Protokoll der Sitzung vom 26.01.2012

Das ist der Maßstab, den noch bis vor kurzer Zeit die CDU fünf Jahre lang nach außen hin als offizielles landespolitisches Evangelium getragen hat.

Vor diesem Hintergrund müssten Sie heute Ihr Aktionspapier unverzüglich und vollständig zurückziehen. Eine einzige Evaluierung dieses Gesetzes hilft uns nämlich nicht weiter. Das greift zu kurz; denn hier ist eine umfangreiche Rechtsbereinigung notwendig.

(Vorsitz: Vizepräsidentin Angela Freimuth)

Die antragstellende CDU-Landtagsfraktion hat

durch eigene landespolitische Fehlentscheidungen bei der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung einen Widerspruch zum Bundesnaturschutzgesetz verursacht, und die Föderalismusreform sowie die damit zusammenhängende Neuordnung des Naturschutzrechtes zwischen Bund und dem Land waren mit weitreichenden Konsequenzen verbunden.

Schon aus diesem Grund ist eine Novellierung unausweichlich.

Die von Ihnen nun ins Spiel gebrachte Evaluierung macht deshalb natürlich keinen Sinn. Die Ergebnisse wären somit belanglos. Um zu der Feststellung zu gelangen, …

Frau Kollegin, Kollege Lohn würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen, wenn Sie die zulassen wollen.

Danke, nein.

… dass die bestehende Rechtslage vielfach überholt und darüber hinaus auch unübersichtlich, anwenderunfreundlich und in weiten Teilen nicht mehr anwendbar ist, muss nicht der Umweg über eine aufwendige und kostspielige Durchführung einer Evaluierung genommen werden.

Es gibt auch weitere wichtige landespolitische Gründe, die zweifelsfrei für eine Gesetzesnovelle sprechen. Eine große Mehrheit hier im Haus will die gravierenden Fehlentscheidungen der vergangenen Legislaturperiode rückgängig machen, als da sind im Besonderen: die von Schwarz-Gelb – ideologisch motiviert – herbeigeführten Verschlechterungen bei der eingangs erwähnten Eingriffsregelung, den Mitwirkungs- und Klagerechten, den Landschaftsbeiräten und beim Biotopschutz.

Ein derartiger parlamentarischer Aktionismus wie dieser Antrag ist aus unserer Sicht ungeeignet, dem Ziel näherzukommen. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Lück. – Ich möchte darauf hinweisen, dass die Kollegin eben gesagt hat: keine Zwischenfragen. Deswegen wurde die Zwischenfrage des Kollegen Moritz nicht berücksichtigt.

Als nächster Redner hat nun für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Kollege Rüße das Wort. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Freunde hier von der Fraktion der CDU drängen auf eine Evaluierung des bestehenden Landschaftsge

setzes. Die können Sie gerne haben. Die kann ich Ihnen jetzt und hier geben.

(Zurufe von der CDU und von der FDP: Oho!)

Das Landschaftsgesetz, so wie es im Landtag von Schwarz-Gelb verabschiedet worden ist, ist einfach schlecht. Und es ist zusätzlich vor allem eins: nicht mehr zeitgemäß.

(Ralf Witzel [FDP]: Eine fundierte Einschät- zung!)

Sehen Sie, Herr Witzel! – Sie wissen genau, dass mit dem jetzigen Gesetz weder die Einrichtung eines Biosphärenreservats noch zum Beispiel die Auszeichnung eines Naturmonuments möglich ist.

Herr Kollege Rüße, entschuldigen Sie, wenn ich Sie unterbreche. Der Herr Abgeordnete Deppe möchte Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen, wenn Sie die zulassen.

Diesmal stellt er mir keine Zwischenfrage.

Wir reden hier über einen Gesetzestext, liebe Kolleginnen und Kollegen, der schwärzer und gelber gar nicht hätte sein können. Gelb ist das Gesetz deshalb, weil die Balance zwischen Ökologie und Ökonomie, anders als es meine Kollegin Frau Schulze Föcking dargestellt hat, völlig außer Kraft gesetzt worden ist. Die Balance gab es nämlich seit Inkrafttreten des Gesetzes nicht mehr.

Sie haben die Notwendigkeit von FFH-Verträglichkeitsprüfungen bei Eingriffen in die Landschaft stark eingeschränkt. Sie sind sogar so weit gegangen, dass Sie Flächenkompensation durch Geldzahlungen ersetzt haben.

