Frau Kollegin, würden Sie mir zustimmen, dass, wenn man in die Reihen der CDU schaut, es einen Abgeordneten gibt, der aufmerksam zuhört, und sich die anderen Abgeordneten unterhalten, sodass es offensichtlich die Privatveranstaltung von Herrn Kollegen Brinkmeier ist?
Aber lassen Sie mich um der Klarheit willen noch einmal ganz kurz zusammenfassen, worum es eigentlich geht:
Es geht um die Öffnung des Hochschulzugangs für ausländische Studierende, es geht um die Stärkung der Promotion an Fachhochschulen, und es geht um die Wiedereinführung der Stufenvertretung in personalrechtlichen Angelegenheiten, um noch einmal auf die Inhalte einzugehen. Das sind die Hauptaspekte. Wir haben diese in einem Artikelgesetz zusammengefasst, was durchaus üblich ist.
Hinsichtlich des Promotionsrechts sind die Inhalte des Änderungsantrags, der in den Gesetzentwurf eingeflossen ist, Ergebnis der Anhörung zum Antrag der FDP „Fachhochschulen weiter stärken: Promotionen erleichtern“ in Verbindung mit dem Entschließungsantrag von SPD und Grünen „Anreize schaffen für mehr Promotionen an Fachhochschulen“, die der AIWFT federführend durchgeführt hat. Das heißt, wir haben zwei große Anhörungen durchgeführt.
Bezüglich der Stufenvertretungen sind die Inhalte des Änderungsantrages, der in den Gesetzentwurf eingeflossen ist, Ergebnis der Anhörung zur Novellierung des LPVG, an dem der AIWFT beteiligt war. Das ist die Situation. Unsere Änderungsanträge
sind das Ergebnis von Anhörungen, an denen der Wissenschaftsausschuss federführend und mitberatend beteiligt war, Herr Hafke. Das heißt, Ihr Verhalten in diesem konstruierten Anhörungsstreit ist doch geradezu lächerlich.
Nur weil die vorliegenden Änderungen nicht mit Ihnen gemeinsam zum Abschluss gebracht wurden, spielen Sie an dieser Stelle die beleidigte Leberwurst. Würden Sie und nicht die Fraktion Die Linke unter diesem Antrag stehen, dann würden Sie heute sicherlich nicht fordern, dass Anhörungen zu Inhalten durchgeführt werden, zu denen längst Anhörungen stattgefunden haben.
In der letzten Legislaturperiode hat Herr Pinkwart uns häufig angesprochen, noch einige Artikel anzufügen, die eigentlich nur Präzisierungen bedeutet haben. Wir sind immer sehr konstruktiv und höflich damit umgegangen. Es wäre für uns geradezu undenkbar gewesen, zu redaktionellen Änderungen oder notwendigen Klarstellungen eine eigene zusätzliche Anhörung zu beantragen, wie Sie es zum Beispiel für den Aspekt des Stiftungsgesetzes einfordern. Ich finde, das mit den Anhörungen wird in diesem Ausschuss langsam inflationär.
Fakt ist: Sie haben versucht, mit Geschäftsordnungstricks wichtige Gesetzesinitiativen im Hochschulbereich zu blockieren, nur weil wir unser Gesetz auch in einer anderen Mehrheitskonstellation verabschieden können. Hier geht es um nichts anderes als um verletzte Eitelkeit, Herr Hafke. Indem Sie sich zusammen mit der CDU einer gemeinsamen Initiative verschließen, schaden Sie nicht nur der Sache, sondern auch Ihrem Image bei den Fachhochschulen und den Personalräten.
Deshalb möchte ich Sie auch jetzt im Rahmen der dritten Lesung der genannten Gesetzesänderung zum Hochschulgesetz auffordern: Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf in der geänderten Fassung zu! Die Fachhochschulen, die ausländischen Studierenden, Studienbewerber und Studienbewerberinnen und auch die Beschäftigten an unseren Hochschulen wären Ihnen sicherlich sehr dankbar, wenn Sie sich hier anschließen würden. – Herzlichen Dank.
die dritte Lesung beantragt, weil dieses Gesetz von SPD, Grünen und Linkspartei leider in einem widrigen Verfahren hier beschlossen wird.
