Protokoll der Sitzung vom 25.01.2012

so, als würden Sie in Nordrhein-Westfalen kontrolliert. Das ist nicht so.

(Zuruf von Rüdiger Sagel [LINKE])

Herr Sagel, setzen Sie sich wieder auf Ihren alten Platz – da oben als Einzelner hat man Sie schlechter gehört.

(Fortgesetzt Zurufe von Rüdiger Sagel [LINKE])

Sie können so oft dazwischen schreien, wie Sie wollen.

Ich sage Ihnen: Das ist nicht unsere Aufgabe hier in Düsseldorf. Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist hier der Ansprechpartner. Das werden wir hier nach meiner Einschätzung nicht kontrollieren.

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Sie reden Unsinn, weil Sie die falsche Wortwahl haben!)

Das mag man im Deutschen Bundestag tun; da haben Sie ja Ihre Abgeordneten.

Der Verfassungsschutz hat den gesetzlichen Auftrag, Organisationen und Parteien zu beobachten, die im Verdacht stehen, verfassungsfeindlich zu sein. Lesen Sie einfach die Verfassungsschutzberichte Nordrhein-Westfalens der letzten Jahre durch. Es gibt auch nach unserer Einschätzung erhebliche Hinweise darauf, dass solche verfassungsfeindlichen Tendenzen vorliegen. Wer eine Kommunistische Plattform vorhält, braucht sich nicht zu wundern.

Ich helfe Ihnen aber ein bisschen, weil Sie Ihre eigene Landesvorsitzende offensichtlich nicht gut genug kennen. Ihre Landesvorsitzende sagt in Reden zum Kapp-Putsch und zur Roten Ruhr Armee: „Es ist unsere Aufgabe, den Kampf fortzusetzen.“ Also einen bewaffneten Kampf gegen die Regierung! Diese Landesvorsitzende, die in meiner Heimatstadt Witten wohnt, sagt zum Stärkungspakt: mit normalem Widerstand gegen den Stärkungspakt sei man nicht weitergekommen, jetzt müsse man einen Schritt weitergehen.

(Beifall von der LINKEN – Özlem Alev Demi- rel [LINKE]: Ziviler Ungehorsam!)

Da frage ich Sie natürlich: Was ist der nächste Schritt?

(Zurufe von der LINKEN)

Ja, da mögen Sie sich noch freuen. Was kommt nach „normalem Widerstand“? Das ist meine Frage.

(Özlem Alev Demirel [LINKE]: Ziviler Unge- horsam!)

Um mal zum Thema zu kommen, sage ich ganz deutlich: Frau Leutheusser-Schnarrenberger ist gegen die Beobachtung von Abgeordneten. Da sie häufiger eine Sondermeinung hat, irritiert mich das auch nicht. Es entspricht aber der Ideologie der Linken – im Übrigen aller Menschen –, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Vielleicht gibt es

eine Ausnahme bei Doktorarbeiten und Bundespräsidentendarlehen. Letztendlich gilt dies aber auch für Abgeordnete.

Deshalb halte ich Ihnen vor Augen: Wenn auch für Abgeordnete gilt, dass alle vor dem Gesetz gleich sind, wäre, wenn man Abgeordnete nicht beobachten darf, die Konsequenz, dass man auch keine Abgeordneten der NPD beobachten darf.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Das heißt im Klartext: 14 NPD-Abgeordnete in den Länderparlamenten und 330 Mitglieder in Kommunalparlamenten sollen nach Ihrer Auffassung nicht beobachtet werden dürfen. Ist das das Signal des nordrhein-westfälischen Landtags? Nein! Das machen wir nicht mit. Die NPD muss beobachtet werden. Das ist richtig so. Deshalb setzen wir das auch fort.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN – Rüdiger Sagel [LINKE]: Unglaublich! – Armin Laschet [CDU]: Natürlich müssen die beo- bachtet werden!)

Um es noch mal klar zu machen: …

(Zurufe von der LINKEN)

Frau Präsidentin, ich bitte das aufzunehmen und zu hören.

Wir diskutieren derzeit bundesweit die Rolle des Verfassungsschutzes – und kommen vielleicht mal wieder auf den Boden der Tatsachen zurück, Herr Kollege Sagel.

