Protokoll der Sitzung vom 26.01.2012

(Zuruf von Britta Altenkamp [SPD] – Kai Ab- ruszat [FDP] [auf dem Weg zum Redner- pult]: Gibt es schon Zwischenfragen, bevor ich angefangen habe?)

Bis jetzt nicht. Dadurch, dass Sie jetzt das Wort haben, sind Sie in der Lage, darüber zu entscheiden, wenn es welche geben sollte.

Ich entscheide das natürlich, wenn Sie mich danach fragen, Frau Präsidentin.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn ein Gesetz eine Evaluation vorschreibt, wenn ein Landtag als Gesetzgeber eine solche Evaluation gewollt hat, wenn die Volksvertretung von Nordrhein-Westfalen das damals festgeschrieben hat, dann kann man sich nicht einfach so mir nichts, dir nichts darüber hinwegsetzen und sagen: Wir machen das mal nicht.

(Beifall von der FDP und von der CDU)

Herr Minister Remmel, wenn Sie nicht auf der Regierungsbank, sondern auf der Oppositionsbank säßen – das haben Sie während Ihrer Zeit in diesem Hause schon mal getan –, wären Sie sicherlich einer der Ersten gewesen,

(Ralf Witzel [FDP]: Der Erste!)

der diese Parlamentsrechte insbesondere für die Opposition, aber auch für das ganze Plenum eingefordert hätte. Dessen kann man, glaube ich, sicher sein.

(Beifall von der FDP und von der CDU)

Die Frage, die sich auftut, nämlich warum Sie uns jetzt eine Kurzfassung, einen Evaluierungsbericht mit Datum vom 24. Januar zugeleitet haben, will ich gerne wertend beantworten: Sie haben das auch und gerade deshalb getan, damit Sie in der heutigen Debatte verkünden können, dass Sie etwas vorgelegt haben. Aber das, was Sie vorgelegt haben, ist aus meiner Sicht erstens zu spät, zweitens zu dünn und entspricht drittens nicht den Grundsätzen einer Evaluation.

(Beifall von der FDP)

Ich habe mir einmal die Mühe gemacht und unter Wikipedia nachgeschaut: Was heißt eigentlich Evaluation? Alles wird ja heute evaluiert. Früher hätte man gesagt, man überprüft das Ganze. Heute heißt alles Evaluation. Ein Blick darauf, was das eigentlich heißt, erhellt auch unsere Kritik an diesem Verfahren, Herr Minister. Es heißt bei Wikipedia – Frau Präsidentin, ich zitiere –:

„Evaluation (…) bedeutet allgemein die Beschreibung, Analyse und Bewertung von Projekten, Prozessen und Organisationseinheiten. Dabei können Kontext, Struktur, Prozess und Ergebnis einbezogen werden.“

Dann heißt es weiter:

„Es werden unterschiedliche Methoden und Theorien der Evaluation diskutiert und angewendet. Anwendungsbereiche sind etwa Bildung, Soziale Arbeit, Verwaltung, Wirtschaft oder Politikberatung.“

Genau darauf kommt es an. Wenn ich einen klaren Auftrag des Parlamentes habe, dann habe ich ihn auch umzusetzen und kann ihn nicht durch einen – ich drücke es höflich aus – kurz gefassten, gerafften Evaluierungsbericht zum Landschaftsgesetz auf eineinhalb Seiten abarbeiten. Das ist aus meiner Sicht nicht angemessen. Wir fordern, dass Sie Ihren Pflichten nachkommen. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und von der CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Abruszat. – Für die Fraktion Die Linke hat nun Herr Abgeordneter Sagel das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann es relativ kurz machen. In der Tat hätte der Abgeordnete Remmel, wenn er noch Opposition wäre, bei dem, was der Minister Remmel jetzt gemacht hat, wahrscheinlich getobt. Da bin ich mir ziemlich sicher. Daher ist das, was insbesondere Sie vonseiten der CDU und auch der FDP an Kritik am Minister geäußert haben, sicherlich berechtigt. Dieser Meinung kann man sich durchaus anschließen.

Nichtsdestotrotz hilft es herzlich wenig, diesen Knüppel jetzt herauszuholen. In der Sache bringt uns das nicht weiter.

