Johannes Remmel
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Sehr geehrter Herr Präsident! Mehr sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem ich heute Morgen von der Opposition verbal Prügel bezogen habe, mag es Sie vielleicht wundern, dass ich mit dem Verlauf der Debatte im Übrigen
ja, Herr Kollege Palmen – nicht unzufrieden bin, auch nicht mit der Beantragung der Aktuellen Stunde. Ich möchte einen besonderen Aspekt herausstellen, der – davon bin ich überzeugt – das Handeln der Landesregierung und der entsprechenden Behörden zukünftig stärken wird. Denn das ist eine neue Qualität, die Sie in Ihrem Antrag formulieren und die eben beide Redner der Oppositionsfraktionen unterstrichen haben: dass wir uns einig sind, dass zum Schutz des Trinkwassers die notwendigen Ertüchtigungen erfolgen müssen. Das ist hier im Parlament eine neue Qualität. Das ist fraktionsübergreifend.
Ich freue mich, Herr Hovenjürgen und Herr Abruszat, dass Sie das heute ausdrücklich erklärt haben. Das stärkt die Position der Landesregierung; das stärkt die Position derjenigen, die eine Ertüchtigung
der Wasserwerke an der mittleren Ruhr für notwendig und zwingend halten. Vor allen Dingen muss sie zeitlich sehr schnell umgesetzt werden. Es freut mich, dass wir zu dieser gemeinsamen Positionierung kommen. Ich bin davon überzeugt, dass uns das bei der Durchsetzung der notwendigen Ertüchtigungsmaßnahmen hilft.
Ich würde mich auch freuen, wenn Sie dabei etwas konkreter mitgehen könnten.
Ich habe Anfang der Woche dem Parlament die Neuauflage, Überarbeitung und Erweiterung des Berichts „Reine Ruhr“ vorgelegt.
Ich habe kein Problem damit, dass ich auch auf den Schultern meines Vorgängers stehe. Auch dazu werde ich gleich noch das Notwendige sagen. Das ist überhaupt keine Frage.
Am Ende dieses Berichts wird ein Fazit gezogen. Mich würde schon interessieren, ob Sie bei diesem Fazit mitgehen. Das ist entscheidend für die zukünftigen Maßnahmen, die zu treffen sind, und für den zeitlichen Ablauf, der jetzt zu erfolgen hat. Sind Sie mit mir der Meinung – das würde mich schon interessieren, Herr Hovenjürgen und Herr Abruszat –, dass wir hier einen Stand der Technik festlegen, der in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens gilt und der dann auch hier aus Vorsorgegründen zu gelten hat, und dass wir abgeleitet aus dem Wasserhaushaltsgesetz des Bundes und dem Landeswassergesetz eine Notwendigkeit der Trinkwasserversorger, der Wasserwerke haben, unverzüglich zu handeln, wenn diese Erkenntnis vorliegt?
Das würde mich in der Tat interessieren, weil es auch für die rechtliche Durchsetzbarkeit dieser Anforderung entscheidend ist. Ich interpretiere Ihren Auftritt hier heute so, dass Sie dieser Meinung sind, und ich werde das auch als Rückenwind begreifen.
Weiterhin führen Sie aus, seit 2010 sei nichts passiert.
Ich möchte, Herr Sagel, auch Ihren Blick
auf das lenken, was im Bericht „Reine Ruhr“ ausgeführt ist.
Wir haben – und das muss man in der Konsequenz sagen, glaube ich – den Blick erweitert. Wir sprechen heute nicht nur über PFT, sondern wir sprechen über einen breiten Cocktail von Chemikalien, die auf verschiedenen Wegen ins Gewässer eingetragen werden. Das ist eine neue fachliche Qualität, die insbesondere in Nordrhein-Westfalen entwickelt worden ist und die wir mit diesem Bericht unterstrichen und untermauert haben.
Die Problematik des Eintrags von Mikroschadstoffen ist uns bekannt. Natürlich müssen bereits an der Quelle, also bei den Kläranlagen, hohe Hürden aufgebaut werden, damit diese Schadstoffe möglichst gar nicht eingetragen werden.
Das gilt selbstverständlich auch für die Trinkwasserversorgung. Aber wir werden nicht alle Einträge verhindern können. Denn Medikamente werden von einer zunehmend älter werdenden Gesellschaft genommen, und deshalb brauchen wir die notwendigen technischen Maßnahmen.
Das wird mit dem Bericht deutlich.
Wir haben darüber hinaus mit dem Bericht ein eigenes Bewertungssystem, ein eigenes MonitoringSystem für Nordrhein-Westfalen vorgelegt. An dem Bericht wird auch sehr deutlich, an welchen Stellen wir schon aktiv handeln und entsprechende Pilotprojekte unterstützen, wenn es darum geht, eine vierte Reinigungsstufe in Nordrhein-Westfalen umzusetzen. Ich meine das Pilotprojekt in Schwerte. Aber auch an vielen anderen Stellen in NordrheinWestfalen passiert etwas. All das wird mit diesem Bericht deutlich, und insofern weise ich mit aller Entschiedenheit zurück, dass seit 2010 nichts passiert sei.
Wir erweitern den Blick auch in Richtung mikrobakterielle Verunreinigung, also hinsichtlich Viren. Auch das geht aus dem Bericht hervor.
Wir führen ein umfassendes Qualitätsmanagement ein. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren – Herr Abruszat und Herr Hovenjürgen, hier liegen Sie falsch –, wir haben ein öffentlich einsehbares Indirekteinleiterkataster. Sie können die Daten im Internet nachvollziehen. Wir haben das gläserne Abwasserrohr, worüber wir lange mit Ihnen gestritten haben und das Sie bisher nicht kommentiert haben.
Darum haben wir lange gekämpft, und jetzt haben wir es seit August 2008. Ich bitte Sie, auch das entsprechend zu würdigen.
Ich will aber auch sagen – und da richtet sich der Vorwurf in Ihre Richtung –, dass wir uns an einem entscheidenden Punkt Ihre Unterstützung gewünscht hätten. Dann hätten wir manches Problem, über das wir heute diskutieren, erst gar nicht. Es geht um die Oberflächengewässerverordnung des Bundes. Ich habe nachdrücklich darum geworben – ich kann das auch gerne dokumentieren –, und zwar gerade bei dem Parteivorsitzenden der CDU in Nordrhein-Westfalen. Ich habe mich an Herrn Röttgen persönlich gewandt, weil es ein spezifisches Problem in Nordrhein-Westfalen ist.
Können wir Ihnen gerne übermitteln. – Weil es ein spezifisches Problem von Nordrhein-Westfalen ist, dass wir hier 60 % des Trinkwassers aus Oberflächengewässern gewinnen, wäre es an der Zeit gewesen, dies auch in der Oberflächengewässerverordnung entsprechend mit Grenzwerten zu honorieren. Darum haben wir gekämpft im Jahre 2011 – leider wurden wir nur durch Baden-Württemberg unterstützt –, und da, sehr geehrter Herr Hovenjürgen, sehr geehrter Herr Abruszat, hätten wir uns gewünscht, Sie hätten an unserer Seite gestanden und vor allem der Bundesumweltminister hätte als nordrhein-westfälischer Landesvorsitzender nordrhein-westfälische Interessen vertreten. Hier sind wir schmählich alleingelassen worden.
Und nun zum Vorwurf in Richtung Vergangenheit, ich hätte die damalige Regierung scharf attackiert.
Ja, wir haben uns damals sehr intensiv gestritten. Wenn es um Vergangenheitsbewältigung geht, will ich auch dazu das eine oder andere verlieren. Aber der Hauptstreit in der Vergangenheit ging darum, wie und auf welche Weise die Ruhr belastet wird. Resultiert die PFT-Belastung der Ruhr aus einer kriminellen Machenschaft? Ja, das haben wir gemeinsam festgestellt. Aber gibt es darüber hinaus noch weitere industrielle Eintragungen beispielsweise aus Kläranlagen? Darüber ist der Streit geführt worden, und Gott sei Dank ist die Politik durch diesen Streit konstruktiv weiterentwickelt worden.
Ich habe überhaupt kein Problem damit, jetzt aus der Perspektive des Amtsinhabers auch mit einer gewissen Demut auf manche Prozesse im Regierungshandeln zu blicken. Und ich habe auch kein Problem damit – ich breche mir keinen Zacken aus der Krone –, dem Respekt zu zollen, was mein Vorgänger geleistet und aufgebaut hat.
Es geht nicht um Entschuldigungen. Es geht darum, was wir auch in einem Streit, der heftig war, gemeinsam auf den Weg gebracht haben, und darauf müssen wir aufbauen. Da sind wir bei der aktuellen Lage. Die ist in der Tat ein wenig kompliziert ist, wobei ich Ihren Vorwurf nicht so ganz verstehe. Einerseits werfen Sie mir in Ihren Pressemitteilungen, die Sie veröffentlichen, vor, ich sei der verordnungswütige Taliban.
