Protokoll der Sitzung vom 09.02.2012

Wenn Sie jetzt schreiben: „Bereits jetzt übernimmt die Bundesagentur für Arbeit für drei Monate die Personalkosten. Der Konzern spart dadurch mindestens 120 Millionen €.“, versuchen Sie nebenher, das Bild zu zeichnen, diese 120 Millionen € gingen jetzt bei Anton Schlecker wieder unter das Sofa.

Es ist aber anders. Die Tochter berichtete Ende Januar auf der Pressekonferenz, dass kein Geld mehr vorhanden sei.

(Bärbel Beuermann [LINKE]: Genauso wie Frau Schickedanz von 600 € im Monat lebt!)

Auf die Rechtssituation als eingetragener Kaufmann ist eingegangen worden. Natürlich ist es Aufgabe des Insolvenzverwalters, auch zu prüfen, inwieweit Vermögenswerte geflossen sind. Herr Kollege Preuß ist darauf eingegangen.

Liebe Kollegen, Tarifautonomie ist ein hohes Gut. Politischer Druck hilft da nicht.

Ihr Bild ist gut gemeint. Wir wollen den Erhalt aller Arbeitsplätze. Wenn man realistisch ist, ist es aber bei einem Unternehmen, was so festgefahren ist und so viele Filialen hat, die Minus verbuchen, ein nicht erfüllbarer Wunsch, alle Arbeitsplätze zu erhalten. Es geht darum, das Unternehmen mit vielen Filialen und vielen Arbeitsplätzen an sich zu retten. Da wird man ehrlicherweise wahrscheinlich nicht drum herumkommen, weitere Filialen zu schließen, wie es schon geplant war.

Gleichzeitig gibt es aber eine erfreuliche Situation auf dem Arbeitsmarkt. Das sollte man nicht vergessen. Allein im Einzelhandel sind im letzten Jahr 60.000 neue Arbeitsplätze entstanden, überwiegend sozialversicherungspflichtig. Ins Bodenlose werden die meisten Mitarbeiter nicht fallen. Die Solidarität haben sie trotzdem. – Danke schön.

(Beifall von der FDP und von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Romberg. – Für die Landesregierung hat nun Herr Minister Schneider das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Romberg, trotz einer relativ stabilen Beschäftigungssituation sind die Arbeitsmarktchancen für teilzeitbeschäftigte Verkäuferinnen und Verkäufer nicht gerade rosig. Deshalb befürchte ich, dass wir durch die Insolvenz der Firma Schlecker auch in der Beschäftigungsfrage zurückfallen werden.

Die versicherungspflichtige Beschäftigung in Nordrhein-Westfalen ist angestiegen. Das ist sehr erfreulich. Wir werden solche Vorgänge wie bei Schlecker aber auch in Zukunft berücksichtigen müssen, um zu einer Verstetigung des Arbeitsmarktes insbesondere für Frauen zu kommen.

Meine Damen und Herren, die Art und Weise, in der der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei Schlecker gestellt wurde, ist für eine Unternehmenskultur bezeichnend, aus der nicht viel Gutes entstanden ist.

Einige Zeit geisterten Gerüchte über Schwierigkeiten durch die Medien. Dann gab es einzelne Berichte in den Zeitungen über leere Regale in manchen Schlecker-Filialen. Schließlich erfahren die Arbeit

nehmerinnen und Arbeitnehmer, die eine Insolvenz unmittelbar und existenziell trifft, von ihren Kunden, dass ihr Arbeitgeber einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat. Das ist aus meiner Sicht der Tiefpunkt einer schon immer schwierigen Beziehung.

Der vorläufige Insolvenzverwalter muss nun den Versuch unternehmen, sich einen Überblick über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens zu verschaffen, und die Scherben, die der Kaufmann Anton Schlecker hinterlassen hat, zusammenkehren.

Der Lebensunterhalt der betroffenen Beschäftigten wird zunächst einmal über das Insolvenzgeld gesichert. Aus dem Bereich des Unternehmens Schlecker rechnen wir bundesweit mit 26.750 Menschen, die in den nächsten drei Monaten Insolvenzgeld beziehen werden. Die Vergleichszahlen für NRW liegen leider noch nicht vor. Aber rechnen Sie damit, dass wir uns der 10.000er-Grenze nähern werden.

Um den Kolleginnen und Kollegen aus der Fraktion Die Linke eine Sorge zu nehmen: Das Insolvenzgeld wird zwar von der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt, aber einzig und allein von den Arbeitgebern durch die Zahlung einer Umlage finanziert.

Die Landesregierung braucht keine Aufforderung, meine Damen und Herren, um sich für den Erhalt der Arbeitsplätze bei Schlecker einzusetzen. Wir befinden uns in Gesprächen mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung, mit den Gewerkschaften, der Arbeitsverwaltung und natürlich auch dem badenwürttembergischen Wirtschafts- und Finanzministerium.

