Thomas Eiskirch

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDU legt einen Antrag vor, in dem die Forderung deutlich werden soll: Jetzt macht doch weiter am neuen LEP. Wann kommt er endlich?
Wenn ich heute auf Krawall gebürstet wäre, Kollege Wüst, würde ich sagen: Das ist ein Blick in die eigene Vergangenheit. Fünf Jahre lang haben Schwarz und Gelb kein Ergebnis abgeliefert. Damals hatten sie in ihren Koalitionsvertrag geschrieben: Wir legen LEPro und LEP zusammen.
Jetzt kommen Sie und sagen: Ihr müsst aber. – Ich kann Sie beruhigen, wir müssen nicht nur, sondern wir werden sogar. Insofern bin ich heute nicht auf Krawall gebürstet, Kollege Wüst. Ich verstehe Ihren Antrag als die höfliche Bitte darum, eingeladen zu werden, um diesen Prozess mitzudiskutieren und zu gestalten. Diese Einladung wollen wir gerne aussprechen, weil das bei einem solch wichtigen Thema notwendig ist.
Es ist deswegen notwendig, weil wir über Problemlagen beim Landesentwicklungsplan sprechen, die nicht für heute und für morgen Regelungen benötigen. Wir reden über einen langen Zeitablauf, in dem es aus meiner Sicht weiterhin stabile rot-grüne Mehrheiten in Nordrhein-Westfalen geben wird. Aber man weiß ja nie. Insofern macht es natürlich Sinn, Dinge möglichst breit zu diskutieren und gemeinsam auf den Weg zu bringen, bei denen man glaubt, in allen Regionen des Landes auch mit den unterschiedlichen politischen Farben eine Grundlage zu haben, um gemeinsam eine regionale Entwicklung zu planen. Insofern lade ich Sie noch einmal herzlich ein, dies mitzudiskutieren.
Viele der richtigerweise zu diskutierenden Punkte haben Sie in Ihrem Antrag aufgeführt. Es gibt wirklich große Herausforderungen. Es gibt den Umbau einer zentralen und CO2-intensiven Energiewirtschaft auf eine vorwiegend dezentrale, sichere, saubere und bezahlbare Energieversorgung. Es gibt die Herausforderung der Anpassung der Siedlungsstruktur an einen Rückgang der Bevölkerungszahl. Es gibt die Herausforderung des Klimawandels und der Anpassung an den Klimawandel. Und es gibt die Herausforderung der Sicherung von Rohstoffen in unserem Land bei gleichzeitig möglichst sparsamer Flächeninanspruchnahme.
Ich bin sicher: Der Landesplan wird Ziele und Grundsätze zur Abwägung enthalten, die in der Regionalplanung und in der kommunalen Bauleitplanung praxisgerecht zu berücksichtigen sein werden.
Also noch einmal: Ihr Antrag enthält durchaus viele richtige Punkte. Er enthält auch ein paar Spitzen. Das mag nun einmal so sein. Ich habe aber das Gefühl, dass wir darüber miteinander werden reden können.
Am Ende geht es in den weiteren Beratungen in diesem Hause auch nicht darum, Ihren Antrag zu diskutieren, sondern ich bin mir sicher, dass die Landesregierung einen LEP vorlegen wird, über den wir miteinander inhaltlich diskutieren können und werden.
Herr Kollege Wüst, lassen Sie mich noch einen Satz zu Ihnen sagen: Sie haben vorhin das Thema „Flächenproblematik“ angesprochen. Auch wir als Sozialdemokraten engagieren uns für die Ansiedlung von Betrieben in Nordrhein-Westfalen und für die Erweiterungsmöglichkeiten von Betrieben. Wir
kämpfen dafür, dass Betriebe, die sich bei uns angesiedelt haben, ihre Flächen entwickeln können.
Unternehmen und deren wirtschaftliche Leistungskraft und Beschäftigung dürfen nicht dadurch gefährdet werden, dass Unternehmen, die Flächen benötigen, diese nicht erhalten. Die Frage stellt sich: Wie können sie Flächen erhalten? – Für die SPD ist klar: Betriebe und Standorte sollen in Nordrhein-Westfalen die Expansionsmöglichkeiten, die Planungs- und Investitionssicherheit vorfinden, die sie benötigen, um wirtschaftlich zu wachsen, Beschäftigung zu sichern und zu schaffen.
Herr Kollege Wüst hat es zwar nicht ganz so ausführlich gesagt, aber zweifelsohne ist die Frage der demografischen Entwicklung nicht die zuerst handlungsleitende Frage sein kann, sondern sich Flächenbedarf natürlich an wirtschaftlichem Erfolg, an der Veränderung von Produktionssystemen etc. orientiert.
Mich wundert, dass sämtliche Antragsteller während dieser Debatte überhaupt kein Interesse daran haben, selbiger zu folgen, und es noch nicht einmal bemerken, wenn man sie darauf anspricht.
Wir können auch noch ein bisschen warten!
Sie wollten eine Einladung haben. Die spreche ich aus, aber Sie hören noch nicht einmal zu, wenn man Sie einlädt. Das macht die Ernsthaftigkeit Ihres Unterfangens deutlich. Trotzdem will ich Ihnen etwas zum Thema „Flächenverbrauch“ sagen:
Der Kollege Wüst hat schon deutlich gemacht, dass man nicht einfach neue Flächen verbrauchen kann, nur weil man das gerne möchte, sondern man muss sich sehr wohl anschauen, welche Alternativen es gibt.
Natürlich muss man sich vergewissern, ob es Brachflächen gibt, die aufbereitet werden können. Gibt es die Möglichkeit des Flächentauschs? All das ist absolut notwendig. Dafür brauchen die Beteiligten eine geeignete Methodik der Bedarfsanalyse. Die Kommunen brauchen ein leistungsfähiges Monitoring, das die Reserveflächen erfasst. Außerdem brauchen die Kommunen die Möglichkeit, ein kommunales Flächenressourcenmanagement dafür
nicht nur aufzubauen und vorzuhalten, sondern auch entsprechend umzusetzen.
All das muss klar sein. Vorher müssen der Bedarf und die alternativen Möglichkeiten abgewogen sein. Das bedeutet auch, dass die Umwidmung bisheriger Freiflächen zu GIB-Flächen zwar die Ultima Ratio sein muss, aber auch sein kann, wenn die anderen Prüfungsmechanismen nicht zu dem Ergebnis führen, dass es sinnstiftende Alternativen vor Ort gibt. Sie darf deswegen nicht ausgeschlossen werden. Das gilt gerade dort, wo einzelne Betriebe dringend der Erweiterung bedürfen.
Also noch einmal: Es geht um eine enge Kaskade der Prüfung landschaftsschonender Alternativen. Aber wenn es die nach entsprechend harter Prüfung nicht gibt, muss auch Freiflächenverbrauch möglich sein.
Das sind die Punkte, die ich heute festhalten möchte. Herr Kollege Wüst, Herr Kollege Lienenkämper, Sie sind herzlich eingeladen, mit uns über einen neuen LEP zu reden. Wir werden das Versprechen, das die schwarz-gelbe Landesregierung fünf Jahre lang nicht eingelöst hat, nämlich einen entsprechenden Plan vorzulegen, erfüllen. Wir werden den LEP vorlegen.
Ich freue mich auf eine inhaltliche, vielleicht gar nicht so kontroverse, dafür aber am Wohl des Landes und die weitere Zukunft ausgerichtete Diskussion. – Vielen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin über die heutige Aktuelle Stunde ein bisschen überrascht.