Andererseits sagen Sie, ich würde zu wenig verordnen. Worum geht es eigentlich in dieser …
Ich habe noch einen zweiten Beitrag, und dann würde ich gerne darauf eingehen, …
… weil es ja auch so interessant ist.
Ich würde gerne darauf eingehen – und davon bin ich überzeugt –, dass wir mit dem Verweis auf das Wasserhaushaltsgesetz und der Rückendeckung des Parlaments, die ich heute spüre, zu einer schnellen Umsetzung der notwendigen Maßnahmen kommen.
Alles Weitere folgt in meinem zweiten Wortbeitrag.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen! Meine Herren! Schönen Dank für die Möglichkeit, jetzt in einem zweiten Beitrag den etwas längeren Anlauf des ersten Beitrags wieder aufzunehmen und an der Stelle weiterzumachen, Herr Deppe und Herr Hovenjürgen. Denn es ist mir schon wichtig, dass wir die gemeinsamen Grundlagen hier noch einmal festhalten:
Bericht „Reine Ruhr“, fachliche Feststellung – Herr Dr. Romberg, danke für Ihren sachlichen Beitrag – der hohen Belastung und die Feststellung: Zentral für die Umsetzung und Durchsetzung der notwendigen Ertüchtigung ist § 48 Landeswassergesetz.
Das ist auch genau der Grund, warum ich seinerzeit auf der genannten Grundlage so entschieden habe, wie ich entschieden habe. Die Verantwortung übernehme ich selbstverständlich. Es gibt darüber überhaupt gar keinen Streit mit der Bezirksregierung in Arnsberg, sondern es gibt eine andere Rechtsauffassung bezüglich der Herleitung.
Aber ich möchte es hier noch einmal darlegen, weil behauptet wird, ich würde Investitionen blockieren. Ich habe nichts dergleichen angewiesen. Investitionen können stattfinden – und zwar von denen, die
für die Trinkwasseraufbereitung verantwortlich sind; selbstverständlich.
Und Investitionen finden auch statt. In Essen werden über 50 Millionen € in einen Standard investiert – 2013 wird diese Investition abgeschlossen sein –, der am Rhein selbstverständlich ist, der in Mülheim selbstverständlich ist. Im Übrigen ist in der Vergangenheit auch im Regierungsbezirk Arnsberg investiert worden. Die Hochsauerlandwasser GmbH hat in eine entsprechende Ertüchtigung investiert.
Also: Wer investieren will, wer davon überzeugt ist, dass investiert werden muss, hätte investieren können und könnte investieren. Das ist gar keine Frage.
Aber wenn man sich dann, wie in dieser Anordnung erbeten, dahinter versteckt, dass es offensichtlich kartellrechtliche Gründe gäbe, die einen daran hinderten, zu investieren, dann sind wir weg vom Landeswassergesetz; dann sind wir weg von der Notwendigkeit, den Stand der Technik einzuhalten, wenn Schadstoffe vorhanden sind und wenn Vorsorgegründe dies verlangen, dann sind wir weg von der eigentlichen wasserrechtlichen Begründung. Das hätte, weil eben nicht alle einverstanden waren, aus meiner Sicht zur Folge gehabt, dass wir uns in einen langen Rechtsstreit verwickelt hätten.
Sinn und Zweck, diese weitere Schleife mit einer Neuauflage des Berichtes „Reine Ruhr“ zu drehen, war, eine erweiterte, solide fachliche Grundlage zu haben, auf der dann auch der § 48 des Wasserhaushaltsgesetzes vollzogen werden kann. Wenn das der Grundsatz ist, den alle hier teilen, dann bin ich guter Hoffnung, dass wir das auch mit den Wasserwerken einvernehmlich zeitlich sehr viel schneller realisieren können.
Ich habe gestern mit dem Regierungspräsidenten auf der Grundlage des Berichtes „Reine Ruhr“ gesprochen. Wir waren uns einig, auf dieser Basis jetzt in die Gespräche mit den Wasserversorgern einzutreten, zeitnah eine Investitionsplanung vorzulegen und diese Gespräche bis zum Mai dieses Jahres abzuschließen, um dann auch tatsächlich zu Investitionen zu kommen.
Ich bin also zuversichtlich, dass auf dieser Grundlage – § 48 Landeswassergesetz in Verbindung mit dem Wasserhaushaltsgesetz des Bundes – das Erfordernis vorhanden ist, die Wasseraufbereitung zügig zu ertüchtigen. Die Verantwortung dafür liegt bei den Wasserversorgern.
Ich hoffe, dass Sie, Herr Hovenjürgen und Herr Deppe, wenn denn dann vielleicht Mitte des Jahres angeordnet werden muss, die gleiche Auffassung vertreten wie heute. Ich wäre Ihnen jedenfalls sehr verbunden und wünsche mir, dass auch die heutige Debatte davon getragen wird. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich wollte die Gelegenheit nutzen, Herrn Deppes Frage zu beantworten.
Gerade bearbeitet der Arbeitskreis aus Bezirksregierung und Mitarbeitern meines Hauses die Frage der aktuellen PFT-Funde in Köln. Auch hier ist es so, dass die Daten und die Erkenntnisse auf ein umfassendes Monitoringprogramm zurückgehen, das wir veranlasst haben. Erste Hinweise hat es Ende Januar gegeben. Das Programm besteht darin,
dass entlang der Leitparameter PFOA und PFOS insgesamt 13 Einzelstoffe untersucht werden.
Erste Hinweise belegen, dass im Grundwasser des Stadtteils Porz-Grengel Gehalte von 0,1 bis unter 0,3 und damit am Rande der für das Trinkwasser geltenden gesundheitlichen Orientierungswerte liegend lokal zu finden gewesen sind.
Die Hauptausrichtung der vermuteten PFT-Fahne verläuft im Wesentlichen außerhalb der ausgewiesenen Grundwasserschutzzonen zwischen Westhoven und Zündorf – Randbereiche der Wasserschutzgebiete mit den Einzugsbereichen Wasserwerk Westhoven bzw. Wasserwerk Rösrath
Leidenhausen. Die genaue Lage der Grundwasserfahne wird zurzeit ermittelt. Von Belastungen für das Trinkwasser, die oberhalb von Grenzwerten liegen, gehen wir momentan nicht aus.
Aufgrund der aktuellen Erkenntnisse liegt es nahe, einen Zusammenhang zwischen lokal vorhandenen Feuerlöschteichen und dem Eindringen in das Grundwasser festzustellen. Wir müssen das aufgreifen, weil es von solchen Feuerlöschteichen sehr viele im Lande gibt. Insofern ist das erneut Anlass, dies systematisch zu untersuchen.
Bereits in der dritten Januarwoche hat es Gespräche zwischen der Stadt Köln und Vertretern der Standortverwaltung am Flughafen gegeben, um diesen Sachverhalt auch zukünftig in den Griff zu bekommen.
Sobald weitere Erkenntnisse vorliegen, werden sie sofort bekannt gegeben. Das, was ich jetzt verlesen habe, ist ganz aktuell und wird auch entsprechend presseöffentlich verwandt.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich fand es eigentlich schade – der Antrag der CDU enthält ja einige wichtige Fragestellungen, die wir im Rahmen der Landesplanung diskutieren müssen –, dass Sie diese so wichtige Debatte durch Klamauk und Plattitüden abwerten.
Das ist eine Erfahrung, die diejenigen, die sich mit Landesplanung in diesem Hause beschäftigen, schon seit Längerem machen: dass Landesplanung
in der aktuellen politischen Debatte eigentlich keine so große Rolle spielt bzw. instrumentalisiert wird.
Das ist der Sach- und Fachthematik eigentlich nicht angemessen. Denn hier werden die planerischen Grundlagen für die nächsten zehn bis 15 Jahre gelegt. Konkret sind die Menschen draußen im Land, die Bürgerinnen und Bürger aktuell nicht betroffen. Aber langfristig werden hier die wichtigen Weichen gestellt. Deswegen sollten wir uns mit aller Ernsthaftigkeit über diese wichtigen Zukunftsfragen Gedanken machen und auch die Aspekte einbeziehen, die Sie gerade in Ihrem Antrag unterstrichen haben. Deshalb fand ich es schade, dass Sie das so inszeniert und dadurch Ihren eigenen Antrag entwertet haben.
Denn die zwei Fragen, die Sie zentral angesprochen haben, sind für die nächsten zehn, 15 Jahre wichtig.
Sie fragen ja nach Antworten auf die zentralen Herausforderungen, vor denen wir stehen.
