbeit von Fachhochschulen und Universitäten hinein. Dabei gibt es jetzt auch Anspruchsbedingungen der Absolventen, dass ihrem Wunsch zur Promotion auch Rechnung getragen wird. Die Fachhochschulprofessorinnen und -professoren
Drittens geht es darum, eine Neuregelung bei der Bestimmung des obersten verfassungsmäßig zuständigen Organs im Landespersonalvertretungsrecht zu finden. Wir haben in der Anhörung zum LPVG dieses Thema sehr intensiv diskutiert, wenn auch nicht in einer Anhörung, bei der der Wissenschaftsausschuss federführend war. Aber er war an diesem Prozess beteiligt.
Hier musste klargestellt werden, dass es sinnvoll ist, dass dieses oberste Organ in Zukunft wieder die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung und nicht mehr das zuständige Präsidium ist, weil hierbei eine Interessenkollision gegeben ist. Auch das war das Ergebnis dieser Anhörung. – Das sind die drei wesentlichen Punkte.
Ich darf mich bei allen, die sich an diesem Beratungsprozess beteiligt haben, bedanken. Wir tun den Studierenden und den Hochschulen etwas Gutes, wenn wir heute der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Schultheis. – Als nächste Rednerin hat nun für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Kollegin Dr. Seidl das Wort. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir möchten mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf im Wesentlichen drei Maßnahmen umsetzen, die zentrale Anliegen rot-grüner Politik in der Koalition sind: nämlich die Öffnung des Hochschulzugangs für Bildungsausländer, die Stärkung der Forschung an Fachhochschulen sowie die Verbesserung der Personalvertretung für die Beschäftigten an den Hochschulen.
Herr Brinkmeier, wir hatten – das haben Sie gesagt – im Vorfeld einen fraktionsübergreifenden Konsens darüber, dass mehr Promotionen an Fachhochschulen und eine verbindliche Kooperation zwischen Universitäten und Fachhochschulen gesetzlich verankert werden müssen.
Aber wenn Sie jetzt behaupten, wir hätten uns nicht genügend Zeit genommen, um die genauen Formulierungen im Gesetzentwurf mit Ihnen abzustimmen, ist das ein sehr durchsichtiger Versuch, diesen
Konsens heute wieder aufzukündigen. Ich kann nur sagen: Das schadet nicht nur der Sache, sondern auch Ihrem Image bei den Fachhochschulen.
Wir hatten im Vorfeld eine große Anhörung mit Sachverständigen aus Fachhochschulen und Universitäten, an der auch ein Vertreter des Wissenschaftsrates teilgenommen hat. Wir haben diese Anhörung ausführlich ausgewertet und diskutiert. Herr Brinkmeier, wir haben Ihnen auch noch den Entwurf in einer Synopse zur gemeinsamen Abstimmung vorgelegt. Aber es kamen nicht viele Rückmeldungen auf diese Synopse.
Es gab auch keine Möglichkeit der Abstimmung an dieser Stelle. Wenn Sie jetzt versuchen, mit Geschäftsordnungstricks – das haben Sie im Ausschuss gemacht –,
die Entscheidung zu verhindern, nur weil wir – das ist der eigentliche Fakt; Sie müssen auch sagen, dass das dahintersteckt – mit einer anderen Mehrheitskonstellation diesen Antrag durchbringen können, hat das Kindergartenniveau. Es tut mir leid, das sagen zu müssen.
(Marcel Hafke [FDP]: Das war eine Abspra- che! Sie haben sie gebrochen! Oppositions- rechte werden niedergeschmettert! „Grüne Demokratie“ ist das! – Weitere Zurufe)
Das betrifft genauso Sie, Herr Hafke. Sie machen doch jetzt nur nicht mehr mit, weil die Linke mit unter dem Antrag steht.
Aber lassen Sie mich noch einmal auf den Inhalt eingehen. Mit der Änderung im Hochschulgesetz wird ein absolutes Differenzierungsverbot zwischen Absolventinnen und Absolventen der Fachhochschulen einerseits und der Universitäten andererseits eingeführt. Künftig dürfen die Promotionsordnungen hinsichtlich der Frage, wer Zugang zum Promotionsstudium besitzt, eine Differenzierung nicht mehr an dem Umstand festmachen, an welchem Hochschultyp eine Qualifikation erworben worden ist.
Das eröffnet nicht nur vielen Fachhochschulabsolventen eine verlässliche Promotionsperspektive, sondern dies ermöglicht den Fachhochschulen auch, ihren Mittelbau besser an sich zu binden.
Neben der Verbesserung der Promotionsmöglichkeit für Fachhochschulabsolventen diskutieren wir heute in zweiter Lesung die Öffnung unserer Hochschulen für sogenannte Bildungsausländer. Für die rot-grüne Koalition ist es wichtig, dass der Zugang zum Studium auch weiter geöffnet wird. Dies gilt nicht nur für beruflich Qualifizierte oder Studierende mit Kind, sondern auch für Studieninteressierte aus anderen Staaten.
Mit der Abschaffung der Studienkollegs – das sage ich noch einmal ganz deutlich – und einer unzureichenden Ersatzlösung in Form von viel zu wenigen Stipendien, die Sie in der letzten Legislaturperiode auf den Weg gebracht haben, hat die alte Landesregierung die Situation von internationalen Studierenden dramatisch verschlechtert. Diesen Ansatz wollen wir verbessern.