Zum Ersten bin ich überrascht, weil mir nicht ersichtlich ist, was seit dem letzten Mittwoch, an dem der für dieses Thema federführende Ausschuss eine Expertenanhörung durchgeführt hat, Aktuelles passiert sein soll. Aber das habe ich zu akzeptieren.
Zum Zweiten – und das überrascht mich noch viel mehr – bin ich verwundert, dass CDU und FDP nach dieser Anhörung und nach dem, was von der SPD kommuniziert worden ist, ihre Aktuelle Stunde heute auf der Frage rund um die werktäglichen Öffnungszeiten aufbauen. Sie reden im Schwerpunkt von den werktäglichen Öffnungszeiten und angeblich geplanten Veränderungen.
Ich will das hier noch einmal ganz deutlich klarstellen. In Ihren Anträgen steht, die rot-grüne Landesregierung erarbeite im Moment einen Gesetzentwurf, in dem so etwas enthalten sei. Ich habe mich noch einmal kundig gemacht. Das stimmt nicht. Es wird im Moment an keinem Gesetzentwurf gearbeitet.
Ich habe heute Morgen noch einmal explizit die Kollegin Schneckenburger gefragt, damit es nicht nur ich bin, der das sagt. Ich kann Ihnen auch mitteilen, dass auch die beiden Fraktionen im Moment an keinem Gesetzentwurf schreiben. Vielmehr ist das, was wir tun, die Abarbeitung dessen, was Sie in Ihr
Gesetz geschrieben haben, meine Damen und Herren, nicht mehr und nicht weniger.
Ich habe in der letzten Woche erklärt, dass es bezüglich der werktäglichen Öffnungszeiten in der SPD-Fraktion nicht einmal eine Festlegung gibt, ob wir sie überhaupt anpacken wollen. Nicht einmal das gibt es, geschweige denn irgendwelche inhaltlichen Festlegungen. Insofern kann ich Ihnen nur sagen: Das Ganze ist ein Popanz.
Lassen Sie mich trotzdem über Inhalte reden; denn es gibt eine Sache, die mich wirklich verwundert. Die jetzige rot-grüne Landesregierung und auch die vorherigen rot-grünen Landesregierungen haben wohl nie für sich in Anspruch genommen, dass Gesetze unfehlbar und im Zeitablauf nicht verbesserungsfähig wären, Kolleginnen und Kollegen. Aber die CDU tut genau das. Sie hat zwar in ihr Ladenöffnungsgesetz geschrieben, dass es evaluiert wird und man sich die Auswirkungen anschaut. Genau das tun wir im Moment auch. Den entsprechenden Bericht gibt es, und wir diskutieren über ihn, nicht mehr und nicht weniger. Schon bevor die Auswertung mit den Experten stattfindet, sagt die CDU aber: Es gibt keinen Veränderungsbedarf. Das ist das beste Gesetz, das jemals verabschiedet wurde. Es enthält nicht ein Wort, das verändert werden muss.
Leute, das stimmt schlicht und ergreifend nicht!
Im Koalitionsvertrag haben wir deutlich gemacht: Wir kümmern uns um die Frage rund um den Sonntag. Das haben wir im Koalitionsvertrag festgelegt.
Dazu möchte ich Ihnen aus der Anhörung und den entsprechenden Pressemeldungen der Unternehmen, aus denen Sie auch zitiert haben, einige Zitate vortragen.
Rewe-Chef Alain Caparros, der im Antrag der FDP ebenfalls zitiert wird, sagt etwas sehr Richtiges. Er weist in einem Interview der „Welt“ vom letzten Montag darauf hin, dass „im rot-grünen Koalitionsvertrag nur von Maßnahmen gegen die Auswüchse beim Sonntags- und Feiertagsverkauf die Rede ist“, und sagt:
„Das ist auch völlig in Ordnung … Und wenn Gartenmärkte sonntags öffnen dürfen, weil Blumenverkauf dann erlaubt ist, aber gleichzeitig Rasenmäher angeboten werden, dann gibt es sicherlich gesetzlichen Nachbesserungsbedarf.“
Herr Laumann, glauben Sie dem Mann von Rewe! Das ist so.
Auch die kommunalen Spitzenverbände bestätigen einen Bedarf bei den regelmäßigen Sonntagsöffnungen. Ich zitiere:
„Im Hinblick auf die Kommunen stellt die Kontrolle der Öffnungszeiten an Sonntagen sowie des dazu angebotenen Warensortiments das größte Problem dar …“
Herr Laumann, Nachbesserungsbedarf!
Auch bei den Ausnahmen zur Sonntagsöffnung wird Änderungsbedarf festgestellt. Katholisches und Evangelisches Büro zitieren:
„Durch die bestehende Rechtslage würden die Sonntage und die staatlich anerkannten Feiertage nicht ausreichend geschützt, kritisieren Kirchen und DBG …“
Auch die Industrie- und Handelskammern wollen keineswegs alles beim Alten lassen. Sie führen in ihrer Stellungnahme aus:
„Gleichwohl erscheint vor dem Hintergrund des Urteils des BVerfG vom 1. Dezember 2009 die Diskussion über die Wiedereinführung des Anlassbezuges sachgerecht. Zudem wäre eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der zahlreichen Ausnahmeregelungen beim Verkauf an Sonntagen wünschenswert. Ferner sind die Regelungen für die Pfingst-, Oster- und Weihnachtsöffnungszeiten … zu überdenken. Hier könnte eine Änderung des Gesetzes zurück zu den Regelungen des LSchlG angezeigt sein.“
Also noch einmal: Es gibt von den unterschiedlichsten Akteuren eindeutige Stellungnahmen. Es gibt, was das Gesetz angeht, Nachbesserungsbedarf im Bereich der Sonntags- und Feiertagsöffnung.
Kollege Lienenkämper hat noch einmal vom Mittelstand gesprochen. Der Nordrhein-Westfälische Handwerkstag und der Unternehmerverband Handwerk NRW sagen:
„Dringend korrekturbedürftig erscheint aus Sicht des nordrhein-westfälischen Handwerks allerdings die Feiertagsregelung, die nach § 5 Abs. 4 LÖG NRW“
also nach Ihrem Gesetz –
„bisher die Öffnung bestimmter Verkaufsstellen am 1. Weihnachtstag, Ostersonntag und
Pfingstsonntag untersagt.“
Erneut Änderungsbedarf!
Der Handelsverband von Nordrhein-Westfalen sagt:
„Der mit dem LÖG gegenüber den damaligen Regelungen des Ladenschlussgesetzes vorgenommene Tausch der Öffnungsmöglichkeiten an Weihnachten, Ostern und Pfingsten hat insbe
sondere in Kreisen der Bäcker und Floristen zu Problemen geführt und sollte rückgängig gemacht werden.“
Noch einmal: Sagen Sie nicht, es gebe keinen Änderungsbedarf, wenn die Breite der Experten rund um Sonn- und Feiertag deutlich macht: Es gibt ihn!
Lassen Sie uns doch, wenn wir die Diskussion schon vorzeitig öffentlich führen, zunächst auswerten, was Ihr Gesetz gebracht hat. Lassen Sie uns doch über die Inhalte und darüber reden, und zwar sachlich miteinander, wo es Nachsteuerungsbedarf gibt, um für alle drei betroffenen Gruppen, den Handel, die Verbraucher und die Beschäftigten, gerade was die Aushöhlung des Sonn- und Feiertagsschutzes angeht, gute Regelungen zu finden.
