Arif Ünal
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Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren!
Fixierungen und andere freiheitsentziehende Maßnahmen sind zumeist Ausdruck einer Überforderung in prekären Pflegesituationen in und außerhalb der Einrichtungen. Sie sind – das müssen wir immer wieder betonen – Eingriffe in die Grundrechte der betroffenen Menschen. Daher muss es zunächst darum gehen, diese nach Möglichkeit zu vermeiden.
Keine Studie weltweit zeigt positive Effekte von Fixierungen. Alarmierend sind allerdings die Daten über die negativen Folgen. Bereits 1994 hat eine Studie der damaligen Situation festgestellt, dass in der Bundesrepublik tagtäglich 400.000 Menschen fixiert werden. Auch wenn sicherlich in vielen Einrichtungen das Bewusstsein und die Sensibilität gegenüber Fixierungen gesteigert werden konnten, sind diese Maßnahmen weiterhin weit verbreitet.
Ein Großteil der Vorschläge, die die FDP in ihrem Antrag unterbreitet, ist sinnvoll. Als Beispiel wird im FDP-Antrag der „Werdenfelser Weg“ genannt. Damit ist ein Verfahren benannt, mit dem durch eine Sensibilisierung der Ärztinnen und Ärzte und der Pflegekräfte die Fixierung auf das unumgängliche Minimum reduziert werden soll. Wir unterstützen diese Vorschläge grundsätzlich, allerdings hat die Landesregierung hierzu schon längst eine Reihe von Aktivitäten und Maßnahmen in Angriff genommen, um dieses Verfahren auch in NRW zu verankern.
Übrigens hatte wohl die Vorgängerregierung – daran muss ich Herrn Dr. Romberg erinnern – hierauf noch keinen Blick geworfen. Immerhin gibt es diese Verfahren in Bayern seit 2007.
Meine Damen und Herren, diese Vorschläge sind alle richtig und wichtig. Dennoch werden sie nicht ausreichen, um die Ursachen für Fixierungen zu beseitigen. So zeigen gerade die Empfehlungen aus der ReduFix-Studie auf, dass es nicht nur darum gehen kann, einen sensiblen Umgang mit dem Einsatz von freiheitsentziehenden Maßnahmen wie Fixierungen in den Einrichtungen zu verankern. Die hier gemachten Vorschläge gehen weit darüber hinaus und fordern Änderungen bei den Strukturen der Einrichtungen. Nur so können bessere Alternativen für Bewohnerinnen und Bewohner sowie für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen geschaffen werden, und nur so kann den Ursachen für vorgenommene Fixierungen entgegengewirkt werden.
Hierzu gehört unter anderem die Schaffung von Wohngruppen und Hausgemeinschaften statt der Beibehaltung der vielerorts noch vorhandenen anonymen Großeinrichtungen. In diesen überschaubaren Versorgungsstrukturen stehen das Wohnen und der gelebte Alltag stärker im Vordergrund, als dies in üblichen Pflegestationen der Fall ist. Hierzu gehören auch bauliche Veränderungen, die gerade Menschen mit Demenz eine Orientierung geben können.
Notwendig sind darüber hinaus eine bedarfsgerechte Personaleinsatzplanung, ausreichend qualifiziertes Fachpersonal, eine Pflege und Betreuung, die auf die individuellen Bedarfe und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner eingerichtet ist.
Notwendig sind auch 24-Stunden-Angebote, zum Beispiel Weltcafés, eine Krisenintervention, die auf die individuelle Situation der Menschen eingeht, und eine Pflege, die auf die individuelle Biografie der in den Einrichtungen lebenden Menschen eingeht, um Situationen, die den Einsatz von Fixierungen scheinbar notwendig machen, zu vermeiden.
Meine Damen und Herren, um die Ursachen für Fixierungen beseitigen zu können, werden wir uns bei der Beratung des Wohn- und Teilhabegesetz sowie des Landesdemografiegesetzes und nicht zuletzt auf der Bundesebene bei der Weiterentwicklung des SGB XI für einen qualitativen Wandel bei der Infrastruktur für pflegebedürftige Menschen und die Beschäftigten einsetzen.
Quartierkonzepte, die den Menschen in den Mittelpunkt stellen und überschaubare Wohn- und Pflegeangebote bieten, zeigen uns den richtigen Weg auf.
Wir stimmen der Überweisung zu und freuen uns auf eine konstruktive Debatte im Fachausschuss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Welt ist in Bewegung geraten. Das weltweite Migrationsgeschehen nimmt seit Jahrzehnten als Folge der Globalisierung zu. In Europa sorgen die Freizügigkeitsregelungen für eine immer mobilere Arbeitnehmerschaft über alle Grenzen hinweg. Nach Deutschland kommen nach Jahren der Stagnation seit 2008 wieder mehr Zuwandererinnen und Zuwanderer, während die Zahl der Fortzüge sinkt.
Rund 800.000 Menschen kamen 2010 nach Deutschland, und 670.000 Menschen verließen das Land. Deutschland ist damit wieder einer der Hauptzielstaaten der Zuwanderer, sicherlich auch als Folge der wirtschaftlich guten Lage.
Die meisten Menschen wollen in Deutschland arbeiten oder studieren. Ausländische Studierende waren 2010 die zweitgrößte Zuwanderergruppe; der größte Zuzug ist von Studierenden aus China und den USA zu verzeichnen. Es gibt also nicht allein mehr Zuwanderung, sondern es gibt dabei auch eine andere Zuwanderung als früher.
Meine Damen und Herren, wir wissen natürlich nicht genau, wie viele dieser Menschen dauerhaft hier bleiben. Eines ist aber klar: An der Integrationspolitik wurden bereits in der Vergangenheit und werden in der Gegenwart und auch in der Zukunft gewaltige Anforderungen gestellt. Wir in NRW stellen uns diesen Anforderungen offensiv, und wir stellen uns ihnen gemeinsam.
Wir alle in diesem Landtag verstehen Zuwanderung als Chance und als Gewinn für unsere Gesellschaft – der eine vielleicht mehr, der andere etwas weniger. Wir ignorieren aber nicht, dass es auch Probleme gibt, und wir sprechen dies offen an. Dieser Grundkonsens zwischen den im Landtag vertretenen Fraktionen besteht seit der Integrationsoffensive, die im Jahre 2001 in diesem Landtag beschlossen wurde. Sie war damals mit ihren Inhalten bundesweit vorbildlich. Wir sind noch heute mit der Umsetzung beschäftigt, so aktuell mit der Einführung des islamischen Religionsunterrichtes.
Ich bin froh, dass nach sehr vielen gemeinsamen Aktivitäten in den letzten Jahren heute ein neuer Meilenstein gesetzt wird. Das erste Integrationsgesetz eines Flächenbundeslandes wird heute nach insgesamt einem Jahr Vorbereitung und Beratung verabschiedet werden. Das ist gut so und notwendig.
Denn bei allen inhaltlichen Übereinstimmungen unter den Integrationspolitikerinnen und -politikern der unterschiedlichen Fraktionen, fehlt es uns oft an der Durchsetzungskraft und auch an den finanziellen Möglichkeiten, die notwendigen Maßnahmen umzusetzen. Dies ist heute anders.
Der Kern unseres gemeinsamen Gesetzes ist, unsere qualitativ gute Integrationsinfrastruktur endlich flächendeckend ausweiten zu können. Wir haben seit 30 Jahren hier und da Regionale Arbeitsstellen, sogenannte RAAs, zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien. Die Wertschätzung für die dort geleistete Arbeit ist sehr groß. Aber es gibt diese eben nur in der einen Hälfte unseres Landes und in der anderen Hälfte eben nicht. Dieser Zustand wird mit diesem Integrationsgesetz geändert. Das ist gut so.
Seit vielen Jahren fördern wir mit den Landesmitteln die Vernetzung der Integrationsarbeit vor Ort. Eine Vernetzung ist unerlässlich für die Steuerung und damit letztlich für den Erfolg der örtlichen Integrationsarbeit. Mit diesem Integrationsgesetz machen wir nun ein neues Angebot. Wir fördern in allen Städten und Kreisen mit einem auch mit den kreisangehörigen Gemeinden abgestimmten Integrationskonzept sogenannte kommunale Integrationszentren. Ein Teil dieser Zentren sind die RAAs, der
andere Teil erhält die Aufgabe, die örtliche Integrationsarbeit zu koordinieren, zu organisieren oder vielleicht hier oder dort überhaupt erst mit aufzubauen.
