Protokoll der Sitzung vom 16.12.2015

Beschlussempfehlung und Bericht

des Innenausschusses Drucksache 16/10430

Änderungsantrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/10482

Entschließungsantrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/10483

zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die SPDFraktion dem Kollegen Stotko das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dankenswerterweise zu einer Zeit, in der für viele Bürgerinnen und Bürger zumindest die Möglichkeit zur Wahrnehmung eher machbar ist als abends um neun, beschäftigen wir uns abschließend mit einem der wichtigsten Gesetzesvorhaben des Landes Nordrhein-Westfalen, soweit es den Brand- und Katastrophenschutz betrifft.

Über 80.000 Ehrenamtliche bei der Feuerwehr, fast 20.000 Ehrenamtliche bei den Hilfsorganisationen und über 13.000 hauptamtliche Feuerwehrleute sind von dem heute zu beschließenden Gesetz abhängig, denn auf der Grundlage dieses Gesetzes erfüllen sie jeden Tag ihre Pflicht in NordrheinWestfalen, für uns und für die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land.

Ich kann mich nicht erinnern – das will ich deutlich formulieren –, dass in den letzten Jahren schon einmal ein Gesetz bereits zum Zeitpunkt des Gesetzentwurfs von den Betroffenen eine so breite Zustimmung bekommen hätte wie dieses BHKG. Das ist sicherlich einerseits dem – bald – ehemaligen § 44 FSHG geschuldet, wonach der Zwang besteht, vor Erstellung eines Referentenentwurfs die Betroffenen anzuhören.

Aber insgesamt war dies auch ein Gesetzgebungsprozess, der zwei Jahre lang durch das Ministerium gemeinsam mit den Betroffenen so verantwortungsvoll gestaltet wurde, dass der Großteil der Probleme abgeräumt werden konnte, das heißt die Feuerwehren im Konsens mit den Betroffenen, dem Ministerium und auch im Vorgriff das Parlament all das gelöst haben, was wir sonst hier vielleicht hätten strittig diskutieren müssen.

Ebenfalls ist mir nicht geläufig oder bekannt, dass es einmal gelungen wäre, zu einer Anhörung im Landtag Nordrhein-Westfalen – am 21. August 2015 – eine gemeinsame Stellungnahme aller unterschiedlichen Verbände und Organisationen zu

bekommen – 13 an der Zahl –; denn die kommunalen Spitzenverbände, die Feuerwehren und die Hilfsorganisationen haben uns gemeinsam gesagt, welche Veränderungen sie noch wichtig fänden.

Wir werden heute mit dem BHKG – davon gehe ich fest aus – nicht nur die Stärkung des Ehrenamts durch eine veränderte Aufwandsentschädigung oder durch die Kinderfeuerwehr beschließen, wir werden nicht nur den Katastrophenschutz aufwerten und das Zusammenwirken der ehren- und hauptamtlichen Kräfte bei der Feuerwehr ordnungsgemäß auf eine neue Laufbahn bringen, sondern wir haben als SPD-Landtagsfraktion in über 40 Veranstaltungen vor Ort die Betroffenen auch gefragt, welche Themen ihnen noch wichtig sind.

(Beifall von Gordan Dudas [SPD])

Danke, Herr Kollege! – Bei diesen über 40 Veranstaltungen haben uns die Betroffenen auf Punkte hingewiesen wie die gemeinsame Einsatzleitung, die Betriebszugehörigkeit der Werkfeuerwehren, aber auch die Ölspur- oder Tierkadaverbeseitigung insbesondere im ländlichen Raum.

Deshalb freuen wir uns seitens der Innenpolitik, dass es jetzt gelungen ist, mit einem Änderungsantrag nicht nur der Regierungsfraktionen, sondern auch gemeinsam mit der CDU den Wünschen der Betroffenen insoweit nachzukommen, wie wir es für richtig empfunden haben.

Das heißt, wir werden hier nun die Betriebszugehörigkeit für die Werkfeuerwehren festschreiben. In einem langen Abwägungsprozess haben wir uns, so glauben wir fest, richtigerweise dazu entschieden. Da gebührt der Dank auch den Betroffenen, die sich dort deutlich und mit guten Argumenten dafür eingesetzt haben.

Letztlich machen wir in unserem Entschließungsantrag, den wir auch gemeinsam mit der CDU erstellt haben, noch einmal deutlich, dass drei Punkte eine besondere Bedeutung haben.

Erstens. Das ist die Frage: Warum begegnen manche Menschen den Einsatzkräften, den Polizeibeamten mit sehr wenig Respekt? Und was kann man tun, um den Respekt und die Wertschätzung zu vergrößern?

Zweitens. Wir greifen mit dem Entschließungsantrag noch einmal die Chance auf, in den nächsten Jahren gemeinsam mit kreisangehörigen Gemeinden, mit Kreisen und auch kreisfreien Städten intensiver über den Katastrophenschutz zu beraten.