Es ist natürlich absurd, wenn die Kontrolleure des Verfassungsschutzes durch den Verfassungsschutz kontrolliert werden – da gebe ich Ihnen völlig recht, Herr Kollege Zimmermann – und wenn die Exekutive die Legislative ausforscht. Darüber müssen wir als Parlamentarier uns Gedanken machen. Wir müssen uns, glaube ich, auch dringend Gedanken darüber machen, die Rolle des Verfassungsschutzes noch einmal klarer zu definieren und sicherzustellen, dass seine Arbeit nicht nur effizient und wirkungsvoll, sondern auch – das ist der Punkt – durch uns gut kontrolliert wird.

(Zurufe)

Wenn wir diese Diskussion ohne Herrn Sagel ganz unaufgeregt und unter Wahrung der Rechte der Parlamentarier führen, kommen wir, glaube ich, zu einem guten Ergebnis. Einerseits würde unsere Verfassung geschützt, andererseits würden die Rechte von Parlamentariern nicht beschnitten. Wenn wir Parlamentarier das gemeinsam sachlich diskutieren, kommen wir, glaube ich, zu einem guten Ergebnis. Die SPD-Fraktion freut sich auf eine solche Diskussion. – Besten Dank.

(Wolfgang Zimmermann [LINKE]: Das war eine gute CDU-Rede!)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Stotko. – Bevor ich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Abgeordneten Bolte das Wort gebe, will ich nur auf eine Sache hinweisen: Für den Fall, dass hier gerade einem Abgeordneten gegenüber die Bezeichnung „rechte Socke“ gefallen sein sollte, wäre das eine unparlamentarische Äußerung, die ich rügen würde. Wir werden das entsprechend kontrollieren.

Sehr geehrter Herr Kollege Bolte, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, der Sachverhalt, der der heutigen Aktuellen Stunde zugrunde liegt, ist ein weiteres Indiz dafür – der Kollege Stotko hat das zum Schluss seiner Rede auch deutlich gemacht –, dass wir eine breit angelegte Diskussion über die Ausrichtung und die Arbeitsweise der Verfassungsschutzbehörden führen müssen.

Wir sind zum Teil – das ist, glaube ich, durch die vorigen Wortmeldungen auch deutlich geworden – schon mittendrin in dieser Debatte. Wir müssen sie aber breit anlegen und sachlich führen. Es ist nicht unbedingt geboten, an solch einem Punkt jetzt zu versuchen, Grabenkämpfe aufzuziehen, wie wir sie schon bei früheren Debatten immer wieder hatten.

Meine Damen und Herren, diese Debatte hat viele Aspekte. In jüngerer Zeit gab es die große Diskussion um die Ausrichtung der Sicherheitsarchitektur in Deutschland. Ganz aktuell geht es um die Beobachtung von Abgeordneten der Linken im Deutschen Bundestag. Das kulminiert in diesen großen Debatten. Ich versuche, auf beides in jetzt noch sechs Minuten Redezeit einzugehen.

In unserer verfassungsmäßigen Ordnung ist das Abgeordnetenmandat mit einer großen Freiheit und einer großen Unabhängigkeit ausgestattet. Das ist völlig zu Recht der Fall. Diese Freiheit und diese Unabhängigkeit müssen erhalten werden.

Wenn wir uns angucken, welche Hürden es teilweise gibt – gerade bei den Regularien im Bundestag –, um diese Freiheit des Abgeordnetenmandats zu erhalten, dann müssen wir, glaube ich, ein Bild aufnehmen, das in der Debatte in den letzten Tagen viel gebraucht wurde. Es kann nicht sein, dass im Deutschen Bundestag ein Immunitätsausschuss zusammentreten muss, sobald ein Abgeordneter einen Außenspiegel abgefahren hat, dass es aber keinerlei Regularien darüber gibt, wie das Bundesamt für Verfassungsschutz mit Abgeordneten umgeht.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Ich bin Thomas Stotko sehr dankbar dafür, dass er einen Sachverhalt gerade bereits angesprochen hat: Es ist schon eine selten-absurde Konstellation, dass einer der Abgeordneten der Linksfraktion im

Deutschen Bundestag, der im Kontrollgremium für das Bundesamt für Verfassungsschutz sitzt, selbst kontrolliert/beobachtet wird. Das ist eine Konstellation, die zeigt, dass die Exekutive auf Bundesebene nicht realisiert hat, dass es eine erste Gewalt im Staat gibt. Die Unabhängigkeit der Legislative darf niemand einschränken, erst recht nicht die Behörde, zu deren Kontrolle diese Legislative ein exklusives Gremium geschaffen hat.

