Meine Damen und Herren, wir Linke stehen für eine hohe Qualität in der Kindertagesbetreuung. Dafür sind auch Hygiene und hohe Lebensmittelstandards eine Grundvoraussetzung. Wir erwarten daher von der Bundesverbraucherschutzministerin Aigner,
dass sie zu einer Auslegung der EU-Richtlinie kommt, um die es geht, die diesen Standards gerecht wird und die Tagespflegepersonen nicht weiter verunsichert.
Eine EU-kommissionskonforme bundesweite Auslegung der Richtlinie wäre hilfreich. Aber dies können Sie nicht von der hiesigen Landesregierung verlangen – erst recht nicht, wenn Ihre Bundesministerin eine gegenteilige Rechtsauffassung durchsetzt.
Deswegen werden wir heute Ihren Antrag ablehnen und dem Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zustimmen.
Wie eine gesunde Ernährung und hohe Qualitätsstandards für Mahlzeiten in der Elementarerziehung in NRW voranzubringen sind, werden wir auch im folgenden Tagesordnungspunkt debattieren. Hierbei sehen wir tatsächlich dringlichen Nachbesserungsbedarf.
Ich freue mich insofern auf die folgende Diskussion und bin der Auffassung, dass wir diese Scheindebatte mit der Abstimmung über Ihren Antrag beenden sollten. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die Landesregierung möchte ich an dieser Stelle noch einmal besonders betonen, worum es eigentlich geht. Der Ausbau der Kindertagespflege hat für die Landesregierung hohe Priorität. Besonders für die Kleinsten ist die Kindertagespflege wegen ihrer familienähnlichen Struktur eine besondere Ergänzung und Alternative beim Betreuungsangebot für unter Dreijährige.
Die Landesregierung, die Kommunen und vor allem die zuständige Ministerin arbeiten gemeinsam weiterhin mit hohem Druck daran, die U3-Betreuung deutlich zu verbessern und auszubauen, um 2013 den Betreuungsanspruch für die Ein- und Zweijährigen zu gewährleisten.
Wir wollen Anreize geben, damit Menschen diese verantwortungsvollen Aufgaben übernehmen können. Deshalb ist der gesamten Landesregierung und auch mir besonders wichtig, dass die Tagespflegepersonen soweit wie möglich von bürokratischem Aufwand und von den damit verbundenen Belastungen geschützt werden. So weit zum Grundsatz.
Nun zu der Geschichte bzw. der Posse, die sich hier abgespielt hat. Zum Schmunzeln ist vielleicht, dass man feststellen kann, dass die Arbeit der Landesregierung auf allen Ebenen so transparent ist, dass sie direkt in aller Breite in der Öffentlichkeit diskutiert wird.
Faktisch hat diese Fragestellung weder die Hausspitzen noch die Abteilungsleiterebene erreicht. Sie hat sich auf der Ebene der vorbereitenden Arbeiten, der Referenten- und Referatsleiterebene befunden.
Im Übrigen sprechen die Arbeit und die Beschäftigung jetzt dafür, dass das Land NordrheinWestfalen die ganze Zeit über sehr zögerlich mit der Umsetzung gewesen ist.
Denn wir diskutieren schon seit 2009, Herr Hafke, darüber – das ist auch in den Protokollen nachzulesen –,
dass sich die Vertreterinnen und Vertreter des Landes Nordrhein-Westfalen in den entsprechenden Bundesgremien immer dafür ausgesprochen haben, der Feststellung, dass Tagesmütter und Tagesväter nicht Lebensmittelunternehmer sind, nachzukommen.
Wir haben immer eine Auseinandersetzung mit dem Bund gehabt. Andere Bundesländer haben bereits gehandelt, und zwar sehr viel restriktiver als in unseren Entwürfen vorgesehen: Bayern, Sachsen, Berlin – daran waren im Übrigen auch FDP-Vertreter beteiligt –, Hamburg. Wenn Sie in die entsprechenden Verordnungen schauen, wird Ihnen deutlich, was gedroht hätte oder was drohen würde, wenn die Konsequenzen aus der Rechtsauffassung der Bundesregierung gezogen würden.
Aber seit 2010 ist in der entsprechenden Arbeitsgruppe und mit Unterstützung der Bundesministerin noch einmal klargestellt worden, dass Tagesmütter und -väter Lebensmittelunternehmer sind. In der Folge würde das bedeuten – das ist wirklich frappierend und belastend –, dass Lebensmittelkontrolleure in die Familien bzw. in die Haushalte gehen müssten.
Nur aus diesem Grund haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesagt: Wir müssen das verhindern. – Daraufhin haben sie einen allgemeinen Leitfaden erarbeitet. Das war die Begründung.
Ich habe eine Vermutung, warum es diese öffentliche Debatte gegeben hat. Ich will den Brief – auch mit Blick auf das Datum, denn er stammt vom 19. Dezember – zitieren, damit das im Protokoll steht. Darin hat Frau Aigner gegenüber dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend noch einmal bestätigt:
„Der Argumentation der EU-Kommission in der o. g. Pressemitteilung kann von hier aus nicht gefolgt werden.“
„Aus Sicht des BMELV trifft es nicht zu, dass Tagesmütter nur ‚gelegentlich und im kleinen Rahmen Lebensmittel handhaben, zubereiten, lagern oder Speisen zubereiten‘. Vielmehr werden im Rahmen der Tagespflege von der Tagespflegeperson Lebensmittel an Kinder, die nicht zum Haushalt gehören, regelmäßig … und
Also ist klar, wer hier bestellt hat. Deshalb ist es richtig, dass die Koalitionsfraktionen und die Fraktion Die Linke genauso wie die Landesregierung einen entsprechenden Appell an die Bundesministerin richten, diese Auffassung schnellstens – das haben wir auch in Telefonkonferenzen deutlich gemacht – mit der EU-Kommission abzuklären und uns mit dieser Auffassung nicht weiter zu beeinträchtigen.
Ich möchte allerdings auch klarstellen – auch das ist wichtig –, dass wir, wie es die Vorgängerregierung auch getan hat, gemeinsam auf Hygiene auf allen Ebenen achten. Das tun wir nicht mit Ge- und Verboten, sondern allgemeinen Hinweisen. Die hat es in der Vergangenheit gegeben, und die wird es auch in Zukunft geben. Ich hoffe, mit Ihrer Unterstützung.
Zum Abschluss, Herr Laumann: Ich hätte mir gewünscht, Sie hätten an dieser Debatte teilgenommen und sie nicht erst zum Schluss mit Ihrer Anwesenheit beehrt. Ich hätte mir darüber hinaus gewünscht, dass Sie die Aussage, Minister Remmel gehöre ins Irrenhaus, öffentlich zurückgenommen hätten.
Erstens haben wir keine Irrenhäuser mehr, und zweitens widerspricht das vollständig den Fakten. – Vielen Dank.
Die antragstellende Fraktion der CDU hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrages Drucksache 15/3771 der Fraktion der CDU. Wer möchte diesem Antrag seine Zustimmung geben? – Die Fraktionen von CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – Die anderen drei Fraktionen. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Wir stimmen sodann ab über den Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer möchte diesem Antrag zustimmen? – SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Wer stimmt dagegen? – CDU und FDP. Gibt es vielleicht
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Vergangenes Wochenende protestierten im zweiten Jahr in Folge mehr als 20.000 Menschen in Berlin gegen die agrarindustrielle Produktion von Lebensmitteln.