Dabei hat die Landesregierung ihr Interesse an der Fortführung des Unternehmens deutlich gemacht und den vorläufigen Insolvenzverwalter nachdrücklich gebeten, sich für den Erhalt möglichst vieler Arbeitsplätze einzusetzen.

Nach der Insolvenzordnung muss die Weiterführung eines insolventen Unternehmens geprüft werden, und zwar die Weiterführung entweder in Gänze oder über eine übertragende Sanierung, das heißt über Teilverkäufe.

Sie wissen – auch das ist schon angesprochen worden –, dass das Unternehmen die Rechtsform eines eingetragenen Kaufmanns hat. Das ist ein Novum. Normalerweise sind damit Taxi

Unternehmen, Kioske an der Ecke oder andere ausgestattet. Herr Schlecker hat diese Rechtsform gewählt, sicher auch um einer Publizitätspflicht zu entgehen. Das ist weitgehend gelungen – mit nicht immer schönen und guten Ergebnissen. Wenn man im globalisierten Kapitalismus ein Unternehmen wie eine Blackbox führt, führt dies ins Chaos.

Meine Damen und Herren, wir gehen davon aus, dass jede Fortführung des Unternehmens mit einer Tarifbindung verbunden ist. Das ist unabdingbar.

Inwieweit diese Tarifbindung ausgestaltet wird, ist primär Sache der Tarifvertragsparteien. Hier gilt die Tarifautonomie.

Wir können nur hoffen, dass eine wirtschaftlich tragfähige Fortführung des Unternehmens möglich ist, dass es Investoren gibt, die sich an dieser Fortführung beteiligen.

Generell können wir die Lehre ziehen, dass Transparenz, Beteiligung und Mitbestimmung auch der Beschäftigten in einem Unternehmen heute unabdingbar sind, um erfolgreich wirtschaften zu können.

Sie können sicher sein: Die Landesregierung wird ihren gesamten Einfluss geltend machen, um möglichst viel von dem für die Zukunft zu retten, was jetzt in Insolvenz geht. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Schneider. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. – Das bleibt auch beim Blick in die Runde so.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zur Abstimmung. Die Fraktion Die Linke hat direkte Abstimmung beantragt. Wer dem Inhalt des Antrags Drucksache 15/3896 seine Zustimmung geben möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion Die Linke. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP. Gibt es Enthaltungen? – Keine Enthaltung. – Dann, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist dieser Antrag abgelehnt.

Ich rufe auf:

4 Tod im Gurt abwenden – Fixierungen von pfle

gebedürftigen Menschen vermeiden

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 15/3899

Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion der FDP dem Abgeordneten Dr. Romberg das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Die Gesellschaft – vor allem aber die Politik – hat die Pflicht, sich der Würde der Alten anzunehmen und für sie einen für ganz Deutschland geltenden Lebensentwurf zu formulieren. – Dieser Satz stammt vom Altbundespräsidenten Walter Scheel. In der letzten Wochenendausgabe der „Süddeutschen Zeitung“ hat er sich dazu geäußert, wie es ist, sich in die Hände anderer Menschen zu begeben,

wenn man alt und pflegebedürftig ist. Er selbst ist inzwischen 92 Jahre alt.

Umso mehr gibt das erschreckende Ergebnis der Studie der Münchener Ludwig-Maximilians

Universität und der Medizinischen Universität Wien Anlass zur Sorge. Forscher haben bei einer Untersuchung von rund 27.000 Obduktionen – zwischen den Jahren 1997 und 2010 am Rechtsmedizinischen Institut durchgeführt – festgestellt, dass 26 Menschen gestorben sind, während sie fixiert, das heißt: gefesselt, waren.

Das „Deutsche Ärzteblatt“ hat in seiner Ausgabe vom 20. Januar darüber ausführlich berichtet. In 22 Fällen – 85 % – war die Fixierung sogar die Ursache des Todes. In 19 Todesfällen war das Gurtsystem fehlerhaft angebracht. Bei dem Versuch, sich aus dem Gurt herauszuwinden, kann es geschehen, dass man sich stranguliert. Ein Heimbewohner suizidierte sich angegurtet. Er starb an Verbrennungen.

Das sind grausame Einzelschicksale, die uns als Parlament wachrütteln sollten. – Ich hätte Freude daran, wenn auch die Landesregierung zuhörte.

Der fürsorglich angelegte Gurt wird dabei zur Todesfalle. Grund dafür, dass Gurte zur Fixierung angelegt wurden, war in 18 der Todesfälle ein erhöhtes Sturzrisiko. Aber auch Weglauftendenzen und die Gefahr der Selbstbeschädigung waren in zwei Fällen ausschlaggebend.