Herr Wüst, Herr Hovenjürgen, die Frage des Flächenverbrauchs ist in der Tat eine zentrale Frage. Nach wie vor verlieren wir in Nordrhein-Westfalen zwischen 12 und 15 ha pro Tag. Was wir in der Vergangenheit verloren haben, Herr Hovenjürgen, sind zu 90 % landwirtschaftliche Flächen. Sie wissen – und deshalb müssen wir eine Antwort geben –, die Pachtpreise in Nordrhein-Westfalen sind die höchsten in der gesamten Republik. Das heißt, der Druck auf die Fläche hier ist enorm.
Wie schaffen wir das? – Indem wir die Sicherung der landwirtschaftlichen Fläche garantieren, weil wir sie einerseits für unsere Ernährungssouveränität benötigen; andererseits sind aber auch die Ansprüche, die zusätzlich durch die Energie- und Klimapolitik entstehen, und auch die Notwendigkeit, dass sich wieder Artenvielfalt in der Fläche ausbreiten kann – denn die ist unweigerlich mit landwirtschaftlicher Fläche verbunden –, zu realisieren. Da greifen mir Ihre Vorstellungen doch etwas zu kurz.
Nordrhein-Westfalen ist ein Industrieland, selbstverständlich, und wir wollen auch eines bleiben. Deshalb muss es Entwicklungsmöglichkeiten auch für Industriebetriebe geben, die sich im Innenbereich nicht mehr entwickeln können. Aber muss es wirklich noch Möglichkeiten für den 12. und 13. Baumarkt geben, für den 14. und 15. Discounter? Müssen wir hier nicht eine Verständigung erzielen, für welche Bereiche wir noch Entwicklung möglich machen wollen – auch bei demografischem Wandel im Übrigen – und was wir noch an Flächen vorhalten?
Das ist die Gestaltungsaufgabe, vor der wir stehen. Im Koalitionsvertrag haben wir formuliert: Wir wollen von 15 ha auf 5 ha runter. – Das müssen wir dann auch gestalten und operationalisieren. Langfristig
muss das Ziel sein, null Flächenverbrauch zu haben.
Ich bin Herrn Ellerbrock dankbar, dass er den Hinweis auf den AAV gegeben hat. Das ist ein wichtiges Instrument, um gerade Brach- und Altflächen zu revitalisieren.
Ich bedaure außerordentlich: Der Beitrag, den die Industrie, die Wirtschaft, versprochen hatte, 2 Millionen € pro Jahr, wird nicht realisiert. Wir bleiben unter dieser Zielmarke, die ohnehin schon viel zu gering ist. Ich würde mir die Unterstützung des ganzen Hauses wünschen für den Weg, den wir jetzt vorzeichnen: mit den entsprechenden Geldern aus dem Wasserentnahmeentgelt und der Aufforderung der Landesregierung, der gesamten Politik an die Wirtschaft, sich zu beteiligen.
Bisher hat sich nur die chemische Industrie committet. Ich bedaure das außerordentlich und finde das sehr zögerlich. Denn hier sind die Potenziale. Mit unserem entsprechenden Fonds können wir, glaube ich, auch Sicherheiten schaffen, was zusätzliche Risiken angeht. Hier sind die größten Flächenpotenziale, wenn es darum geht, Flächen zu schützen.
Ich will den zweiten Bereich erwähnen. Herr Ellerbrock, das ist mir zu kurz, was Sie hier an Gift versprüht haben und wie Sie versucht haben, Keile in die Landesregierung zu treiben. Ich verstehe ja gut, dass Sie nicht lassen können von Ihren alten Vorstellungen, die Sie hier geäußert haben. Ich erinnere an den sagenumwobenen Ausspruch: Es gibt kein Grundrecht auf ein gleichbleibendes Klima. – Dass Sie jetzt angesichts der Debatte um Herrn Vahrenholt ein bisschen wieder Oberwasser gewinnen, das sei Ihnen gegönnt. Die Debatte müssen wir führen.
Aber ich würde Sie umgekehrt gerne fragen – darum geht es in der Landesentwicklungsplanung hier ganz konkret bei der Umsetzung von Klima- und Energiepolitik –: Ihre Bundesregierung hat ehrgeizige Zielvorstellungen, was eine beschleunigte Energiewende angeht, formuliert. Die müssen wir in der Landesplanung konkret machen. Was heißt das denn für Pumpspeicherwerke und Kapazitäten? Was heißt das denn für Leitungstrassen? Was heißt das denn für die Zurverfügungstellung von Flächen für erneuerbare Energien, Biomasse? Was heißt das denn für Trassen von Kraft-Wärme-Kopplung? Das sind ganz konkrete Fragen, die mit dem Klimaschutzplan, Klimaschutzgesetz verbunden sind und die in der Landesplanung implementiert werden müssen.
Im Übrigen sind es Ihre Kolleginnen und Kollegen auf Bundesebene, die eine schnelle Umsetzung auch von Windenergieplanungen in NordrheinWestfalen behindern. Wir könnten das sehr viel schneller haben, wenn wir nicht diese unselige Vorschrift hätten, bei Neuausweisungen von Windenergiezonen eine komplette gemeindliche Überplanung
zu machen. Das bedeutet Zeitverlust. Das bedeutet, dass wir die Ziele, die wir haben, so ehrgeizig sie sind, nicht so schnell erreichen können.
Da würde ich mir wünschen, dass Sie mit uns zusammen auf Bundesebene dafür eintreten, dieses Planungshemmnis zu beseitigen, und wir hier in Nordrhein-Westfalen die landesplanerischen Voraussetzungen gemeinsam schaffen, damit die beschleunigte Energiewende tatsächlich auch umgesetzt werden kann. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, ich glaube, es gibt zwei Lesarten Ihres Antrages:
Wenn man wohlwollend ist – das haben die Kollegin von Bündnis 90/Die Grünen und der Kollege der SPD deutlich gemacht, dann kann man ihn so lesen, dass Sie sich aufmachen, auch Ihren Beitrag zu der Frage zu liefern, wie wir möglichst schnell die Anforderungen einer beschleunigten Energiewende in Nordrhein-Westfalen organisieren.
Wenn man ihn etwas kritischer liest, kann man auch zu der Einschätzung kommen, dass es darum geht: „Mein Förmchen, dein Förmchen“. Hier wird mit dem Finger auf andere gezeigt und gesagt, was wer unterlassen hat, was wie anders gemacht werden müsste. „Hallo, ich bin schon da“ – so ein bisschen atmet das aus dem Antrag heraus.
Ich habe die herzliche Bitte, dass wir an dieser Stelle, wo es darum geht, eine beschleunigte Energiewende in Nordrhein-Westfalen umzusetzen, auch einig werden. Ich betone, es geht in erster Linie da
rum, dass wir in die Umsetzung kommen, dass Investitionen stattfinden, dass Unternehmen erklären, sie wollen hier investieren, dass Entscheidungen fallen. Wir brauchen nicht mehr riesige Planungsprozesse, sondern Investitionsentscheidungen.
Wenn wir uns da einig wären, jenseits der Fraktionen und Parteien gemeinsam daran zu arbeiten, dass die Investitionen hier stattfinden, dass sie möglichst schnell stattfinden, dass diese Entscheidungen getroffen werden, dann wären wir ein großes Stück weiter. Wir haben nämlich eine gewisse zeitliche Notwendigkeit, gerade bei diesem Thema.
Speicher, Pumpspeicherkraftwerke und Netze sind entscheidende Bausteine einer neuen Energieversorgungsstruktur, die die Anforderungen der beschleunigten Energiewende und des Klimaschutzes erfüllen. Wir haben in der Perspektive zwischen 2016 und 2018 enge zeitliche Fristen. Dann müssen diese Speicherkapazitäten zur Verfügung stehen. Deshalb müssen die Entscheidungen möglichst zeitnah fallen, weil Planungsprozesse und entsprechende Bauphasen mit eingerechnet werden müssen. Es wird vier bis fünf Jahre dauern, bis es dann tatsächlich läuft.
Deshalb werbe ich dafür, das nicht zu zerreden, sondern gemeinsam daran zu arbeiten, Investoren und Unternehmen davon zu überzeugen, hier zu investieren. Da gibt es einige Hindernisse, beispielsweise dass nicht ausreichend Kapital zur Verfügung steht. Pumpspeicherwerke, die in NordrheinWestfalen hoffentlich entstehen – in der Eifel bzw. in Ostwestfalen – kosten jeweils eine halbe Milliarde. Das ist kein Pappenstiel. Da muss schon eine konkrete Planung als Grundlage, eine Planungssicherheit und auch eine Investitionssicherheit vorhanden sein.
