Dabei sollte es bleiben. Das ist richtig so. Das ist gut so. Das hat sich bewährt. Schaffen Sie diese bewährte Regelung nicht ab.
Vielen Dank, Herr Kollege Lienenkämper. – Für die SPD-Landtagsfraktion spricht Herr Kollege Eiskirch.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich hatte gerade angekündigt, dass für die SPD-Fraktion der Kollege Eiskirch spricht. Er hat auch das Wort. Ich bitte alle diejenigen, die im Moment nicht das Wort haben, das auch zu beachten. – Herr Kollege Eiskirch, bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin über die heutige Aktuelle Stunde ein bisschen überrascht.
Zum Ersten bin ich überrascht, weil mir nicht ersichtlich ist, was seit dem letzten Mittwoch, an dem der für dieses Thema federführende Ausschuss eine Expertenanhörung durchgeführt hat, Aktuelles passiert sein soll. Aber das habe ich zu akzeptieren.
Zum Zweiten – und das überrascht mich noch viel mehr – bin ich verwundert, dass CDU und FDP nach dieser Anhörung und nach dem, was von der SPD kommuniziert worden ist, ihre Aktuelle Stunde heute auf der Frage rund um die werktäglichen Öffnungszeiten aufbauen. Sie reden im Schwerpunkt von den werktäglichen Öffnungszeiten und angeblich geplanten Veränderungen.
Ich will das hier noch einmal ganz deutlich klarstellen. In Ihren Anträgen steht, die rot-grüne Landesregierung erarbeite im Moment einen Gesetzentwurf, in dem so etwas enthalten sei. Ich habe mich noch einmal kundig gemacht. Das stimmt nicht. Es wird im Moment an keinem Gesetzentwurf gearbeitet.
Ich habe heute Morgen noch einmal explizit die Kollegin Schneckenburger gefragt, damit es nicht nur ich bin, der das sagt. Ich kann Ihnen auch mitteilen, dass auch die beiden Fraktionen im Moment an keinem Gesetzentwurf schreiben. Vielmehr ist das, was wir tun, die Abarbeitung dessen, was Sie in Ihr
Ich habe in der letzten Woche erklärt, dass es bezüglich der werktäglichen Öffnungszeiten in der SPD-Fraktion nicht einmal eine Festlegung gibt, ob wir sie überhaupt anpacken wollen. Nicht einmal das gibt es, geschweige denn irgendwelche inhaltlichen Festlegungen. Insofern kann ich Ihnen nur sagen: Das Ganze ist ein Popanz.
Lassen Sie mich trotzdem über Inhalte reden; denn es gibt eine Sache, die mich wirklich verwundert. Die jetzige rot-grüne Landesregierung und auch die vorherigen rot-grünen Landesregierungen haben wohl nie für sich in Anspruch genommen, dass Gesetze unfehlbar und im Zeitablauf nicht verbesserungsfähig wären, Kolleginnen und Kollegen. Aber die CDU tut genau das. Sie hat zwar in ihr Ladenöffnungsgesetz geschrieben, dass es evaluiert wird und man sich die Auswirkungen anschaut. Genau das tun wir im Moment auch. Den entsprechenden Bericht gibt es, und wir diskutieren über ihn, nicht mehr und nicht weniger. Schon bevor die Auswertung mit den Experten stattfindet, sagt die CDU aber: Es gibt keinen Veränderungsbedarf. Das ist das beste Gesetz, das jemals verabschiedet wurde. Es enthält nicht ein Wort, das verändert werden muss.
Im Koalitionsvertrag haben wir deutlich gemacht: Wir kümmern uns um die Frage rund um den Sonntag. Das haben wir im Koalitionsvertrag festgelegt.
Dazu möchte ich Ihnen aus der Anhörung und den entsprechenden Pressemeldungen der Unternehmen, aus denen Sie auch zitiert haben, einige Zitate vortragen.