Meine Damen und Herren, den Aussagen der Experten ist nichts hinzuzufügen. Ich will noch einmal zusammenfassen: Für die Neuregelung der Sonn- und Feiertagsöffnung werden mehrere Punkte benannt, an denen Probleme bzw. Änderungsbedarf gesehen werden. Ich habe nur ein paar Bereiche benannt. Der eine ist: Was dürfen die Unternehmen verkaufen, die sonntags regelmäßig geöffnet sind, die das auch regelmäßig dürfen? – Es muss eine Begriffsbestimmung im Gesetz erfolgen. Da gibt es Probleme, überhaupt keine Frage. Ob es eine bessere Lösung gibt, das müssen wir uns angucken. Aber Probleme gibt es.
Wie werden die Ausnahmen von Sonntagsöffnungen geregelt? Übereinstimmende Kritik, an welchen Feiertagen geöffnet werden darf und an welchen nicht, gibt es in der ganzen Szene. Lassen Sie uns einmal darüber reden, statt öffentlich Popanz zu betreiben.
Ich wäre dafür sehr dankbar und lade Sie zum Gespräch rund um den Sonn- und Feiertagsschutz herzlich ein. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Papke überzieht ja nicht nur regelmäßig die Redezeit, sondern auch inhaltlich sehr gerne. Das haben wir heute wieder feststellen müssen.
Ich habe nicht hingeguckt, aber ich befürchte, dass es der Kollege Palmen war.
Kolleginnen und Kollegen, die Wortbeiträge der FDP haben heute noch einmal sehr deutlich gemacht, dass die FDP während ihrer Regierungszeit Evaluationsberichte und Anhörungen nicht ernst genommen hat. Das haben wir in den letzten fünf Jahren immer wieder erlebt, und Sie machen dies auch jetzt deutlich.
Ich möchte noch einmal zu Protokoll geben: In der Landesregierung und in den sie tragenden Fraktionen werden im Moment keine Gesetzentwürfe gestrickt oder geschrieben, die sich um den Werktag oder um ein anderes Thema rund um die Ladenöffnungszeiten drehen. Vielmehr werten wir eine An
hörung aus. Es gibt in der SPD keine feste Position dazu, ob wir uns überhaupt mit dem Thema Werktagsöffnung beschäftigen oder ob wir diesbezüglich Änderungsbedarf sehen.
Deswegen ist das ein absoluter Popanz, den Sie aufbauen. Wir werden die Evaluation und die dazugehörige Anhörung seriös auswerten und danach entscheiden, wo es Nachbesserungsbedarf gibt.
Einzig und allein bezüglich des Sonntags gibt es offene Fragen und insofern ganz klar Nachbesserungsbedarf; dazu gab es in der Anhörung viele eindeutige, aber keine widersprüchlichen Aussagen. Es sind übrigens rein juristische Fragen, und einige Fragen lassen nicht einmal die Aussage zu, Sie hätten das Gesetz damals schlecht gemacht. Vielmehr sind seit der Verabschiedung Ihres Gesetzes aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Änderungsnotwendigkeiten entstanden.
Deshalb kann ich nur noch einmal appellieren: Seien Sie offen dafür, sich ohne Hektik und ohne Schaum vor dem Mund einige Punkte rund um die Sonntagsregelung anzugucken, damit wir zu einem möglichst guten Gesetz für Nordrhein-Westfalen kommen. Lassen Sie uns alle gemeinsam gucken, ob es darüber hinaus noch wichtige Punkte gibt. Dann kann man die angehen.
Noch einmal: Ihr öffentlicher Popanz, es gäbe irgendeine Festlegung von Rot-Grün in diese Richtung, ist und bleibt falsch. Insofern braucht Herr Papke weder inhaltlich noch zeitlich so zu überziehen, wie er es gerade getan hat.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin schon ein bisschen enttäuscht. Da wurde mir angekündigt, jetzt komme der große industrie- und wirtschaftspolitische Generalangriff der CDU, um einmal zu zeigen, was die Sozis und die Grünen in der Wirtschaftspolitik alles verkehrt machen. Und dann kommt so ein laues Lüftchen.
Davon bin ich wirklich ein bisschen enttäuscht. Nehmen Sie es mir nicht übel, Herr Kollege Clauser, aber bei der Ankündigung hätte ich erwartet, dass hier entweder der stellvertretende Fraktionsvorsitzende für den Bereich Wirtschaft oder der wirtschaftspolitische Sprecher spricht. Aber die sprechen nicht nur nicht, sondern die sind nicht einmal anwesend bei diesem Generalangriff der CDU, Kolleginnen und Kollegen.
Nein, sprechen muss hier – die CDU hatte bis vor Kurzem nicht einmal einen stellvertretenden wirtschaftspolitischen Sprecher – jemand, den wir auf der China-Reise mithilfe von SPD und Grünen zum selbigen machen mussten, damit die CDU dort entsprechend ihren Ankündigungen vertreten sein konnte. Das ist nicht gegen Sie persönlich gerichtet,
aber ein bisschen mehr auch an Ernsthaftigkeit seitens der CDU hätte ich schon erwartet.
Nein, dieser Antrag ist aus meiner Sicht kein großer Angriff. Vielmehr macht dieser Antrag deutlich, wie viel Angst die CDU davor hat, dass die Sozialdemokraten und auch die Grünen zunehmend als die wichtigen Ansprechpartner der Wirtschaft – insbesondere des Mittelstandes – angesehen werden, weil sie sich von Schwarz und Gelb alleingelassen fühlt, meine Damen und Herren. Das ist die Realität in diesem Land und mittlerweile auch deutschlandweit.
Das gilt für die energieintensive Industrie und für viele andere, die uns sagen: Bei Ihnen sind unsere Interessen gut aufgehoben. Denn das, was in Berlin passiert, aber auch das, was in Düsseldorf vonseiten der CDU passiert, ist keine mittelstandsfreundliche und nicht einmal insgesamt eine wirtschaftsfreundliche Politik.
Aus diesem Antrag tröpfelt der Angstschweiß von Ihrer Stirn. Sie haben Angst davor, dass wir mittlerweile der Hauptansprechpartner der Wirtschaft und des Mittelstandes sind.
Der Kollege Lienenkämper hat mir in der letzten Legislaturperiode immer wieder gesagt: Wenn du, Thomas, irgendetwas zum Mittelstand sagst, müssen wir auch etwas dazu sagen. Denn dieses Feld können und wollen wir euch nicht überlassen. – Das ist der einzige Grund für diesen Antrag. Lassen Sie mich dies an ein paar Beispielen verdeutlichen.
Wir haben in der jetzigen Legislaturperiode die „Handwerksinitiative Nordrhein-Westfalen“ auf den Weg gebracht, mit der Fortführung der Meistergründungsprämie, einem Gründungsstarterscheck für junge Unternehmer, die im Handwerk einen Betrieb übernehmen oder gründen und die Meistergründungsprämie bekommen, um ihre ersten Investitionen auch finanzieren zu können, und mit einem „Wachstumsscheck Handwerk“, der die Umbruchsituation bei der Veränderung in Handwerksunternehmen entsprechend unterstützt.
Wir bringen ein Mittelstandsgesetz auf den Weg, aus dem Sie bereits Paragrafen, die mir noch nicht einmal bekannt sind, in diesem Antrag zitieren. Das finde ich ausgesprochen spannend, zumal es den Entwurf so noch gar nicht gibt. Wie gesagt, wir bringen ein Mittelstandsgesetz auf den Weg, das deutlich macht, dass wir den Mittelstand und die dort Beschäftigten und die Unternehmer ernst nehmen.
Lassen Sie mich zu beidem etwas zitieren. – Zum Thema „Handwerksinitiative Nordrhein-Westfalen“
sagt der NWHT-Präsident Prof. Schulhoff, ehemaliges CDU-Mitglied im Deutschen Bundestag: „Die Initiative ist ein Ergebnis der guten Zusammenarbeit zwischen Landesregierung und Handwerk und ein Ausweis der Wertschätzung unseres Wirtschaftszweiges in Nordrhein-Westfalen.“
So ist die Realität.