Ich möchte klipp und klar deutlich machen, warum ich der Auffassung bin, dass die Oppositionsrechte hier massiv beschnitten werden.
Frau Beer, keine Aufregung. Zu Ihnen komme ich noch. – Ich ziehe das einfach einmal vor, Frau Beer, weil Sie so aufgeregt sind.
Frau Beer, hören Sie mir doch einmal zu. Sie haben gestern hier hereingeworfen, dass Sie sich ja nur nach der Haltung der Landtagsverwaltung zur Geschäftsordnung gerichtet hätten. Ich möchte mit Erlaubnis des Präsidenten an dieser Stelle einfach einmal Herrn Dr. Thesling zitieren. Er war ja in der Ausschusssitzung dabei und hat die Empfehlung ausgesprochen bzw. die Rechtslage dargelegt. Ich zitiere:
„Handelt es sich um ein Artikelgesetz, zu dem Anhörungsbedarf angemeldet wird, ist eher üblich, dass die Anhörung auf bestimmte Artikel des Gesetzentwurfs beschränkt wird. Liegt in diesem Fall der Anknüpfungspunkt für den Änderungsantrag … im Wesentlichen in einem vorher nicht aufgerufenen Artikel, spricht dies für einen ‚neuen‘ Beratungspunkt.“
Sehr geehrte Frau Beer, das ist deutlich schwarz auf weiß, wie es in dem Gutachten steht. Es handelt sich hier um neue Beratungspunkte. CDU und FDP haben dazu eine Anhörung beantragt. Die haben Sie mit Mehrheit einfach niedergestimmt. Das ist undemokratisch, und das rügen wir an dieser Stelle.
Herr Schultheis, wenn diese Anhörungen stattgefunden hätten und auch eine vernünftige Beratung im Ausschuss stattgefunden hätte, dann hätten wir auch alle inhaltlichen Punkte an dieser Stelle klären können. Wir haben gestern schon mehrere inhaltliche Punkte angemerkt, die nicht beantwortet werden konnten. Deswegen ist dies ein Verhalten, das dem Parlament überhaupt nicht gut zu Gesicht steht, wenn Sie jetzt per Mehrheit einfach einen Gesetzentwurf durch das Parlament peitschen.
Es würde dem Parlament und SPD und Grünen sehr gut zu Gesicht stehen, wenn man gerade das Thema „Vereinfachung von Promotionsmöglichkeiten für Fachhochschulabsolventen“ in einem eige
nen Gesetzentwurf durchs Parlament bringt, so wie es dieses doch wichtige Thema verdient, und nicht als Anhängsel an irgendeinen anderen Gesetzentwurf dranhängt. Das ist doch der Punkt, um den es geht.
Nein, es ist nicht so wichtig, dass es passiert, weil Sie einfach über Köpfe hinweg entscheiden und die Opposition nicht vernünftig beteiligen, die noch Fragen hat, die nicht geklärt wurden.
Sie werfen uns einfach etwas vor nach dem Motto „Friss oder stirb!“. Das ist nicht in Ordnung, Herr Schultheis. Das ist wirklich nicht in Ordnung. So wollen wir nicht miteinander umgehen. Sie haben sich zu diesem Verfahren entschlossen. Das ist sehr traurig. Es hätte hier mit Sicherheit eine vernünftige Einigung geben können. Aber im Hopplahopp-Verfahren hier irgendetwas durchs Parlament zu peitschen, ist nicht in Ordnung.
Frau Beer, wenn das hier demnächst gute Sitte im Parlament wird, dann heißt das ja, dass Sie demnächst zu einem Gesetz …
Frau Beer, wollen wir demnächst im Rahmen des Hochschulgesetzes Änderungsanträge zum Bildungsgesetz vornehmen? Wollen Sie, dass wir das demnächst so handhaben? Das kann doch nicht das Verfahren in einem Parlament sein.
Es wäre gut, wenn man hier einmal vernünftige Regelungen einführt und der Opposition ihre Rechte zugesteht.
Von daher wird die FDP diesem Gesetzentwurf in der Form und auch den Änderungsanträgen nicht zustimmen. Wir werden das an dieser Stelle ablehnen und hoffen, dass es sich hier um einen einmaligen Vorgang handelt. – Vielen Dank und auf Wiederhören.