Da ich schon ein bisschen länger im Parlament bin, wie alle wissen, habe ich erlebt, was in den letzten fünf Jahren, als Sie von CDU und FDP noch regiert haben, im Umweltbereich geschehen ist. Gerade was die Beteiligungsrechte der Umweltverbände usw. angeht – das haben meine Kollegen von SPD und Grünen schon erwähnt –, haben Sie alles andere als das gemacht, was man hätte erwarten können. Daher haben Sie eigentlich, was diese Thematik angeht – aus meiner Sicht jedenfalls –, jegliches Recht verloren, hier etwas nach vorne bewegen zu wollen. Denn Sie haben in der Vergangenheit, als Sie die Chance hatten, etwas anderes zu tun, genau das Gegenteil getan. Was das angeht, bin ich in keinster Weise bei Ihnen.

Da ich ein optimistischer Mensch bin, kann ich nur auf das verweisen, was unserem Ausschussvorsitzenden, Herrn Ortgies von der Fraktion der CDU, vonseiten des Ministeriums vorgelegt worden ist. Es wurde sehr darin unmissverständlich erklärt, dass man eine Novellierung der ganzen Angelegenheit will. Die ist in Arbeit.

Ich verlasse mich, weil ich, wie gesagt, ein optimistischer Mensch bin, darauf. Man soll denjenigen, die etwas versprechen, auch die Chance geben, ihre Versprechen einzuhalten. Ich erwarte von Minister Remmel, dass er tut, was er ankündigt, wie es heute an anderer Stelle schon einmal gesagt worden ist, und die Novellierung tatsächlich einbringt. Dazu können dann die Umweltverbände, die sehr daran interessiert sind, Stellung nehmen.

Wir als Linke werden uns sehr genau ansehen, was der Minister Remmel im Gegensatz zu dem Abgeordneten Remmel in seiner Oppositionszeit konkret macht. Ich bin da relativ optimistisch.

Ich bin nicht dafür, jetzt einen neuen Evaluierungsbericht zu schreiben, der viel Zeit, Mühe und Arbeit kostet, wenn man in Wirklichkeit etwas anderes vorbereitet. Deswegen bin ich sehr daran interessiert, in ein paar Monaten einen Zwischenstand zu erfahren, zu erfahren, wie weit man ist, damit wir wissen: Jetzt kommt etwas.

Wenn allerdings nichts kommen sollte, dann muss man sich überlegen, wie man anders vorgeht. Dann bin ich wieder bei Ihnen. Aber diese Chance sollte man Minister Remmel geben.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Sagel. – Nun hat für die Landesregierung Herr Minister Remmel das Wort. Bitte schön, Herr Minister.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Landschaftsgesetz unterliegt einer Berichtspflicht gegenüber dem Landtag bis zum 31. Dezember 2011. Die Berichtspflicht beinhaltet insbesondere vom Ergebnis her die Prüfung, ob das Gesetz weiterhin Bestand haben soll oder künftig entfallen kann.

Dieser Verpflichtung ist die Landesregierung nachgekommen. Mit Vorlage 15/1052 wurde erläutert, dass das Landschaftsgesetz in der laufenden Legislaturperiode novelliert wird. Diese Erläuterung habe ich kurzfristig ergänzt und die Gründe dargelegt, die ich auch heute gerne noch einmal vortragen kann, die vor allem die Koalitionsfraktionen dazu geführt haben, im Koalitionsvertrag festzulegen: Wir wollen das Landschaftsgesetz novellieren.

Um es mit einem Bild zu illustrieren: Wenn Sie die Entscheidung getroffen haben – und die ist hier getroffen worden –, Ihre Wohnung zu renovieren, dann bestellen Sie auch keinen Architekten, der Ihnen erläutern soll, warum Sie die Wohnung renovieren wollen, sondern Sie bestellen einen Architekten oder einen Maler, um die Wohnung zu renovieren. Wir brauchen keine Doppelschritte. Die Entscheidung, dass das Landschaftsgesetz novelliert wird, ist getroffen und in dem Bericht auch entsprechend dargestellt worden.