Zum Thema Mittelstandsgesetz: Wir haben in der letzten Legislaturperiode eine Anhörung durchgeführt, in der deutlich wurde, dass das, was SchwarzGelb gemacht hat, nämlich die bloße Streichung des alten Mittelstandsgesetzes, das durchaus Schwächen hatte, nicht der richtige Weg ist. Vielmehr brauchen wir ein neues, modernes Mittelstandsgesetz, das die Bedürfnisse des Mittelstandes ernst nimmt und frühzeitig Mitsprachemöglichkeiten in Gesetzgebungs- und Verordnungsprozessen ermöglicht.
Nachdem wir das kritisiert haben und die Anhörung dieses Ergebnis gebracht hat, haben FDP und CDU, Herr Lienenkämper und Herr Brockes, angekündigt:
„Die Koalitionsfraktionen“
damals Schwarz und Gelb –
„werden diese Vorschläge aufgreifen und in der zweiten Jahreshälfte“
das war 2008 –
„einen eigenen Entwurf für ein Mittelstandsgesetz in den Landtag einbringen. Statt schöne Worte und unverbindliche Absichtserklärungen wird es substanzielle Verbesserungen für die mittelständischen Betriebe in Nordrhein-Westfalen bringen.“
Es hat nicht einmal schöne Worte gebracht, weil es nicht einmal einen Entwurf von Ihnen gab. So sind Sie mit dem Mittelstand umgegangen, Herr Kollege Brockes und Herr Kollege Lienenkämper.
Dritter Punkt: Wertgrenzenerlass. Wir haben dafür gesorgt, dass bei kommunalen Ausschreibungen die Wertgrenzen aus dem Konjunkturpaket bis Ende dieses Jahres verlängert werden können, um den Handwerkern und den Unternehmern vor Ort die Möglichkeit zu geben, schneller an Aufträge zu kommen und die notwendigen Infrastrukturmaßnahmen vor Ort schnell umzusetzen.
Ein viertes Beispiel: Wir, Rot und Grün, haben die „Innovationsregion Rheinisches Revier“ vorangebracht. Allein im Beirat sind 38 Institutionen vertreten. Jeder in der Region macht mit. Wir beteiligen die Akteure vor Ort: RWE Power, RWTH Aachen,
die IG BCE, die IHKs der Region, die Landräte und Bürgermeister. Alle sind dabei. Das ist aktive Wirtschaftspolitik mit den Betroffenen, mit den Beteiligten vor Ort und nicht gegen sie.
Ich komme zum Ende.
Das Bild, das Sie in Berlin abgeben, ist das pure Chaos und keine Klarheit in der Wirtschaftspolitik, sichtbar auch für Mittelstand und Wirtschaft. Das, was die rot-grüne Landesregierung in NordrheinWestfalen hier unternimmt, hebt sich davon wohltuend ab.
Dieser Antrag ist ein Ausdruck von Hilflosigkeit. Ich bin ehrlich gesagt überfragt, wie wir den in den Ausschüssen ernsthaft beraten sollen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eines der ganz unwiderstehlichen Markenzeichen von Schwarz-Gelb in der letzten Legislaturperiode war es, sowohl auf Bürger- als auch auf Expertenmeinungen nichts zu geben. Da sind Gesetzentwürfe gekommen, zu denen Anhörungen beschlossen wurden. Es wurde mit halbem Ohr hingehört, aber nichts von dem umgesetzt, was an guten Anregungen kam.
Wenn ich mir Ihren Antrag ansehe, kann ich nur sagen, es ist der falsche Zeitpunkt. Sie selbst von Schwarz-Gelb haben in das jetzt gültige Ladenöffnungsgesetz eine Evaluierung geschrieben, das heißt eine Überprüfung der Auswirkungen Ihres eigenen Gesetzes bis zum Jahresende festgelegt. Diese rot-grüne Landesregierung hat gesagt, das ist ein wichtiger Punkt, wir wollen es sogar schneller hinbekommen. Der Evaluierungsbericht liegt vor.
Gemeinsam, über alle Fraktionsgrenzen hinweg, eben auch mit der Unterstützung von CDU und FDP, haben wir im Wirtschaftsausschuss beschlossen, dass wir diesen Evaluierungsbericht mit den Experten – und das ist bei dieser Fragestellung ein breites Spektrum – in Ruhe diskutieren, und haben eine Anhörung für den 18. Januar des nächsten Jahres vereinbart.
Wenn Sie jetzt schon wieder wissen, was das Ergebnis dieser Expertenanhörung ist und welche Schlüsse Sie daraus ziehen, haben Sie nichts aus den Gründen gelernt, aus denen Sie abgewählt worden sind. Einer davon ist, dass Sie auf die guten Ratschläge der Bürgerinnen und Bürger und der Experten nichts, aber auch gar nichts gegeben haben, meine Damen und Herren!
Nicht ein Satz zum Inhalt! Wir möchten diesen Evaluierungsbericht ernst nehmen, ihn nicht nur als irgendwie geartetes Papier betrachten, um die eigene, schon immer dagewesene Meinung darzulegen, sondern ihn ernsthaft diskutieren und dann zu einem abgewogenen Ergebnis kommen.
Wir sind – das kann ich für die SPD sagen – in ganz ernsthaften Gesprächen mit allen Beteiligten – mit den Kirchen, mit den Einzelhandelsverbänden, mit den IHKs, mit den Bäckern, mit den Floristen, übrigens auch mit den Gewerkschaften –
über den einen oder anderen Punkt in Ihrem Gesetz, wo unisono Nachsteuerungsbedarf gesehen wird – diese Punkte gibt es tatsächlich –, um gute und praxisgerechte Lösungen zu finden.
Jetzt haben Sie doch ein bisschen Ruhe. Wenn Sie das alles gerne schnell machen würden: Klären Sie das zu Hause mit Ihrer Frau, aber nicht mit uns. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wenn man den Ausführungen von Kollegen Wüst zuhört, dann wird man in seinem Verdacht bestätigt: Hier bläst einer zum Halali, um eine Auseinandersetzung vom Zaun zu brechen, die das ei
gene Verhalten, also das der CDU, in einer ganz anderen Sache legitimieren soll.
Die Motivlage ist der interessierten Öffentlichkeit längst bekannt. Die Aktivitäten der CDU
Landtagsfraktion zu dem Thema „RAG-Stiftung“ zielen gegen Kanzleramtsminister Pofalla, immerhin nebenbei auch noch Bezirkschef Niederrhein innerhalb der NRW-CDU. Das kommentierte die „WAZ“ auch schon am 29. November dieses Jahres.
Die CDU versucht mit diesem Antrag nichts anderes, als ihrem Landesvorsitzenden Röttgen Begleitfeuer zu geben, der sich darangemacht hat, die Position von Frau Merkel und Herrn Pofalla rund um die Zukunft der RAG-Stiftung zu diskreditieren.
Weil es aber für diese Intervention keine inhaltliche Begründung gibt, wird schnell eine konstruiert. Dann wird so getan, als ginge es um Leben oder Tod. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Laumann spricht – so zitiert in der „WAZ“ vom 30. November dieses Jahres – einen unfassbar unsinnigen Satz, wenn ich das in der Deutlichkeit sagen darf. Er behauptet: Wer die Stiftung in Richtung industriepolitische Aktivitäten bringe, erkläre der CDU in NordrheinWestfalen den politischen Krieg. Größer geht es kaum.
Und für diesen selbsterklärten Kampf rüstet die CDU nun mit diesem Antrag.
