kraftwerks in Datteln im Namen des Klimaschutzes. Dabei müssten Sie doch wissen, dass die Verbrennung von Kohle die Art der Energieproduktion ist, bei der am meisten CO2 in die Atmosphäre gelangt. Sie argumentieren mit den modernsten Verfahren, die jedoch nur eine Reduktion des CO2-Ausstoßes um etwa 20 % bringen. Damit ist auch bei den neuesten Kohlekraftwerken der Ausstoß deutlich höher als etwa bei Erdgaskraftwerken. Und da sprechen Sie von einem Beitrag zum Klimaschutz? Für Sie ist wohl gar die Braunkohleförderung ein Beitrag zum Klimaschutz.
Die Anträge von CDU und FDP müssen aus ökologischer Verantwortung abgelehnt werden, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen.
SPD und Grüne begnügen sich damit, sich auf die Gerichtsurteile zu berufen, und sagen voraus, dass das Steinkohlekraftwerk Datteln 4 nicht zu Ende gebaut wird. Das genügt aber nicht, werte Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsparteien. Wir brauchen einen klaren Beschluss dieses Parlaments, dass die Nichtfertigstellung dieses Kraftwerks unserem politischen Willen als Abgeordnete der Bevölkerung von Nordrhein-Westfalen entspricht. Wir wollen, dass die Landesregierung entsprechend handelt und sich vor der Öffentlichkeit entsprechend äußert.
Herr Kollege Aggelidis, entschuldigen Sie, dass ich Sie unterbreche: Möchten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Schneckenburger zulassen?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Aggelidis, ich nehme Ihren bewundernswerten klimapolitischen Einsatz zur Kenntnis. Mir ist allerdings unklar, wie Sie als Fraktion Die Linke Ihre klimapolitischen Positionen mit dem Eintreten für einen Steinkohlesockel und eine weitere Verstromung von Steinkohle verbinden.
Aber Frau Kollegin, der springende Punkt ist doch der Ausstieg aus der Kohleverstromung und nicht der Steinkohlebergbau. Es gibt ja noch viele andere Möglichkeiten, zum Beispiel die Petrochemie. Das ist jetzt wirklich ein völlig falscher Pfad, den Sie da einschlagen.
Die durch den unrechtmäßigen Bau des nicht zukunftsgerechten Kohlekraftwerks entstandenen Schäden und Kosten müssen von den Betreibern getragen werden – nicht von der öffentlichen Hand.
Wir wollen darüber hinaus die politische Festlegung darauf, dass in NRW keine weiteren Kohlekraftwerke mehr gebaut werden, denn ein solcher Bau würde dem Klimaziel einer massiven Reduktion der Kohlendioxidemissionen widersprechen.
Lassen Sie mich zum Schluss noch daran erinnern, meine Damen und Herren, dass E.ON in Datteln trotz des Verbots durch das OVG Münster monatelang munter weitergebaut hat. Angeblich handelte es sich um Wintersicherungsarbeiten – mit denen 1.500 Arbeiterinnen und Arbeitern beschäftigt waren.
Auch heute gibt sich E.ON nicht geschlagen und will Weiterbau und Fertigstellung mittels eines neuen Bebauungsplans doch noch erzwingen. Ich glaube nicht, dass das durchkommt.
Meine Damen und Herren von CDU und FDP, in dieser Sache spucken Sie gegen den Wind. Unterlassen Sie dies doch bitte – wenn nicht aus ökologischer Verantwortung, dann wenigstens aus Selbstachtung. Darum appelliere ich an Ihre politische Urteilskraft: Ziehen Sie Ihren Antrag zurück! Meinen guten Rat zu befolgen bedeutet für Sie eine politische Blamage weniger. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zunächst einige Worte zum Energiestandort Nordrhein-Westfalen sagen, bevor ich dann auf Datteln 4 zu sprechen komme. Ich denke, es sind so viele Vorwürfe im Raum, dass das noch einmal grundsätzlich deutlich gemacht werden sollte.
Fakt ist: In Nordrhein-Westfalen wird heute etwa ein Drittel des in Deutschland verbrauchten Stroms erzeugt. Steinkohle und heimische Braunkohle machen derzeit insgesamt 70 % der Stromerzeugung in Nordrhein-Westfalen aus. Wir werden diese fossilen Energieträger sicherlich noch einige Zeit brauchen.
Aber ich sage auch ganz deutlich: Stromerzeugung aus Kohle ist nur in hocheffizienten, modernsten Kraftwerken sinnvoll.
ebenso notwendige deutliche Steigerung der Energieeffizienz auf der Verbrauchsseite und den konsequenten Ausbau der erneuerbaren Energien.
Gänzlich kohlendioxidfreie Kohlekraftwerke wird es auf mittlere Sicht sicher nicht geben. Aber die Steigerung des Wirkungsgrades neuer Kraftwerke reduziert die klimaschädlichen Emissionen fossiler Stromerzeugung ganz deutlich.
