Protokoll der Sitzung vom 14.03.2012

Herr Kollege Mostofizadeh, Belehrungen über parteipolitische Spielchen, die Sie am Ende Ihrer Rede eben angestellt haben, verbitte ich mir für die FDPFraktion. Wir stimmen ab, so wie wir das für richtig halten, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall von der FDP – Zurufe von der SPD und von den GRÜNEN)

Und wir werden, um es gleich vorweg zu sagen, das Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 ablehnen.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Herr Kollege Löttgen, wenn Sie die Regierung in dem Zusammenhang zum Totengräber deklarieren, dann sollten Sie auch darauf achten, dass Sie nicht vielleicht in Zukunft mit solchen Totengräbern dieses Land regieren wollen, dann bleiben Sie auch konsequent bei Ihrer Haltung.

Meine Damen und Herren, zum Thema „Gemeindefinanzierungsgesetz“: Das Gemeindefinanzierungsgesetz hat in seiner heutigen Form ausgedient. Wir brauchen dringend einen Neustart. Und dazu brauchen wir einen fraktionsübergreifenden Konsens, den Sie offensichtlich nicht wollen.

Das GFG 2012 ist schon deswegen für sich genommen nicht akzeptabel, weil allein die Rekordsteuereinnahmen und die Abmilderungshilfe in diesem Jahr dazu führen, dass nur wenige Kommunen nennenswerte Verluste erleiden müssen. Bereits im nächsten Jahr wird das anders aussehen. Deswegen müssen wir zeitnah einen Prozess zur Reform des kommunalen Finanzausgleichs einleiten. Für die Dauer dieses Prozesses müssen wir sicherstellen, dass der Status quo der kommunalen Zuweisungen durch weitere Abmilderungshilfen beibehalten wird. Insofern, Herr Minister Jäger, liegt der Ball im Spielfeld des Kommunalministers,

(Minister Ralf Jäger: Nein, beim Haushalts- gesetzgeber!)

eine nachhaltige Entwicklung auch für die kommenden Jahre aufzuzeigen und nicht nur isoliert das GFG 2012 zu betrachten.

Eines ist doch klar – wir haben das in der Expertenanhörung mitbekommen –: Der Verteilungsmechanismus, den wir bisher hatten, funktioniert nicht mehr. Er führt zu abstrusen Ergebnissen. Es ist absolut ungerecht, dass dem kreisangehörigen Raum mit dem GFG 2012 schon wieder Mittel in Höhe von 100 Millionen € durch Umverteilung in die kreisfreien Städte entzogen wird. Innerhalb von nur zwei Jahren verliert der ländliche Raum dadurch rund eine Viertelmilliarde Euro. Das alles muss man bilanzieren und gehört zu einer ehrlichen Bewertung des GFG 2012 dazu.

Auch wir sehen die drängenden finanziellen Probleme der Städte im Ruhrgebiet, auch im Bergischen Land, im Bergischen Städtedreieck. Deswegen haben wir uns geschlossen für das Stärkungspaktgesetz, Herr Kollege Mostofizadeh, ausgesprochen. Wir sind keine Verweigerer. Wir sind diejenigen, die sich auch für die Fortentwicklung der NKFGesetzgebung sehr stark engagiert haben; das wissen Sie. Aber es darf nicht dazu kommen, dass die Finanzprobleme bestimmter Kommunen indirekt über den kommunalen Finanzausgleich angegangen werden. Wir alle wissen: Die GFG-Mittel sind knapp bemessen. Umso mehr müssen wir darauf achten, dass sie auch gerecht verteilt werden. Ich glaube, das ist ein ganz entscheidender Punkt. Denn auch im Sauerland, im Siegerland, im Münsterland und in Ostwestfalen leben Bürgerinnen und Bürger unseres Landes, die auf leistungsfähige Kommunalverwaltungen und eine funktionierende Infrastruktur angewiesen sind. Darauf legen wir Wert.

Vor diesem Hintergrund halten wir es für unverantwortlich, die Verteilparameter des GFG gezielt in eine Richtung zu verstellen. Genau das, Herr Minister Jäger, sieht der GFG-Entwurf leider vor. Niemand kann mit reinem Gewissen behaupten, die geplanten Änderungen seien als Umsetzung der Ergebnisse der ifo-Kommission zu verstehen. Das ist nicht der Fall. Das wissen auch alle kommunalpolitisch Interessierten hier im Haus.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, von ganz besonderer Brisanz – darauf haben wir stets hingewiesen – ist die Anhebung des Soziallastenansatzes. In der GFG-Systematik wurde der Soziallastenansatz ursprünglich als Nebenansatz angelegt, der die Ausgaben für soziale Verpflichtungen von Kommunen berücksichtigen soll. Noch 2010 lag der Multiplikator für den Soziallastenansatz bei einem Wert von 3,9.

