Protokoll der Sitzung vom 26.01.2012

Sie haben ja von dem Besorgnisgrundsatz im Wasserrecht gesprochen, Herr Markert. Ich gehe davon aus, dass dieser Besorgnisgrundsatz nicht nur in Nordrhein-Westfalen Gültigkeit hat, sondern bundesweit.

Könnten Sie mir erklären, warum neben Nordrhein-Westfalen nur drei weitere Bundesländer eine Dichtheitsprüfung im Gesetz festgeschrieben haben, wenn der Besorgnisgrundsatz der überragende Maßstab der Wasserwirtschaft ist?

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, den Besorgnisgrundsatz zu leben.

(Lachen von der CDU und von der FDP – Bodo Löttgen [CDU]: Sehr gut!)

Aber der Kollege Stinka hat ja schon gesagt – Vorsicht! –: Es gibt auch immer Leute, Politiker, die nicht bereit sind, Rechtsgrundsätze zu akzeptieren. Wir haben hier heute ein Beispiel dafür erlebt. Die Tradition der FDP-Umweltminister in Niedersachsen belegt auch, dass die niedersächsische Politik an der Stelle eher durch Ignoranz geprägt ist.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Es gab da ja zumindest auch mal einen Umweltminister, der mit einer Motorsäge in ein Naturschutzgebiet ging und anfing, dort Bäume abzusägen. Das ist der gleiche Umweltminister, der das Bundesrecht in Niedersachsen jetzt nicht umsetzt.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Siehe Fracking in Niedersachsen!)

Weitere Fragen, Frau Präsidentin? Ich mache das gerne hier.

Herr Markert, es tut mir leid, Sie an dieser Stelle enttäuschen zu müssen, aber es will Ihnen kein Kollege eine weitere Zwischenfrage stellen.

Sehr bedauerlich. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

Es steht Ihnen frei, Ihre Redezeit auszuschöpfen. Aber …

Die schenke ich den Kollegen, damit alle Mittagessen gehen können und Gelegenheit haben, mit den Handwerkerinnen und Handwerkern vor der Tür zu reden.

(Kai Abruszat [FDP]: So einfach ist das nun auch nicht!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, als nächster Redner hat nun für die Fraktion der FDP der Kollege Abruszat das Wort. Bitte schön, Herr Abruszat.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich hätte mich nicht zu Wort gemeldet, wenn Minister Remmel nicht sehr stark auf den wasserrechtlichen Besorgnisgrundsatz und das Vorsorgeprinzip abgestellt hätte und gleichzeitig seine eigene Verordnung das – zumindest in der zweiten Variante – überhaupt nicht erkennen lässt.

In der Variante 2 tun Sie ja genau das, was CDU und FDP im Gesetzentwurf wollen,

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Nein!)

nämlich: Wenn eine Gefahrenlage erkannt wird, dann soll entsprechend geprüft werden. – Gehe ich also recht in der Annahme – das werden wir im Fachausschuss, auch in der Anhörung, diskutieren –, dass, wenn Sie für sich den wasserrechtlichen Besorgnisgrundsatz und das Vorsorgeprinzip auch bei dieser Variante in Anspruch nehmen, die gleiche Messlatte an Vorsorgeprinzipien auch in unserem Gesetzentwurf zum Tragen kommt?

Hier, sehr geehrter Herr Minister Remmel, ist ein Widerspruch in Ihrer Argumentation. Sie argumen

tieren immer nur dann mit dem Besorgnisgrundsatz und dem Vorsorgeprinzip, wenn es Ihnen passt.

Ich glaube, die Versachlichung der Debatte – ich habe in diese Debatte keine Schärfe hineingebracht, auch heute nicht – und der pragmatische Lösungsansatz, dass wir eine gesetzliche Regelung und eine Verordnungsregelung bekommen, die von den Bürgern am Ende auch akzeptiert werden, die auch die Aussicht haben, akzeptiert zu werden, müssen unser Maßstab sein.

Diesen Widerspruch wollte ich Ihnen noch mal vorhalten. – Danke schön.

(Beifall von der FDP und von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Abruszat. – Es gibt noch eine Wortmeldung von der Fraktion Die Linke. Herr Abgeordneter Michalowsky, Sie haben das Wort.

Schönen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Markert, Sie haben gerade den Vorschlag gemacht, mit Ihnen zusammen zu den Handwerkern zu gehen und mit denen darüber zu reden.

(Hans Christian Markert [GRÜNE]: Ich war schon da!)

Ich gehe gerne mit Ihnen dahin. Anschließend gehen Sie mit mir zusammen zu der Gruppe der Rentner, die unter Altersarmut leiden, sich ihr Häuschen ein Leben lang abgespart haben und jetzt von immensen Summen bedroht sind, und erklären denen, wie sie das finanzieren sollen. – Danke.

(Beifall von der LINKEN)

Das war der Abgeordnete Michalowsky für die Fraktion Die Linke. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, nun liegen mir auch beim Blick in die Runde keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir sind am Schluss der Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung über die Empfehlung des Ältestenrats, die Gesetzentwürfe Drucksachen 15/3563 und 15/3769 an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – federführend – und zur Mitberatung an den Ausschuss für Kommunalpolitik sowie den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie zu überweisen. Gibt es hierzu Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Ich stelle die Zustimmung aller Fraktionen zu dieser Überweisungsempfehlung fest, die damit angenommen ist.