Die kommunalen Integrationszentren haben in den letzten Wochen auch in der Anhörung viele Nachfragen ausgelöst. Dabei geht es vor allem darum, wie sich eine neue Struktur in vielleicht schon bestehende Strukturen einfügt. Wir geben als Grüne darauf die Antwort, dass wir dies gerne der kommunalen Selbstverwaltung überlassen wollen. Wir wollen, dass die Städte und Kreise möglichst große organisatorische Freiheit erhalten. Dort, wo die Unterstützung notwendig ist, wird die Landesregierung ganz sicher hilfreich zur Seite stehen.
Meine Damen und Herren, wir alle wissen: Integrationsarbeit kann nur mit Partnern gelingen. Die Wohlfahrtspflege gehört mit ihren Beratungsstrukturen seit Jahren zu den wichtigsten Partnern des Landes. Heute heißen diese Angebote Integrationsagenturen. Auch davon gibt es viele, aber es gibt sie nicht überall. Es freut mich, dass die Arbeit der Integrationsagenturen künftig stärker auch im ländlichen Raum ermöglicht wird. Dort gab es bisher kaum Angebote.
Ein weiterer Partner des Landes ist sicherlich der Landesintegrationsrat, Partner sind aber auch viele Migrantenselbsthilfeorganisationen, die für Integrationsarbeit eine Förderung des Landes erhalten.
Wir werden heute den Gesetzentwurf nicht so verabschieden, wie er in den Landtag eingebracht worden ist. Wir haben nämlich mit den Fraktionen von CDU, SPD und FDP im Beratungsverfahren den Gesetzentwurf verändert. Wir haben den Bereich der Sprachkompetenz noch einmal gestärkt und die Bedeutung von Herkunftssprachen hervorgehoben. Wir haben außerdem den Bereich der Potenziale der Zuwanderer- und Antidiskriminierungsarbeit ebenso verstärkt wie auch das Thema „geschlechtsspezifische Aspekte der Integrationspolitik“ betont.
Besonders schwer haben wir uns bei der Frage der Einbeziehung von Menschen ohne dauerhafte Aufenthaltserlaubnis getan. Ich finde es für alle Menschen wichtig, Sprache gut zu lernen, zu kommunizieren, einen guten Schulabschluss zu machen und einen Beruf zu erlernen und dazuzugehören. Darum geht es letztlich im Leben. Was interessiert denn dabei der Aufenthaltsstatus?
Es war nicht ganz einfach, aber es ist letztlich gelungen, auch in diesem Punkt Formulierungen zu finden, die erstens von den vier genannten Fraktionen mitgetragen werden konnten und zweitens den Maßnahmenträgern Rechtssicherheit bei der Integrationsarbeit mit geduldeten Menschen gibt.
Die Linkspartei hatte noch viele Änderungen vorgeschlagen. Ich konnte leider nicht allen Änderungswünschen folgen.
Ich komme zum Schluss.
Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Abschließend möchte ich mich bei den Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen, bei Herrn Minister Schneider, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aller Ministerien und bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fraktionen sehr herzlich bedanken, die bei der Entstehung dieses Gesetzes konstruktiv mitgewirkt haben.
Über eine Zustimmung aller Fraktionen würde ich mich natürlich freuen. Es wäre ein tolles Signal nach außen,
dass wir alle die Integrationspolitik als unsere Aufgabe verstehen und sie nach außen mittragen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Freiheitseinschränkende und freiheitsentziehende Maßnahmen stellen einen erheblichen Eingriff in die Selbstbestimmung und Selbstständigkeit der Bewohnerinnen und Bewohner dar. Deshalb müssen wir uns dafür einsetzen, dass diese Eingriffe vermieden werden. Dieses im FDP-Antrag vorgetragene Grundanliegen teilen wir mit Nachdruck. Es ist auch richtig, dass es notwendig ist – so wie im Wohn- und Teilhabegesetz vorgeschrieben –, die Prüfberichte zu den Einrichtungen zu veröffentlichen.
Ich darf daran erinnern, dass wir bereits bei der Verabschiedung des Wohn- und Teilhabegesetzes in der vergangenen Wahlperiode eine intensive Debatte über die Prüfberichte hatten. Denn nicht nur die Informationen zu freiheitseinschränkenden und freiheitsentziehenden Maßnahmen sind notwendig,
sondern auch die über viele andere Vorgänge und Lebenssituationen in den Heimen, so zum Beispiel über den Einsatz von Medikamenten, wie es bereits die Enquetekommission zur Zukunft einer frauengerechten Gesundheitsversorgung mit der Studie über die Über-, Unter- und Fehlmedikationen in Alteneinrichtungen deutlich aufgezeigt hat.
Wir halten es auch für sinnvoll, in den Prüfberichten auf die Wohnqualität und die Einhaltung einer kultur- und geschlechtersensiblen Pflege einzugehen. Denn wenn wir die Zielsetzungen des WTG ebenso wie die des Landespflegegesetzes ernst nehmen, dass nämlich der Wohncharakter in den Heimen ebenso wie die Öffnung der Einrichtung zum Wohnquartier und die Berücksichtigung von Selbstbestimmung, Förderung der Teilhabe und Identität der Bewohnerinnen und Bewohner einen bedeutenden Stellenwert einnehmen soll, dann halten wir als Grüne es für wichtig, aufzuzeigen, ob die Heime diese Vorgaben auch erfüllen.
Leider sehen die inhaltlichen Vorgaben zu den Prüfberichten diese Aspekte noch nicht vor. Wir würden es begrüßen, wenn dies bei der Überarbeitung des Wohn- und Teilhabegesetzes noch einmal in den Blick genommen werden könnte.
Meine Damen und Herren, das Gesundheitsministerium hat bereits in der letzten Sitzung des AGSI deutlich gemacht, dass es die alte Landesregierung war, die bisher versäumt hat, die Veröffentlichung der Prüfberichte verbindlich zu klären. Gleichwohl halten wir es derzeit für richtig, dass im Zuge der anstehenden Überarbeitung des Wohn- und Teilhabegesetzes die Frage der verbindlichen Veröffentlichung der Prüfberichte und vor allem die Art und Weise dieser Veröffentlichung geregelt wird.
Dies ist wichtig, damit die Betroffenen und interessierte Menschen überhaupt mit den Berichten und Aussagen etwas anfangen können. Zudem sehen wir auch durch die Rechtsprechung zur Veröffentlichung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen – MDK –, dass es wichtig ist, gerade die Form der Veröffentlichung zu klären und dies sorgfältig vorzubereiten. Deshalb unterstützen wir den Vorschlag der MGEPA voll und ganz, den Überarbeitungsprozess des WTG abzuwarten, dann aber mit Vorrang die Veröffentlichung der Prüfberichte eindeutig zu regeln.
Wir stimmen der Überweisung in den Fachausschuss zu und freuen uns auf die konstruktive Fachdebatte im Ausschuss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Heute ist ein guter Tag für NRW und für alle Musliminnen und Muslime, die hier in NRW leben. Um die Hintergründe besser nachvollziehen zu können, gilt es, diese historische Entwicklung sehr kurz noch einmal Revue passieren zu lassen.
Am 11. Dezember 1979 ordnete das Schulministerium NRW an, einen Lehrplan für islamischen Religionsunterricht zu erstellen. Das damit beauftragte Landesinstitut für Schule bildete eine Kommission aus insgesamt 23 Personen, die 1981 von der Kultusministerkonferenz beauftragt wurden, ein Modellcurriculum zu erstellen.
Aber warum wurde damals vor 30 Jahren kein islamischer Religionsunterricht eingeführt? Es lag vor allem daran, dass es an der notwendigen Unterstützung fehlte.
Heute, 30 Jahre weiter, hat sich sehr vieles verändert. Die Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Grünen haben sich bereits vor zehn Jahren für die flächendeckende Einführung islamischen Religionsunterrichts ausgesprochen. Die muslimischen Verbände haben einen Entwicklungsprozess vollzogen und
können heute ihre Interessen und die Interessen der Moscheegemeinden mit einer Stimme artikulieren. Nicht zuletzt unterstützen die Kirchen die Einführung islamischen Religionsunterrichts im Grundsatz.
Ich denke, dass sowohl die Anhörung als auch die folgenden Gespräche letzte rechtliche Zweifel haben beseitigen können und wir dadurch heute vor einer historischen Zäsur stehen. Mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Einführung islamischen Religionsunterrichts werden der Staat und muslimische Organisationen erstmals freiwillig in eine strukturelle Zusammenarbeit eintreten, durch die ein Angebot ausschließlich für die muslimischen Menschen in unserem Land geschaffen wird.
