Protokoll der Sitzung vom 26.01.2012

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Geerlings. – Für die SPD-Fraktion spricht Kollege Bell.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Bevor ich mit meinem eigentlichen Redebeitrag beginne, würde ich gerne meine Freude und meine Genugtuung über die Verständigung zwischen den Gewerkschaften und der Geschäftsführung von E.ON zum Umbau des Konzerns zum Ausdruck bringen.

Sehr geehrter Herr Aggelidis, ich hätte schon erwartet, nachdem wir ja nicht den ersten Antrag zu E.ON haben, von Ihnen – Sie haben hier in den letzten Monaten angeblich immer die Fahne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hochgehalten – hierzu einige Worte zu hören, aber Fehlanzeige. Stattdessen beschäftigen wir uns heute zum wiederholten Male mit Forderungen Ihrerseits, die aus der Debatte über die Umstrukturierung von E.ON resultieren, und heute zum ersten Mal mit der Privatisierung bzw. der entsprechenden Verstaatlichung von zum Verkauf stehenden Ferngasnetzen der E.ON-Gesellschaft.

(Bärbel Beuermann [LINKE]: Das sind aber schon zwei unterschiedliche Dinge – Privati- sierung und Verstaatlichung! Das wissen Sie schon!)

Ich habe mir die Begründung Ihres Antrags inhaltlich angeschaut. Sie schreiben:

„Ein öffentlicher Gasnetzbetreiber ist für diesen Umstieg – gerade auch als Partner für die Stadtwerke – unerlässlich.“

Wenn Sie sich wirklich allen Ernstes mit der Fragestellung beschäftigt hätten, ob dies so wäre, dann hätten Sie sich zunächst einmal mit der Gasnetzzugangsverordnung befassen müssen. Wir haben in Deutschland die Gasnetzzugangsverordnung vom 3. September 2010, die auf 25 Seiten die Regula

rien für den diskriminierungsfreien Zugang zur Gasnetzversorgung für alle Betreiber enthält. Diskriminierungsfrei! 25 Seiten! Ich habe mir das im Detail angeschaut, insbesondere die §§ 8 sowie 38 und 39. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin aus § 8:

„Die Netzbetreiber sind verpflichtet, von Transportkunden bereitgestellte Gasmengen an den vom Transportkunden benannten Einspeisepunkten des Marktgebiets zu übernehmen und an den vom Transportkunden genannten Ausspeisepunkten des Marktgebiets mit demselben Energiegehalt zu übergeben. Die Nämlichkeit des Gases braucht bei der Ausspeisung des Gases nicht gewahrt bleiben.“

Das ist also eine Verpflichtung der Annahme der Kapazitäten, die bereitgestellt werden.

Bei Zubau oder Neubau von Kapazitäten regelt diese Verordnung in § 38 sowohl eine Kapazitätsreservierung für Betreiber von Speicher-, LNG- und Produktionsanlagen sowie Gaskraftwerken als auch in § 39 einen Kapazitätsausbauanspruch für Betreiber von Gaskraftwerken sowie Speicher-, LNG- und Produktionsanlagen. – Und wir haben das Vorrangprinzip für Biogasanlagen.

Diese sehr weitgehende Regulierung führt zu der Aussage von Herrn Teyssen von E.ON, die Einschränkung der Eigentümerrechte durch die Bundesnetzagentur macht letztlich den Betrieb seiner eigenen Gasnetze für ihn unattraktiv. – Das ist ein Ergebnis dieser Regulierung. Deswegen braucht die öffentliche Hand nicht zwingend da hineinzugehen.

Zweiter Punkt: Rechnet sich das? Ich will Ihnen sehr deutlich sagen: Wenn sich das rechnet, dann sollen Konsortien von Stadtwerken oder Ähnlichem in dieses Geschäft einsteigen. Ich halte es für völlig absurd, dass das Land bei einem geschätzten Kaufpreis von 2 bis 2,5 Milliarden € hier aktiv wird.

(Beifall von Dietmar Brockes [FDP])

Das ist haushaltsrechtlich nicht darstellbar und eine völlige Nullnummer in der Argumentation.