Die Gefechtslage, die sie dafür konstruiert, lautet: Die SPD will die Stiftung zu einer Agentur der Staatsintervention machen. Die CDU zeichnet ein altes, nicht erst seit der Wirtschafts- und Finanzkrise längst völlig untauglich gewordenes Zerrbild der Wirtschafts- und Strukturpolitik SPD-geführter Landesregierungen.
Das beginnt schon damit, meine Damen und Herren, dass die CDU in einem Antrag, der sich vorgeblich um die RAG-Stiftung dreht, Geschichtsklitterung zur WestLB betreibt und versucht, das in einen Zusammenhang zu bringen.
Nicht zu Unrecht wird in dem Antrag darauf hingewiesen, dass die WestLB heute zu einer erheblichen Belastung für Landeshaushalt und Steuerzahler geworden ist. Aber warum ist das so? Die Verluste der WestLB stammen im Kern nicht aus der Zeit bis 2002, als die WestLB als Anstalt des öffentlichen Rechtes einen öffentlichen Auftrag übrigens auch zur Industriepolitik hatte, der damals – deswegen brauchen Sie nicht zu stöhnen, Kollege Brockes –
von allen Parteien in diesem Haus unterstützt wurde.
Die Gildemeister AG in Bielefeld beispielsweise hätte nie zu einem der weltweit wichtigsten Werkzeugmaschinenunternehmen heute mit Milliarden
Umsatz werden können. Das wissen Sie. Sie waren damals dafür. Es ist auch in Ordnung, dass das so war.
Natürlich gibt es – das will ich gar nicht verhehlen – auch Industriebeteiligungen, die weniger erfolgreich waren. Das ist keine Frage. Aber wer wie die CDU in einem Antrag so tut, als seien die Industriebeteiligungen, nicht aber die unverantwortliche Ausweitung der Spekulation und der Zockerei mit dubiosen Wertpapieren das große Problem der WestLB, wer so tut, als wäre nicht das der Hauptgrund, den muss man fragen, auf welchem Mond er die letzten Jahr zugebracht hat, meine Damen und Herren.
Die Finanzspekulationen in den Jahren ab 2000, übrigens deutlich beschleunigt nach der Regierungsübernahme von CDU und FDP unter Jürgen Rüttgers, sind die Ursache für das Desaster der WestLB.
Der Rüttgers-Zocker-Turbo und nicht die Industriebeteiligung ist das große Problem der WestLB. Sie scheinen sich der Einsicht verweigern zu wollen, welche tiefgreifenden Verwerfungen diese ungehemmte Zockerei auf den Finanz-, Kapital-, aber auch auf den Rohstoffmärkten angerichtet hat. Das ist mittlerweile gesellschaftlicher Konsens, aber Sie scheinen das nach wie vor nicht wahrhaben zu wollen.
Die Weigerung, die Ursachen und Konsequenzen der gegenwärtigen Finanz-, Wirtschafts- und Schuldenkrise zur Kenntnis zu nehmen, durchzieht leider auch die anderen Punkte in Ihrem Antrag.
Lassen Sie mich nun ein paar Worte zur RAG verlieren. – Selbstverständlich steht die SPD zu der kohlepolitischen Verständigung des Jahres 2007. Natürlich stehen wir zur RAG-Stiftung und zu ihrer Satzung, Kollege Wüst. Selbstverständlich ist es die vornehmste Aufgabe der RAG-Stiftung, dauerhaft das Geld zur Verfügung zu stellen, das gebraucht wird, um die Ewigkeitskosten des Steinkohlenbergbaus zu bestreiten.
Wir wollen das, weil erstens die Kosten von denjenigen Unternehmen aufgebracht werden sollen, die mit dem Steinkohlebergbau in der Vergangenheit und bis heute Substanz und Werte aufgebaut haben.
Wir wollen das, weil zweitens am Ende nicht die Allgemeinheit, also der Steuerzahler in NRW, für die Ewigkeitskosten aufkommen soll.
Die CDU in NRW zeigt mit ihrem Antrag jedoch, dass sie überhaupt noch nicht begriffen hat, vor welcher großen Herausforderung die RAG-Stiftung genau bei dieser Aufgabe steht. Durch den Verkauf von Unternehmensbeteiligungen wird die RAGStiftung bis 2018 hoffentlich ein Vermögen in zwei
stelliger Milliardenhöhe aufbauen. Schon der Verkauf von 25 % der Evonik brachte 2008 ca. 2,4 Milliarden €.
Übrigens, Kollege Wüst: Allein durch die pure Größe, durch die Verkäufe und die Anlagestrategie wird die RAG-Stiftung zu einem struktur- und industriepolitischen Player, ob sie das will oder nicht. Das ist allein daher schon so.
Das zeigt auch die aktuelle Entscheidung zur Zusammenführung von THS und Evonik Wohnen zum jetzt drittgrößten Immobilienunternehmen Deutschlands, Vivawest. Die Firma setzt etwa 800 Millionen € im Jahr um, bewirtschaftet 130.000 Wohnungen und zählt 1.800 Beschäftigte, zum Glück mit Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen, Kolleginnen und Kollegen. Natürlich ist das auch immer ein Stück Strukturpolitik, und darüber sollten wir froh sein.
Die spannende Frage ist doch, wie sich die RAGStiftung aufstellt, um das Kapital zur Abdeckung der Ewigkeitskosten aufzubringen. Welche Anlagestrategie wird die Stiftung zukünftig wählen, um das Kapital zu sichern und zu vermehren? Oberstes Ziel muss es doch sein – der Kollege Wüst hat gerade aus der Satzung zitiert, ich will es ein bisschen umgangssprachlicher formulieren –, erstens das Kapital sicher anzulegen und zweitens nach Möglichkeit mit Erträgen deutlich über dem Inflationsniveau. Das muss doch Ziel und Sinn der ganzen Sache sein.
Wollen Sie in der jetzigen Situation ernsthaft empfehlen, in Wertpapiere zu investieren, die nach wie vor auf den Finanzmärkten zirkulieren? Halten Sie das derzeit für eine empfehlenswerte Anlagestrategie? Empfehlen Sie Staatsanleihen? Mit manchen ist derzeit kein Staat zu machen, und mit denen, die als sicher gelten, sind kaum Erträge über dem Inflationsniveau zu erzielen. Oder soll sich die RAGStiftung nach Ihrer Auffassung an den Zockereien auf den Währungs- und Rohstoffmärkten beteiligen? Ich dachte eigentlich, wir alle, aber ganz besonders Sie mit Ihrer Verantwortung hätten von dieser Art der Kapitalanlagen seit Ihrem WestLBDesaster die Nase gestrichen voll.
Die Anlage in der Realwirtschaft hingegen ist in diesen Zeiten sicherlich ein Weg, der den schon beschriebenen Maßgaben und Zielen der RAGStiftung deutlich gerechter wird. Diskreditieren Sie dieses sowohl finanzwirtschaftlich als auch industriepolitisch vernünftige Engagement der RAGStiftung nicht andauernd. Es ist eine Stiftungsentscheidung, in die Realwirtschaft zu investieren. Wenn diese dann auch noch strukturpolitisch sinnvoll für NRW ist, umso besser, meine Damen und Herren. Dem sind wir nämlich auch verpflichtet.
Es gibt nur wenige Dinge, die mir lieber sind als das.
Meines Wissens sind weder Sie noch ich in der RAG-Stiftung, deswegen habe ich dazu grundsätzlich keine konkreten Pläne. Das sind Entscheidungen im operativen Geschäft, die die Stiftung treffen muss. – Es war doch übertrieben, als ich sagte, dass mir nur wenige Dinge lieber wären als das, wenn ich die Qualität der Frage beurteilen darf.