Eine solche Kooperation, bei der der Staat den organisatorischen Rahmen gewährleistet und islamwissenschaftlich qualifizierte Musliminnen und Muslime den Inhalt des Religionsunterrichts feststellen werden, gab es bisher nur im Bereich der christlichjüdischen Bekenntnisse.
Anfang des Jahres berichtete ein muslimischer Schüler in einer Veranstaltung der Grünen
Landtagsfraktion hier im Saal, dass, wenn die Kinder seiner Schule in ihren christlichen Religionsunterricht gehen, er mit den anderen muslimischen Schülern das Geschirr der Lehrer spülen müsse. Das ist eine Ungleichbehandlung. Es wird auch als ungerecht empfunden. Mit der Einführung islamischen Religionsunterrichts kann dem abgeholfen werden.
Die Position der Linkspartei, doch jede Art von Religionsunterricht abzuschaffen, ist ebenfalls eine Gleichbehandlung, aber nur in der Theorie. In der Praxis wird es aber bei christlichem, jüdischem und alevitischem Religionsunterricht bleiben. Durch Ihre angekündigte Ablehnung des Gesetzentwurfs zur Einführung islamischen Religionsunterrichts sprechen Sie sich indirekt für eine Fortsetzung der Ungleichbehandlung christlich-jüdischer und muslimischer Schülerinnen und Schüler aus.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie gesagt leben in NRW anderthalb Millionen Musliminnen und Muslime. Sie stellen damit knapp 10 % aller Bürgerinnen und Bürger in NRW dar. Dies verdeutlicht, dass wir lediglich etwas nachholen, was schon längst fällig war. Das stellt einen Paradigmenwechsel in Richtung völliger Gleichstellung des Islams in NRW dar. Zum Schluss erfüllen wir auch den Wunsch der Eltern, die sich zu über 80 % islamischen Religionsunterricht als ordentliches Unterrichtsfach für ihre Kinder wünschen.
Meine Damen und Herren, ich möchte mich an dieser Stelle bei unserer Schulministerin Sylvia Löhrmann und dem Koordinierungsrat der Muslime KRM dafür bedanken, dass sie mit ihrer gemeinsamen Vereinbarung vom Februar 2011 dies ermöglicht haben, und bei allen Kolleginnen und Kollegen, die
diesen Entstehungsprozess konstruktiv begleitet und erfolgreich zum Abschluss gebracht haben.
Mich würde es freuen, wenn wir zu einem gemeinsamen Votum kommen und damit ein deutliches Zeichen geben könnten, dass wir alle im Islam einen Teil Deutschlands und Nordrhein-Westfalens sehen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Liebe Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass es aufgrund eines Antrags Gelegenheit gibt, sich über das Thema „Muttersprachlicher Unterricht“ in einer Plenardebatte auszutauschen.
Der Landtag NRW ist in der Vergangenheit immer sehr sensibel und konstruktiv mit der Förderung der natürlichen Mehrsprachigkeit von Kindern umgegangen. Daran hat der Satz aus der schwarzgelben Koalitionsvereinbarung von 2005 nichts geändert, wonach die Muttersprache in Deutschland Deutsch sei. Auf der fachpolitischen Ebene haben solche Sätze in diesem Hause nie eine Rolle gespielt. Gott sei Dank!
Jeder Mensch weiß, dass die Muttersprache die Sprache der Mutter ist. Und die hängt nicht von Landesgrenzen ab. Viel wichtiger ist, dass die Kinder aus einem fremdsprachlichen Elternhaus möglichst früh einen Kindergarten besuchen, um Deutsch als zweite Sprache besser zu lernen.
Die sichere Beherrschung der Muttersprache und der deutschen Sprache, die konsequente Förderung beider Sprachen und weiterer Fremdsprachen sind erklärtes Ziel der rot-grünen Landesregierung. Eine Beherrschung mehrerer Sprachen entspricht nicht nur einem bürgerlichen Bildungsideal, sondern bietet auch die beste Voraussetzung für schulischen Erfolg und individuellen Eintritt ins Berufsleben.
Ihr Antrag greift vor allem den Aspekt der Lehrerausbildung auf. Hier haben wir, was die Qualität angeht, bereits seit Langem Fortschritte erzielt. Die in einem ersten Schritt aus dem Ausland, vor allem aus der Türkei geholten Lehrkräfte wurden Schritt für Schritt durch im Inland ausgebildete Lehrkräfte ersetzt. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Er befindet sich aber auf einem guten Weg.
Lehrkräfte mit einem ausländischen Hochschulabschluss können ebenfalls eingesetzt werden, wenn sie an einer zusätzlichen Qualifizierungsmaßnahme erfolgreich teilgenommen haben. Hier passiert also schon genau das, was in anderen Bereichen durch die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse erst noch erreicht werden soll.
Nicht zuletzt bieten viele Universitäten in NRW auch die Hauptherkunftssprachen als ordentliche Stu
dienfächer an. Ich weiß nicht, wie Sie darauf kommen, dass allein die Universität Duisburg-Essen mit ihrem Angebot „Türkisch als Muttersprache“ fachlich qualifizierte Lehrkräfte ausbilden würde. Natürlich kann der Lehrauftrag für den muttersprachlichen Unterricht auch durch das Studium einer Herkunftssprache an einer anderen Hochschule, die die entsprechende Sprache anbietet, erworben werden. Das passiert auch in NRW. Wir haben mittlerweile 15 Sprachen in diesem Bereich.
Der Antrag ist an dieser Stelle fachlich fragwürdig und greift außerdem zu kurz. Ich würde darüber hinaus gerne einmal der Frage nachgehen, wie wir es schaffen können, dass Schulen Muttersprachen verstärkt als zweite Fremdsprache anbieten. Das ist ein wirklich wichtiges Thema, weil es eine Aufwertung der entsprechenden Sprachen bedeutet. Das geschieht schon dadurch, dass die Sprachen dann im ordentlichen Stundenplan der Schulen auftauchen, statt den Schülern als Extraangebot im Nachmittagsbereich mit Anfahrtszeiten zugemutet zu werden.
Wir müssten uns hier eigentlich Gedanken darüber machen, wie wir die Schulen von der Herkunftssprache, von der Muttersprache als ordentliches Unterrichtsangebot überzeugen können. Da liegt nämlich das Problem: Wir können die Schulen nicht dazu zwingen.
Wir müssen uns außerdem über die Änderung des Erlasses zum muttersprachlichen Unterricht von Dezember 2009 verständigen. Ich bin nämlich dagegen, dass darin die Möglichkeit von Konsulatsunterricht vorgesehen ist. Wir haben uns in NRW anders als in anderen Bundesländern wie Bayern und Baden-Württemberg bewusst gegen Konsulatsunterricht entschieden und sollten das auch konsequent durchhalten.
Es gibt also einiges zu besprechen, aber weniger das, was in Ihrem Antrag steht. Dennoch stimmen wir der Überweisung in die Ausschüsse zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Nach den vorliegenden Informationen scheint in einigen Krankenhäusern die Übermüdung, die Arbeitsbelastung und die Unterbesetzung immer noch ein Problem zu sein. Dies ist im Sinne eines konsequenten Schutzes der Patientinnen und Patienten sowie des Arbeitsschutzes nicht hinnehmbar. Schon heute haben wir in einer Reihe von Krankenhäusern die Situation, dass nicht alle Stellen besetzt werden. Ich gehe davon aus, dass die Krankenhäuser nicht aus Böswilligkeit so handeln. Deshalb müssen wir genau analysieren, warum einige Arztstellen nicht besetzt werden.
Meine Damen und Herren, wir haben in den letzten Jahren mit der Einführung der DRG in der Krankenhauslandschaft eine große Änderung erlebt:
Erstens. Viele Krankenhäuser wurden privatisiert, und sehr große private Krankenhauskonzerne entstanden. Mittlerweile haben wir sehr wenige kommunale Krankenhäuser.
Zweitens. Seit Jahren gibt es stetige Fallzahlsteigerungen und eine enorme Reduzierung der Liegezeiten aufgrund der Wirtschaftlichkeit. Das heißt, das Pflegepersonal und die Ärzteschaft sind enorm belastet. Diese Spirale kann man natürlich nicht weiter hinnehmen.
Damit die Krankenhäuer neues Personal einstellen können, müssen die medizinischen und pflegerischen Leistungen entsprechend honoriert werden.