Ich rufe auf:

3 Kriminalitätsbekämpfung intensivieren und

Aufklärungsquote nachhaltig verbessern

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 15/3403

Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion der CDU dem Abgeordnetenkollegen Kruse das Wort. Bitte schön, Kollege Kruse.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes erwarten zu Recht, dass der Staat alles daransetzt, um Kriminalität und Gewalt entschlossen und erfolgreich zu bekämpfen.

Die rot-grüne Minderheitsregierung wird dieser Aufgabe nicht gerecht. Der notwendige Schwung, nach den Landtagswahlen, nach der Regierungsübernahme im Bereich der inneren Sicherheit deutliche Akzente zu setzen, ist nahezu vollständig ausgeblieben. In welchen Schritten und mit welchen Maßnahmen Sie die Zahl der Straftaten verringern und die Aufklärungsquote erhöhen wollen, ist bis heute nicht zu erkennen.

Wir haben uns, Herr Minister, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, in den vergangenen Wochen aufgrund aktueller Ereignisse und Geschehnisse verständlicher- und richtigerweise mit der Bekämpfung des Extremismus und hier in besonderer Weise mit dem Rechtsextremismus beschäftigt. In der Substanz ist – Gott sei Dank – bei den demokratischen Kräften ein hohes Einvernehmen in der Auseinandersetzung und Vorgehensweise gegen jede Form des Extremismus festzustellen.

Jedoch nicht nur die Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus, sondern auch die Bekämpfung von Kriminalität in all ihren Erscheinungsformen ist eine ernst zu nehmende Herausforderung, der wir uns stellen müssen, wenn wir nicht einen Verlust an Freiheit hinnehmen wollen. Wir wissen, Herr Minister Jäger, dass sich Erfolge in diesem sensiblen, hoheitlichen Politikfeld nur langfristig einstellen. Wir brauchen deswegen nicht nur langfristig ausgerichtete Personalentwicklungs-, sondern auch Sicherheitskonzepte.

Uns alle muss mehr als bedenklich stimmen, dass die Aufklärungsquote in Nordrhein-Westfalen entgegen dem Bundestrend deutlich gesunken ist. Mit 49,9 % liegt die Quote unter dem Vorjahreswert. Mit anderen Worten: In Nordrhein-Westfalen wird nicht einmal jede zweite Straftat aufgeklärt. Unter den bundesdeutschen Flächenländern weist unser Land somit die schlechteste Aufklärungsquote auf.

Besonders alarmierend ist, dass gerade in den Feldern, die den persönlichen Sicherheitsbereich der Bevölkerung betreffen, wie zum Beispiel bei den Straftaten gegen das Leben, den Straftaten gegen

die sexuelle Selbstbestimmung, beim Taschendiebstahl, beim Diebstahl unbarer Zahlungsmittel und bei der Computerkriminalität, beim Wohnungseinbruchdiebstahl, die Zahl der Straftaten zum Teil deutlich gestiegen ist. Gerade beim Einbruchdiebstahl hat es im vergangenen Jahr eine Zunahme von ca. 45.000 gegeben.

Darauf reagieren Sie, Herr Minister Jäger, mit Aktionismus, mit punktuellen Maßnahmen, wie etwa „Crash Kurs NRW – Realität erfahren“ oder „Kurve kriegen“ oder Maßnahmen gegen Wohnungseinbrüche mit „Riegel vor! Sicher ist sicherer!“ – Das kann man so machen, wie Sie das praktizieren.

Aber gerade die letztgenannte Maßnahme ist aus unserer Sicht ein fatales Signal. Natürlich ist der Beitrag der Bürger zum Schutz gegen Einbrecher unverzichtbar. Doch Ihre Politik führt zu einer Zweiklassengesellschaft, nämlich zu erkaufter Sicherheit für Wohlhabende auf der einen und zu Schmalspursicherheit für Otto Normalverbraucher auf der anderen Seite, zu Sicherheit erster und zweiter Klasse, sprich: zur käuflichen Sicherheit. Das lehnen wir eindeutig ab.

Welche Maßnahmen ergreifen Sie, Herr Minister Jäger, zur Verbesserung der örtlichen Analyse, zur systematischen Spurensuche und Spurensicherung bzw. zur Erhöhung des Entdeckungsrisikos für Rechtsbrecher? Das als Ziel zu formulieren, wie Sie das in der letzten Ausgabe der „Streife“ gemacht haben – dort ist es nachzulesen –, das kann man so machen. Aber wir erwarten schon konkrete Maßnahmen.

Wir sind der Auffassung, dass wir am Anfang für die weiteren Beratungen eine verlässliche Grundlage benötigen, die eine genaue Betrachtung und Auswertung der Kriminalitätsentwicklung erst tatsächlich möglich macht.

Ich gestehe zu, dass Punkt 1 unseres Antrags – Herr Minister Jäger, Sie haben das Jahrbuch der Kriminalitätsstatistik vor sich liegen – inzwischen erledigt ist. Bei Einbringung unseres Antrags lag das Jahrbuch allerdings noch nicht vor.

Durch die in den Ziffern 2 und 3 geforderten Vergleichszahlen aus den 47 Polizeibehörden kann die Gesamtentwicklung sozusagen durch ein Mikroskop betrachtet werden und wird nicht wie derzeit in der Kriminalitätsstatistik durch eine verallgemeinernde Darstellung verzerrt.

Wir sind der Auffassung, verehrte Kolleginnen und Kollegen: Auch in Zeiten außerordentlich angespannter Haushaltslagen muss die Durchsetzung von Sicherheit und Ordnung oberste Priorität genießen. Wir sagen der rot-grünen Minderheitsregierung in der Erfüllung dieser originären Landesaufgabe unsere kritische Begleitung zu.