Noch einmal zurück zum Antrag der CDU: Dieser zeigt deutlich, dass die CDU überhaupt kein Problembewusstsein für die wirklichen Herausforderungen der RAG-Stiftung hat. Sprechen Sie doch mal mit Herrn Bonse-Geuking, dem jetzigen Vorsitzenden der RAG-Stiftung.
Nein, meine Damen und Herren von der CDU, Sie diskreditieren ohne jede Sachkenntnis jedwede Diskussion auch nur über die Möglichkeit, durch Beteiligung in der Realwirtschaft bessere Kapitalrenditen erwirtschaften zu können als durch Anlagen auf dem Finanzmarkt. Wollen Sie ernsthaft jede Beteiligung in der Realwirtschaft als Staatswirtschaft kritisieren und die RAG-Stiftung zum Player auf den Finanzmärkten machen? Das ist doch mehr als Unsinn. Und weil das mehr als Unsinn ist, meine Damen und Herren, war meine Beschreibung des Laumann-Satzes mit der Kriegserklärung als unsinnig eine noch viel zu vornehme Titulierung.
Ich fordere Sie auf: Lassen Sie das Gefasel von Kriegserklärung sein. Nehmen Sie es besser zurück. Lassen Sie sich nicht zum Büttel von Herrn Röttgen in seinem Ränkespiel mit Herrn Pofalla machen. Kommen Sie zurück auf den Boden der Tatsachen. Wir werden den Antrag aus diesen Gründen ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mir vorgestellt, welche Reaktion es bei RWE gegeben haben muss, als man dort den Antrag der CDU gelesen hat. Ich kann mir gut vorstellen, dass Erleichterung die Reaktion bei RWE war, und zwar deshalb, weil Schwarz-Gelb nicht mehr an der Regierung ist. Denn wer Ihren Antrag genau liest, muss befürchten, im gleichen Planungschaos zu landen, wie es E.ON bei Datteln auf sich nehmen muss.
Ihr Antrag ist erneut ein Bekenntnis statt handwerklich ordentlicher Arbeit. Sie haben es noch geschafft, im aus der Pressemitteilung des RWE kopierten Teil nur wenige Fehler einzubauen. Aber schon danach geht es los: Der Landtag begrüßt das initiierte Genehmigungsverfahren! Der Landtag fordert die Landesregierung auf, ein effizientes, transparentes Genehmigungsverfahren zu gewährleisten.
Ich kann Ihnen nur sagen: Sie haben auch nach Datteln nicht gelernt, dass es einen Unterschied zwischen Planungsrecht und Ordnungsrecht gibt. Das wird mit diesem Antrag erneut deutlich, Kolleginnen und Kollegen.
Wir wissen, dass es eine Anregung auf Regionalplanänderung seitens RWE gegenüber dem Regionalrat in Köln gibt. Das ist eine Anregung. Damit auch Sie von der CDU es nachlesen können:
Es gibt eine schöne Broschüre mit dem Titel „Transparent und bürgernah“ von RWE. Dort gibt es schöne Schaubilder. Der erste Schritt ist das Regionalplanverfahren. Er umfasst acht Einzelschritte. „Genehmigung“ gibt es dabei nicht.
Danach folgt die Kommunale Bauleitplanung mit ebenfalls acht Schritten, aber eine Genehmigung gibt es nicht.
Die Genehmigung kommt zum ersten Mal beim Bundes-Immissionsschutzgesetz ins Spiel. Das ist der dritte Schritt. Um den dritten Schritt zu tun, muss man die ersten beiden gemacht haben.
Ich kann Ihnen nur sagen: Ich finde das Projekt, das RWE dort anbietet, durchaus spannend. Aber wir als Landtag müssen zunächst abwarten, bevor wir irgendwelche Bekenntnisse abgeben, was der Regionalrat sagt. Wenn der Regionalrat sagt, er will die Anregung annehmen, gibt es eine solche Änderung. Sagt der Regionalrat, er wolle es nicht annehmen, können wir uns hier auf den Kopf stellen und mit
den Füßen wackeln. Dann passiert schlicht und ergreifend gar nichts.
Deswegen helfen – genau wie damals auch – Bekenntnisanträge ausgesprochen wenig.
Wenn Sie unbedingt Bekenntnisse abgeben wollen, würde ich Ihnen raten, das einmal auf einem Bezirksparteitag der CDU zu tun. Denn diejenigen, die beim letzten Mal im Regionalrat Köln bei der Regionalplanänderung bezüglich der Braunkohle nicht mitgemacht haben, das sind im Jahre 2007 Sie von der CDU gewesen. Dazu kann ich ebenfalls nur sagen: Schauen Sie erst einmal, wie Sie das eigene Geschäft hinbekommen. Ich hoffe, die CDU ist dieses Mal so dabei, dass sie sich die Dinge im Regionalrat Köln vernünftig anschaut.
Das sind die Gründe dafür, weshalb wir Ihren Antrag ablehnen müssen. Ich will es mir aber nicht so leicht machen, sondern Ihnen zu Ihrem Antrag auch inhaltlich etwas sagen:
Schon aus unserer Pressemitteilung ist deutlich geworden, dass wir es begrüßen, dass RWE Power in neue, flexible und wirkungsgradstarke Kraftwerksblöcke investieren will, bereit ist, dafür alte Anlagen abzustellen und die Effizienzgewinne zur Reduktion der Braunkohleförderung nutzen möchte.
Das begrüßen wir ganz ausdrücklich. Wir wissen aber bei unseren Erfahrungen mit RWE in der Vergangenheit, dass wir alle gemeinsam ein Interesse daran haben sollten, die Versprechen und alles, was man sich im Einzelnen bei dem Projekt anschauen muss, miteinander konkret und verlässlich zu vereinbaren. In der letzten Periode war es Frau Thoben, die gesagt hat, wir brauchten konkrete Vereinbarungen mit dem RWE. Bei den Altblöcken haben wir unsere Erfahrungen gemacht. Diese konkrete Vereinbarung hatte Frau Thoben auch fertig. Wer sie nicht haben wollte, war Herr Rüttgers. Er wollte sie nicht unterschrieben sehen, weil er bei sich vor Ort dieses Thema nicht haben wollte.
Wenn Sie mit uns reden wollen, kommen Sie mit fachlich fundierten Anträgen, dann können wir darüber miteinander durchaus ernster diskutieren. Wir wollen tragfähige Vereinbarungen, die die konkrete Situation der Anwohner berücksichtigen, die die Wirtschaftskraft in der Region stärken, die die Arbeitsplätze sichern, die zur Erreichung der Klimaschutzziele ihren Beitrag leisten, die klar machen, dass die Altkraftwerke nicht nur stillgelegt, sondern auch abgerissen und durch neue ersetzt werden, die die Kraft-Wärme-Kopplung vernünftig einbeziehen etc.
Das sind alles Punkte, bei denen wir wissen, dass RWE gesprächsbereit und offen ist. Insofern sage ich noch einmal für die Sozialdemokratie: Das ist ein spannendes Projekt, was RWE vorschlägt. Aber im Moment sind der Landtag und das, was wir hier zu beschließen haben, schlicht und ergreifend nicht an
der Reihe. Haben Sie Vertrauen in den Regionalrat in Köln. Wir haben das. Dass Sie es augenscheinlich nicht haben, lehrt Sie anscheinend die Vergangenheit mit Ihrer eigenen Fraktion
dort vor Ort. – Vielen herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Lieber Kollege Brockes, man sollte bei kleinen Koalitionspartnern nicht von sich auf andere schließen. Zur Frage: Sie sagen, wir sollten doch zustimmen.
Da lacht sogar die CDU aus eigener Erfahrung in der Vergangenheit.