Ein weiteres Problem insbesondere im ländlichen Raum ist der akute Ärztemangel. Um dem Ärztemangel in den nordrhein-westfälischen Kliniken begegnen zu können und die Motivation junger Medizinerinnen und Mediziner für eine Arbeit im Krankenhaus zu erhöhen, müssen die Arbeitsbedingungen unbedingt verbessert werden. Hierzu gehört natürlich, konsequent gegen die Verstöße gegen die Arbeitszeitregelungen in den Krankenhäusern vorzugehen, wenn zum Beispiel Assistenzärzte nicht selten 60 Stunden und mehr in der Woche im Einsatz sind und ein Großteil dieser Überstunden nicht vergütet wird.
Die Attraktivität des Berufsbildes Ärztin und Arzt im Krankenhaus ist somit negativ belastet, sodass sehr viele ausgebildete Medizinerinnen und Mediziner auf alternative Berufsfelder oder auf Stellen im Ausland ausweichen. Erforderlich ist, die Arbeitszeiten in den Krankenhäusern in Nordrhein-Westfalen entsprechend den Forderungen der europäischen Arbeitszeitrichtlinie und des deutschen Arbeitszeitgesetzes auszugestalten.
Ich erinnere daran, dass sich bereits in der vergangenen Legislaturperiode der Landtag auf Initiative der Grünen-Fraktion mehrfach mit der Arbeitszeitregelung in den Krankenhäusern befasst hat. Dabei
ging es auch darum, die Arbeitszeiten in den Krankenhäusern in Deutschland und konkret in NRW den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs anzupassen und somit geregelte und akzeptable Arbeitszeiten für die Medizinerinnen und Mediziner in Krankenhäusern zu verankern. Aus dieser Antragsinitiative ist die Erarbeitung eines gemeinsamen Antrags aller in der letzten Legislaturperiode im Landtag vertretenen vier Fraktionen entstanden.
Wir haben damals unter anderem die Landesregierung aufgefordert – ich zitiere –,
„den notwendigen Umgestaltungsprozess zu moderieren, um für die nordrhein-westfälischen Krankenhäuser schnellstmöglich Regelungen zu finden, die den Schutz der Patientinnen und Patienten und den Ärztinnen und Ärzten eine angemessene Arbeitsgestaltung ermöglichen.“
An bereits gemachte positive Erfahrungen der NRW-Krankenhäuser sollte angeknüpft werden.
Meine Damen und Herren, die Krankenhäuser in NRW haben bis dato große Anstrengungen unternommen, die neue Arbeitszeitregelung umzusetzen. Ein Großteil der Krankenhäuser hat dies erfolgreich umsetzen können. Deshalb ist eine pauschale Skandalisierung an dieser Stelle unangebracht.
Dennoch gibt es Handlungs- und Optimierungsbedarf. Die FDP spricht in ihrem Antrag dieses Thema an, wozu sie auch eine Kleine Anfrage gestellt hat.
Die Landesregierung hat ausgeführt, dass sie sich für eine Einführung und Einhaltung der gesetzeskonformen Arbeitszeiten einsetzt und Verstöße ahndet. Wir begrüßen, dass sich die Landesregierung mit dem Programm zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung in NRW dafür engagiert, zusätzliches ärztliches Personal für die Krankenhäuser zu gewinnen.
Wir stimmen einer Überweisung in den Fachausschuss zu und freuen uns auf eine konstruktive Debatte. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die CDU hatte bereits im Januar 2011 einen Antrag zum gleichen Thema zur direkten Abstimmung gestellt, in dem sie die Fortführung des Aktionsprogramms zur Stärkung der hausärztlichen medizinischen Versorgung forderte. Schon damals haben wir erklärt, dass wir im Grundsatz die Zielsetzung dieses Aktionsprogramms teilen, nämlich die hausärztliche Versorgung insbesondere dort zu stärken, wo eine Unterversorgung besteht oder droht; denn die Sicherung einer wohnortnahen gesundheitlichen Versorgung ist eine der zentralen Herausforderungen der Gesundheitspolitik. Das ist insbesondere für weniger mobile Personen, besonders für Ältere oder Kinder, von großer Bedeutung.
Deshalb haben wir schon bei der Debatte im Januar dargelegt, dass das Aktionsprogramm der Vorgängerregierung entsprechend weiterentwickelt werden muss.
Es kann aber nicht nur um finanzielle Anreize und Unterstützung bei der Einrichtung einer Praxis gehen. Wir hatten im Januar hier im Plenum im Rahmen eines rot-grünen Entschließungsantrages
schon Beschlüsse gefasst. Danach sollen erstens Maßnahmen zur Sicherstellung der ortsnahen medizinischen Versorgung in NRW weiterentwickelt werden. Zweitens soll dem zunehmenden Ärztemangel gerade in ländlichen Bereichen oder sozial benachteiligten Stadtteilen entgegengewirkt und hierzu unter anderem das Aktionsprogramm weiterentwickelt werden. Drittens soll der Haushaltsansatz für eine Verbesserung ortsnaher Versorgung aufgestockt werden. Das ist auch geschehen.
Weiterhin haben wir beschlossen, dass sich das Land für ein Versorgungsgesetz einsetzt, das eine an den örtlichen Rahmenbedingungen orientierte Planung möglich macht. Im Haushalt 2011 haben wir die Haushaltsmittel für die ortsnahe hausärztliche Versorgung schon um 1 Million €, also um 40 %, erhöht.
Die nun im CDU-Antrag enthaltene Aufforderung, das Hausarztkonzept fortzuschreiben, ist also bereits im Januar beschlossen und zwischenzeitlich auch zeitweise umgesetzt worden. Das Programm wurde zu einem Programm zur Sicherung der medizinischen Versorgung in NRW weiterentwickelt. So sieht das Programm eine Vielzahl von Maßnahmen zur Gewährleistung einer medizinischen Versorgung vor, die sich nahe an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten orientiert. Zudem wurde eine Initiative zur Einführung des Faches Allgemeinmedizin als Pflichtfach im praktischen Jahr der medizinischen Ausbildung ergriffen.
Wir haben auch eine zeitlich begrenzte Erhöhung der Zahl der Medizinstudienplätze vorgenommen. Darüber hinaus sind die Fördermöglichkeiten erweitert worden. Zukünftig soll auch die Anstellung von Hausärztinnen und Hausärzten gefördert werden. Allerdings dürfen wir nicht vergessen, dass die Versorgung der Regionen mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten stark durch bundesgesetzliche Rahmenbedingungen beeinflusst wird. Deshalb hat sich NRW, was auch im Landtag beschlossen wurde, in Bund-Länder-Beratungen für ein Versorgungsgesetz eingesetzt, das sich an den tatsächlichen regionalen Bedarfen orientieren soll.
Meine Damen und Herren von der CDU, Sie hatten sich im Januar nicht in der Lage gesehen, dem rotgrünen Entschließungsantrag, der schon damals eine entsprechende Weiterentwicklung eingefordert hatte, zuzustimmen. Mit Ihrem Antrag heute kommen Sie zehn Monate zu spät. Wir werden Ihren Antrag als erledigt ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Das ist erledigt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! In NRW werden pro Jahr mehr als 20.000 Menschen aufgrund akuter Eigen- und Fremdgefährdung zwangsweise in die geschlossenen Abteilungen der psychiatrischen Kliniken oder der Allgemeinkrankenhäuser eingewiesen. Bei einigen wird die Fixierung als Schutzmaßnahme angewandt.
Derzeit wird in 15 psychiatrischen Fachkrankenhäusern oder Fachabteilungen in Allgemeinkrankenhäusern eine Videoüberwachung bei zwangsweise untergebrachten Patientinnen und Patienten im Rahmen besonderer Sicherungsmaßnahmen eingesetzt. Das sind ca. 16 % der psychiatrischen Kliniken mit einer Pflichtversorgung.
Die Videoüberwachung in der Psychiatrie hat keinen therapeutischen Effekt. Aus diesem Grund halten wir sie für völlig ungeeignet und kontraproduktiv. Wir haben deshalb die Initiative der FDP begrüßt, obwohl der FDP-Antrag nur die Videoüberwachung bei Fixierung thematisiert hatte.
Bemerken möchte ich auch in diesem Zusammenhang, dass die Genehmigung der Videoüberwachung mit dem Gesetz und mit dem Erlass aus dem Januar 2009 des ehemaligen Gesundheitsministers Laumann aus der schwarz-gelben Regierungszeit ermöglicht wurde. In dieser Zeit wurde dieser Erlass von den Fachverbänden und von den Psychiatrieerfahrenen sehr stark kritisiert.