Das ist genau der Punkt: Wie können wir Unternehmen davon überzeugen, dass ihre Investitionen an dem Standort sicher sind und dass sie sich auch rentieren? Letztlich müssen sie sich rentieren. Da ist es allerdings mit den Pumpspeicherwerken schwieriger als zu früherer Zeit, weil da folgende Erfahrungen zu berücksichtigen sind: Ich weiß nicht, ob Sie einmal in Rönkhausen waren. Dort wird man Ihnen erklären, dass man früher die Uhr danach stellen konnte, wenn mittags bei Bedarf das Wasser heruntergefahren wurde. Das war die ganze Arbeit am Tag. Heute sieht es anders aus. Es ist nicht mehr planbar, sondern sehr eng mit dem Wetterverlauf abzustimmen. Manchmal besteht sogar die Möglichkeit, zweimal am Tag die Anlage zu fahren, manchmal gar nicht. Es ist also sehr viel volatiler geworden, und in diese Situation hinein muss es eine Antwort geben, wie Investitions- und Planungssicherheit hergestellt wird.
Deshalb wäre ich sehr daran interessiert, mit Ihnen zusammen gemeinsam auf Bundesebene darum zu streiten, was zukünftig Teil von Netzen ist: Ist es nur
das Übertragungsnetz? Oder müssen wir nicht viel mehr darüber nachdenken, auch Speicherkapazitäten, Pumpspeicherwerke und bestimmte Kraftwerke zum Netz dazugehörig zu definieren, um Investitionssicherheit auch über das Netzentgelt für die Betreiberinnen und Betreiber zu erreichen?
Die entscheidende Frage ist: Bekommen wir möglichst schnell diese Investitionen? Wir sind in Nordrhein-Westfalen unterwegs – selbstverständlich. Sie wissen, ein Unternehmen plant an zwei Standorten. Wir befinden uns in Konkurrenz mit anderen Bundesländern. Auch deshalb ist es notwendig, dass wir hier zusammenstehen und um eine Investition in Nordrhein-Westfalen ringen.
Wir haben ein gemeinsames Projekt, eine gemeinsame Untersuchung mit den vier Wasserverbänden: dem Aggerverband, dem Ruhrverband, dem Wasserverband Eifel-Rur und dem Wupperverband. Die Ergebnisse werden Anfang März vorgestellt. Es geht darum, ob wir Talsperren nutzen können. Vier Standorte sind in der Diskussion, die näher untersucht werden müssen, und zwar an der Aggertalsperre, an der Biggetalsperre, an der Wuppertalsperre und an der Rurtalsperre. Können wir Wasserwirtschaft, Wasserbände und deren Potenzial mit der Frage der Pumpspeicherwerke verknüpfen? Die Gespräche dazu haben stattgefunden. Es wird jetzt ganz konkret. Dann müssen wir auch dort in die Umsetzung gehen.
Ich will Ihnen ein weiteres Projekt der Landesregierung vorstellen. Auch das wurde bereits erwähnt. Zusammen mit der Hochschule Duisburg und der RAG wird die Frage der Unterflur
Speicherkraftwerke geklärt. Auch dort gibt es Zeitverzug. Wir müssten schon in der Investitions- und Planungsphase sein.
Ich will einen letzten Aspekt zum gesamten Gemälde nennen, was wir in Nordrhein-Westfalen verfolgen müssen, in dem Antrag aber etwas zu kurz kommt: Bei den neuen technischen und innovativen Möglichkeiten stehen wir am Anfang. Wir haben aber bereits heute gute Netzwerke. Wir haben bei der EnergieAgentur das Netzwerk Elektromobilität, das Netzwerk, welches sich mit Batterietechnik beschäftigt, und das Netzwerk, in dem Überlegungen angestellt werden, wie wir mit der Brennstofftechnik möglichst breit in den Markt kommen. Alle drei – sowohl Batterietechnik als auch Brennstoffzelle und Elektromobilität – sind hervorragende Speichermedien, um erneuerbare Energien im Bereich der Mobilität, der Wohnungen in die Speicherung zu bringen.
Ich bin sehr daran interessiert, gemeinsam mit Ihnen beispielweise bei den großen Gasunternehmen in Nordrhein-Westfalen dafür zu werben, Modellprojekte unter der Überschrift „Power to Gas“ bekommen. Da stehen wir auch in Konkurrenz zu anderen Bundesländern. Insofern habe ich die herzliche Bitte, die für die Umsetzung der beschleunig
ten Energiewende zentrale Frage der Netze und Speicher nicht zu zerreden, sondern sich gemeinsam hinzusetzen. Hier gibt es keine Parteiinteressen; hier gibt es nur die Interessen des Landes Nordrhein-Westfalen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um es kurz zu machen: Die Landesregierung begrüßt den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen. Er schließt eine Lücke, auf die wir nicht erst jetzt gestoßen worden sind, sondern diese Diskussion läuft schon seit zehn bis 15 Jahren.
Insofern ist das Fenster sehr lange weit offen gewesen, sehr viele sind hindurchgegangen, und jetzt ist der Zeitpunkt, dieses Fenster zu schließen. Das wird an den Zahlen, die ich Ihnen darstellen möchte, gleich deutlich.
Das Sauerland ist mit 18.000 ha Anbaufläche das wichtigste europäische Produktionsgebiet für Weihnachtsbäume und Schmuckreisig.
Auf der einen Seite ist dies erfreulich, da die Weihnachtsbäume, die wir in Nordrhein-Westfalen kaufen, keine langen Transportwege hinter sich haben. Außerdem sind Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen seit jeher Teil der forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung der Wälder Nordrhein-Westfalens. Sie bieten als Nebennutzung einen wesentlichen Beitrag zum Einkommen aus dem Wald, insbesondere bei ertragsschwachen Standorten. Das ist die eine Seite der Medaille.
Es gibt aber auch die andere Seite, die etwas mit der Zunahme der Anbaufläche in den letzten Jahren zu tun hat. Das hängt in der Tat mit dem Sturm Kyrill zusammen. Seit 2007 sind mittlerweile auf Waldflächen gut 4.000 ha Weihnachtsbaumkulturen zusätzlich entstanden. Wenn man die Relationen sieht – 18.000 ha insgesamt, 4.000 ha zusätzlich entstanden –, wird wohl klar, was sich in den letzten Jahren dort entwickelt hat und dass dieses Fenster auch genutzt worden ist.
Wenn man andererseits bedenkt, dass wir in Nordrhein-Westfalen im Gegensatz zu anderen Bundesländern mit einem Waldanteil von 26 % nicht besonders reich gesegnet sind – regional ist das ganz unterschiedlich, aber insgesamt haben wir mit 26 % durchaus Nachholbedarf –, ist eine Bewirtschaftung, die den Waldboden sehr stark bearbeitet, die häufig mit Dünger und Pflanzenschutzmitteln einhergeht, die dazu führt, dass Waldboden verlorengeht, dass Bodenfruchtbarkeit verlorengeht und dass ökologische Verarmungen stattfinden, ein Problem. Deshalb ist es richtig, diese Lücke zu schließen.
Ich sage aber gleichwohl – und das ist in den Diskussionsbeiträgen auch angeklungen –: Viele aktuelle Problemlagen, die mit den Weihnachtsbaumkulturen vor Ort verbunden sind, werden dadurch nicht gelöst. Hier handelt es sich um eine Begrenzung, wenn es um den weiteren Zugang in den Wald geht, aber nicht um Problemlösungen, die beispielsweise Nachbarschaftskonflikte betreffen.
Hier begrüße ich es außerordentlich, dass sich die Verantwortlichen der Verbände, aber auch die örtlichen Waldbäuerinnen und Waldbauern genauso wie die Bürgerinitiativen zusammensetzen wollen – erste Gespräche hat es schon gegeben –, um vor allem die Abstandsfrage zu klären. In der Tat: Wenn in der Hochsaison Tag und Nacht und vor allen Dingen in den Abendstunden gespritzt wird, ist das für die Anwohnerinnen und Anwohner gerade in den
stark frequentierten Gebieten eine große Belästigung.
Doch, das findet sehr regelmäßig zu bestimmten Tageszeiten statt und führt auch zu Belästigungen der Anwohnerinnen und Anwohner. Das muss geklärt werden. Hier gibt es die Bereitschaft, das zu tun, und die Landesregierung unterstützt das mit Nachdruck.
Im Übrigen – auch das ist eine Unterstützungsleistung, die wir anbieten – wollen wir, dass es ähnlich wie im Obstbau Muster- bzw. Leitbetriebe gibt, um diese Kulturen auf möglichst schonendem Wege anzubauen, das heißt, auf Pflanzenschutzmittel so weit wie möglich zu verzichten. Wir sind zurzeit dabei, entsprechende Leitbetriebe zu identifizieren, um damit eine neue Dynamik in der Region und bei den Waldbäuerinnen und Waldbauern auszulösen.
