Protokoll der Sitzung vom 26.01.2012

(Beifall von der LINKEN)

Wir haben bereits im Februar letzten Jahres den Antrag für ein neues Ladenschlussgesetz und arbeitsfreie Sonn- und Feiertage eingebracht. Wir fordern nicht nur verkaufsfreie Sonn- und Feiertage,

sondern wir fordern vor allen Dingen Öffnungszeiten von 7 bis 20 Uhr von Montag bis Freitag. Und wenn Sie das zu radikal finden, dann sei Ihnen Folgendes in Erinnerung gerufen: Früher galten Öffnungszeiten bis 18:30 Uhr, und auch damals ist das Abendland nicht untergegangen.

In einem Punkt gehen wir allerdings noch weiter als die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. Ein SPDKollege und Minister hat uns Ende 2011 im Plenarsaal gemahnt, es müsse immer eine Vorhut geben. Sehr richtig!

Wir Linken fordern, dass die Öffnungszeit samstags auf 7 bis 16 Uhr beschränkt wird. Und Sie können gewiss sein, werte Kolleginnen und Kollegen gerade von der SPD: Eine substanzlose Minireform mit Öffnungszeiten bis 22 Uhr werktags machen wir Linken nicht mit. – Vielen Dank.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Aggelidis. – Für die Landesregierung hat Frau Ministerin Löhrmann das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da die Aktuelle Stunde eigentlich dazu dienen soll, den Diskussionsstand festzustellen, möchte ich festhalten: Die Einzigen, die bei dieser Debatte aufgeregt waren, waren insbesondere die FDP und in Teilen die Linke.

Ich finde, der Beitrag von Herrn Wüst war für seine Verhältnisse noch gemäßigt.

Die Regierung hat eine Evaluation vorgelegt. Eine Evaluation soll dazu dienen, dass man die verschiedenen Interessenlagen, die Zielkonflikte und die verschiedenen Haltungen in der Gesellschaft auslotet und dass man dann zu einer gemeinwohlorientierten Entscheidung kommt. Das tut die Regierung, und das tun auch die regierungstragenden Fraktionen, und sie tun das im Gegensatz zu einigen hier ohne Scheuklappen und ohne Vorfestlegungen. Vielmehr verfahren sie ergebnisoffen, um zu einer vernünftigen Entscheidung zu kommen.

(Ralf Witzel [FDP]: Das glauben Sie doch selber nicht!)

Doch, genau das glauben wir.

(Thomas Eiskirch [SPD]: Doch! Sie müssen nicht immer von sich auf andere schließen, Herr Witzel!)

Insofern finde ich es nicht erstaunlich, dass bei der FDP bezüglich der Wertigkeit die Meinung klar ist. Bei den Linken ist sie auch klar. Aber dass bei der CDU, bei der SPD und bei den Grünen dazu verschiedene Haltungen vorherrschen, ist bei Parteien, die verschiedene Interessen vertreten, völlig normal. Schließlich haben Parteien, die gewerkschaftlich

oder kirchlich organisiert sind, einen anderen Blick auf den Sonntag als Parteien, die sich nicht in diesen Bereichen betätigen.

Dann kommt es doch darauf an, dies in den Blick zu nehmen und seitens der Regierung ganz in Ruhe zu entscheiden, ob Änderungsbedarf besteht. In diesem Prozess befinden wir uns. Und daher ist der Schuss, die Regierung oder die regierungstragenden Fraktionen vorführen zu wollen, nach hinten losgegangen. Wir führen unseren Diskussionsprozess ergebnisoffen weiter und bringen Vorschläge in die Debatte ein, wenn wir uns auf ein vernünftiges Ergebnis verständigt haben.

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Rumeiern!)

Das machen wir in aller Ruhe und ganz vernünftig unter Abwägung der Interessenlagen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Weitere Wortmeldungen, liebe Kolleginnen und Kollegen, liegen mir nicht vor, sodass wir die Beratung in der Aktuellen Stunde schließen können.

(Zurufe von der SPD: Doch!)

Entschuldigung. Herr Kollege Eiskirch, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Papke überzieht ja nicht nur regelmäßig die Redezeit, sondern auch inhaltlich sehr gerne. Das haben wir heute wieder feststellen müssen.

(Manfred Palmen [CDU]: Wenn Sie nur 5 % von der Qualität hätten! – Lachen von der SPD und von den GRÜNEN – Dietmar Bell [SPD]: Das sagt der Richtige!)

Ich habe nicht hingeguckt, aber ich befürchte, dass es der Kollege Palmen war.

(Lutz Lienenkämper [CDU]: Gut, dass Sie noch einmal das Wort ergriffen haben!)