Ein ganzseitiger Artikel in der Dienstagsausgabe der „FAZ“, der die große Zahl der Fixierungen von alten Menschen in Heimen ebenfalls zum Thema gemacht hat, spricht von 30 Todesfällen durch unsachgemäße Fixierung pro Jahr in Deutschland. Vermutlich ist die Dunkelziffer deutlich höher, denn welcher Arzt schaltet bei eigener Gurtanordnung schon die Staatsanwaltschaft ein, wenn es zum Todesfall kommt? Die Bilder von der Gerichtsmedizin in Wien, die die „FAZ“ veröffentlicht hat, die zeigen, wie Menschen aufgrund unsachgemäß angelegter Gurte durch Strangulation sterben, sind erschreckend.

Doch selbst wenn es nicht zum Schlimmsten kommt, sind die gesundheitlichen und seelischen Beeinträchtigungen oftmals erheblich. So kann eine regelmäßige oder dauerhafte Fixierung dazu führen, dass sich Muskulatur abbaut und dass sich das Steh- und Gehvermögen verschlechtert. Dadurch sind die Betroffenen in viel höherem Maße sturzgefährdet als vor der Fixierung. Als weitere Folgeschäden sind Inkontinenz, Liegegeschwüre, Lungenentzündungen und ganz erhebliche psychische Leiden zu nennen; nicht selten werden Fesselungen traumatisch verarbeitet.

Besonders schwerwiegend wird ein solcher Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht von demenzkranken Menschen erlebt, weil sie den Grund für die Fixierung aufgrund der Schwere ihrer Erkrankung gar

nicht verstehen und sich ihre Unruhe weiter vergrößert. Dabei ist zu bedenken, dass gerade ein erhöhter Bewegungsdrang symptomatisch für eine Demenzerkrankung ist.

So ist es wenig verwunderlich, dass die Sinnhaftigkeit freiheitsentziehender Maßnahmen, zu denen Fixierungen wie auch Bettgitter, Vorsatztische und sedierende Medikamente gehören, sowohl von der Wissenschaft als auch von Praktikern zunehmend infrage gestellt werden. Gleichzeitig steigt aber die Anzahl der gerichtlichen Anordnungen, und sie wird voraussichtlich weiter anwachsen, wenn man das Problem nicht an der Wurzel packt.

Die Zahl der genehmigten freiheitsentziehenden Maßnahmen für die Jahre 2009 und 2010 in Nordrhein-Westfalen – das NRW-Gesundheitsministerium hat sie dem Parlament letzte Woche zur Verfügung gestellt – sprechen eine deutliche Sprache. Demnach sind die unterbringungsähnlichen Maßnahmen nach § 1906 des BGB von 20.267 im Jahr 2009 auf 23.730 im Jahr 2010 gestiegen. Das ist ein Anstieg von 17 %. Es gab in den letzten Jahren durchweg einen solchen Anstieg, was fast zu einer Verdoppelung in sechs Jahren führte.

Viele Fixierungen werden übrigens ohne richterlichen Beschluss vorgenommen. Für Fixierungen bis zu 24 Stunden lehnen Amtsgerichte Anträge meist ab. Sie seien aus ihrer Sicht nur für längere Zeiträume notwendig. Viele Menschen unterschreiben auch eine Freiwilligkeitserklärung ohne richterlichen Beschluss, verstehen aber teilweise die Folgen ihrer Einwilligung aufgrund ihrer Erkrankung gar nicht mehr.

Aus diesem Grund haben wir als Landtagsfraktion bereits im Dezember letzten Jahres bei der fehlenden Umsetzung des Wohn- und Teilhabegesetzes auf die Problematik hingewiesen, denn die Veröffentlichung von Prüfberichten und der Anzahl freiheitsentziehender Maßnahmen sorgt natürlich für Transparenz, und Transparenz vermindert die Anzahl von Fixierungen. Da sind wir uns ganz sicher.

Aufgrund der Studienergebnisse aus München sind wir zu dem Schluss gelangt, dass wir mehr Maßnahmen brauchen. Unser Ziel ist es, Todesfälle, Gesundheitsschäden und eine Beeinträchtigung der Lebensqualität von pflegebedürftigen Menschen bereits im Ansatz zu verhindern. Beispielgebend ist der Leitfaden des Bayerischen Landespflegeausschusses, weil er sehr konkrete Hilfestellungen für die Praxis bietet und mit Checklisten arbeitet, die an unterschiedlichen Situationen orientiert sind. So kann man insbesondere Stürze unabhängig von gezielten Trainingseinheiten schon mit der Beseitigung von Stolperfallen vermeiden, durch eine bessere Beleuchtung und rutschfeste Hausschuhe. Hüftprotektoren schützen bei Stürzen vor Knochenbrüchen.