Insgesamt ist der vorliegende Gesetzentwurf ein Teil der Problemlösung. Wenn es darum geht, die vorhandenen lokalen Konflikte zu lösen, müssen wir uns noch weit mehr anstrengen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am Anfang – bevor wir die Debatte im Ausschuss dann vielleicht intensiver führen – möchte ich auf etwas hinweisen, damit wir uns, wenn wir über multiresistente Keime diskutieren, auch über die fachlichen Grundlagen einig sind.
Unbestritten ist: Jeder zusätzliche multiresistente Keim ist einer zu viel, weil er hohes Gefährdungspotenzial hat.
Trotzdem muss man aber, glaube ich, fachlich zwischen den multiresistenten Keimen unterscheiden,
die im menschlichen Zusammenhang festzustellen sind, also unterschiedliche Stämme haben, und denjenigen, die im Zusammenhang mit Tierhaltung festgestellt werden. Hier gibt es jedenfalls, was wissenschaftliche Erkenntnisse angeht, keine erwiesenen Zusammenhänge. Damit möchte ich das Problem jetzt nicht kleinreden. Ich sehe das auch mit wachsender Sorge. Wir sollten aber, wenn es um Exaktheit der Diskussion geht, beide Bereiche gesondert betrachten.
Gleichwohl gilt – das ist eben das, was mich mit Sorge erfüllt –, dass die entsprechenden Untersuchungen und Feststellungen gerade in Krankenhäusern – das war auch schon Gegenstand Ihrer Kleinen Anfrage – zu dem Ergebnis kommen, dass solche multiresistenten Keime, die auf Tierhaltung zurückzuführen sind, in den letzten Jahren erheblich zugenommen haben. 16 % der multiresistenten Keime, die aktuell in Krankenhäusern festgestellt werden, gehen auf Tierhaltung zurück. Insofern ist das in der Tat besorgniserregend.
Ich bin dankbar, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der FDP, dass Sie diese Aspekte in Ihrem Antrag noch einmal aufgegriffen haben, möchte Ihnen aber gleichzeitig versichern, dass die Landesregierung in vielen der von Ihnen angesprochenen Bereichen bereits aktiv geworden ist.
Ich möchte daran erinnern, dass es die nordrheinwestfälische Landesregierung war, die mit der Durchführung und Veröffentlichung der Studie zum Einsatz von Antibiotika in Hähnchenmastanlagen das Ausmaß der gesamten Problematik deutlich gemacht und damit auch die aktuelle Diskussion initiiert hat.
Ich bin froh, dass das Thema – insbesondere die Resistenzproblematik – inzwischen von vielen Akteuren in der ganzen Bundesrepublik, also auch in Nordrhein-Westfalen, aufgegriffen wurde. Die Gesundheitsminister haben sich damit beschäftigt und in Nordrhein-Westfalen die Gesundheitskonferenzen. Dabei wurde ein Zusammenhang zwischen Multiresistenzen einerseits und der Tierhaltung bzw. der Gabe von Antibiotika in Tierhaltung andererseits festgestellt. Sie machen sich darüber Gedanken und auch Sorgen.
Wir dürfen es deshalb nicht zulassen, in eine zunehmende Abhängigkeit von Antibiotikagaben zu kommen. Vielmehr müssen wir alles darauf ausrichten, ein Zeitalter in der Tierhaltung zu erreichen, in dem wir weitestgehend auf Antibiotika verzichten können. Das ist der eigentliche Sinn und Zweck unserer politischen Anstrengungen. Das muss man, denke ich, auch in den Mittelpunkt stellen.
Sehr geehrter Herr Kollege Romberg, wir haben Ihnen vonseiten der Landesregierung in der Beantwortung der Kleinen Anfragen 1004 und 1235 ausreichend deutlich gemacht, in welcher Weise die Landesregierung bzw. die Landesbehörden die mul
tiresistenten Keime beim Fleisch untersuchen und wie sich hier die Zusammenhänge gestalten.
Unabhängig davon – das möchte ich an dieser Stelle noch einmal betonen – ist es für die Landesregierung aber unabdingbar, den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung auf das therapeutisch absolut notwendige Maß zu reduzieren, um damit keine weiteren Belastungen, die zu Resistenzen führen, überhaupt erst zuzulassen.
Dass das Thema aber komplexer ist, Herr Romberg, mag mein Verweis auf die Rechtslage darstellen. Wir haben bisher keine Rechtsgrundlage bezüglich multiresistenter Keime hinsichtlich von Grenzwerten und damit auch hinsichtlich des Ausdem-Verkehr-Ziehens. Keime insgesamt ja, aber multiresistente Keime nein. Insofern gibt es auch Verbindungen zu einer Ihrer Forderungen.
Ich würde mich freuen, wenn Ihr Antrag beispielsweise auch Unterstützung wäre, in der aktuellen Debatte um das Verbraucherinformationsgesetz zu entsprechenden Regelungen zu gelangen. Auf der jetzigen Rechtsgrundlage dürften und dürfen wir nämlich nicht veröffentlichen, wenn multiresistente Keime gefunden werden. Ihr entsprechender Antrag im Bundestag, das Verbraucherinformationsgesetz mit der Notwendigkeit einer zweiten Probe, sprich: mit einer zusätzlichen Hürde zu belasten, erschwert es noch mehr, hier eine umfassende Verbraucherinformation zu gewährleisten.
Damit möchte ich deutlich machen, dass die Probleme der Beziehungen zum Verbraucher einerseits, der fehlenden Rechtsgrundlage andererseits sowie aber natürlich auch der Gesamtnotwendigkeit, den Eintrag von Antibiotika möglichst zu verhindern, so komplex sind, als dass das mit einem einfachen Antrag, der auf Kontrolle in Nordrhein-Westfalen setzt, beantwortet werden könnte.
Wir verstehen Ihren Antrag deshalb als Unterstützung auf dem gemeinsamen Weg – auch Richtung Bundesregierung – eine deutliche Verbesserung zu erreichen. Die Datengrundlage muss verbindlich hergestellt werden. Wir brauchen ein politisches und rechtliches Ziel, Antibiotikagaben möglichst zu verhindern. Insofern würde ich mich freuen, wenn wir in dieser Richtung auch mit Ihrer Unterstützung auf der Bundesebene erfolgreich wären. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss sagen, dass sich auch nach der heutigen Debatte der politisch-strategische Mehrwert, den die CDU und auch die FDP mit diesem Antrag beabsichtigen, mir jedenfalls nicht erschließt. Es mutet vielmehr wie ein Wettstreit an, bei dem alle schon gesagt haben: „Wir stehen zu hundert Prozent dahinter“, und Sie dann rufen: Das müssen aber tausend Prozent sein!
Ich finde, das ist eine verpasste Gelegenheit ist. Denn Sie wissen, dass es in der letzten Legislaturperiode aufseiten der damaligen Opposition – ich will nicht verhehlen, dass ich das eine oder andere Argument geteilt habe – durchaus auch kritische Stimmen bezüglich der Landesgartenschauen – zumindest im Hinblick auf eine Landesfinanzierung – gegeben hat. Nun ist doch die Gelegenheit da, den allseits erklärten positiven Willen der Beteiligten, die Landesgartenschauen fortzuführen – und zwar über 2017 hinaus –, positiv aufzugreifen.
Hier geht es einfach um einen klitzekleinen Dissens. Zum einen geht es um die Frage der Zusicherung der Finanzen für Haushalte ab 2017. Das geht schlechterdings nur über Verpflichtungsermächtigungen; die sind aber nicht vorhanden. Zum anderen geht es um die Fragestellung, wann eine Ausschreibung für eine Landesgartenschau im Jahre 2020 erfolgen soll. Meine sehr geehrten Damen und Herren, darüber streitet man sich offensichtlich.
Es gibt dazu eine erklärte und auch fachlich abgestimmte Abfolge: in der Tat den Dreijahresrhythmus.
Die Landesregierung hat eindeutig erklärt, dass die Landesgartenschauen auch über 2017 hinaus fortgeführt werden, dass also auch 2020 eine Landesgartenschau stattfindet. Die Ausschreibung für die Landesgartenschau 2020 – damit, meine ich, müssten doch alle einverstanden sein – soll nach einem entsprechenden Workshop mit den Kommunen, mit den Verbänden und mit den beteiligten Ministerien stattfinden. Das ist auch im üblichen Rhythmus. Hier wird also zeitlich nichts verzögert, sondern es gibt einen ganz normalen Ablauf.
Wir haben jetzt die Landesgartenschau in Zülpich vor uns. Die Landesgartenschau 2017 haben wir nach Bad Lippspringe vergeben. Spätestens wenn nach dem Workshop 2013 die Ausschreibung für 2015 erfolgt, wird die Vergabe unter Dach und Fach sein. Das ist alles im üblichen Rhythmus.