Ich will noch einmal kurz die fachlichen Gründe vortragen. Zum einen geschieht die Novellierung mit Blick auf die Neuordnung des Naturschutzrechtes durch den Bund. Sie ist kurz nach der Beschlussfassung über das Landschaftsgesetz hier im Landtag durch den Bund vollzogen worden. Wir haben seinerzeit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Beschlussfassung des Bundes abgewartet werden sollte. Das ist nicht passiert. Dem muss man jetzt nachkommen. Weite Teile des Bundesnaturschutzgesetzes entfalten unmittelbare Wirkung. Deshalb sind Teile des jetzigen Landschaftsgesetzes nicht mehr gültig.

Ein weiterer Grund ist die Umsetzung des Auftrages, ein Landesnaturschutzgesetz zu entwickeln, das Landschaftsgesetz weiterzuentwickeln zu einem Landesnaturschutzgesetz, auch weil die von Ihnen vorgenommene Novellierung im Jahre 2007 zu einer Verschlechterung von naturschutzrechtlichen Bestimmungen geführt hat. Beispielsweise sind einschneidende Kriterien im Kernbereich des Naturschutzes, insbesondere der Eingriffsregelung, verändert worden. Mitwirkungsrechte der anerkannten Naturschutzvereinigungen sind beschnitten worden. Es bedarf also einer solchen Novellierung.

Darüber hinaus muss mit einer Novelle der Stand hergestellt werden, der durch das Bundesrecht vorgegeben wird. Beispielsweise ist schon erwähnt worden, dass Kategorien wie „Biosphärenreservat“ oder „nationale Naturmonumente“ derzeit in Nord

rhein-Westfalen nicht angegangen werden können, weil sie nicht im Landschaftsgesetz verankert sind und insofern keine Grundlage haben.

Wir kommen also sowohl unseren gesetzlichen Verpflichtungen nach – die Evaluierung ist vorgelegt worden – als auch der Entscheidung, ein Naturschutzgesetz auf den Weg zu bringen. Ich habe es im Ausschuss schon betont und sage es hier noch einmal: Zurzeit arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter intensiv an einem Referentenentwurf. Es macht schlechterdings keinen Sinn, dieselben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch mit einer Evaluierung größeren Ausmaßes zu beschäftigen. So viel Personal haben wir nun auch wieder nicht.

(Widerspruch von Ralf Witzel [FDP])

Die arbeiten in der Überwachung und sollen auch in der Überwachung arbeiten. Das haben Sie nämlich abgeschafft oder verhindert, dass sie dort arbeiten. Genau deshalb ist das so gemacht worden.

Ich möchte zum Schluss das Ganze noch so einordnen, wie ich es wahrnehme. Warum machen Sie hier so einen Popanz um einen Evaluierungsbericht? Ich habe den Eindruck, Sie machen das Parlament kleiner als es ist. Die eigentliche Evaluierung eines Gesetzes findet durch den Gesetzgeber in der Diskussion um das Gesetz statt.

Deshalb: Haben Sie doch keine Angst vor einer Debatte um ein neues Landschaftsgesetz! Ich bin der Meinung: Damit erfolgt die Schlussabrechnung mit Ihrer Naturschutzpolitik. Das scheint mir auch der tiefere Grund für die Angst vor der Debatte zu sein. Die Angst haben Sie zu Recht. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Remmel. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor, sodass wir am Schluss der Beratung sind.

Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der CDU hat direkte Abstimmung beantragt, sodass wir zur selbigen kommen können. Wer dem Inhalt des Antrags Drucksache 15/3770 seine Zustimmung geben möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall.

Wir sind uns einig, dass der Antrag die Mehrheit nicht gefunden hat, obwohl die Reihen insgesamt …

(Zurufe – Zuruf von der SPD: Das kann man auch positiv sagen!)

Ja, ich habe gerade festgestellt, dass der Antrag nicht die Mehrheit gefunden hat. – Entschuldigung,

wir hatten hier gerade noch ein kleines Missverständnis. – Also, auch wenn die Reihen insgesamt auf beiden Seiten des Hauses nicht vollständig besetzt sind, sind wir trotzdem einvernehmlich der Auffassung: Der Antrag hat nicht die Mehrheit gefunden und ist damit abgelehnt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind damit beim Tagesordnungspunkt

11 Gesetz über die staatliche Anerkennung von

Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen (Sozialberufeanerkennungsgesetz – SozAnG)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/3735