Protokoll der Sitzung vom 08.02.2012

Selbstverständlich werden Sie uns auch in Zukunft immer an Ihrer Seite finden, wenn es darum geht, Ressourcen für sinnvolle – ich wiederhole: sinnvolle –

Maßnahmen einzusetzen, die Integration fördern. Stimmen wir deshalb aber dem Landeshaushalt mit seinen vielen Schwächen zu? – Mit Verlaub, Herr Minister, wir sind genauso wenig Milchmädchen wie Sie.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich fasse zusammen: Mit diesem Gesetz schaffen wir ein Fundament, das es uns hoffentlich ermöglicht, die Megaaufgabe Integration im Konsens weiterzuführen.

Wir erschweren denjenigen das Geschäft, die meinen, solche grundsätzliche Fragen eigneten sich für politische Taktikspielchen.

Wir machen allen Menschen mit Zuwanderungsgeschichte ein ehrliches und faires Angebot, und wir schaffen eine Situation, in der sich jeder, der über Integration redet, klar positionieren muss. Die nächsten Wochen und Monate werden uns zeigen, wer es ernst meint und wer nur redet. Mit dem Gesetz haben wir eine Messlatte, die wir immer wieder anlegen sollten.

Zu allerletzt: Ich werde dieses Rednerpult nicht verlassen, ohne mich bei dem Mann zu bedanken, der mehr als jeder andere dafür getan hat, dass im nordrhein-westfälischen Landtag die Bedingungen geschaffen wurden, unter denen ein solches Gesetz überhaupt möglich wurde. Ich meine Dich, lieber Armin Laschet. In Deiner Zeit als Integrationsminister hast Du das angestoßen, was heute vollzogen wird.

(Beifall von der CDU)

Dafür bedanke ich mich bei Dir sehr herzlich. Und Ihnen danke ich fürs Zuhören!

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Solf.

(Gunhild Böth [LINKE]: Das könnt ihr in der Partei feiern, aber nicht hier!)

Für die Fraktion der SPD spricht Herr Kollege von Grünberg.

Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir werden heute ein wichtiges, vielleicht sogar historisches Gesetz beschließen. Wichtig ist es für das Zusammenleben der Menschen in unserem Land und historisch deswegen, weil wir das erste Flächenland sind, das ein solches Gesetz verabschiedet. Natürlich ist die Hoffnung da, dass auch in anderen Ländern entsprechende Gesetze verabschiedet werden und unsere Gemeinsamkeit, die wir heute demonstrieren, vielleicht Auswirkungen auf die Diskussionen zu diesen Fragen im Bund hat.

Wir haben einen breiten Konsens gefunden. Ich möchte mich besonders bei den einzelnen Ministerien bedanken. Es mussten sehr viele Ministerien mitwirken. Bedanken möchte ich mich bei den Kolleginnen und Kollegen aus allen Fraktionen, die gemeinsam mit uns in einer sehr intensiven Diskussion Dinge vorangebracht haben.

Natürlich, Herr Solf, war das auch möglich, weil wir in der vergangenen Legislaturperiode schon viel miteinander diskutiert haben, weil schon viel auf den Weg gebracht worden ist. Das möchte ich an dieser Stelle noch einmal sagen. Deswegen sollten wir uns darüber nicht auseinanderdividieren.

Das gilt auch für die Frage, ob 14 Millionen € zu viel oder zu wenig sind. Entscheidend ist, dass wir eine Verdoppelung der bisherigen Aufwendungen erreichen. Das ist ein ganz erheblicher Schritt voran. Es gibt sicherlich eine ganze Reihe von Ressorts, die neidisch auf unser Ergebnis blicken.

Es ist bedauerlich, dass auf unserem gemeinsamen Antrag nicht alle Fraktionen als Antragsteller stehen. Wir sind aber leider nicht in der Lage, die Konflikte, die zwischen CDU und Linken bestehen, im Rahmen dieses Gesetzes auszuräumen. Das muss an anderer Stelle passieren. Da die Linken gerne auch Mitantragsteller gewesen wären und wir eine ganze Menge Ideen der Linken aufgenommen haben, gehe ich davon aus, dass Sie die Größe haben, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.