Rewe-Chef Alain Caparros, der im Antrag der FDP ebenfalls zitiert wird, sagt etwas sehr Richtiges. Er weist in einem Interview der „Welt“ vom letzten Montag darauf hin, dass „im rot-grünen Koalitionsvertrag nur von Maßnahmen gegen die Auswüchse beim Sonntags- und Feiertagsverkauf die Rede ist“, und sagt:
„Das ist auch völlig in Ordnung … Und wenn Gartenmärkte sonntags öffnen dürfen, weil Blumenverkauf dann erlaubt ist, aber gleichzeitig Rasenmäher angeboten werden, dann gibt es sicherlich gesetzlichen Nachbesserungsbedarf.“
Auch die kommunalen Spitzenverbände bestätigen einen Bedarf bei den regelmäßigen Sonntagsöffnungen. Ich zitiere:
„Im Hinblick auf die Kommunen stellt die Kontrolle der Öffnungszeiten an Sonntagen sowie des dazu angebotenen Warensortiments das größte Problem dar …“
Auch bei den Ausnahmen zur Sonntagsöffnung wird Änderungsbedarf festgestellt. Katholisches und Evangelisches Büro zitieren:
„Durch die bestehende Rechtslage würden die Sonntage und die staatlich anerkannten Feiertage nicht ausreichend geschützt, kritisieren Kirchen und DBG …“
Auch die Industrie- und Handelskammern wollen keineswegs alles beim Alten lassen. Sie führen in ihrer Stellungnahme aus:
„Gleichwohl erscheint vor dem Hintergrund des Urteils des BVerfG vom 1. Dezember 2009 die Diskussion über die Wiedereinführung des Anlassbezuges sachgerecht. Zudem wäre eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der zahlreichen Ausnahmeregelungen beim Verkauf an Sonntagen wünschenswert. Ferner sind die Regelungen für die Pfingst-, Oster- und Weihnachtsöffnungszeiten … zu überdenken. Hier könnte eine Änderung des Gesetzes zurück zu den Regelungen des LSchlG angezeigt sein.“
Also noch einmal: Es gibt von den unterschiedlichsten Akteuren eindeutige Stellungnahmen. Es gibt, was das Gesetz angeht, Nachbesserungsbedarf im Bereich der Sonntags- und Feiertagsöffnung.
Kollege Lienenkämper hat noch einmal vom Mittelstand gesprochen. Der Nordrhein-Westfälische Handwerkstag und der Unternehmerverband Handwerk NRW sagen:
„Dringend korrekturbedürftig erscheint aus Sicht des nordrhein-westfälischen Handwerks allerdings die Feiertagsregelung, die nach § 5 Abs. 4 LÖG NRW“
„Der mit dem LÖG gegenüber den damaligen Regelungen des Ladenschlussgesetzes vorgenommene Tausch der Öffnungsmöglichkeiten an Weihnachten, Ostern und Pfingsten hat insbe
sondere in Kreisen der Bäcker und Floristen zu Problemen geführt und sollte rückgängig gemacht werden.“
Noch einmal: Sagen Sie nicht, es gebe keinen Änderungsbedarf, wenn die Breite der Experten rund um Sonn- und Feiertag deutlich macht: Es gibt ihn!
Lassen Sie uns doch, wenn wir die Diskussion schon vorzeitig öffentlich führen, zunächst auswerten, was Ihr Gesetz gebracht hat. Lassen Sie uns doch über die Inhalte und darüber reden, und zwar sachlich miteinander, wo es Nachsteuerungsbedarf gibt, um für alle drei betroffenen Gruppen, den Handel, die Verbraucher und die Beschäftigten, gerade was die Aushöhlung des Sonn- und Feiertagsschutzes angeht, gute Regelungen zu finden.
Meine Damen und Herren, den Aussagen der Experten ist nichts hinzuzufügen. Ich will noch einmal zusammenfassen: Für die Neuregelung der Sonn- und Feiertagsöffnung werden mehrere Punkte benannt, an denen Probleme bzw. Änderungsbedarf gesehen werden. Ich habe nur ein paar Bereiche benannt. Der eine ist: Was dürfen die Unternehmen verkaufen, die sonntags regelmäßig geöffnet sind, die das auch regelmäßig dürfen? – Es muss eine Begriffsbestimmung im Gesetz erfolgen. Da gibt es Probleme, überhaupt keine Frage. Ob es eine bessere Lösung gibt, das müssen wir uns angucken. Aber Probleme gibt es.
Wie werden die Ausnahmen von Sonntagsöffnungen geregelt? Übereinstimmende Kritik, an welchen Feiertagen geöffnet werden darf und an welchen nicht, gibt es in der ganzen Szene. Lassen Sie uns einmal darüber reden, statt öffentlich Popanz zu betreiben.
Ich wäre dafür sehr dankbar und lade Sie zum Gespräch rund um den Sonn- und Feiertagsschutz herzlich ein. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.