Natürlich muss die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien erheblich forciert werden. Ich denke, diesem Klimaschutzziel sind wir alle verpflichtet.
Darauf setzen wir letztlich alle. Regenerative Stromerzeugung und Strom aus Kohle sind aber in der jetzigen Situation kein Widerspruch, sondern ergänzen sich vielmehr, vor allem wenn man die Kernenergie auslaufen lassen möchte. – Das ist nur eine grundsätzliche Position, damit keine Legenden entstehen, ich oder die Landesregierung hätten grundsätzlich etwas gegen Kohlekraftwerke.
Nun konkret zum Kraftwerk Datteln 4. Ich möchte es noch einmal chronologisch darstellen, damit man es nachvollziehen kann. Im Januar 2007 hat die Stadt Datteln einen Bebauungsplan beschlossen, der den Bau eines Steinkohlekraftwerkes mit 1.065 Megawatt neben dem bestehenden Kraftwerk der Firma E.ON mit rund 300 Megawatt ermöglichen sollte. Für das bestehende Kraftwerk hat die Firma E.ON eine Verzichtserklärung zum Jahr 2013 abgegeben. Dann sollte das alte Kraftwerk vom Netz gehen.
Auf Basis des Bebauungsplans der Stadt Datteln hat die Bezirksregierung Münster von Januar 2007 bis Oktober 2008 einen immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid und insgesamt fünf immissionsschutzrechtliche Teilgenehmigungen erteilt. Auf die Klage eines benachbarten Landwirts hin hat das OVG Münster mit Urteil vom 3. September 2009 den Bebauungsplan aufgehoben. Die Beschwerde der Stadt Datteln und der beigeladenen Firma E.ON gegen die Nichtzulassung der Revision hat das Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen. Damit ist das Urteil des OVG rechtskräftig.
Nach dem Urteil des OVG hat die Bezirksregierung Münster keine neuen Teilgenehmigungen mehr erteilt. Ein Teil der erteilten Genehmigungen befindet sich zurzeit im Klageverfahren vor dem noch erstinstanzlich zuständigen OVG. Kläger sind, wie Sie wissen, der benachbarte Landwirt sowie der BUND.
möchte ich beschreiben – in einem sehr fortgeschrittenen Stadium. Nach unterschiedlichen Angaben sind bereits ca. 600 Millionen bis 1 Milliarde € verbaut worden. In einem Verfahren vor dem OVG Münster hat sich die Firma E.ON aber im Februar 2007 zur Abwendung eines gerichtlichen Baustopps zu einem vollständigen Rückbau des Kraftwerks und Kompensationsmaßnahmen verpflichtet, wenn die Genehmigungsvoraussetzungen wegfallen sollten.
Das Urteil des OVG Münster stellt fest, dass der Bebauungsplan aus zahlreichen Gründen rechtswidrig ist. Nach dem Urteil entspricht der Bebauungsplan unter anderem nicht den Vorgaben des Landesplanungsrechts in Bezug auf die dort ausgewiesenen Standorte für Kraftwerke, die anzustrebende CO2-Minderung und den Vorrang einheimischer Energieträger. Weiterhin wurden bei der Standortfestlegung für das Kraftwerk die bundes- und europarechtlichen Anforderungen an eine räumliche Trennung der industriellen Nutzung von einer benachbarten Wohnnutzung und anderen schützenswerten Nutzungen vernachlässigt und offensichtlich verkannt.
Meine Damen und Herren, was macht man nun in einer solchen Situation? Ich denke, angesichts der komplexen Problematik und der vorliegenden Gerichtsentscheidungen ist es mehr als sachgerecht, den Ausgang der anhängigen Gerichtsverfahren sowie des RVR-Planungsverfahrens und der Bauleitplanung der Stadt Datteln auf der Basis geltenden Rechts abzuwarten. Einseitige Rechtsänderungen zugunsten des Vorhabens sind nicht geboten.
Warten Sie doch einmal ab! – Ich würde es begrüßen, wenn es uns gelingen würde, planungsrechtliche Defizite, die übrigens nicht von dieser Landesregierung verschuldet sind, rechtssicher zu beheben.
Ich kann Ihnen zusichern, dass ich das sorgfältig und ergebnisoffen prüfen werde. Aber das Recht einem Projekt folgend zu verbiegen, kann nicht in unserem Sinne sein. Das gehört nicht zu unserer Rechtskultur, und das sollten wir auch sein lassen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Voigtsberger, Sie haben einen wichtigen Tatbestand aufgeführt, der zur Urteilssituation in Münster geführt hat: dass man
Allerdings müssen wir gemeinsam feststellen, dass wir seit 2001 mehr Steinkohle importieren, als wir selbst fördern.
Also halten wir und hält auch Ihre Landesregierung dieser Prüfung nicht stand. Das hat übrigens mit dazu geführt, dass wir § 26 LEPro geändert haben.