Meine Damen und Herren, im Rahmen der öffentlichen Anhörung wurde von fast allen Sachverständigen aufgezeigt, dass diese Videoüberwachung dem therapeutischen Auftrag nicht gerecht wird. So befinden sich die Patientinnen und Patienten oft in einem Zustand erheblicher emotionaler Anspannung, in dem sie vertrauensbildende Maßnahmen wie persönliche Begleitung und menschliche Zuwendung benötigen.
Von wesentlicher Bedeutung ist die therapeutische Grundhaltung mit jeweils gebotener Einhaltung von angemessener Nähe und Distanz. So hat sich auch die überwiegende Mehrheit der Sachverständigen für ein Verbot der Videoüberwachung im Zusammenhang mit Fixierung ausgesprochen.
Wir haben unsererseits deutlich gemacht, dass die Fixierung für die Patientinnen und Patienten eine Ausnahmesituation darstellt und nur unter persönlicher Beobachtung mit ständiger Kontrolle von Vitalfunktionen durch eine Sitzwache sicherzustellen ist und auch bei anderen besonderen Sicherungsmaßnahmen die Beobachtung nur durch Einsatz von Personal erfolgen darf.
Diese Gesetzesänderung setzt ein deutliches rechts- und gesundheitspolitisches Signal für die Wahrung der Intims- und Persönlichkeitssphäre der Patientinnen und Patienten und vor allem für eine sachgerechte Begleitung durch fachlich geschultes Personal statt einer Videoüberwachung.
Wir haben uns im Fachausschuss intensiv damit auseinandergesetzt, das mit vielen Fachleuten erörtert und uns auf einen gemeinsamen Änderungsantrag von FDP, CDU und Grünen verständigt, was heute als Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration vorliegt. Ich würde mich freuen, wenn wir diese Empfehlung des Ausschusses mit breiter Mehrheit verabschieden und ein klares Signal setzen könnten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich freue mich besonders, heute zur ersten Lesung des Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration sprechen zu dürfen. Denn die Idee, ein Landesintegrationsgesetz zu schaffen, ist genau acht Jahre alt, und es ist höchste Zeit, nun endlich zur Umsetzung zu kommen.
Die Grundidee, das Landesaufnahmegesetz durch ein Integrationsgesetz zu ersetzen, stammt bereits aus der 13. Wahlperiode und ist auch in einem entsprechenden rot-grünen Antrag vom Januar 2004 dokumentiert. In der vergangenen Wahlperiode zeigten sich CDU und FDP der Idee eines Integrationsgesetzes gegenüber zwar aufgeschlossen, gaben aber zunächst dem „Aktionsplan Integration“ Vorrang. Erst 2009 wurde die Arbeit an einem Integrationsgesetz forciert. Viele der zwölf Artikel, die wir in diesem Gesetz haben, kamen hinzu. Deswegen freut es mich besonders, dass wir nun innerhalb der nächsten Monate das Gesetz beraten und hoffentlich auch gemeinsam verabschieden können.
Das Besondere an diesem Gesetzentwurf ist aber nicht allein, dass Vorarbeiten aus früheren Jahren oder von früheren Landesregierungen genutzt worden sind. Auch konnten bereits im Vorfeld, bevor das offizielle Beratungsverfahren angefangen hatte, alle Fraktionen und Verbände ihre Meinungen gegenüber dem Ministerium einbringen. Ich hoffe, alle Vorschläge, auch die der Verbände, wurden im Regierungsentwurf zu ihrer Zufriedenheit aufgegriffen. Wenn das nicht der Fall sein sollte, werden wir in
der nächsten Zeit darüber diskutieren und zu gemeinsamen Entschließungen kommen.
Meine Damen und Herren, NRW ist das erste Bundesland mit einem Integrationsgesetz. Diese Aussage mag den einen oder anderen wundern, hat die Stadt Berlin doch 2010 auch ein Integrationsgesetz verabschiedet. Wenn man in dieses Gesetz guckt, stellt man aber fest, dass Berlin darin nur Landes- und Bezirksbeiräte für Integration geregelt hat. Das ist vergleichbar mit der Schaffung von Ausländerbeiräten, die wir in NRW vor 20 Jahren umgesetzt haben, nicht mehr, nicht weniger. Deswegen ist NRW das erste Bundesland, das ein Integrationsgesetz verabschieden wird.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf besteht aus meiner Sicht aus vier wesentlichen Bausteinen:
Erstens. Wir beschreiben die Grundsätze unserer Integrationspolitik, wir beschreiben Integration als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Das heißt, eine Integrationsleistung müssen nicht allein Migrantinnen und Migranten erbringen, sondern auch eine Mehrheitsbevölkerung, die sich im Sinne einer Willkommenskultur noch stärker öffnen muss.
Zweitens. Wir sichern und bauen mit dem Gesetz die Integrationsinfrastrukturen des Landes aus und können damit stärker in der Fläche agieren.
Drittens. Wir stärken die Beteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund und setzen mit der interkulturellen Öffnung der Landesverwaltung ein Zeichen für die öffentlichen Gesundheitsdienste insgesamt.
Viertens. Wir stärken die Kommunen in ihrer eigenen Integrationsarbeit, indem wir ihnen nicht nur Infrastruktur des Landes zur Verfügung stellen, sondern auch finanzielle Mittel in Form der Integrationspauschale.
Ich bin froh, dass der Gesetzentwurf gegenüber früheren Plänen noch einmal erheblich ausgeweitet wurde. Ein wesentlicher Unterschied zu Zeiten der Vorgängerregierungen ist, dass endlich auch die Bereitschaft besteht, dafür Geld in die Hand zu nehmen. Herr Minister hat es erwähnt: Über 14 Millionen € sind für dieses Integrationsgesetz vorgesehen.
Meine Damen und Herren, für mich ist das ein Herzstück des Gesetzes: die Schaffung kommunaler Integrationszentren in allen 54 kreisfreien Städten und Kreisen unseres Landes.
Mit dem Integrationsgesetz wollen wir die jetzige Zahl der RAAs verdoppeln, flächendeckend arbeiten und die Leistungen erweitern. Bei der Integrationsförderung von Kindern und Jugendlichen kommen Vernetzungs- und Koordinierungsarbeiten hin
zu. Öffentliche Integrationsarbeit gilt es effektiver zu gestalten.
Die kommunalen Integrationszentren sind natürlich nur ein Angebot an die Kommunen. Niemand wird gezwungen, ein solches Zentrum zu errichten. Die Kommunen haben selber die Möglichkeit, zu bestimmen, wie ihre kommunalen Integrationszentren vor Ort aussehen werden.
Ich bin zuversichtlich, dass wir sehr bald ein flächendeckendes Integrationsnetzwerk entwickelt haben werden. Allerdings erwarten wir als Grüne im Gegenzug auch eigene Bemühungen der Kommunen zur konzeptionellen Weiterentwicklung der eigenen Integrationsarbeit.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist mir ein Anliegen, einige Teile aus der Begründung des Gesetzentwurfs an dieser Stelle hervorzuheben.
Es gibt hier im Hause und auch in der Landesregierung eine strikte Trennung zwischen Flüchtlingspolitik und Migrationspolitik. Im wahren Leben kann aber aus einem Flüchtling sehr schnell ein Ausländer und umgekehrt aus einem sicheren ein unsicherer Aufenthaltsstatus entstehen. Ich denke, es ist sehr wichtig, festzustellen, dass wir Menschen unterstützen und fördern, weil alle Menschen Potenziale haben. Das alles hat nichts mit dem Aufenthaltsstatus zu tun.
Selbstverständlich haben Kinder und Jugendliche einen Anspruch auf Bildung und auf gesundheitliche Versorgung, und das völlig unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus oder ihrer ethnischen Herkunft.
Das wird auch in der Begründung zu § 3 deutlich. In den Beratungen wollen wir aber überlegen, ob wir dies nicht noch deutlicher herausarbeiten können. Schließlich handelt es sich um Rechtsgüter bzw. Rechtsansprüche der Kinder aus der Landesverfassung bzw. der UN-Kinderrechtskonvention. So gesehen müssten wir eventuell noch einmal gemeinsam überlegen, diesen Punkt etwas deutlicher herauszustellen.