(Lachen von Ali Atalan [LINKE])

Das Teilhabe- und Integrationsgesetz ist das erste Integrationsgesetz in einem Flächenland. Ich hoffe, dass wir deswegen auf Bundesebene tatsächlich ein gemeinsames Signal hinbekommen.

Ich will jetzt nicht im Einzelnen wiederholen, was alles in dem Gesetz steht; das ist, glaube ich, bekannt. Mir ist es vielmehr wichtig, noch einmal darauf hinzuweisen, welche Folgen es für unsere Diskussionen haben wird: Dieses Gesetz eröffnet einen breiten Raum und zieht zugleich die Notwendigkeit nach sich, auf vielen politischen Feldern aktiv zu werden.

Erstens müssen wir dafür sorgen, dass unsere Hilfen, die sich an die Kommunen richten, deren Anstrengungen ergänzen und nicht ersetzen. Für mich ist ganz entscheidend, dass es in den Kommunen jetzt einen richtigen Schub mit Mehrarbeit und intensiverer Koordinierung gibt. Das ist auch ein Signal von uns an die Kommunen, damit diese nicht, weil sie durch das Gesetz Geld bekommen, an anderer Stelle sparen.

Zweitens verlangen wir von den RAAs ein großes Maß an Umorientierung. Sie sollen nämlich künftig eine entscheidende Koordinierungsfunktion erfüllen. Das bedeutet für die RAAs eine ganz andere und mehr Arbeit. Ich hoffe, die RAAs sind so aufgestellt, dass sie das auch bereitwillig machen und dass sie

in den Kommunen so in Empfang genommen werden, dass sie diese Arbeit auch leisten können.

Wir haben beschlossen, dass der Anteil von Migranten im öffentlichen Dienst nun sehr viel größer sein soll. Das bedeutet eine riesige Herausforderung für Ministerien, Schulen und Kommunen. Wir wollen auch, dass die Mitarbeiter aller Verwaltungen sehr viel offener im Hinblick auf Fragen kultursensiblen Verhaltens sind. Wir erwarten auch, dass entsprechende Schulungen durchgeführt werden, die notwendig sind, damit die Kolleginnen und Kollegen das tatsächlich so umsetzen können, wie wir es von ihnen erwarten. Das bedeutet auch noch eine Menge Arbeit.

Ich hoffe, dass wir regelmäßig einen Bericht über die Einstellung von Migranten im öffentlichen Dienst bekommen werden, damit wir gegebenenfalls nacharbeiten können.

Im schulischen Bereich wird die Frage der Mehrsprachigkeit eine intensive Auseinandersetzung notwendig machen. Wir haben große Potenziale bei den Menschen mit Migrationshintergrund, da sie eine weitere Sprache beherrschen. Diese Sprachkenntnis muss auch entwickelt werden. Das ist ein ökonomisches Gut, das wir dringend für unsere Wirtschaft brauchen. Die Würdigung der jeweiligen Sprachen mit dem entsprechenden kulturellen Hintergrund sowie die Förderung ihres Erlernens sind auch eine Verneigung vor den Heimatländern, aus denen die Menschen kommen, und bedeuten eine wesentliche Aufwertung und Achtung der Menschen selbst. Das müssen wir fördern.

Wir haben uns vorgenommen, die Migrantenselbsthilfeorganisationen erheblich stärker zu unterstützen. Es ist kein einfacher Weg, Migrantenselbsthilfeorganisationen so ernst zu nehmen, dass wir ihnen auch öffentliche Mittel anvertrauen. Wir müssen sie deshalb so schulen, dass sie öffentliche Mittel richtig in Anspruch nehmen und verwalten können. Damit haben wir uns einen riesigen Schritt vorgenommen, damit die Migranten nicht immer nur betreut werden, sondern dass sie ihre Probleme selbst in die Hand nehmen können.