Zum Schluss: Wir behandeln ja jetzt sehr häufig die Verstaatlichung von Energiekonzernen. Sie haben rituell vorgetragen: Wir sollen das lernen. – Ich sage Ihnen: Passen Sie auf, dass Sie nicht zum Stefan Mappus der NRW-Politik werden, der eine leider recht unglückliche Verstaatlichung eines Energiekonzerns hinter sich hat. Das kann nämlich dazu führen, dass das eintritt, was Stefan Mappus am Samstag in einer Rede möglicherweise mit der gleichen Problematik gesagt hat – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –:

„Mir hat Fukushima das Genick gebrochen – wünscht‘ es wär‘ nur was zum Kochen. Jetzt sitz‘ ich da mit meiner Ehrenmütz‘ – und ärgere mich wie der Blitz. Statt Caipi am Strand von Rio – Untersuchungsausschuss in Stuttgart, lecko mio.“

Damit Ihnen dies nicht passiert, Herr Aggelidis, werden wir gegen diesen Antrag stimmen. – Danke schön.

(Bärbel Beuermann [LINKE]: Sesamstraße, Stefan Mappus! Was kommt als Nächstes?)

Vielen Dank, Herr Kollege Bell. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Brems.

Frau Präsidentin! Zunächst einmal möchte ich dafür danken, dass ich nicht „viel Glück“ gewünscht bekomme, da ich als einzige Frau zu diesem Thema rede, wie das heute Morgen der einzig männliche Kollege beim Thema „Frauenhäuser“ zu hören bekommen hat.

Nun zum Thema.

Sehr geehrte Damen und Herren! Heute Morgen kam im „Morgenmagazin“ die Nachricht, dass die Eiskunstlauf-Europameisterschaft ohne die deutschen Titelverteidiger Robin Szolkowy und Aljona Savchenko auskommen muss.

Bei dieser Nachricht musste ich an den hier vorliegenden Antrag der Linken denken. Sie fragen sich sicher, warum. Beim Eiskunstlauf beginnt der Läufer ruhig, läuft eine Runde über das Eis und legt damit die Grundlage für die später fulminanten Sprünge und Pirouetten.

In diesem Fall legt die Linke die Grundlage mit der richtigen Aussage, dass eine bundesweite Netzgesellschaft die oligopolistischen Strukturen im Bereich des Ferngases aufweichen und den Zugang für weitere Marktteilnehmer ermöglichen könnte. Vergleichbar mit der Idee der Stromnetzgesellschaft.

Doch dann passiert es. Der Eiskunstläufer kommt aus dem Takt. Die Linke kommt von der Gasversorgung ab und verfällt in Atomstromkritik. Die ist absolut berechtigt. Was sie allerdings in einem Antrag zum Thema „Gas“ zu suchen hat, weiß wohl nur die Linke.

Zurück im Takt möchte der Eiskunstläufer alles wieder herausholen und probiert sich an einem unmöglichen Sprung. Doch der „sechsfache Rittberger“ misslingt, der Läufer stürzt.

Diese massiven Abzüge in der A-Note muss die Linke ebenfalls hinnehmen, wenn sie erreichen will, dass das Land Nordrhein-Westfalen das Gasnetz von E.ON aufkaufen soll, eine Aktion, bei der sich nicht nur das Land komplett verheben würde, es wäre auch technisch absolut unsinnig. Schließlich geht das Netz der E.ON weit über NordrheinWestfalen hinaus, und zwar ohne landesspezifische Kuppelstellen und somit mit Eingriffen, die auch andere Bundesländer treffen würden.

Eine bundesweite oder sogar europäische Netzgesellschaft wäre dagegen sicherlich sinnvoll. Sie könnte dafür Sorge tragen, dass ein Bundling stattfindet und kostensparend und zukunftsweisend die richtigen Investitionen getätigt werden. Der teure öffentliche Aufkauf des Netzes durch ein Bundesland ist da sicherlich nicht der richtige Weg. Aber vielleicht können Ihre Kollegen auf Bundesebene einen solchen Vorstoß wagen.

Nun weiter in der Kür bzw. mit dem Antrag. Schließlich soll noch eine kunstvolle Pirouette folgen. Die Linke fordert zunächst nur, die Landesregierung möge begründen, was gegen eine Überführung des Gasnetzes in Landeseigentum spricht. Mit der nächsten Drehung möchte sie dann aber erreichen, dass E.ON die Verkaufsverhandlungen ruhen lässt, bis die Landesregierung über ein Angebot entschieden hat.

Da frage ich mich: Wenn die Linke schon im Vorhinein weiß, dass die Landesregierung kein Angebot abgibt, dann braucht E.ON auch nicht aufgefordert zu werden, die Verhandlungen ruhen zu lassen, abgesehen davon, dass E.ON ein unabhängiges Unternehmen ist, das sich im Privatrecht befindet und der Landesregierung nicht vorschreiben kann, selbst wenn sie es wollen würde, wann Verkaufsverhandlungen stattfinden und wann nicht.