Junge Menschen, die mit ihrem ausländischen Schulabschluss zwar im Herkunftsland, aber nicht bei uns studieren können, eröffnen wir durch ein gesichertes Verfahren auch das Studium an einer Hochschule in Nordrhein-Westfalen.
Schließlich lösen wir ein Problem der Personalvertretung, das mit der Verselbstständigung der Hochschulen unter Schwarz-Gelb aufgetreten ist und wie viele andere Aspekte nicht nachgebessert wurde. Bei Streitigkeiten in Belangen, die dem Personalrat nach dem LPVG zustehen, beispielsweise bei Einstellungen, Laufbahnwechseln oder Eingruppierungen, liegt nach dem jetzigen Hochschulgesetz das Letztentscheidungsrecht beim Präsidium der Hochschule. Das Präsidium ist jedoch gleichzeitig auch Arbeitgeber des Hochschulpersonals, womit ein Interessenkonflikt vorprogrammiert ist. Daher wollen wir das Letztentscheidungsrecht auf das Ministerium verlagern.
Mit der Wiedereinführung der Stufenvertretung schaffen wir die Voraussetzungen für eine angemessene Form der Streitbeilegung in personalrechtlichen Angelegenheiten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir freuen uns, dass wir an drei wichtigen programmatischen Punkten eine Verbesserung des Hochschulgesetzes erreichen können. Die künstliche Aufregung, die CDU und FDP heute an den Tag legen – ich gehe davon aus, dass Herr Hafke gleich ins gleiche Horn tuten wird –, entbehrt jeglicher Grundlage.
Vor diesem Hintergrund erwarten wir zu Recht eine breite Zustimmung für den Gesetzentwurf der Landesregierung. Die Fachhochschulen, die ausländischen Studienbewerberinnen und -bewerber wie auch die Beschäftigten an den Hochschulen würden sich sicherlich über einen solchen Konsens sehr freuen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Dr. Seidl. – Für die Fraktion der FDP hat nun der Abgeordnete Hafke das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
hier vorliegende Beratungsgegenstand zeichnet sich vor allem durch seine widrigen Verfahrensumstände aus. SPD und Grüne haben mithilfe der Linken massiv die Oppositionsrechte verletzt. Wieder können wir einen Verstoß gegen die guten Sitten der Parlamentskultur feststellen.
Ich will aber zunächst etwas zu dem eigentlichen Gesetzentwurf sagen. Grundsätzlich begrüßen wir die Intention des Ausgangsentwurfs. Studienbewerber, die über keine hier anerkannte Hochschulzugangsberechtigung verfügen, sollen einen fachgebundenen Zugang erhalten, indem sie an einer Hochschule eine Zugangsprüfung ablegen.
Damit bin ich aber bereits am Ende meiner positiven Ausführungen. Denn schon der Umgang mit dem eigentlichen Gegenstand des Gesetzentwurfs zeigt Defizite auf. Die von den Experten geäußerten Bedenken sind überhaupt nicht angesprochen worden. Im Ausschuss ist nicht einmal eine Auswertung der Anhörung erfolgt.
Herr Schultheis, Sie können ruhig zuhören. Wie sieht es zum Beispiel mit der Festsetzung von Mindeststandards für die Zugangsprüfungen aus? Welche Kosten kommen auf die Hochschulen zu? Bei all diesen ungeklärten Fragen können Sie keine Zustimmung unserer Fraktion erwarten, erst recht nicht, wenn Sie dann auch noch Verfahrensfragen missbrauchen, um machttechnische Geländegewinne zu erzielen. Genau das ist dann nämlich passiert. Ich will das hier noch einmal in Erinnerung rufen.
Parallel zu diesem Gesetzentwurf wurde im Ausschuss der FDP-Antrag „Promotionen an Fachhochschulen erleichtern“ beraten. Die Auswertung der Anhörung dazu ergab, dass es sinnvoll wäre, eine verbindlichere Kooperation zwischen Universitäten und Fachhochschulen festzuschreiben. Hierüber waren sich alle Beteiligten im Ausschuss auch im Grundsatz einig.
Wo wir uns nicht einig waren – aus meiner Sicht ist das auch vollkommen indiskutabel –, war die Idee, man könne die Promotionserleichterungen einfach als Änderungsantrag an den hier vorliegenden Gesetzentwurf anfügen. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass die Fraktionen einen eigenen Gesetzentwurf hierzu hätten einbringen sollen.
Dann hätte man auch noch einmal die Landesrektorenkonferenz zu den konkreten Vorschlägen befragen können. Herr Schultheis, Frau Dr. Seidl, wir haben diesen Antrag vor über einem Jahr gestellt. Am 23.11.2010 haben wir dem Parlament die Möglichkeit gegeben, eine Einigung herbeizuführen. Diese Zeit haben Sie verstreichen lassen. Sie haben das gesamte Anliegen einfach immer wieder ver
schleppt und dann plötzlich Fakten geschaffen. Plötzlich präsentierte die SPD Änderungsanträge, die bereits mit den Grünen beschlossen worden seien. Die Bemerkung, die anderen Fraktionen seien eingeladen, zuzustimmen, ist im Ergebnis eine absolute Frechheit.
Vollkommen skandalös ist, dass die drei Änderungsanträge gänzlich gegenstandsfremd zum Ausgangsantragsentwurf sind. Der erste betrifft die Stiftung für Hochschulzulassung, der zweite das Landespersonalvertretungsgesetz und der dritte