Protokoll der Sitzung vom 26.01.2012

(Beifall von der FDP)

Dies kann die öffentliche Hand überhaupt nicht leisten, das ist auch nicht ihre Aufgabe. Deshalb werden auch wir natürlich diesen Antrag ablehnen. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Brockes. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Voigtsberger.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich auch ein paar Worte zu der gestrigen Einigung bei E.ON sagen. Ich denke, das, was zwischen den Gewerkschaften IG BCE und ver.di und der E.ON AG erzielt wurde, ist ein Erfolg. Wir sollten sehr froh sein, dass das gelungen ist. Wir wissen, dass über viele Tage und Wochen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine schwere Zeit durchlebt haben. Ich denke, die erreichte Einigung bringt die erhoffte Beruhigung von vielen Beschäftigten von E.ON, vor allem hinsichtlich der nordrhein-westfälischen Standorte. Ich bin als Wirtschaftsminister sehr froh, dass das gelungen ist. Das ist für uns ausgesprochen erfreulich.

Jetzt zu dem Antrag: Sie wissen, der E.ON-Konzern steht derzeit in Verkaufsverhandlungen über seine Tochter Open Grid Europe, die sein Fernleitungsnetz für Erdgas betreibt. Diesen Schritt haben in den letzten Jahren mehrere Betreiber von Hochspannungs- und Erdgasleitungsnetzen, Herr Aggelidis, ebenfalls getan. Wir haben uns ja schon einmal damit beschäftigt.

Dem Vernehmen nach beteiligen sich fünf internationale Konsortien an dem Bieterverfahren. Die Fraktion Die Linke fordert nun die Verstaatlichung des E.ON-Netzes. Sie begründet das damit, es sei mit dem Gemeinwohl nicht vereinbar, wenn zukünftig zum Beispiel der Allianzkonzern das Ferngasnetz in Nordrhein-Westfalen steuere und über energiepolitisch wesentliche Investitionen entscheide. Außerdem lohne sich auch haushaltspolitisch dieser Kauf.

Meine Damen und Herren, bereits im Oktober 2010 hatte die Fraktion Die Linke einen ähnlichen Antrag gestellt, als es um den Verkauf des Stromübertragungsnetzes von RWE ging. Hierzu hat im Mai letzten Jahres eine entsprechende Expertenanhörung

stattgefunden. Ich denke, der Landtag hat das seinerzeit dann auch berechtigt abgelehnt.

Nun führen wir eine ähnliche Diskussion. Die Gründe sind fast die gleichen. Im Zuge der Liberalisierung des Energiemarktes waren Energieversorgungsunternehmen bestimmter Größenordnungen verpflichtet, den Betrieb des Netzes als einen Bereich des natürlichen Monopols von den weiteren Wertschöpfungsstufen der Energieversorgung gesellschaftlich und organisatorisch zu trennen. Es war damit zu rechnen, dass es im Anschluss auch zum Verkauf von Netzen an Investoren kommen würde. Von verschiedener Seite war dies sogar erhofft worden.

Das E.ON-Netz soll einen Kaufpreis von bis zu 3 Milliarden € erzielen. Ein Kaufangebot des Landes müsste sich mit solchen Angeboten des Marktes messen können. Wer aber einen Kauf des E.ONNetzes fordert, sollte auch erläutern, wie der Kaufpreis selbst finanziert werden soll. Hierzu wird im Antrag natürlich nichts ausgeführt. Der Hinweis der Linken, der Kauf werde sich haushaltspolitisch lohnen, ist, denke ich, reine Spekulation.

Im Übrigen geht das Versorgungsgebiet der E.ON weit über Nordrhein-Westfalen hinaus. Das ist hier schon ein paar Mal erwähnt worden. Eine auf unser Land bezogene Netzaufteilung wäre nicht sinnvoll, ganz abgesehen davon, ob sie überhaupt technisch umsetzbar wäre. Es fiele also schwer, eine auf Nordrhein-Westfalen bezogene Lösung zu definieren, die nicht auch den Bestand des Unternehmens in anderen Bundesländern betreffen würde. Es kann, wenn überhaupt, also nur eine bundesweit einheitliche Lösung geben.