Mit dem GFG 2012 soll er nun einen Wert von 15,3 haben. Damit wird der einstige Nebenansatz zu einer Art Hauptansatz. Durch diesen werden dann mehr als 30 % der GFG-Mittel verteilt.

Meine Damen und Herren, diese krasse Fehlentwicklung kann ich jedenfalls für unsere Fraktion nicht befürworten. In der Expertenanhörung wurde der sachwidrige Umgang mit dem Soziallastenansatz insbesondere auch von einem Sozialdemokraten sehr scharf kritisiert, nämlich von dem Finanzexperten und ehemaligen SPD-Minister

Prof. Deubel, der in seinem Gutachten zu dem Schluss kommt, dass die Zahl der SGB-IIBedarfsgemeinschaften eben kein zulässiger Indikator für allgemeine Soziallasten ist. Zudem hat er zu unserer Überzeugung dargelegt, dass der Soziallastenansatz in Summe völlig übernivelliert ist.

Ebenso, meine Damen und Herren, verfahren Sie beim Schüleransatz. Zwar hat die ifo-Kommission grundsätzlich empfohlen, die bisherige Aufgliederung zu vereinfachen; allerdings verkennt die vorgenommene Differenzierung in Halbtags- und Ganztagsschüler die besonderen Bedarfe beispielsweise der Förderschulen. Genauso werden im offenen Ganztag betreute Schüler als Halbtagsschüler gewertet, obwohl die Aufwendungen hierfür eher dem Ganztag gleichzusetzen sind.

Hinzu kommt, dass das ifo-Gutachten für den Halbtagsschüler einen Faktor von 1,2 und für den Ganztagsschüler einen Faktor von 2,8 vorsah. Im Entwurf für das GFG 2012 hingegen ist für die Halbtagsschüler nur ein Faktor von 0,7 vorgesehen, während die Ganztagsschüler einen Faktor von 3,3 haben sollen.

Etablierte Schulformen wie Förderschulen und Gymnasien werden hierdurch für kommunale Entscheidungsträger unattraktiver. Auf diese Weise kann man eine Schulreform natürlich auch steuern – über das GFG. Das können wir als Freie

Demokraten unter keinen erdenklichen Umständen akzeptieren.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich auch noch über den Demografiefaktor und den Flächenansatz reden. Über die Einführung solcher Faktoren und Ansätze lässt sich fachlich sicherlich streiten.

Wir finden es gut, dass mit dem geplanten Flächenansatz die Probleme ländlicher Kommunen mit überproportional hohen Infrastrukturkosten endlich Berücksichtigung finden. Aufgrund der verschwindend geringen Bedeutung des Flächenansatzes im Gesamtsystem ist das allerdings nicht mehr als ein Feigenblatt, das Sie hier inszenieren. Denn den betroffenen Kommunen soll suggeriert werden, man habe an sie gedacht; tatsächlich wird der Nutzen aus dem Flächenansatz jedoch durch Verschiebungen an anderer Stelle weit überkompensiert.

Auch der Zentralitätsansatz folgt zwar einem gut gemeinten Gedanken; allerdings wurde dieser gutgemeinte Gedanke in der Vergangenheit nicht ausreichend kritisch hinterfragt. Der Zentralitätsansatz soll ja die Sonderbedarfe größerer Städte gegenüber kleineren Kommunen berücksichtigen. Dabei wird von der These ausgegangen, dass zentrale Orte die Funktion von Servicedienstleistern für das Umland übernehmen. Bislang ungeklärt ist aber die Frage, ob diese Mehraufwendungen nicht auf der anderen Seite durch Zentralitätsgewinne überkompensiert werden. Deswegen ist die einseitige Fokussierung auf die Mehrbelastungen zentraler Orte eine überdeckende Tatsache, da diese ihrem Umland erhebliche Kaufkraft und auch Gewerbesteuerpotenziale entziehen.

Vor diesem Hintergrund ist die vorgesehene Anhebung des Zentralitätsfaktors auf 0,65 äußerst fragwürdig. Die ifo-Kommission hat ja auch lediglich eine moderate Anhebung auf 0,3 empfohlen.

Meine Damen und Herren, es bleibt dabei: Das Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 ist in der vorliegenden Form für uns nicht zustimmungsfähig. Wir als FDP-Fraktion werden das Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 deshalb nicht mittragen.

Sie als Regierung tragen die Verantwortung dafür, dass die Kommunen bei der Gemeindefinanzierung 2012 nicht in der erforderlichen Form die Richtungsentscheidungen bekommen, die sie

dringend brauchen. Da müssten Sie an vielen Stellen nachbessern. – Ganz herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Abruszat. – Für die Fraktion Die Linke spricht Frau Abgeordnete Demirel.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Jeder kennt die Schuldenuhr des Bundes der Steuerzahler. Nur wenige hingegen kennen die Vermögensuhr. Diese tickt aber viel schneller. Bund, Länder und Kommunen haben insgesamt 2 Billionen € Schulden. Dem stehen 5 Billionen € privates Geldvermögen gegenüber, also ca. das 2,5-Fache davon. Die oberen 10 % der Bevölkerung besitzen über 60 % dieses Vermögens. Sie sehen, Geld ist im Grunde genug da.