Zur Frage: Wie soll man einem Antrag zustimmen, der augenscheinlich im Beschlusstext Formulierungen hat, die – Sie haben alle Erfahrungen bei Datteln gemacht, wonach es – Ordnungsrecht, Planungsrecht – ein sehr verrechtetes System ist, um zu solchen Dingen zu kommen – schlicht und ergreifend deutlich machen, dass die Grundlage in diesem Antrag „Thema verfehlt, sechs setzen“ ist? Wie wollen Sie dem Hause zumuten, einem solchen Antrag zuzustimmen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die damalige Große Koalition in Berlin hat viele
richtige Entscheidungen getroffen. Eine der allerbesten Entscheidungen war die Auflage des Konjunkturpakets, und zwar aus zweierlei Gründen: zum einen, weil das Auflegen des Konjunkturpakets das Signal an die Gesellschaft war: Der Staat lässt die Realwirtschaft in der damaligen Bankenkrise nicht im Stich, sondern wird für Investitionen sorgen. Sie war zum Zweiten klug, weil das Investitionen waren, die wirklich vor Ort angekommen sind. Dort ist direkt investiert worden, und vor Ort konnten viele Maßnahmen realisiert werden, die auch heute der Infrastruktur in den Kommunen zugutekommen.
Um dies schnell umzusetzen und schnell in die Realisierung zu kommen, haben wir uns damals entschieden, die Grenzen rund um das Thema „Vergabe“ zu verändern. In dieser besonderen wirtschaftlichen Situation wurden die Grenzen erhöht, um Vergaben zu beschleunigen und zu vereinfachen. Man kann heute sagen, dass das auch geklappt hat. Wenn man die Kommunen fragt, erkennt man: Ja, die Vergaben öffentlicher Aufträge gehen schneller und führen schneller zur Realisierung. Es
gibt noch einen weiteren Effekt: Die Auftragsvergabe erfolgt vielmals deutlich regionaler.
Das, was die Große Koalition im Bund gemacht hat, war ein wirkliches Konjunkturprogramm, das für Handwerk und Mittelstand gewirkt hat, Kolleginnen und Kollegen. Das war eine gute Entscheidung.
Nun stehen wir vor der Frage: Wie gehen wir damit um, dass die befristete Erhöhung der Wertgrenzen zumindest für den kommunalen Bereich am Ende dieses Jahres auslaufen wird? Was machen wir danach?
Die Roten und Grünen in diesem Hause haben einen Antrag vorgelegt, in dem es sinngemäß heißt: Wir wollen, dass ab dem 1. Januar 2012 angemessen und praxisgerecht festgelegte Vergabegrenzen in den Kommunen gelten sollen. – Ich sage hier noch einmal, dass dort nicht einfach steht „Wir schreiben das fort.“ Denn es gibt nach Bundeshaushaltsgesetz bestimmte Anforderungen, sodass man nicht einfach weiter so verfahren kann wie bisher. Man muss schon begründen können, welche Höhen das sind. Das wollen wir angemessen und praxisgerecht tun.
Wir wollen nicht zurückfallen auf die Vergabegrenzen, die Schwarz-Gelb vorher in NordrheinWestfalen hatte. Wir wollen darüber bleiben; wir wollen in dem Feld zwischen Konjunkturpaket und den alten Grenzen landen. Wir wollen, dass die zusätzlich eingeführten Transparenzregeln, die sich bewährt haben, fortgelten und dass nicht nur auf Landesebene, sondern auch auf kommunaler Ebene die Präqualifikationsverfahren anerkannt werden, um dort Vereinfachungen weiter voranzubringen.
Ich freue mich sehr, dass bisher alle Signale, nachdem wir unseren Vorschlag pressemäßig veröffentlicht hatten und nachdem dieser Antrag vorlag, darauf hindeuten: Es ist eine gute Idee, dass ihr an dieses Thema herangeht. Es ist gut, das zu tun.
Die Realitäten in den Kommunen – zumindest nach unserem Sachstand – haben ergeben, dass diese erhöhten Vergabegrenzen nicht belegbar an irgendeiner Stelle zu einer erhöhten Korruptionsanfälligkeit oder Ähnlichem geführt hätten. Das heißt: Mit den richtigen Transparenzregeln kann man mit erhöhten Wertgrenzen auch weiterhin Handwerk und Mittelstand in Nordrhein-Westfalen regional verankert stärken.
Ich glaube, das ist ein richtiger und guter Weg. Ich würde mich sehr freuen, wenn es dafür eine breite Unterstützung in diesem Hause gäbe. – Bis hierhin vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vielleicht noch drei kurze Sätze.
Erstens. Der Entschließungsantrag der FDP stellt fest, dass die FDP der Auffassung ist, dass die vom damaligen Innenminister Dr. Ingo Wolf eingeführten
Vergabegrenzen zu niedrig sind. Das will ich einmal festhalten. Sie sagen ja: Ja, wie aus dem Konjunkturpaket sollte man eine unbefristete Anschlussregelung schaffen. Sonst würden wir einfach dahin zurückfallen; dann müssten Sie das ja nicht fordern.
Zweitens. Ich habe gerade sowohl von den Rednern der CDU wie auch von der FDP gehört, dass sie eigentlich dem, was wir in unserem Antrag fordern, zustimmen möchten und das richtig finden.
Trotzdem ist ein Entschließungsantrag vorgelegt worden mit einem zweiten Thema, das wir überhaupt nicht zur Antragstellung gebracht haben. Wir haben in unserem Antrag gefragt: Seid ihr auch dafür, dass wir eine vernünftige Anschlussregelung finden, ja oder nein? – Darauf kann man mit Ja oder Nein antworten und muss nicht solche Pirouetten drehen.
Nein, Sie haben einen Entschließungsantrag vorgelegt, um begründen zu können, dass Sie am Ende doch nicht mitmachen. Das ist der einzige Grund: dass Sie am Ende doch nicht mitmachen.
Herr Kollege Brockes, ich kann Ihnen nur sagen: Überlegen Sie sich das! Lassen Sie uns lieber sehen, dass wir eine gute gemeinsame Lösung finden. Ich will dazu zitieren aus einem Schreiben des Westdeutschen Handwerkskammertages, vom
Hauptgeschäftsführer Reiner Nolten, der mir das gestern zugesandt hat, mit den Worten:
Wir danken Ihnen – gemeint sind Rot und Grün – für die Einbringung Ihres Antrages und hoffen auf entsprechende Mehrheit im Sinne des Handwerks.
Insofern kann ich sie nur nochmals auffordern: Unterstützen Sie diesen Antrag! Hören Sie auf, solche Sperenzchen zu machen. Lassen sie uns gucken, dass wir ordentlich …
Von „einvernehmlich“ steht hier nichts. Es geht darum, eine vernünftige Lösung zu finden. Ich kann Sie nur noch einmal auffordern, diesen Weg mitzugehen. Herr Brockes, man kann Ihren Zwischenrufen anmerken, dass Sie in Wirklichkeit sauer sind, nicht selbst darauf gekommen zu sein, diesen Antrag zu stellen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Allem, was Herr Kollege Wüst über das Handwerk und die Bedeutung des Handwerks für die Ausbildungssituation in Nordrhein-Westfalen, für die betrieblichen und außerbetrieblichen Ausbildungsstätten sowie über die Wertschätzung gesagt hat, die dieses Haus dem Handwerk und seinen Anstrengungen bei der Ausbildung und der Qualität der Ausbildung entgegenbringt, kann ich mich voll umfänglich anschließen.