Ich weiß nicht, worüber wir uns streiten. Deshalb würde ich mich freuen, wenn dem Antrag der Regierungsfraktionen zugestimmt werden könnte. Ich wüsste nicht, was gegen die beiden Sätze, die im Beschlussvorschlag stehen, sprechen sollte. Erstens. Wir sollen die organisatorischen Voraussetzungen für die Landesgartenschauen über 2017 hinaus schaffen. – Das tun wir. Zweitens soll die Ausschreibung nach dem entsprechenden Workshop in Auftrag gegeben werden. – Auch das werden wir tun. Insofern erhoffe ich mir auch hierbei die Unterstützung der Oppositionsfraktionen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Alle Kolleginnen und Kollegen, die schon seit Längerem im Bereich der Umwelt und natürlich auch der Wirtschaft unterwegs sind, haben, glaube ich, die gleiche Erfahrung gemacht, wenn sie mit Bürgerinnen und Bürgern oder mit Unternehmerinnen und Unternehmern sprechen.
Die Bürgerinnen und Bürger, auch die Unternehmerinnen und Unternehmer sind nicht grundsätzlich gegen ambitionierte Umweltstandards; oft ist das Gegenteil der Fall. Man hört nicht selten eine Aussage: Setzt uns hohe Standards, aber lasst diese Standards dann auch zehn Jahre und länger gelten, also ändert diese Standards nicht dauernd! Es muss Verlässlichkeit geben.
Es ist kein Geheimnis, dass ich mir gewünscht hätte, dass diese Standards, die gemeinschaftlich in der Vergangenheit politisch entwickelt worden sind, auch in einer gewissen Verlässlichkeit in die Zukunft hätten getragen werden können. Im Sommer jedenfalls bestand da noch Aussicht.
Wie dem auch sei: Wir sind in einer Situation, in der wir nicht in die Vergangenheit gucken, sondern uns mit dem beschäftigen sollten, was ist. Das Gesetz, das in der letzten Legislatur beschlossen worden ist, war offensichtlich nicht praxistauglich. Das muss man feststellen. Deshalb finde ich es gut, dass wir jetzt in einen parlamentarischen Wettstreit eintreten und uns nicht mehr in einer Situation befinden, in der die einen kritisieren, ohne zu sagen, was denn zu machen ist, und die anderen Bestehendes verteidigen müssen, was sie selber gar nicht gemacht haben.
Also: Wir sind jetzt in einer Situation des parlamentarischen Wettbewerbs. Jetzt sind zwei Entwürfe in der Diskussion. Jetzt wird sich zeigen, welcher Entwurf den fachlichen und rechtlichen Anforderungen genügt.
Ich finde das auch deshalb vorteilhaft, Herr Hovenjürgen, weil es jetzt wieder darum gehen kann, diese Stelle des Landeswassergesetzes auf den Kern zurückzuführen, der aus dem Bundesgesetz abgeleitet ist. Daran will ich noch einmal erinnern. Wir haben ein Wasserhaushaltsgesetz des Bundes. In §§ 60 und 61 des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes ist ausgeführt, dass die Eigentümer für den Zustand und die Funktionsfähigkeit ihrer Abwasseranlagen zuständig sind.
Und das ist der Kern der ganzen Angelegenheit. Deshalb haben wir vielleicht auch in der Vergangenheit zu intensiv über Dichtheit und zu wenig über Zustand und Funktionsfähigkeit diskutiert. Deshalb werbe ich dafür, hier den Kern wieder in den Blick zu nehmen. Wir müssen uns gerade mit dieser Frage beschäftigen: Wie wird sichergestellt, dass der
Zustand und die Funktionsfähigkeit gewährleistet sind? Dafür muss es – davon bin ich überzeugt – auch ab und an eine Prüfung geben.
Ich begrüße auch aus einem andern Grund, dass wir jetzt in den parlamentarischen Wettbewerb um die beste Lösung eintreten. Es geht auch beim Gesetz-Verabschieden und bei Gesetz-Beratung um Handwerk. Gesetze zu machen, muss auch gutes Handwerk sein.
Die CDU und die FDP haben einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landeswassergesetzes vorgelegt. Danach würde sich künftig die Pflicht zur Überprüfung privater Abwasseranlagen im Wesentlichen auf Neuanlagen beschränken. Bestehende Anlagen müssten lediglich bei gravierenden Änderungen und begründetem Verdacht geprüft werden.
Ich habe mich lange gefragt: Ist das gutes Handwerk?
Ich habe nach Bildern gesucht. Beim Handwerk ist es so: Wenn man ein Werkstück hat, dann muss es auch konsistent sein, entweder aus Steinen oder aus Holz. Man muss es bearbeiten können. Hier habe ich einen anderen Eindruck. Hier ist der Versuch unternommen worden, sozusagen Quark zu meißeln, um es in ein Bild zu packen. Quark ist nach außen spröde – da kann man vielleicht noch ein bisschen was dran machen –, aber wenn man tiefer reinkommt, dann wird es sehr weich. Und der Quark hat keinen Kern. Sie haben dem Quark oder dem Werkstück den Kern entzogen. Darauf möchte ich gerne aufmerksam machen. Und der Kern ist der Besorgnisgrundsatz beim Wasserrecht.
Der Kern ist der Besorgnisgrundsatz und das Vorsorgeprinzip. Es ist leider bedauerlich, dass der ehemalige Ministerpräsident die Debatte hier verlassen hat. Er hat dazu ausgeführt – wir werden das mit Sicherheit in der einen oder anderen Debatte, die noch vor uns liegt, mit Zitaten belegen können, der sehr verehrte Ministerpräsident a. D. ist ein bekannter Kommentator des Wasserrechtes von Nordrhein-Westfalen, in seinen Schriften wird das mit Sicherheit zu finden sein –, dass das Vorsorgeprinzip gerade beim Wasser der entscheidende Punkt ist im Gegensatz zu vielen anderen Rechtsgrundlagen, die wir haben, weil das Wasser das wichtigste Gut unseres Lebens ist.
Es ist nicht umsonst so, dass wir schon in grauer Vorzeit als auch im Mittelalter die Tradition hatten, wonach die, die den Brunnen vergiftet haben, die
größten Verbrecher waren und am schnellsten bestraft wurden. Deshalb meine ich, dass wir diesen Grundsatz, der eine lange Tradition in unserem Wasserrecht hat, nicht mit einer Gefährdungsabschätzung behandeln und damit aushebeln können.
Nein, ich möchte das kurz ausführen, weil ich im Zusammenhang vortragen möchte.
Zwischenfragen würde ich dann gleich, mit Erlaubnis, gerne zulassen.
Ich möchte deutlich machen: Im Kern – da unterscheiden sich die Gesetzentwürfe – gehen wir, die Regierungsfraktionen und die Landesregierung, nicht von dem Gefährdungsgrundsatz ab. Vorsorge und Verursacherprinzip sind die entscheidenden Grundlagen.
Ich meine auch – das ist von dem Kollegen Hovenjürgen vielleicht falsch verstanden worden –, dass die Gemeinden hier in der Pflicht sind. Das ist die Aussage, die in dem Veränderungsvorschlag zu § 53 getroffen wird, wobei sie auch bisher in der Pflicht waren, nicht die Prüfung durchzuführen, sondern den Besorgnisgrundsatz tatsächlich umzusetzen und dem Rechnung zu tragen.
Den zweiten Teil des § 53 haben Sie nicht zitiert, nämlich die Möglichkeit der Kommunen, die Prüfung im Rahmen der Gebühren abrechnen zu können, also sowohl die Beratungsleistung kommunalverträglich zu gestalten als auch eine gemeinwohlverträgliche Lösung zu finden, wie wir es in vielen anderen Ver- und Entsorgungsbereichen haben.
Was ist der Kern? Damit bin ich bei Frau Akbayir. Es ist doch unbestritten – dazu gibt es vielfältige Untersuchungen –, dass, wenn Kanäle undicht sind, die Stoffe, die im Wasser sind, selbstverständlich in den Untergrund eindringen.
Was ist denn bei chemischen Reinigungen? Sie können doch nicht abstreiten, dass es Gefährdungen des Bodens und des Grundwassers gibt.
Was ist denn, bitte schön, in Wasserschutzgebieten, wo wir eine besondere Verpflichtung haben, wenn es um das Trinkwasser geht?
Darüber reden wir ja gerade. In der Auseinandersetzung wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie Ihre fachlichen Einwände konkretisieren könnten.
Wir reden über die Gefährdung des Grundwassers. Deshalb muss es eine abgestufte Verpflichtung geben, das zu überprüfen. Deshalb der Vorschlag, der in der Rechtsverordnung konkretisiert wird: einen besonderen Besorgnisgrundsatz zu haben, wenn die Häuser älter sind – die Erfahrung ist einfach so, Tonrohre können nach einer gewissen Zeit beeinträchtigt werden –, also Häuser, die vor 1965 errichtet wurden und sich in Wasserschutzgebieten befinden, bis 2015 zu prüfen.