Kolleginnen und Kollegen, die Wortbeiträge der FDP haben heute noch einmal sehr deutlich gemacht, dass die FDP während ihrer Regierungszeit Evaluationsberichte und Anhörungen nicht ernst genommen hat. Das haben wir in den letzten fünf Jahren immer wieder erlebt, und Sie machen dies auch jetzt deutlich.

Ich möchte noch einmal zu Protokoll geben: In der Landesregierung und in den sie tragenden Fraktionen werden im Moment keine Gesetzentwürfe gestrickt oder geschrieben, die sich um den Werktag oder um ein anderes Thema rund um die Ladenöffnungszeiten drehen. Vielmehr werten wir eine An

hörung aus. Es gibt in der SPD keine feste Position dazu, ob wir uns überhaupt mit dem Thema Werktagsöffnung beschäftigen oder ob wir diesbezüglich Änderungsbedarf sehen.

(Ralf Witzel [FDP]: Also bleibt alles so! – Theo Kruse [CDU]: Das heißt, ihr wisst nicht, was ihr wollt!)

Deswegen ist das ein absoluter Popanz, den Sie aufbauen. Wir werden die Evaluation und die dazugehörige Anhörung seriös auswerten und danach entscheiden, wo es Nachbesserungsbedarf gibt.

Einzig und allein bezüglich des Sonntags gibt es offene Fragen und insofern ganz klar Nachbesserungsbedarf; dazu gab es in der Anhörung viele eindeutige, aber keine widersprüchlichen Aussagen. Es sind übrigens rein juristische Fragen, und einige Fragen lassen nicht einmal die Aussage zu, Sie hätten das Gesetz damals schlecht gemacht. Vielmehr sind seit der Verabschiedung Ihres Gesetzes aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Änderungsnotwendigkeiten entstanden.

Deshalb kann ich nur noch einmal appellieren: Seien Sie offen dafür, sich ohne Hektik und ohne Schaum vor dem Mund einige Punkte rund um die Sonntagsregelung anzugucken, damit wir zu einem möglichst guten Gesetz für Nordrhein-Westfalen kommen. Lassen Sie uns alle gemeinsam gucken, ob es darüber hinaus noch wichtige Punkte gibt. Dann kann man die angehen.

Noch einmal: Ihr öffentlicher Popanz, es gäbe irgendeine Festlegung von Rot-Grün in diese Richtung, ist und bleibt falsch. Insofern braucht Herr Papke weder inhaltlich noch zeitlich so zu überziehen, wie er es gerade getan hat.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Eiskirch. – Redemöglichkeit hätte noch die CDU. – Da gibt es aber keine Wortmeldung mehr. Dann stimmt jetzt meine Aussage: Es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Somit schließe ich die Aussprache in der Aktuellen Stunde, und wir verlassen gleichzeitig Tagesordnungspunkt 1.

Ich rufe auf Tagesordnungspunkt

2 Gesetz zur Änderung des Landeswassergesetzes

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 15/3563

erste Lesung

In Verbindung mit:

Gesetz zur Änderung des Landeswassergesetzes

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 15/3769

erste Lesung

Ich eröffne die Beratung und erteile für die CDU Herrn Kollegen Hovenjürgen das Wort.

Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen, liebe Kollegen! Es gibt wohl kaum ein Thema, das in den letzten Monaten die Menschen im Land so bewegt hat wie § 61a des Landeswassergesetzes.

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Die Diätenreform! – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Der Bun- despräsident!)

Es gibt wohl auch kein Thema, bei dem wir alle gemeinsam die Wirkungen nach außen in dieser Form unterschätzt haben.

Richtig ist, meine Damen und Herren – das gehört zur Historie dazu –: 1995/96 wurde die Dichtheitsprüfung mit ihren Ansprüchen in die damalige Landesbauordnung hineingeschrieben. 2007 wurde sie wegen der fachlichen Zuständigkeit von der Vorgängerregierung in das Landeswassergesetz gegeben. Gemeinsam war beiden Vorgängen, dass die Fristen den Handelnden offensichtlich den Blick auf die praktische Umsetzung dieser Vorschrift etwas vernebelt haben.

Wir haben gemeinsam gedacht und haben es gemeinsam von den Häusern so dargestellt bekommen, dass wegen des Grundwasserschutzes eine zwingende Notwendigkeit für dieses Vorgehen gegeben sei. Die Beschäftigung mit dieser Problematik in den letzten Monaten hat aber deutlich gemacht, dass die Gefährdung des Grundwassers insbesondere bei Privatanschlüssen nicht in der Dimension gegeben ist, wie sie uns dargestellt wurde. Das hat uns veranlasst, das Ganze zu überdenken.

Das wiederum hat im Juni des vergangenen Jahres zu dem Versuch einer Mehrheit hier im Landtag geführt, eine bürgerfreundliche Lösung in die bestehende Regelung einzubauen. Die wurde dann auch per Landtagsbeschluss im Juni auf den Weg gebracht.