Wir wollen die Angebote für Flüchtlinge verbessern. Das bedeutet, dass die Programme, die wir haben, selbstverständlich auch Flüchtlingen geöffnet werden müssen. Auch das setzt ein Umdenken hier im Ministerium, vor allen Dingen aber vor Ort voraus.

Wir haben uns vorgenommen, ein neues Bestattungsgesetz zu schaffen. Wir müssen dafür sorgen, dass hier Verstorbene nicht unbedingt, verbunden mit hohen Kosten, in ihre Heimatländer verbracht werden müssen mit der Folge, dass die hier lebenden Angehörigen die Trauerorte nicht mehr oder nur selten erreichen können. Wir müssen daher die Bestattungsmöglichkeiten hier in Deutschland schaffen. Es gibt diesbezüglich eine Fülle von Fragen, die erörtert werden müssen. Deswegen bin ich froh,

dass wir uns eine Neufassung des Bestattungsgesetzes vorgenommen haben.

Der Landesintegrationsrat hat eine ganz wesentliche Aufgabe bei der Vermittlung der neuen Ziele gegenüber den einzelnen Integrationsräten. Wir wollen den Landesintegrationsrat besser ausstatten, und deswegen soll er 100.000 € mehr bekommen. Das ist seiner Ansicht nach noch zu wenig, was vielleicht auch stimmt. Aber 100.000 € sind jedenfalls erst einmal ein wesentlicher Anschub.

Wir verlangen von dem Landesintegrationsrat erhebliche Mehrarbeit und Zuarbeit bei diesen Fragen, und deswegen müssen wir ihn viel ernster nehmen. Außerdem müssen wir dafür sorgen, dass der Status der Integrationsräte vor Ort in unserem Gemeinderecht verbessert wird. Das verlangt auch der Landesintegrationsrat von uns.

Im Übrigen kann ich nur hoffen, dass aufgrund der Einhelligkeit, die es hier gibt, auf Bundesebene eine Situation entsteht, in der wir die Kraft finden, das Grundgesetz zu ändern, um endlich das kommunale Wahlrecht von Migranten durchzusetzen. Vielleicht geht von hier ein wichtiges Signal dafür aus.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das heutige Gesetz ist ein wichtiger Schritt. Ich bedanke mich noch einmal ausdrücklich bei allen Beteiligten. Ich finde es gut – das ist eine wichtige Stunde des Parlaments –, dass wir so entscheiden.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Fraktion der Grünen spricht Herr Kollege Ünal.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Welt ist in Bewegung geraten. Das weltweite Migrationsgeschehen nimmt seit Jahrzehnten als Folge der Globalisierung zu. In Europa sorgen die Freizügigkeitsregelungen für eine immer mobilere Arbeitnehmerschaft über alle Grenzen hinweg. Nach Deutschland kommen nach Jahren der Stagnation seit 2008 wieder mehr Zuwandererinnen und Zuwanderer, während die Zahl der Fortzüge sinkt.

Rund 800.000 Menschen kamen 2010 nach Deutschland, und 670.000 Menschen verließen das Land. Deutschland ist damit wieder einer der Hauptzielstaaten der Zuwanderer, sicherlich auch als Folge der wirtschaftlich guten Lage.

Die meisten Menschen wollen in Deutschland arbeiten oder studieren. Ausländische Studierende waren 2010 die zweitgrößte Zuwanderergruppe; der größte Zuzug ist von Studierenden aus China und den USA zu verzeichnen. Es gibt also nicht allein mehr Zuwanderung, sondern es gibt dabei auch eine andere Zuwanderung als früher.

Meine Damen und Herren, wir wissen natürlich nicht genau, wie viele dieser Menschen dauerhaft hier bleiben. Eines ist aber klar: An der Integrationspolitik wurden bereits in der Vergangenheit und werden in der Gegenwart und auch in der Zukunft gewaltige Anforderungen gestellt. Wir in NRW stellen uns diesen Anforderungen offensiv, und wir stellen uns ihnen gemeinsam.