Genau dasselbe gilt für gewerblich genutzte Abwasseranlagen. Ich finde, das ist selbstverständlich. Das ist im Übrigen bisher nicht geregelt; wir regeln es jetzt.
In einer weiteren Stufe werden bis 2020 die größeren Abwassermengen in den Blick genommen. Dann folgt die offene Diskussion: Was ist mit dem sogenannten Einfamilienhaus? Ich mache das noch einmal deutlich: Das, was Sie interpretiert haben, stimmt nicht. Die Verpflichtung nach dem Wasserhaushaltsgesetz des Bundes, für den ordnungsgemäßen Zustand der Abwasseranlagen zu sorgen, wird mit der Rechtsverordnung, auch mit dem Hinweis auf die Gefahren, nicht infrage gestellt. Der Grundsatz gilt.
Ob es eine konkrete Frist geben wird, bis wann die Überprüfung stattfinden soll, darüber lassen Sie uns fachlich streiten. Lassen Sie uns eine entsprechende Anhörung durchführen. Mir ist wichtig zu dokumentieren, dass wir in einen offenen fachlichen Diskurs gehen. Ich hoffe, Sie nehmen das an und kommen wieder auf die Ebene der fachlichen Diskussion zurück. Das tut der Sache insgesamt gut. Wir sollten uns der Verantwortung gemeinsam stellen.
Wir haben nämlich eine Verantwortung – das habe ich in den letzten Wochen und Monaten vermisst, Herr Biesenbach, Herr Hovenjürgen, Herr Abruszat –, die sich von anderen Bundesländern unterscheidet, weil wir in Nordrhein-Westfalen eine gewachsene Landschaft haben. Wir fangen nicht bei null an. Wir können nicht auf einen Knopf drücken und sagen: „Heute fängt die Welt neu an“, sondern hier ist etwas entstanden. Hier haben sich Gemeinden aufgemacht, die entsprechenden Verordnungen und Gesetze umzusetzen. Hier haben Bürgerinnen und Bürger Recht vollzogen. Hier haben Menschen
im Vertrauen auf Gesetze Investitionen getätigt. Deshalb geht es nicht, dass Sie heute auf den Knopf drücken und sagen: Wir wollen in die Zeit von 1995 zurück. – Das ist das Ergebnis Ihres Gesetzentwurfs.
Man muss sich einer Verantwortung stellen und ihr dann auch gerecht werden. Deshalb geht es nicht auf null, sondern muss man die gewachsene Landschaft mit berücksichtigen. Die Bürgerinnen und Bürger, das Handwerk, die Kommunen, all sie haben in vielen Fällen schon etwas getan. Deshalb macht es Sinn, darauf aufzusetzen.
Jetzt würde ich eine Zwischenfrage gerne zulassen.
Das ist ein Missverständnis, das Sie hier bewusst zelebrieren. Ich habe auf die Tradition des Wasserrechtes sowohl in der Überlieferung, in der Tradition als auch in der Rechtsetzung hingewiesen. In der Tradition des Wasserrechtes steht der Vorsorgegrundsatz, weil es um unser wichtigstes Lebensmittel geht.
Das verkennen Sie mit Ihrem Gesetzentwurf. Darauf wollte ich hinweisen.
Die Prioritätensetzung, die Sie möglicherweise daraus ableiten, ist nicht so. Wir haben bestehendes Recht. Insofern steht jetzt nicht auf der Tätigkeitsliste des Hauses, für neues Recht zu sorgen. Das ist aktuell durch die Diskussion entstanden. Ich glaube, da gibt es keine Bezüge.
Mir macht Ihre Intervention aber noch einmal Lust, auf die Missinterpretation hinzuweisen, die Sie mit der Gefahrenfrage verbinden. Noch einmal: Der Grundsatz, so wie er im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes festgelegt ist, wie wir ihn in das Landeswassergesetz übernommen haben, ist nicht der Grundsatz, der auf der Gefahrenabwehr und dem Gefahrenverdacht beruht, sondern der Grundsatz ist das Vorsorgeprinzip. Deshalb tragen wir dem Rechnung. Ich bin der Meinung: Ihr Gesetzentwurf trägt dem Vorsorgeprinzip nicht Rechnung, weil er im Kern undefiniert lässt, wer ab welchem Zeitpunkt und mit welcher Maßgabe überhaupt die Gefahr definiert, und insofern unbestimmte Rechtsbegriffe zurücklässt. Damit lässt er die Bürgerinnen und Bürger, die Menschen und die Kommunen unbestimmter und damit unsicherer zurück als vorher.
Ich werbe also um eine faire und gute Auseinandersetzung. – Vielen Dank.
Schönen Dank, Herr Präsident. – Mir war es wichtig, einige Dinge klarzustellen bzw. auf einige Redebeiträge zu reagieren. Zunächst einmal komme ich auf die Form dessen zu sprechen, was die Landesregierung vorgelegt hat. Das will ich noch einmal ausdrücklich begründen. Ich will positiv begründen und nicht nur um Verständnis werben,
sondern auch deutlich machen, dass ich das für die richtige Form halte.
In der Vergangenheit bestand das Problem mit dem Gesetzentwurf, den Sie – Schwarz-Gelb – gemacht und beschlossen haben, gerade darin, dass wir so unbeweglich waren, weil es im Gesetz steht. Deshalb haben wir – das ist der Vorschlag – ein schlankes Gesetz und eine Rechtsverordnung gemacht, die – das haben Sie vergessen, zu unterstreichen – selbstverständlich der Zustimmung des Landtags bedarf. So steht es im Vorschlag. Also Sie, die Parlamentarierinnen und Parlamentarier, sind auch wieder am Zug. Es ist nicht so, dass die Landesregierung – wie Sie, Herr Romberg, unterstellt haben – da irgendetwas zurechtmauscheln kann. Deshalb haben wir jetzt den Entwurf auch schon vorgelegt, damit deutlich wird: Das ist ein Paket aus einem Guss. Wir legen alles offen: So soll es werden. Und wir – das, finde ich, sollte uns positiv ausgelegt werden – respektieren, dass es im Landtag offensichtlich keine Mehrheit gibt, den bisherigen Gesetzentwurf aufrechtzuerhalten. Wir gehen damit natürlich auch auf die Argumente ein, die bisher vorgetragen wurden. Das ist gelebte Koalition der Einladung.
Ja, ja! – Das ist gelebte Minderheitsregierung. Wir machen mit diesem Vorgehen Betroffene zu Beteiligten. Wir wollen ausdrücklich die Auseinandersetzung und die Fachdiskussion mit den Bürgerinitiativen, und deshalb gehen wir diesen Weg der unterschiedlichen Varianten, um die Spannbreite deutlich zu machen, in der man sich bewegen wird. Also: Freiraum, Einladung, und wir machen Betroffene zu Beteiligten.
Mir ist auch wichtig, weil das in der Diskussion bisher zu kurz gekommen ist, noch einmal auf Folgendes hinzuweisen: Bezüglich der Kostenfrage steht ja nicht im Vordergrund, dass die Dichtheitsprüfung so viel kostet. Das ist – wenn man es herunterrechnet – in einem Zeitraum von 20 oder 30 Jahren, in dem eine Wiederholungsprüfung zu machen ist, nicht der große Beitrag. Die Befürchtung der Bürgerinnen und Bürger ist, dass sie dann hohe Sanierungskosten haben. Darüber haben wir heute noch gar nicht geredet. Dazu gibt es ja in unserem Vorschlag Aussagen, dass wir ganz klare Kategorien machen, dass wir insbesondere im Falle von mittleren Schäden bei Einfamilienhäusern die Sanierungsfrage noch einmal zeitlich gestreckt haben.
Damit ist meines Erachtens die Diskussion um „Oma ihr klein Häuschen“ und darüber, dass Eigentümerinnen und Eigentümer in Gefahr laufen, über die Sanierungskosten ihrer Wohngrundlage beraubt zu werden, vom Tisch. Diese Diskussion dürfte es nicht mehr geben.
Ich mache auch darauf aufmerksam, dass wir trotz der unsicheren Lage – auch der Gesetzeslage – gerne daran festhalten möchten; ich hoffe mit Ihrer
Unterstützung. Wir haben ein Förderprogramm aufgelegt, bei dem die Kreditzinsen in einem ausgesprochen günstigen Bereich, und zwar derzeit bei 1,03 %, liegen, ähnlich wie sie die KfW anbietet. Ich finde, das ist ein ansehnliches Angebot, um Bürgerinnen und Bürger, Eigentümerinnen und Eigentümer dazu zu bringen, ohne dass es eine konkrete Verpflichtung gibt, in die Sanierung einzusteigen. Denn die Sanierung der Hausanschlüsse ist auch ein Stück Erhalt des Eigentums.