Ich will aber auf der anderen Seite hinzufügen, dass diese ehemalige schwarz-gelbe Landesregierung in der letzten Wahlperiode auf mich durchaus öfters den Eindruck gemacht hat – auch im Umgang mit anderen –, von Macht ein Stück weit besoffen zu sein. Dass Sie aber so besoffen davon waren, dass Sie bis heute nicht einmal mehr wissen, was Sie gestern getan haben, wundert mich doch.
Dieser Antrag ist, ausgerechnet von Ihnen eingebracht, ehrlich gesagt dreist. Das ist noch freundlich formuliert. Er ist nicht deswegen dreist, weil das Ziel nicht das richtige wäre, sondern weil diejenigen, die darin sagen: „Eine moderne und attraktive Lehr- und Lernatmosphäre ist dabei mitentscheidend für den Erfolg der Ausbildung. Der aktuelle Stand der Technik kann nur vermittelt werden, wenn es das Lernumfeld zulässt.“, von uns fordern, das operationelle Programm zu verändern und dies aus EFREMitteln möglich zu machen.
Da bin ich noch nicht einmal dabei, dass es dreist ist, weil das Ihr EFRE-Programm und Ihr operationelles Programm war und Sie das natürlich schon lange, seit Beginn der Förderperiode, hätten machen können. Vielmehr ist es deswegen dreist, weil
Sie genau diese Ausstattung, die unter der alten rotgrünen Landesregierung bis zu 6,5 Millionen € betragen hat, unter Ihrer Verantwortung bis auf 1,3 Millionen € gesenkt haben. Es ist eine Unverschämtheit, wenige Monate später zu kommen und zu sagen: Das sieht jetzt aber so aus. Da gibt es Nachholbedarf. Wir müssen das finanzieren. – Es ist eine Frechheit, Herr Wüst, dass aus Ihren Reihen dieser Antrag kommt.
Ich will Ihnen auch sagen, warum dieser Antrag gekommen ist. Er ist deswegen gekommen, weil die wirklich gute Initiative der Landesregierung in enger Absprache mit den sie tragenden Fraktionen, die Handwerksinitiative, dort einschlägt. Sie sagen Ja und sehen sich an, wo es Sinn macht, das Handwerk an den entscheidenden Punkten zu unterstützen. Das macht Sie nervös. Ich weiß noch den alten Satz eines Ihrer Kollegen, immer wenn sich die SPD zum Mittelstand äußere, müsse die CDU dagegenhalten. Das Feld dürfe die CDU nicht räumen.
Das gilt für Sie beim Handwerk auch. Sie merken, dass wir den richtigen Punkt treffen. Deswegen glauben Sie, mit diesem populistischen Antrag dagegenhalten zu müssen.
Sie wollen diesen Antrag auch nicht in den Ausschuss überweisen lassen, sodass wir einmal in Ruhe darüber reden könnten, wie man mit ihm umgeht, um denen zu helfen. Nein. Sie wollen nur und eben wegen unserer Handwerksinitiative einen Punkt setzen, um dem Handwerk zu sagen: Seht, die Sozis und die Grünen helfen euch ja doch nicht wirklich.
Das versuchen Sie an einer Stelle, wo es extrem unredlich ist, da Sie in Ihrer eigenen Geschichte in Zahlen nachlesen könnten, wie Sie selber extrem diese Strukturveränderungen in Bildungsstätten nicht mehr ermöglicht, sondern untergraben haben.
Insofern ist natürlich das Ansinnen des Handwerks nachvollziehbar. Aber da Sie sich ja zumindest Mühe geben sollten, das operationelle Programm nicht nur zu kennen, sondern auch zu wissen, welche Prozesse notwendig sind, um es zu verändern, können Sie selber einschätzen – das hat nichts damit zu tun, in welchem Ausmaß ein Ziel-2Programm bebucht oder nicht bebucht ist, sondern das hat schlicht und ergreifend mit der Tatsache zu tun, dass eine solche Änderung, wenn man sie hinbekommen würde, erst umzusetzen ist, wenn die Förderperiode fast ausgelaufen ist.
Ich nehme aus diesem Antrag für uns heute mit:
Ja, auch wir glauben, dass dort die energetische Gebäudesanierung zu unterstützen ist.
Ja, wir werden, wie auch in der Vergangenheit, Möglichkeiten – auch immer aus dem EFRE/ESFProgramm – finden, dies zu tun. Das hat es auch in
den letzten Jahren immer gegeben, obwohl diese Sätze von Ihnen so extrem abgesenkt worden sind.
Ja, wir nehmen das ganz besonders im Zuge der Europa-2020-Strategie für Nachhaltigkeit – ökologisch, ökonomisch und sozial – selbstverständlich mit, weil die energetische Sanierung von Ausbildungsstätten im Handwerk all diese drei Dimensionen der Nachhaltigkeit in hervorragender Art und Weise erfüllen wird. Das ist für uns einer der Punkte, die wir für die Neuformulierung des operationellen Programms für die nächste Periode mitnehmen. Aber die Art und Weise, wie Sie hier damit umgehen, wie Sie versuchen, die Notwendigkeiten im Handwerk, die Sie durch Ihr Unterlassen erst in dieser Weise herbeigeführt haben – um das ganz deutlich zu sagen –, nun von uns im Galopp einzufordern, dies tun Sie nur, weil Sie persönlich beleidigt sind, dass die SPD die richtigen Instrumente anbietet, um das Handwerk auf seinem Weg zu unterstützen. Das ist einfach zu durchsichtig.
Deswegen werden wir diesen gesamten Antrag ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Lieber Herr Kollege Brockes, Sie haben gerade noch einmal gesagt, das Handwerk und der Mittelstand seien von Ihnen während Ihrer Regierungsverantwortung immer unterstützt worden.
Bezüglich des Haushaltstitels, aus dem die Ausstattung der überbetrieblichen Ausbildungsstellen finanziert wird – das ist genau das Thema, über das wir jetzt reden und das Gegenstand des Antrags der CDU ist – , kann ich Ihnen nur Folgendes sagen: Nachdem die letzte rot-grüne Landesregierung dafür jedes Jahr zwischen 4 und 6,5 Millionen € im Haushalt des damaligen MAGS und heutigen MAIS eingestellt hatte, ist der Haushaltsansatz unter Ihrer Verantwortung 2005 auf 1,3, 2006 auf 1,5, nach Protesten des Handwerks 2007 einmalig auf 6,4, 2008 dann zurück auf 1,7, 2009 wieder auf 1,7 und in Ihrem Haushalt 2010 auf 1,3 Millionen € gefahren worden.
Ist dies richtig? Und ist das Ihre Art der Unterstützung des Handwerks und der Ausbildung in Nordrhein-Westfalen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es freut mich sehr, aus den Reihen der CDU zu hören, dass es, nachdem Herr Brockes gesprochen hat, jetzt augenscheinlich vernünftig wird. Ich nehme das auf diesem Wege mal mit.
Herr Kollege Brockes, dass Sie sich heute hier vorne hinstellen und das Thema Energiewende mit den Worten beginnen „Jetzt gibt es eine staatstragende Verantwortung, die wir alle gemeinsam wahrzunehmen haben―, finde ich wirklich abstrus.
Das ist fast schon unverschämt, wenn man bedenkt, wie der heutige Tag gelaufen ist. Wollen wir mal zur Sache kommen. Über „staatstragend― brauchen wir, glaube ich, nicht miteinander zu reden.
Nordrhein-Westfalen ist das Energieland Nummer eins in Deutschland. Nordrhein-Westfalen ist das bevölkerungsreichste Bundesland, und NordrheinWestfalen ist auch das Land, in dem der Großteil der deutschen Industrie siedelt. Die Menschen und die Industrie sind in besonderem Maße auf eine sichere, bezahlbare Energieversorgung angewiesen.