(Beifall von Rainer Deppe [CDU])

Aber, Herr Deppe, ich hoffe, wir sind uns einig, dass man Natur nicht durch Geld ersetzen kann.

Sie haben zudem dieses Landschaftsgesetz auch missbraucht, um den Ausbau der Windenergie – da sind Sie mittlerweile ein Stück weiter – mit ästhetischen Scheinargumenten zu verhindern. Herr Deppe, der Anblick von Windrädern ist zehnmal ästhetischer als der Anblick der großen, überall wuchernden Schweinemastanlagen, den wir im Moment ertragen müssen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Herr Rüße.

Im Gegensatz zur sauberen Windkraft waren Ihnen diese Großmastanlagen in den fünf Jahren jederzeit herzlich willkommen. Sie haben die Unternehmen eingeladen, hier zu bauen.

An der Stelle sind wir genau da, wo der Gesetzentwurf seine schwarze Seite zeigt. Schwarz ist an dem Gesetz nämlich, dass Sie seinerzeit dem Bauernverband ein ganz großes Mitspracherecht eingeräumt haben. Im Gesetz selbst haben Sie Mitsprache dann so klein geschrieben. Die gab es dann nicht mehr. Sie haben die Klagemöglichkeit der Verbände runtergeschraubt, und Sie haben die Beiräte auf ein Minimum zurechtgestutzt.

Herr Kollege, entschuldigen Sie, wenn ich Sie noch einmal unterbreche. Wollen Sie an dieser Stelle eine Zwischenfrage des Kollegen Deppe zulassen?

Ich habe ja gesagt: Dieses Mal nicht, das nächste Mal vielleicht wieder.

(Heiterkeit)

Sie hätten am liebsten die kritischen Verbände, die diese Prozesse begleiten, ganz aus dem Verfahren herausgedrängt. Aber das was nicht möglich.

Die Naturschutzverbände waren damals entsetzt. Und auch die kommunalen Spitzenverbände – ich habe mir die Protokolle von damals genau angeguckt – waren durchaus kritisch. Sie von CDU und FDP haben – das kann man als Fazit so zusammenfassen – das Land NRW im Arten- und Naturschutz um Jahre zurückgeworfen.

(Beifall von Hans Christian Markert [GRÜNE])

Jetzt zu dem wesentlichen Knackpunkt an diesem Gesetz: Die Welt hat sich weitergedreht. Mit dem Bundesnaturschutzgesetz haben wir einen neuen Rahmen. Im Moment ist nicht klar, wer wann wofür zuständig ist. Diese Überschneidungen müssen beseitigt werden. Wir brauchen wieder Klarheit. Deshalb brauchen wir auch keine Evaluierung, sondern wir brauchen die rasche Novellierung des Landesgesetzes.

(Beifall von den GRÜNEN)

Da kommt für mich das Entscheidende, Herr Deppe. Im Rahmen dieser Novelle, die wir jetzt machen werden, besteht für uns alle ausreichend Gelegenheit, auf das geltende Recht zurückzublicken und gemeinsam über die richtigen gesetzlichen Maßnahmen zu diskutieren. Wir werden mehrfach darüber beraten. Wir werden eine Anhörung erleben. Es wird viel mehr passieren als eine Evaluierung.

Deshalb verstehe ich Ihren Antrag überhaupt nicht. Deshalb ist auch der Vorwurf der Enddemokratisierung oder was immer da so mitschwingt völlig unbegründet. Auch den Vorwurf gegenüber dem Minister kann ich nicht nachvollziehen. Verschwenden wir die Kräfte nicht für eine Evaluierung, die keiner mehr braucht, sondern lassen Sie uns zusammen zielgerichtet nach vorne gucken. Aus dem Grund

lehnen wir Ihren Antrag mit aller Entschiedenheit ab. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Herr Kollege Rüße, der Abgeordnete Wüst würde Ihnen gerne noch eine Zwischenfrage stellen.

Wo ist er denn?

Auf dem Platz von Herrn Abgeordneten Seel.

Nein, gleiches Recht für alle. Tut mir leid.

(Unruhe)

Es ist die souveräne Entscheidung des Redners, Zwischenfragen zuzulassen oder nicht. – Als nächster Redner hat nun der Kollege Abruszat für die Fraktion der FDP die Gelegenheit, darüber zu entscheiden. Er hat das Wort. Bitte schön, Herr Kollege Abruszat.

(Zuruf von Britta Altenkamp [SPD] – Kai Ab- ruszat [FDP] [auf dem Weg zum Redner- pult]: Gibt es schon Zwischenfragen, bevor ich angefangen habe?)