Ich würde mich natürlich sehr freuen, wenn die Fraktionen des Landtags diesen Gesetzentwurf wirklich in einer konstruktiven Atmosphäre diskutieren würden, sodass wir am Ende eventuell etwas Gemeinsames verabschieden können: weil wir in NRW diese Tradition weiterführen wollen. Jede Fraktion sollte jetzt also anfangen, konstruktiv mitzuarbeiten, damit wir am Ende dieses Gesetz wirklich gemeinsam verabschieden können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Honorierung von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten in NRW liegt immer noch unter denen in anderen Bundesländern, wie bereits meine Vorrednerin und mein Vorredner vorgetragen haben. Damit werden die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in NRW klar benachteiligt.
Die finanzielle Schlechterstellung ist auch nicht gerade ein Standortvorteil für NRW, wenn es darum geht, junge Ärztinnen und Ärzte für die Arbeit in der ambulanten medizinischen Versorgung in NRW statt in anderen Bundesländern zu interessieren. Insbesondere in den Regionen, die an Niedersachsen und Hessen grenzen, also Bundesländern mit höheren Vergütungssätzen, ist die Benachteiligung spürbar.
Wir teilen daher die im CDU-Antrag beschriebene Zielsetzung, die im Bundesvergleich in NRW unterdurchschnittliche Honorierung für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Sektor auszugleichen. Dennoch ist die Forderung im CDUAntrag an die Landesregierung, so leid es mir tut, mittlerweile völlig deplatziert, und zwar erstens deshalb, weil die schwarz-gelbe Bundesregierung mit
Regelungen in ihrer jüngsten Gesetzgebung die Bestrebungen hin zu einer Angleichung der Honorare zunichtemacht. Die Gesundheitsreform 2009 hatte noch eine Vereinheitlichung des Honorarsystems zum Ziel gehabt. Diese wurde nun von der schwarzgelben Bundesregierung mit dem geplanten Versorgungsstrukturgesetz aufgegeben und somit eine rasante Kehrtwende vollzogen.
Nein, ich möchte weiterreden.
Zweitens ist diese Forderung auch deshalb deplatziert, weil die von der Landesregierung eingeforderte Bundesratsinitiative von ebendieser rot-grünen Landesregierung durch einen entsprechenden Antrag im Bundesrat bereits auf den Weg gebracht worden ist.
Allerdings – das ist leider auch die Wahrheit – hat dieser Antrag, der zum Ziel hatte, eine Angleichung der Vergütungssätze für die ambulante medizinische Versorgung in Deutschland zu erreichen, keine Mehrheit im Bundesrat gefunden.
In diesem Zusammenhang hat Frau Ministerin Steffens am 16. September 2011 in Berlin mit den Vorsitzenden der KV Westfalen-Lippe, der KV Nordrhein und des Landesverbandes Praxisnetze NRW eine Pressekonferenz abgehalten.
Darüber hinaus hat Frau Steffens mit den drei Vorsitzenden der Ärzteorganisationen in einem Brief an die Landesvorsitzenden der CDU und FDP in NRW sowie an Herrn Pofalla vorgeschlagen, im Rahmen der Novellierung des Versorgungsstrukturgesetzes die Benachteiligung für NRW zu überwinden.
Wie Sie sehen, hat die rot-grüne Landesregierung alles gemacht, was Sie in Ihrem Antrag gefordert haben.
Deshalb können wir diesen Antrag für erledigt erklären.
Wir werden somit Ihren Showantrag ablehnen.
Die CDU-Abgeordneten können bei der Erreichung dieser Ziele hilfreich sein, indem sie die Aktion „Konvergenz – Jetzt!“ unterstützen, sich bei der Bundesregierung für eine entsprechende Änderung des Versorgungsstrukturgesetzes einsetzen und gleichzeitig die Petition der Kassenärztlichen Vereinigungen unterstützen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es besteht ein Handlungsbedarf in der Pflege. Schon seit Jahren zeichnet sich ein zunehmender Fachkräftemangel im Pflegebereich ab.
Viele Einrichtungen, auch ambulante Einrichtungen und Dienste, können offene Stellen tatsächlich nicht mehr oder nur nach langer Suche besetzen. Die Träger der Altenhilfe, Sozialverbände sowie die Gewerkschaften weisen schon seit Jahren auf einen Fachkräftemangel in der Pflege hin.
Der Fachkräftemangel hat sicherlich ein Bündel von Ursachen. Hierzu gehört ohne Zweifel, dass wir immer noch zu wenig ausbilden und nicht einmal die möglichen Ausbildungsplätze besetzt werden können.
Die rot-grüne Landesregierung hat hierauf schon reagiert. So konnten wir mit dem Haushalt 2011 die
Mittel für die Altenpflegeausbildung um 2,7 Millionen € auf 34,7 Millionen € erhöhen. Damit können die Ausbildungsplätze von zuvor 8.730 Plätzen auf 10.200 gesteigert werden. Allerdings stellt die Finanzierung der Ausbildungsvergütung nach wie vor ein erhebliches Hemmnis für die Ausbildungsbereitschaft der Einrichtungen und ambulanten Dienste dar.
Nicht wenige Träger sehen auch einen Wettbewerbsnachteil gegenüber denjenigen, die nicht ausbilden. Denn die Übernahme der Ausbildungsvergütung führt für die Einrichtungen und Dienste bei der Ausbildung zu höheren Kosten, die sich auf die Höhe der Pflegestundensätze auswirken.
Eine Lösung dieses Problems sehen wir in der Einführung einer Ausbildungsumlage für die Altenpflegeausbildung, wie die Grünen sie gemeinsam mit der SPD in der vergangenen Legislaturperiode wiederholt gefordert haben.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden nun die verbindlichen Regelungen für eine Umlagefinanzierung bei der Altenpflegeausbildung geschaffen. Denn nur durch dieses unter den Leistungsträgern und -anbietern weitgehend einvernehmlich beurteilte Instrument werden die Voraussetzungen für dauerhaft ausreichend Schulplätze für die Altenpflegeschülerinnen und -schüler geschaffen.
Mit der Ausbildungsumlage werden alle Tätigkeitsfelder in der Pflege gleichermaßen berücksichtigt. Dadurch sehen wir bessere Rahmenbedingungen dafür, dass in der Ausbildung die unterschiedlichen Organisationsformen wie ambulant, neue gemeinschaftliche Wohn- und Pflegeformen, teilstationär, stationär und offene Altenpflege gleichermaßen berücksichtigt werden.
Meine Damen und Herren, mit der Einführung der Altenpflegeausbildungsumlage – da bin ich mir sicher – werden wir Rahmenbedingungen für die Schaffung von Ausbildungsplätzen deutlich verbessern.
Darüber hinaus bedarf es aber weiterer Maßnahmen, um die Attraktivität des Berufsbildes „Pflege“ zu steigern. Ich nenne nur die Verbesserung der Arbeitsbedingungen – Stichworte: Familienfreundlichkeit, Förderung qualifizierter dreijähriger Umschulungsmaßnahmen mit der Übernahme der Schulkosten für das dritte Ausbildungsjahr; das konnte die Landesregierung bereits umsetzen, Stärkung der Aus- und Weiterbildungsmodelle bis hin zu einer Weiterentwicklung der Ausbildung in Richtung einer gemeinsamen Pflegeausbildung.
Wir freuen uns auf die Diskussion in den Ausschüssen. Ich hoffe, dass wir dieses Gesetz so schnell wie möglich mit breitem Konsens verabschieden können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Seit Längerem beklagen wir in verschiedenen Berufsgruppen einen Mangel an qualifizierten Arbeitskräften. Die Wirtschaft verweist besonders auf den Mangel an Ingenieuren. Als Gesundheitspolitiker möchte ich auch auf den Mangel an Medizinerinnen und Medizinern, an Pflegekräften, an Erzieherinnen und Erziehern sowie an Handwerkerinnen und Handwerkern hinweisen.
Die gute Konjunktur, aber auch die demografische Entwicklung mit der sinkenden Zahl von Schulabgängerinnen und Schulabgängern verschärfen das Problem des Fachkräftemangels in der Bundesrepublik Deutschland. Das Problem ist branchenspezifisch unterschiedlich ausgeprägt. Für die Zukunft ist aber mit einer Verschärfung des Fachkräftemangels zu rechnen.
Die Landesregierung hat mit ihrem Beschluss zur Sicherung des Fachkräftebedarfs erste Schritte eingeleitet, um dem aktuellen und dem künftigen Fachkräftebedarf besser gerecht zu werden. Wichtige Maßnahmen können jedoch nur vom Bund getroffen werden. Dort können sie aber aufgrund der Handlungsunfähigkeit der Bundesregierung leider nicht durchgeführt werden. Das frustriert und hemmt nicht nur die ausländischen Fachkräfte, sondern auch die gesamte deutsche Wirtschaft, da diese nach wie vor unter einem akuten Fachkräftemangel insbesondere in den MINT-Bereichen leidet.