Meine Damen und Herren, ich weiß natürlich, dass die hinter dem Antrag stehende Grundidee von Energieversorgungsnetzen in öffentlicher Trägerschaft immer wieder diskutiert worden ist. Schon vor Jahren wurde über die Deutsche Netz AG diskutiert, teilweise mit unterschiedlichen Akteuren. Aber eines ist klar: Die öffentliche Hand, insbesondere auf Bundesebene, hat sich stets zurückhaltend gezeigt, wenn es um die Frage einer finanziellen Beteiligung an bundesweiten Netzgesellschaften ging. Ich denke, das ist nach wie vor so. Beim E.ONFerngasnetz ist ein Engagement Nordrhein

Westfalens, wie ich ausgeführt habe, nicht angeraten und abzulehnen. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Voigtsberger. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit schließe ich die Debatte zum Tagesordnungspunkt 9.

Da die antragsstellende Fraktion Die Linke um direkte Abstimmung gebeten hat, kommen wir direkt zur Abstimmung über den Inhalt des Antrages Drucksache 15/3763. Wer diesem Antrag seine

Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion Die Linke. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Damit ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis der Antrag abgelehnt.

Ich rufe auf Tagesordnungspunkt

10 Inhaltliche Debatte über das Landschafts

gesetz NRW führen: Landesregierung muss Evaluierungsbericht vorlegen

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 15/3770

Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion Frau Kollegin Schulze Föcking das Wort.

(Große Unruhe)

Es wäre schön, wenn der Lärmpegel gleich, wenn die Kollegin spricht, nicht ganz so hoch wäre.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! § 86 des Landschaftsgesetzes sieht vor, dass nach einer bestimmten Frist das Gesetz zu überprüfen und dem Landtag ein Bericht über die Auswirkungen dieses Gesetzes vorzulegen ist. Diese Frist lief am 31. Dezember letzten Jahres ab. Das geltende Landschaftsgesetz umfasst 63 Seiten und 86 Paragrafen. Es regelt unter anderem Eingriffe in Natur und Landschaft sowie die Mitwirkung von Vereinen und befasst sich mit den Biologischen Stationen, der Beteiligung der Bürger und Bürgerinnen bei der Landschaftsplanung sowie Biotopverbünden. Es umfasst also viele Sachbereiche und Themenfelder. In einem Bericht gäbe es sicherlich sehr vieles zu erwähnen.

Tatsache ist allerdings, dass die Landesregierung sich bislang weigert, dem gesetzlichen Erfordernis einer Berichterstattung an den Landtag überhaupt nachzukommen. Das, was uns am 9. Dezember letzten Jahres als sogenannter Bericht erreicht hat, umfasst eine DIN-A4-Seite. Zum Vergleich: Schon die bloße Inhaltsangabe dieses Gesetzes hat den vierfachen Umfang.

Gerne lese ich Ihnen auch den Kernsatz dieses Berichtes vor. Wörtlich heißt es dort:

„Im Hinblick auf die Neuordnung des Naturschutzrechts durch den Bund und der in der Koalitionsvereinbarung … vorgesehenen Novellierung des Landschaftsgesetzes in dieser Legislaturperiode wird auf eine Evaluierung dieses Gesetzes verzichtet.“

Meine Damen und Herren, Juristen sind sich häufig uneinig. Völlig unstrittig ist aber: Bestehende Gesetze lassen sich durch einen Koalitionsvertrag zwischen den Parteien nicht außer Kraft setzen.

(Beifall von der CDU)

Und wenn das Gesetz ausdrücklich bis zu einer bestimmten Frist die Vorlage eines Berichtes an die Legislative vorsieht, dann hat das zu erfolgen. Wir alle, die Mitglieder der Legislative, haben einen Anspruch und ein Recht darauf, dass wir diesen Bericht erhalten.

Es wundert mich schon, mit welcher Leichtigkeit die Abgeordneten von SPD und Grünen über Gesetze hinweggehen und auf ihnen zustehende Rechte verzichten.