Zu den Abzügen in der A-Note kommen nun auch die Abzüge in der B-Note. Zum Schluss versucht der gescheiterte Läufer verzweifelt, einen guten Eindruck zu hinterlassen, um wenigstens die Abschlusspose nicht zu vermasseln. Die Linke fordert, über die bisherigen Aktivitäten der Landesregierung zur Sicherung der Arbeitsplätze bei E.ON zu informieren. Das hat zwar auch erst einmal nichts mit dem Thema des Antrags zu tun, aber unsere Landesregierung wird dazu bestimmt gern etwas sagen.

Man kann den Eiskunstlauf oder den Antrag der Linken zusammenfassend so bewerten: erfolgversprechend gestartet, zu schwierige Sprünge verpatzt, also die eigentlich geplante Show komplett vermasselt. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Brems. – Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kollege Brockes.

Frau Präsidentin! Keine Sorge, ich werde hier keine Eislaufpirouetten drehen.

(Reiner Priggen [GRÜNE]: Oh! Schade!)

Das ist sicherlich nicht die Sportart, die mir liegt.

Herr Kollege Bell, ich möchte mich Ihnen ausdrücklich anschließen. Wir seitens der FDP-Landtagsfrak

tion begrüßen ausdrücklich die Verständigung zwischen der Konzernleitung und den Beschäftigtenvertretungen bei E.ON. Ich glaube, es wäre weitaus interessanter und besser, wir würden uns heute über dieses Thema als über den vorliegenden Antrag der Linken-Partei unterhalten.

Aber nun gut. Kommen wir zum Antrag. Die Forderung nach einer Verstaatlichung des E.ON

Ferngasnetzes ist nicht neu, sondern die LinkenFraktion hat dieses bereits im September eingebracht.

Jetzt kommen Sie mit einem neuen Aufguss Ihrer kruden energiepolitischen Programmatik. Damit können Sie nun wirklich niemanden hinter dem Ofen hervorlocken, noch nicht einmal – wie wir gerade gehört haben – SPD und Grüne, die Ihnen ansonsten im Kampf gegen die Energie- und Industriestandorte immer sehr gerne zur Seite stehen.

(Dietmar Bell [SPD]: Herr Brockes!)

Ich habe Sie vorhin gelobt; irgendwann muss ich das wieder einfangen.

Die Überführung des von der früheren Ruhrgas AG errichteten Gasnetzes in Landeseigentum ist – ehrlich gesagt – blanker Unsinn.

Ist Ihnen überhaupt klar, dass sich nur ein kleiner Teil des rund 12.000 km langen Leitungsnetzes von E.ON in Nordrhein-Westfalen befindet? – Die Gaspipelines durchziehen das gesamte Bundesgebiet. Eine Abtrennung von Netzteilen, die in Nordrhein-Westfalen liegen, ist allein schon technisch nicht möglich. Oder wollen Sie gleich das gesamte Gasnetz Deutschlands in das Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen überführen, Herr Kollege Aggelidis? Haben Sie eigentlich eine Sekunde darüber nachgedacht, welche Folgekosten auf das Land zukämen, wenn es die Verantwortung für das Gasnetz hätte? – Dem Land Nordrhein-Westfalen als Netzbetreiber würden dann auch die Unterhaltungs- und vor allem die Ausbauverpflichtungen obliegen.

Meine Damen und Herren, im Lichte der Energiewende reden wir hier von Investitionen in Milliardenhöhe, die für den dringend benötigten Netzausbau erforderlich sind. Und was ist mit den Kosten für den Kauf des Gasnetzes? Wie sollen diese Kosten bei der gegenwärtigen Haushaltslage des Landes finanziert werden?

Ihre Behauptung, der Kauf würde sich für das Land haushaltspolitisch lohnen, gehört – ehrlich gesagt – in den Bereich der Voodoo-Ökonomie, Herr Kollege Aggelidis. Sie argumentieren mit irgendwelchen Renditen des E.ON-Ferngasnetzes, die angeblich über den Zinskosten liegen, die das Land für seine Kredite bezahlt. Hier wird völlig ausgeblendet, dass die Renditen aus dem Gasnetz mit erheblichen Unsicherheiten behaftet sind. Sie blenden außerdem völlig aus – ich sage das noch einmal –, dass das Land als Netzbetreiber erhebliche Kosten für die

Gewährleistung der Versorgungssicherheit und den bedarfsgerechten Ausbau des Netzes zu schultern hätte. Genau aus diesem Grunde ist das Ferngasnetz der Open Grid Europe von der Privatwirtschaft errichtet und zuverlässig betrieben worden. Auch in Zukunft werden private Investoren für die erforderlichen Investitionen sorgen.

(Beifall von der FDP)