(Beifall von der LINKEN)

Meine Damen und Herren, auch hier im Landtag gilt: Das Parlamentarische Kontrollgremium ist ein Kontrollgremium, es ist kein Verteidigungsgremium, sondern es ist ein Gremium, in dem wir die Kontrollbefugnisse, die das Parlament gegenüber dem Verfassungsschutz hat, wahrnehmen können.

Es gibt hier tatsächlich einen großen Widerspruch zum Kollegen Zimmermann, den wir Anfang letzten Jahres in diesem Hause schon einmal genauso ausdiskutiert haben. Es ist aus guten Gründen so, dass sich die Kontrolle des Parlaments nicht darauf erstreckt, wer vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Sonst würde die Frage, wer vom Verfassungsschutz beobachtet wird, von den jeweiligen Mehrheiten im Parlament abhängen. Das ist bürgerrechtspolitisch nicht vertretbar. Genauso haben wir das schon letztes Jahr gesagt.

(Wolfgang Zimmermann [LINKE]: Das haben die Grünen früher anders gesehen!)

Es ist also nicht unbedingt sinnvoll, dass Sie im Bundestag gerade wieder eine Initiative in genau diese Richtung fahren wollen.

Dennoch: Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen die Diskussion darüber führen – wir brauchen sie nämlich ganz dringend –, wie eine zukunftsfähige Sicherheitsarchitektur aussehen sollte. Wir brauchen auch eine Diskussion darüber, welche Rolle der Verfassungsschutz in dieser Architektur spielt.

Wenn eine Frage in der Debatte der letzten Tage deutlich geworden ist, dann doch die: Welche Prioritäten werden beim Verfassungsschutz gesetzt? In den letzten Debatten haben wir in diesem Zusammenhang vielfach darauf hingewiesen, dass es in der letzten Zeit im politischen Diskurs, aber auch in der Arbeit einzelner Sicherheitsbehörden, offensichtlich Verschiebungen gegeben hat und bestimmte Fragen nicht so gestellt wurden, wie sie hätten gestellt werden müssen.

Anders als mit einer derartigen Verschiebung von Prioritäten in der Frage, wovon Gefahren für die Freiheit, für die Demokratie, für unsere freiheitlichdemokratische Grundordnung ausgehen, kann ich mir, ehrlich gesagt, absurde Regelungen wie die sogenannte Extremismusklausel überhaupt nicht erklären.

(Beifall von den GRÜNEN und von der LINKEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Frage der Prioritätensetzung hat mich eine Zahl, die in den Debatten der letzten Tage auch eine Rolle gespielt hat, wirklich erschüttert; das will ich so deutlich sagen. Nach Medienberichten sind beim Bundesamt für Verfassungsschutz sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter damit beschäftigt, die Linke zu beobachten, und zehn damit beschäftigt, die NPD zu beobachten. Diese Zahl – das muss ich der Vorsicht halber einwenden – ist in der Debatte mal dementiert und mal bestätigt worden. Ich hoffe inständig, dass sie sich nicht bewahrheitet; denn das würde eindeutig belegen, dass es beim Bundesamt für Verfassungsschutz eine Prioritätenverschiebung in einem Maße gegeben hat, das nicht mehr zu tolerieren wäre.

(Beifall von den GRÜNEN und von der LINKEN)

Meine Damen und Herren, ich glaube, dass der engere Sachverhalt, der der Debatte heute zugrunde liegt, schnell aufgeklärt werden kann und muss. Aber die große Diskussion darüber – ich bin meinen Vorrednern sehr dankbar, dass sie diese Aspekte bereits aufgenommen haben –, wie es mit den Verfassungsschutzbehörden, den Strukturen zur Vorfeldaufklärung und der allgemeinen Sicherheitsarchitektur weitergeht, müssen wir hier im Parlament führen, die müssen wir öffentlich führen, und die müssen wir mit der Bevölkerung führen.