(Beifall von der CDU)

Wenn der Minister meint, er könne sich mit einer zweiseitigen Kurzübersicht zur Ergänzung seines sogenannten Berichtes aus der Affäre ziehen, die uns Parlamentarier am Dienstag um 16:25 Uhr per E-Mail erreicht hat, dann täuscht er sich. Das zeugt schon eher von einem schlechten Gewissen in dieser Sache – oder davon, dass die eigenen Beamten Bedenken angemeldet haben.

Wir als CDU nehmen unser Recht als Gesetzgeber ernst – anders als vielleicht viele von SPD und Grünen in der jetzigen Rolle als regierungstragende Parteien. Sie mögen sich auf die Arbeit der Ministerien verlassen und möglicherweise auf eigene Bemühungen verzichten wollen. Wir aber arbeiten und beharren auf der Vorlage eines vollständigen Berichtes.

Eine Evaluierung ist kein Selbstzweck. Es geht dabei auch nicht um die Feststellung, ob ein Gesetz aufgehoben wird oder nicht, wie die Landesregierung offensichtlich meint. Eine Evaluierung durchleuchtet das vorhandene Gesetz und stellt Stärken und Schwächen fest. Das ist besonders dann wichtig, wenn man ein neues Gesetz anstrebt.

Das von CDU und FDP im Jahr 2007 novellierte Landschaftsgesetz ist ein guter Kompromiss zwischen naturschutzfachlichen Anforderungen und den Anforderungen der Praxis. Es verbindet beides.

So haben wir unter anderem bei den Kompensationsmaßnahmen den Grundsatz „Qualität vor Quantität“ durchgesetzt.

Außerdem haben wir den Begriff des Eingriffes an die Wirklichkeit angepasst. Nach dem alten rotgrünen Gesetz war nämlich selbst das Verlegen einer Leitung im Außenbereich unter einer Straße noch ein Eingriff. Wir können aber nicht noch mehr landwirtschaftliche Flächen der Nutzung entziehen. Wir sind auf die Erzeugung von Nahrungsmitteln und nachwachsenden Rohstoffen dringend angewiesen. Flächenkompensation ist richtig und wich

tig. Sie muss aber mit Augenmaß und Blick auf das tatsächlich notwendige Maß erfolgen.

Das bestehende Gesetz beachtet die Vorgaben des Bundes und der EU. Damit sind wir auf weltweit höchstem Standard und Niveau.

Wir waren mit unserer Politik erfolgreich. Unser Gesetz hat seinen Schutzzweck erfüllt. Alle Beteiligten und Praktiker konnten die letzten Jahre sehr gut damit leben.

Herr Remmel, eine Evaluierung würde Ihnen genau das klar vor Augen führen. Alle Befürchtungen, die Sie seinerzeit hatten, haben sich nicht bewahrheitet. Das müssten Sie sich selbst testieren. Diese Größe fehlt Ihnen aber leider.

Beim Umweltschutz kommt es vor allem auf eines an: auf einen möglichst breiten Konsens und die Mitwirkung aller. Ich kann Ihnen nur raten: Stellen Sie diesen Konsens und diese Kooperation im Interesse der Sache nicht ohne Not auf die Probe.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt Frau Kollegin Lück.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Begründung zum vorliegenden Beschlussvorschlag wollen die antragstellenden Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion den geltenden Koalitionsvertrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen für ihre Zwecke einvernehmen. Das gibt zwangsläufig den Anlass, die Halbwertzeit Ihrer eigenen politischen Grundpositionen zum Sachverhalt zu hinterfragen.

Zur Erinnerung: In Ihrer Koalitionsvereinbarung vom 20. Juni 2005 legten Sie sich selbstverpflichtend auf die folgenden Leitlinien fest – ich zitiere von Seite 10 und 12 Ihrer Koalitionsvereinbarung –: „Beseitigung von Doppel- und Mehrfachzuständigkeiten“, „Flexibilisierung von Standards“, „Bürokratieabbau“, „Ergebnisverantwortung im Verwaltungshandeln

und durch den Verzicht auf nicht notwendige Gesetze“ und „Landesgesetze werden … innerhalb einer angemessenen Frist auf ihre Notwendigkeit und praktische Durchsetzbarkeit überprüft“.

Das ist der Maßstab, den noch bis vor kurzer Zeit die CDU fünf Jahre lang nach außen hin als offizielles landespolitisches Evangelium getragen hat.