Der FDP-Antrag, der heute in den Landtag eingebracht worden ist, spricht sich für Maßnahmen zur Erleichterung der Zuwanderung und zur Vereinfachung der Vorrangprüfung aus. Auf der Bundesebene bekommt sie diese aber nicht umgesetzt. Das heißt nicht automatisch, dass diese Maßnahmen falsch sind. Vieles ist richtig. Aber das Zuwanderungsrecht ist ganz klar eine Bundesangelegenheit, und die FDP muss das innerhalb der Bundesregierung umsetzen. Dabei werden wir Sie gerne unterstützen.
Der Antrag der FDP begrüßt die Gesetzesinitiative der Bundesregierung für eine bessere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.
Meine Damen und Herren, das Ziel des Gesetzentwurfs ist richtig. Denn es kann nicht dabei bleiben, dass Ärzte, Ingenieure und andere Akademikerinnen und Akademiker ihren Lebensunterhalt mit Taxifahren verdienen müssen, weil ihre Berufsabschlüsse bei uns nicht anerkannt sind. Der Geset
zestext lässt aber viele Fragen offen – zum Beispiel zur Finanzierung von Qualifizierungsmaßnahmen – und hat auch inhaltliche Mängel, weil er die Frage der Beratungsinfrastruktur nicht beantwortet. Wir brauchen ein möglichst einfaches, schnelles, transparentes Verfahren, das durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung keineswegs gegeben ist.
Wenn die Ministerpräsidentin im „Spiegel“ vom 19.09.2011 von einem handwerklich unzureichenden Gesetzentwurf spricht, hat sie vollkommen recht. Dieser Gesetzentwurf der Bundesregierung ist handwerklich sehr schlecht. Der FDP-Antrag, den wir gerade beraten, ist sicher viel besser als der Entwurf der Bundesregierung. Die FDP hat bereits einen Antrag zu diesem Thema gestellt, obwohl sich FDP, SPD und Grüne vor den Sommerferien fast einig waren, die Kritikpunkte an dem Gesetzentwurf der Bundesregierung in einem gemeinsamen Text zusammenzufassen. Das haben wir aber zeitlich nicht geschafft. Deshalb muss in den Ausschüssen noch einmal darüber diskutiert werden.
Ich möchte Sie und alle Beteiligten bitten, den Weg zu einer gemeinsamen Initiative, wenn es irgendwie geht, fortzusetzen. Wir Grüne sind nach wie vor dazu bereit. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass die CDU Passagen für mehr Zuwanderung weder im Bund noch im Land mittragen und deswegen bei einer gemeinsamen Initiative nicht mitmachen wird. Das ist schade, weil wir damit einen künstlichen Widerspruch zwischen den Migranten, die in der Bundesrepublik leben, und neuer Zuwanderung herstellen. Wir diskutieren hier im Landtag ein Entwederoder, aber wir brauchen ein Sowohl-als-auch, also beide Kräfte, sowohl die Migrantinnen, die schon in der Bundesrepublik leben, als auch neue Zuwanderung in bestimmten Bereichen.
Die CDU muss sich fragen lassen, ob sie die wirtschaftlichen Konsequenzen dieser Verweigerung von mehr qualifizierter Zuwanderung wirklich durchdacht hat. Außerdem ist es nicht stimmig, wenn ein Teil der CDU gegen neue Zuwanderung ist und ein anderer Teil, angeführt vom ehemaligen Integrationsminister Herrn Laschet, zum Beispiel Vorschläge für eine Neuzuwanderung von Fachkräften erarbeitet.
Diesen Konflikt werden wir hier und jetzt nicht auflösen. Aber ich bin mir sicher, dass wir es in den weiteren Beratungen in den Ausschüssen als FDP, SPD und Grüne schaffen werden, einen gemeinsamen Antrag zu formulieren. Wenn die CDU mitmachen würde, wäre das für unseren Landtag und für unser gesamtes Land ein sehr großer Gewinn. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben heute die seltene Situation, über einen Gesetzentwurf zu sprechen, der von drei Fraktionen des Landtages eingebracht wird: der SPD, der CDU und von uns Grünen. Das ist der Tatsache geschuldet, dass dieser Landtag und die beiden Landtage davor an dem Thema des Gesetzentwurfs so lange und so intensiv gearbeitet haben wie an kaum einem anderen Thema in diesem Haus. Diese Arbeit zeichnet sich dadurch aus, dass es zwischen den Regierungsfraktionen und der Opposition praktisch keine Unterschiede mehr gab. Es ging allein um die gemeinsame Lösung eines schwierigen Sachproblems.
Nun heißt das Gesetz „6. Schulrechtsänderungsgesetz“. Man wundert sich, wie es sein kann, dass ei
ne Änderung des Schulgesetzes harmonisch ablaufen kann. – Meine Damen und Herren, es geht. Man kann auch die Schulgesetze harmonisch und einvernehmlich ändern, wenn allein die Lösung des Sachproblems im Mittelpunkt steht.
Das passiert in der Integrationspolitik seit zehn Jahren; denn damals haben sich die Landtagsfraktionen auf Grundzüge und auf eine Vielzahl von Maßnahmen in der Integrationspolitik verständigt. Die Integrationsoffensive 2001 wurde am 22. Juni 2001 geboren, und heute, fast genau zehn Jahre später, wird eine zentrale Forderung daraus umgesetzt: die Einführung eines islamischen Religionsunterrichts in deutscher Sprache mit hier ausgebildeten Lehrkräften unter staatlicher Schulaufsicht. Dies ist ein erneuter Meilenstein in der Integrationspolitik des Landes Nordrhein-Westfalen.
Bei der Integrationsoffensive 2001 wurde der islamische Religionsunterricht vor allem deswegen als Forderung formuliert, um Parallelgesellschaften zu vermeiden. Das ist auch bis heute ein wichtiges Ziel. Deswegen diskutieren wir das Gesetz ja auch in der Integrationspolitik.
Heute kommt aber noch ein weiterer Aspekt hinzu. Denn heute sagen wir alle gemeinsam, zuletzt im März-Plenum geschehen: Der Islam ist ein Teil Deutschlands und Nordrhein-Westfalens,
und deswegen können wir muslimische Kinder nicht anders behandeln als Kinder anderer Glaubensrichtungen. Es geht hier also um eine Maßnahme der rechtlichen Gleichstellung und Gleichbehandlung. Deswegen ist dieses Gesetz vor allem ein Erfolg für die 320.000 Schülerinnen und Schüler aus muslimischen Familien, die in den kommenden Jahren in den Schulen ein mit dem Angebot für christliche Kinder vergleichbares Unterrichtsangebot erhalten.
Außer durch die Arbeit der Landtagsfraktionen wurde dieser Erfolg von vielen anderen ermöglicht, die hier unbedingt erwähnt werden müssen:
Erstens gab es Vorarbeiten im Rahmen der Deutschen Islamkonferenz. Auch dort haben viele Menschen viel Verstand darauf verwendet, wie ein mit dem Staatskirchenrecht konformes Gesetz, wie wir es heute beraten, überhaupt gemacht werden kann. Ohne diese Vorarbeiten würden wir heute hier nicht stehen und diesen Gesetzentwurf beraten können.
Zweitens begrüße ich außerordentlich die Kompromissbereitschaft des Koordinierungsrates der Muslime (KRM), der der Einrichtung eines islamischen Religionsunterrichtes gegenüber der Klärung religionsrechtlicher Statusfragen den Vorrang gegeben hat. Ich kann den Koordinierungsrat der Muslime, die Moscheegemeinden, die Muslime in diesem Land und ihre Vertretungen nur bitten und ermuntern, mitzumachen, mitzugestalten und sich transpa
rent so zu organisieren, dass in Zukunft auch bei anderen Themen ein kooperatives Zusammenwirken von Staat und Islam möglich wird.
Drittens bauen wir nicht zuletzt auch auf den Vorarbeiten der drei Landesregierungen in den letzten zehn Jahren auf – bis hin zu der gemeinsamen Erklärung vom Schulministerium und dem Koordinierungsrat der Muslime vom 22. Februar 2011. Auch, wenn es Sie, Herr Solf, vielleicht ein wenig ärgert – das war eine ganz große Leistung der Schulministerin dieses Landes, Sylvia Löhrmann.