Jeder, der zukünftig ein Haus kauft, sollte aufpassen, dass alle Funktionen des Hauses auch stimmen. Deshalb ist eine Investition in einen dichten Kanal eine gute Investition, auch was den Substanzerhalt und den Wert der Immobilie angeht.
Ich möchte mich zum Schluss noch mit dem Kollegen Biesenbach befassen, weil er gleich antworten wird. Er hatte gefragt: Was ist das hier? – Er ist ein Jurist, der sich im Wasserbereich, im Umweltbereich bewegt. Aber ein bisschen hatte das die Anmutung wie seinerzeit der ungläubige Thomas. Der ist ja zum Schluss auch noch zum Glauben gekommen. Insofern habe ich da noch gute Hoffnung.
Ich nehme das ausgesprochen ernst und will auch daran anknüpfen. Herr Kollege Biesenbach – ich schaue noch einmal ins Protokoll – hat gesagt: Sobald ich einen Beweis habe, dann hören wir sofort mit der Diskussion auf. – Dann müssen Sie aber auch bereit sein, mit mir zusammen – und ich werde das mit Ihnen machen – überall hinzugehen, wo ich Ihnen die Beweise vorlegen kann. Wir werden sie Ihnen schriftlich vorlegen.
Ich habe jüngst noch ein Schreiben vom AAV bekommen. Auch das werde ich Ihnen vorlegen. Wir gehen an die Baustellen. 60.000 Altlasten, wovon ein erheblicher Teil auch auf undichte Kanäle zurückzuführen ist,
schreibt der AAV mir. Wir gehen genau an diese Baustellen und schauen uns das an. Dann hoffe ich allerdings, dass Sie Wort halten und Ihre Bücher zuklappen, wenn wir zu einem entsprechenden Ergebnis kommen, und Sie dann nicht die Nummer des ungläubigen Thomas weiter inszenieren.
Ich will Ihnen auch noch aus anderer Perspektive die Schieflage Ihrer Argumente deutlich machen. Deshalb habe ich mich auch bemüht, den Kern des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes wieder in den Vordergrund zu stellen. Es geht nicht allein um die Dichtheit. Vielleicht war es ein Fehler, das aus dem Baurecht in das Wasserrecht zu nehmen,
denn die Funktionsfähigkeit und der Zustand, unabhängig von der Frage der Dichtheit, sind zu überprüfende Tatbestände – so jedenfalls der Grundsatz im Wasserhaushaltsrecht –, die deshalb mit der Frage, wie viel Wasser da nun durch- oder herauskommt, gar nicht so eng zusammenhängen.
Zum Zweiten, Herr Biesenbach: Es ist im Umweltbereich oft so, dass es nicht immer eine Frage der Menge ist, was wo herauskommt, sondern es ist auch oft eine Frage der Qualität.
Herr Biesenbach, wenn da E.coli herauskommen sollte, dann brauche ich davon keine Biergläser oder Kubikmeter. Da reichen wenige Bakterien, um den entsprechenden Schaden anzurichten. Es ist nicht die Menge, sondern es ist die Qualität dessen, was ins Grundwasser gelangen kann.
Vor dem Hintergrund Ihrer Ausführungen sollten Sie dann auch so konsequent sein und einen entsprechenden Antrag stellen, eine Bundesratsinitiative einzuleiten, um das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes an diesem Punkt einfach abzuschaffen. Das wäre konsequent, wenn Sie Ihrer Argumentation folgen würden.
Ja, am besten von Herrn Biesenbach.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss sagen, dass ich von den Wortbeiträgen der Kollegen Kamieth und Brockes einigermaßen enttäuscht bin. Eigentlich hatte ich erwartet, dass Sie die Linie, die wir in Bundestag und Bundesrat gemeinsam beschlossen haben, an dieser Stelle fortsetzen würden – politisch, inhaltlich, fachlich.
Herr Brockes, stattdessen verfallen Sie in alte Argumentationsmuster und bedienen Sachverhalte,
die völlig sachfremd sind, indem Sie von Ressentiments und von Bevormundung sprechen.
Herr Witzel, Sie müssen das bitte auch zur Kenntnis nehmen.
Hier handelt es sich – Gott sei Dank – um einen völlig normalen europäischen Vorgang. Wir leben in einem geeinten Europa. Selbstverständlich ist es im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung auch Aufgabe der Landesregierung sowie der Bürgerinnen und Bürger, sich an einem solchen Verfahren zu beteiligen. Genauso, wie wir uns hier an einem Verfahren in den Niederlanden beteiligen, werden sich die Niederländer zukünftig an Verfahren in der Bundesrepublik beteiligen.
Das ist ausdrücklich erwünscht. Das ist Europa live. Ich finde, dass man das nicht nur positiv kommentieren kann, sondern sogar positiv kommentieren muss. Dabei handelt es sich um einen völlig normalen europäischen Vorgang. Die Landesregierung hat im Rahmen ihrer Zuständigkeit hier an der grenzüberschreitenden Öffentlichkeitsbeteiligung,
die ausdrücklich erwünscht ist, teilgenommen.
Wir haben eingebracht, dass im Fall eines Unfalls Nordrhein-Westfalen aufgrund der Wind- und Ausbreitungsverhältnisse erheblich betroffen ist. In etwa sechs Stunden würde eine atomare Wolke am Niederrhein oder im Ruhrgebiet sein. Wir haben das entsprechend untersucht und auch durch Ausbreitungsrechnungen bestätigt bekommen.
Für ein sehr bevölkerungsreiches Land wie Nordrhein-Westfalen würde das bedeuten, dass wir im Rahmen von Katastrophenplänen schon jetzt überlegen müssten, wie eine Evakuierung gegebenenfalls innerhalb von Stunden vollzogen werden könnte. Es ist Tagesgeschäft, sich damit zu beschäftigen, gleichzeitig aber eine Perspektive, die hoffentlich nie eintreten wird.
Deshalb macht es Sinn, politisch den gemeinsam beschlossenen Weg des Atomausstieges auch über die nationalen Grenzen hinaus zu diskutieren. Deshalb hat das Kabinett auch darüber beraten, in Gesprächen mit unseren Nachbarn gerade diesen Weg politisch zu thematisieren – in Belgien, in den Niederlanden, aber auch bei unseren polnischen Freunden. Das Ganze ist also eine Diskussion unter Freunden über den richtigen Weg und die richtige Zukunft. Ich finde es richtig, dass wir das auf diesem Wege tun.
Mit allem Nachdruck zurückweisen möchte ich allerdings die These, dass in Nordrhein-Westfalen nichts passieren würde. Im Gegenteil! Wir haben den Windenergie-Erlass auf den Weg gebracht. Wir haben ein ehrgeiziges Klimaschutz-Sofortpro
gramm. Wir haben den Entwurf eines Klimaschutz
gesetzes vorgelegt. Aktuell sind wir in der Diskussion, ein großes KWK-Programm in NordrheinWestfalen zu realisieren. Wir haben verschiedene gute Investitionen im Kraftwerksbereich begleitet. Wir werden hoffentlich bald das große Kraftwerk in Düsseldorf bekommen. An vielen Stellen geht es voran.
Herr Kamieth, auf der Ebene der Bundesregierung geht es hingegen nicht voran. Ich nenne Ihnen fünf Punkte, bei denen der Bundesumweltminister immer wieder vor die Pumpe des Bundeswirtschaftsministers läuft. Aufgrund der Streitigkeiten innerhalb der Bundesregierung geht es nicht voran.
Warum haben wir kein ordentliches KWK-Gesetz als Vorlage? Das ist ein Rudiment. Gerade für die chemische Industrie in Nordrhein-Westfalen und unsere Entwicklungsmöglichkeiten im KWK-Bereich bräuchten wir dringend eine entsprechende Vorlage aus Berlin.
Warum haben wir keine Verständigung bei der Gebäudesanierung? Weil sich die Bundestagsfraktion der CDU/CSU mit der Bundesregierung nicht einigen kann, weil es hier eine Blockade gibt!
Warum haben wir keine entsprechenden Möglichkeiten für Planungserleichterungen bei der Windenergie? Weil der Bundesbauminister hier keine Vorlage macht und es keine Mehrheiten gibt!
Warum haben wir keine Vergünstigungen für Investitionen in Pumpspeicherwerke?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich wollte abschließen mit der Frage, was die Bundesregierung denn tatsächlich dazu beiträgt, dass Investitionssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Planungssicherheit geschaffen werden und vor allem das nötige Kapital für die beschleunigte Energiewende hier in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt wird. Da sind die Hausaufgaben seit einem Dreivierteljahr nicht gemacht. Das muss man an dieser Stelle mit allem Nachdruck unterstreichen.
Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht. Wir haben die entsprechenden Gesetze auf Bundesebene eingebracht. Wir werden die entsprechenden