(Beifall von den GRÜNEN)

Wir alle in diesem Landtag verstehen Zuwanderung als Chance und als Gewinn für unsere Gesellschaft – der eine vielleicht mehr, der andere etwas weniger. Wir ignorieren aber nicht, dass es auch Probleme gibt, und wir sprechen dies offen an. Dieser Grundkonsens zwischen den im Landtag vertretenen Fraktionen besteht seit der Integrationsoffensive, die im Jahre 2001 in diesem Landtag beschlossen wurde. Sie war damals mit ihren Inhalten bundesweit vorbildlich. Wir sind noch heute mit der Umsetzung beschäftigt, so aktuell mit der Einführung des islamischen Religionsunterrichtes.

Ich bin froh, dass nach sehr vielen gemeinsamen Aktivitäten in den letzten Jahren heute ein neuer Meilenstein gesetzt wird. Das erste Integrationsgesetz eines Flächenbundeslandes wird heute nach insgesamt einem Jahr Vorbereitung und Beratung verabschiedet werden. Das ist gut so und notwendig.

(Zustimmung von Sigrid Beer [GRÜNE])

Denn bei allen inhaltlichen Übereinstimmungen unter den Integrationspolitikerinnen und -politikern der unterschiedlichen Fraktionen, fehlt es uns oft an der Durchsetzungskraft und auch an den finanziellen Möglichkeiten, die notwendigen Maßnahmen umzusetzen. Dies ist heute anders.

Der Kern unseres gemeinsamen Gesetzes ist, unsere qualitativ gute Integrationsinfrastruktur endlich flächendeckend ausweiten zu können. Wir haben seit 30 Jahren hier und da Regionale Arbeitsstellen, sogenannte RAAs, zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien. Die Wertschätzung für die dort geleistete Arbeit ist sehr groß. Aber es gibt diese eben nur in der einen Hälfte unseres Landes und in der anderen Hälfte eben nicht. Dieser Zustand wird mit diesem Integrationsgesetz geändert. Das ist gut so.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Seit vielen Jahren fördern wir mit den Landesmitteln die Vernetzung der Integrationsarbeit vor Ort. Eine Vernetzung ist unerlässlich für die Steuerung und damit letztlich für den Erfolg der örtlichen Integrationsarbeit. Mit diesem Integrationsgesetz machen wir nun ein neues Angebot. Wir fördern in allen Städten und Kreisen mit einem auch mit den kreisangehörigen Gemeinden abgestimmten Integrationskonzept sogenannte kommunale Integrationszentren. Ein Teil dieser Zentren sind die RAAs, der

andere Teil erhält die Aufgabe, die örtliche Integrationsarbeit zu koordinieren, zu organisieren oder vielleicht hier oder dort überhaupt erst mit aufzubauen.

Die kommunalen Integrationszentren haben in den letzten Wochen auch in der Anhörung viele Nachfragen ausgelöst. Dabei geht es vor allem darum, wie sich eine neue Struktur in vielleicht schon bestehende Strukturen einfügt. Wir geben als Grüne darauf die Antwort, dass wir dies gerne der kommunalen Selbstverwaltung überlassen wollen. Wir wollen, dass die Städte und Kreise möglichst große organisatorische Freiheit erhalten. Dort, wo die Unterstützung notwendig ist, wird die Landesregierung ganz sicher hilfreich zur Seite stehen.

Meine Damen und Herren, wir alle wissen: Integrationsarbeit kann nur mit Partnern gelingen. Die Wohlfahrtspflege gehört mit ihren Beratungsstrukturen seit Jahren zu den wichtigsten Partnern des Landes. Heute heißen diese Angebote Integrationsagenturen. Auch davon gibt es viele, aber es gibt sie nicht überall. Es freut mich, dass die Arbeit der Integrationsagenturen künftig stärker auch im ländlichen Raum ermöglicht wird. Dort gab es bisher kaum Angebote.