Und, was viele vielleicht nicht wissen: Sylvia Löhrmann war in der Plenardebatte zur Integrationsoffensive 2001 die Rednerin für die damalige grüne Landtagsfraktion, die an dieser Stelle die Inhalte begründete. Sie sagte damals – mit Ihrer Erlaubnis zitiere ich –:
„Mit dem Beschluss … stellt sich der Landtag Nordrhein-Westfalen an die Spitze in Deutschland für eine zukunftsweisende Integrationspolitik.“
„Wir können uns alle nur gratulieren, dass wir das geschafft haben.“
Leider ist es noch nicht so weit. Das Gesetzgebungsverfahren wird sicher nicht leicht, denn wir wissen, dass wir mit dem eingeschlagenen Weg kirchenrechtliches Neuland betreten. Das Betreten von Neuland birgt immer gewisse Risiken. Ich finde es schade, dass die FDP nicht bereit war, diese Risiken mit uns gemeinsam einzugehen, und nach den vielen gemeinsamen Beratungen in letzter Sekunde von dem Zug abgesprungen ist. Aber vielleicht können Sie Ihre Bedenken noch überwinden und am Ende doch dieses Gesetz mittragen.
Ich komme zum Schluss. – Anders als bei anderen schulpolitischen Debatten beginnen wir heute ein Gesetzgebungsverfahren, das weit über die Grenzen Nordrhein-Westfalens hinaus bundesweit Beachtung finden wird. Ich bin dabei in Gedanken auch bei einem muslimischen Schüler, der mir berichtet hat, dass er mit anderen nichtchristlichen Kindern immer das Lehrergeschirr spülen muss, während die christlichen Kinder Religionsunterricht haben. Für diesen Jungen gibt es jetzt eine Hoffnung. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich freue mich über den Antrag der CDU-Fraktion und schließe mich Ihrer Bitte an den Landtagspräsidenten an, eine geeignete Veranstaltung anlässlich der zehn Jahre Integrationsoffensive NRW auszurichten.
Ich werde mich kurz fassen. Erlauben Sie mir aber, ein paar Sätze über diese Integrationsoffensive zu sagen.
Wenn wir uns heute die Inhalte des damaligen gemeinsamen Antrags von SPD, CDU, Grünen und FDP noch einmal ansehen, fällt die unheimliche Fülle von Maßnahmen auf, die wir umsetzen wollten. Es war die Zeit vor dem 11. September. Es war die Zeit, bevor Deutschland mit dem Zuwanderungsgesetz erstmals eine systematische Integrationsförderung begonnen hatte.
Es war eine Zeit, als viele, insbesondere in der CDU, Zuwanderung noch nicht als Chance, sondern eher als Belastung verstanden. Da hob sich die NRW-CDU im Vergleich zu anderen Landesverbänden, zum Beispiel dem hessischen, positiv ab. Das muss man anerkennen.
Vieles wurde in den letzten zehn Jahren aus der Integrationsoffensive umgesetzt. Ich denke an die Integrationskurse durch das rot-grüne Zuwanderungsgesetz. Die vorschulische Sprachförderung wurde gestärkt, die interkulturelle Öffnung der Regeldienste macht Fortschritte, wenngleich ich mir ein höheres Tempo wünschen würde.
Wir haben den Lehrstuhl für islamische Religionspädagogik geschaffen und heute Mittag den Gesetzentwurf zur Einführung islamischen Religionsunterricht in erster Lesung beraten.
Manche Dinge aus der Integrationsoffensive sind heute aber nur teilweise oder nicht umgesetzt.
Ein ganz zentraler Punkt ist dabei für mich ein besserer Arbeitsmarktzugang für Migrantinnen und Migranten. Es kann doch nicht wahr sein, dass aufgrund rechtlicher Hemmnisse oder immer noch vorhandener Vorbehalte hier lebende Menschen mit Migrationshintergrund und passenden Qualifikatio
nen arbeitslos sind, während gleichzeitig offene Stellen nicht besetzt werden können.
Deswegen sollte es uns ein gemeinsames Anliegen sein – wie schon in der Integrationsoffensive von 2001 –, einen gleichberechtigten Arbeitsmarktzugang zu schaffen. Wir sollten auf Bundes- und Landesebene schnellstmöglich das Gesetz zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse beschließen.
Meine Damen und Herren, noch ein Satz zu Ihrem Antrag. Wir Grünen würden den Satz, Herr Solf, sicher nicht unterschreiben, dass die Integrationspolitik in NRW seit 2005 besonders gestärkt worden wäre. Da spricht zum Beispiel der Haushalt eine andere Sprache. Ich sehe es eher so, dass mit der Person Armin Laschet das Thema Integration in der Union seit 2005 eine positive Richtung genommen hat – nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Trotz dieses kleinen Mangels in Ihrem Antrag kann die grüne Landtagsfraktion jedoch zustimmen. Ich freue mich jetzt schon auf die Umsetzung durch den Landtagspräsidenten und sage meine Teilnahme an dieser Veranstaltung jetzt schon zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund sprechen wir über einen Etat, der mit Ausgaben in Höhe von 18 Millionen € im Vergleich zu den anderen Etats eher klein ausfällt. Das hat im Wesentlichen zwei Gründe:
Der erste Grund ist, dass die Migrationspolitik nicht alleine von teuren Maßnahmen lebt. Integration kann man nicht für Geld kaufen. Dabei geht es vielmehr darum, strukturelle Hindernisse zu beseitigen, und um den zwischenmenschlichen Bereich, was in erster Linie kein Geld kostet, sondern vielmehr sogar Geld spart. Es geht darum, dass sich die Menschen mit ihrem Land und ihrer Stadt identifizieren können. Es geht um das Gefühl und den Wunsch, dazuzugehören.
Dafür braucht es in erster Linie kein Geld, sondern eine offene Gesellschaft, die Migration nicht als Last, sondern als Chance begreift. Und es bedarf einer Politik, die deutlich Signale dafür setzt, dass
die Menschen mit Migrationshintergrund Teil unseres Landes sind.
Der zweite Grund dafür, warum wir gerade über einen sehr kleinen Etat sprechen, besteht darin, dass Migrationspolitik eine Querschnittsaufgabe ist. Mittel zur Förderung von Integration finden sich nicht alleine im Integrationsministerium bei Minister
Schneider. Eine ganze Reihe von Haushaltsansätzen findet sich auch im Kulturetat, im Jugendministerium oder im Frauenministerium.
Die meisten Mittel hat natürlich die Schulministerin, aus deren Etat 3.000 Stellen für Lehrkräfte bezahlt werden, die als Integrationshilfen in unseren Schulen tätig sind. Dazu kommen rund 900 Stellen für Lehrkräfte im muttersprachlichen Unterricht.
Es geht uns um die konsequente Förderung von Mehrsprachigkeit. Denn Mehrsprachigkeit ist ein Schatz, eine wichtige Ressource. Deswegen setzten wir hier auch einen Schwerpunkt.
Seit vielen Jahren leisten 27 Regionale Arbeitsstellen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwanderungsfamilien erfolgreiche Arbeit, wie Sie es ausgeführt haben, Herr Solf. 27 RAAs entsprechen der Hälfte der Städte und der Kreise Nordrhein-Westfalens. Was ist denn mit den anderen Städten? – Die rot-grüne Koalition will deswegen eine große Zahl von RAAs. Im Haushalt 2011 stehen vier neue RAAs.
Ich füge hinzu: Dabei kann es nicht bleiben. Unser Ziel muss es sein, dass in jedem Kreis und jeder Stadt Integration durch Bildung gefördert wird.
Integration durch Bildung klappt nur dann, wenn man dafür finanzielle Mittel bereitstellt. Letztlich spart das sogar Geld, denn die Kosten der Nichtintegration sind am Ende des Tages höher als die Bildungsinvestitionen.
Der zweite Akzent, den die rot-grüne Landesregierung setzt, wird die Stärkung der Elternarbeit sein. Bildung fängt nämlich nicht in der Kita oder in der Schule an, sondern schon zu Hause. Viele Eltern mit Migrationshintergrund sind mit der Erziehung ihrer Kinder überfordert und wissen selbst nicht genau, welche Art von Untersuchung ihre Kinder brauchen. Es gibt eine Reihe guter Ansätze, diese Probleme in den Griff zu bekommen.
Die Stärkung der Elternselbsthilfe ist einer dieser guten Ansätze. Hier ist es ähnlich wie bei den RAAs: Da muss „Butter bei die Fisch‘„! – Sonst kann es nicht klappen. Genau das machen wir.