Das, was Sie hier vorgetragen haben, Herr Wirtschaftsminister, war nichts anderes als der Abgesang Ihrer rot-grünen Landesregierung auf das modernste, effizienteste Steinkohlekraftwerk der Welt – nichts anderes.
Das, was Sie hier vorgetragen haben, waren die altbekannten historischen Abläufe des alten Planungsverfahrens. Die kennt hier jeder, der sich fachlich damit auseinandergesetzt hat, zur Genüge. Dann stellen Sie sich hierhin und tragen allen Ernstes vor, der Kraftwerksbetreiber sei verpflichtet, im Falle einer endgültigen Ablehnung den Rückbau sicherzustellen.
Wir wollen von Ihnen hören und die Beschäftigten wollen von Ihnen hören, was die Landesregierung tut, um dieses Kraftwerk ans Netz zu bringen, um die Fertigstellung sicherzustellen. Und Sie erklären vor dem Landtag Nordrhein-Westfalen, es gebe hier erfreulicherweise die Verpflichtung des Investors zum Rückbau? Ist das die Perspektive, die Sie hier vortragen?
Mit Ihrer Argumentation, Herr Minister, haben Sie zum Zweiten dargelegt, wir sollten jetzt einmal alle miteinander abwarten, was die Gerichte am Ende zum Planungsverfahren entscheiden würden, nachdem Sie mit Ihrer Koalition in den ersten Wochen Ihrer Amtszeit genau den Rechtszustand wiederherstellen, …
Es hat sich nichts verändert. – Dann sind die alten Rechtsfehler nicht geheilt. Das ist eine unaufrichtige Haltung in dieser entscheidenden industriepolitischen Frage.
Ich bin darüber erschüttert, dass die rot-grüne Landesregierung diesen Kraftwerksneubau erkennbar ganz bewusst vor die Wand fahren lassen will.
(Sören Link [SPD]: Das ist der Schrott, den Sie hinterlassen haben. – Rüdiger Sagel [LINKE]: Abschalten!)
Herr Kollege Link, auf die Rechtsfehler des alten Planungsverfahrens reagiert, indem die Landesregierung die gerichtlichen Monita aufgenommen und berücksichtigt hat.
Herr Dr. Papke, ich möchte Ihnen jetzt nicht das Mikro abdrehen, aber Sie missbrauchen Ihre Redezeit.
Sie revidieren diese Anpassung und lassen damit das Projekt scheitern. Das werden wir zum Thema machen, meine Damen und Herren. Verlassen Sie sich drauf! – Danke schön, Frau Präsidentin.
Die anderen beiden, die noch auf der Redeliste standen, haben auf ihren Redebeitrag verzichtet. Insofern können wir jetzt zur Abstimmung kommen.
Wir stimmen zuerst ab über den Antrag der Fraktion der CDU. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 15/69 einschließlich des Entschließungsantrags der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/173 an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie – federführend – sowie an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung
erfolgen. Wer stimmt der Überweisung zu? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist die Überweisung einstimmig angenommen.
Zweitens stimmen wir ab über den Inhalt des Antrages der Fraktion der FDP Drucksache 15/101. Die antragstellende Fraktion hat um direkte Abstimmung gebeten. Wer möchte diesem Antrag zustimmen? – FDP und CDU. Wer stimmt dagegen? – Grüne, SPD und Linke. Damit ist der Antrag abgelehnt.
4 Liberale Ladenöffnungszeiten haben sich bewährt – Keine Bevormundung von Einzelhandel und Verbrauchern
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das modernste Ladenöffnungsgesetz, was wir in Nordrhein-Westfalen haben, hat sich ja für Teile der neuen Regierung zu einem interessanten Sommerlochthema entwickelt.
Als Erstes hat sich der fachlich gar nicht zuständige neue Arbeitsminister, noch in seiner alten DGBVariante, hierzu geäußert und gesagt: Im Einzelhandel kann ich mir eine Beschränkung der Öffnungszeiten bis maximal 22 Uhr durchaus vorstellen. – Dies wurde anschließend noch von der Linkspartei getoppt, die direkt auf 20 Uhr gegangen ist.
Wobei, liebe Kolleginnen und Kollegen, für so kleine Vergangenheitsromantiker, wie sie es sind, hätte ich doch auch den Vorschlag, direkt bis 18:30 Uhr zu gehen, wie es in der Vergangenheit der Fall war.
Aber auch der neue Fraktionsvorsitzende der Grünen, Herr Kollege Priggen, mochte seine Kompetenz für den Jugendschutz in den Vordergrund stellen und hat sich für 22 Uhr geäußert. Ich zitiere: „Hier würde ein konsequenter Ladenschluss um 22 Uhr verbunden mit einem gleichzeitigen Verbot von Alkohol ab 22 Uhr helfen.“
Auf diese Ausführungen, das Ladenschlussgesetz zu missbrauchen, um den Jugendschutz umzusetzen, haben auch prompt Ihre Parteifreunde geantwortet. Die Jungen Grünen haben Sie deshalb als naiv bezeichnet. Sie haben in einem schönen offenen Brief an den Kollegen Priggen gesagt: „Wir halten für naiv zu glauben, dass früherer Ladenschluss Jugendliche vom Alkoholmissbrauch abhalten würde.“ Ich kann an dieser Stelle ausnahmswei
se den Jungen Grünen meine Zustimmung geben; denn es gilt das Jugendschutzgesetz. Danach ist zu jeder Zeit, nicht erst ab 22 Uhr, der Verkauf von Alkohol an Kinder und Jugendliche untersagt.
Dies gilt es einzuhalten. Wer dagegen verstößt, muss entsprechend zur Verantwortung gebeten werden, egal zu welchen Öffnungszeiten dies geschieht.
Aber auch am grünen Frühstückstisch des Kollegen Klocke herrscht keine Einigkeit: Hier hat der Vorsitzende der Landes-Grünen und Lebensgefährte unseres Landtagskollegen
ja, ich habe Sie genannt; es wäre schön, wenn Sie zuhören –, Sven Lehmann, gesagt: Politik muss Grenzen setzen können. Es muss nicht immer alles und zu jeder Zeit verfügbar sein.
denn dieses hat ja der eigene Kollege und Lebensgefährte Herr Klocke dann relativiert bzw. er hat eine andere Position dagegengesetzt. Ich zitiere hier aus der „Rheinischen Post“: Die Arbeitszeiten der Menschen sind flexibler geworden und haben sich in den späten Abend verschoben. – Recht haben Sie, Herr Klocke. – Viele Arbeitnehmer hätten keine Gelegenheit, vor 22 Uhr einzukaufen. Sie schätzten die Möglichkeit, sich auch noch später zu versorgen.
So, jetzt haben wir wohl eben von der Kollegin Brems gehört, dass bei den Grünen nicht mit zweierlei Maß gemessen wird. Das hört sich bei Ihren Ausführungen hier aber anders an, Herr Kollege Klocke. Klar, für eine Großstadtpartei, wie es die Grünen nun mal sind, haben Sie natürlich nur die urbanen Zentren und nicht die ländlichen Regionen im Kopf. Deshalb brauchen die „Landeier“ natürlich keine längeren Öffnungszeiten,