Doch wird hier statt über die Wiedereinführung der Vermögensteuer immer nur über die Schuldenbremse gesprochen. Der Haushaltsentwurf 2012 ist schon eindeutig auf die Einhaltung der Schuldenbremse orientiert. Die Schuldenbremse wurde im Bundestag mit den Stimmen der SPD verabschiedet. Sie hat sich damit selbst in die Sackgasse hineinmanövriert, die sie uns jetzt in den Haushaltsberatungen als Sachzwang darstellen möchte. Doch, meine Damen und Herren, das beeindruckt mich und meine Fraktion ganz und gar nicht.

(Beifall von der LINKEN)

Wir Linke wollen selbstverständlich auch nicht fortlaufend neue Schulden anhäufen.

(Zuruf von der SPD: Doch!)

Aber wir sagen: Schon durch eine bescheidene Besteuerung lediglich großer Vermögen, deren Einnahmen Ländern und Kommunen zufließen würden, könnten die Schulden problemlos abgebaut werden. Wir sagen: Eine Millionärsteuer ist die beste Schuldenbremse.

(Beifall von der LINKEN)

Meine Damen und Herren, es wird höchste Zeit, dass SPD und Grüne nicht nur schöne Worte von sich geben und Parteitagsbeschlüsse zur Vermögensteuer fassen, sondern auch endlich handeln und konkrete Vorstöße auf Bundesebene unternehmen. Solche Bundesratsinitiativen haben bis heute nicht stattgefunden.

(Beifall von der LINKEN)

Meine Damen und Herren, die Landesregierung muss endlich einen Stufenplan vorlegen, wie der Anteil der Kommunen am Steuertopf des Landes, der sogenannte Verbundsatz, schrittweise wieder auf 28,5 % angehoben werden kann. Diese Forderung der Linken wird von einer breiten Öffentlichkeit geteilt. Ich möchte deshalb aus den Stellungnahmen zu der Anhörung zitieren:

„Der Landkreistag Nordrhein-Westfalen hält die stufenweise Anhebung des Verbundsatzes auf das früher gültige Niveau von 28,5 Prozent für sinnvoll und dringend geboten.“

Der Städte- und Gemeindebund NRW sieht die Anhebung – ich zitiere wieder –

„… auch in einem angemessenen Verhältnis zu dem Aufwandswachstum, das die Kommunen seit den 80er-Jahren vor allem im Sozialbereich schultern müssen.“

Der Städtetag sieht – ich zitiere wieder – in einer stufenweisen Anhebung des Verbundsatzes auf 28,5 % „einen weiteren Schritt zur Verbesserung der kommunalen Finanzsituation“.

Ver.di NRW fordert – ich zitiere wieder – die „stufenweise Anhebung der Verbundquote auf das Niveau vor 1985“. Ver.di führt weiter aus: „Für einen ersten Schritt“, den meine Fraktion beantragt, „bestünde angesichts der Steuermehreinnahmen“ in diesem Jahr „der finanzielle Spielraum“.

(Beifall von der LINKEN)

Das sehen wir genauso, meine Damen und Herren, wie ver.di NRW. Die Zuschussbedarfe der Kommunen haben seit den 80er-Jahren um rund 144 % zugenommen. Die verteilbare Finanzausgleichsmasse wuchs jedoch im gleichen Zeitraum nur um rund 30 %. Der Verbundsatz ist seit 26 Jahren auf dem gleichen Stand.

Hier muss endlich eine Perspektive für die Kommunen eröffnet werden, dass sie angemessen am Steuerverbund beteiligt werden, beginnend mit dem GFG 2012 und einem ersten Schritt von plus 2 %, was meine Fraktion beantragt. Dies ist auch eine unserer Hauptforderungen an den Haushalt 2012.

Meine Damen und Herren, in Sachen Kommunalfinanzen ist die Landesregierung zu Beginn ihrer Amtszeit mithilfe der Linken zaghafte Schritte in die richtige Richtung gegangen. Das hat den Kommunen rund 300 Millionen € mehr gebracht.

Doch jetzt macht die Landesregierung gleich mehrere Rollen rückwärts.

Erstens. Sie beschließt das unsägliche Stärkungspaktgesetz mithilfe der kommunalfeindlichen FDP, das eine IWF-Politik gegenüber den zwangsbeteiligten Kommunen umsetzt.

Zweitens. Sie enthält den Kommunen erneut Gelder durch den Vorwegabzug aus dem Topf des kommunalen Finanzausgleichs vor. Allein in diesem Jahr sind es 65 Millionen €. In den nächsten Jahren folgen weitere.