Drittens. Das ist ein wichtiger Punkt: Zum Thema „Ölspur- und Tierkadaverbeseitigung“ gibt es eine Vereinbarung zwischen den Betroffenen, also zwischen den kommunalen Spitzenverbänden, den Feuerwehren und den beiden Ministerien, nämlich dem Verkehrsministerium und dem Ministerium für Inneres und Kommunales. Diese Vereinbarung wird

auch für den ländlichen Raum eine wichtige Veränderung bedeuten.

Ich möchte mich abschließend ausdrücklich nicht nur bei dem Ministerium für die gute Vorarbeit und die gute Zusammenarbeit bei der Erarbeitung des Gesetzes bedanken, sondern auch bei den Betroffenen, die uns auch über die Kirchtürme hinweg gute Hinweise gegeben haben.

Zu guter Letzt – weil sich auch das gehört – möchte ich ausdrücklich der CDU-Landtagsfraktion mit Frau Scharrenbach und allen Betroffenen danken, die es in aller Kleinarbeit und Mühe geschafft haben, dass hier nicht nur die Regierung, sondern auch große Teile der Opposition für dieses Gesetz stimmen werden. Dafür möchte ich nicht nur zur Weihnachtszeit ausdrücklich meinen Dank aussprechen. – Besten Dank.

(Beifall von der SPD und Josef Hovenjürgen [CDU])

Vielen Dank, Herr Kollege Stotko. – Für die CDU-Fraktion spricht Frau Kollegin Scharrenbach.

(Ina Scharrenbach [CDU] trägt auf dem Weg zum Rednerpult ein Bild in der Hand. – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Bin ge- spannt, was der Präsident macht!)

Alles abgeklärt! – Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Feuerwehren und anerkannte Hilfsorganisationen sind Teil der viersäuligen Sicherheitsarchitektur in der Bundesrepublik Deutschland.

Wir haben im Gegensatz zur SPD, lieber Kollege Stotko, bei allen Gesprächen, die wir geführt haben, immer auch Wert darauf gelegt, dass die anerkannten Hilfsorganisationen mit am Tisch sind; denn das Gesetz, das wir heute verabschieden, dient nicht nur der Neufassung des Brandschutzes und der Hilfeleistung, sondern eben auch des Katastrophenschutzes. Und dort spielen die anerkannten Hilfsorganisationen eine wesentliche Rolle.

Wir haben über 81.000 ehrenamtliche Feuerwehrleute in Nordrhein-Westfalen, über 19.000 Helferinnen und Helfer in eben diesen anerkannten Hilfsorganisationen und über 13.000 hauptamtliche Feuerwehrleute. Und dieses Gesetz ist für sie.

(Beifall von Daniel Sieveke [CDU])

Dieses Gesetz ist auch für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land Nordrhein-Westfalen, weil wir uns tagtäglich – 24 Stunden am Tag, sieben Tage in der Woche, 365 Tage im Jahr – darauf verlassen können, dass sie unseren Bürgerinnen und Bürgern Schutz und Sicherheit geben, wenn diese dessen bedürfen.

Und weil wir uns darauf verlassen dürfen, dürfen sich die Feuerwehrleute und die Helferinnen und Helfer auf uns verlassen – als CDU, heute aber auch als Landtag Nordrhein-Westfalen –, weil wir deutlich machen, dass wir Angriffe gegen Einsatzkräfte nicht dulden, sondern auf das Schärfste verurteilen.

(Beifall von der CDU)

Wir haben Ihnen von SPD und Grünen sehr früh vorgeschlagen, einen Entschließungsantrag auf den Weg zu bringen und das Thema „Angriffe gegen Einsatzkräfte“ mit zu bedenken. Wir haben Ihnen die Punkte vorgeschlagen und haben gesagt: Lassen Sie uns dafür Sorge tragen, dass wir Aggressionen und Gewalt gegen Einsatzkräfte systematisch erheben und auswerten und gleichzeitig zusammen mit dem Institut der Feuerwehr die Prävention, die Vorbereitung unserer Einsatzkräfte auf konfliktträchtige Einsatzsituationen besser in den Griff bekommen. Das haben Sie übernommen.

Wir haben des Weiteren gesagt: Wenn man nachts raus muss, wenn man von seiner Arbeit weggerufen wird, um die Straße zu fegen oder zu reinigen, dann ist das nicht im Sinne des Ehrenamtes. Denn das System der Gefahrenabwehr, das wir haben, ist ein bewährtes System aus Ehren- und Hauptamt – nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern auch in der Bundesrepublik.

Und wenn wir dieses System schützen und für die Zukunft aufstellen wollen, dann müssen wir unseren Ehrenamtlichen den Rücken stärken und sie von Arbeit entlasten, für die sie dem Grunde nach nicht zuständig sind. Bei dem Thema „Ölspurbeseitigung“ haben, glaube ich, alle Abgeordneten dieses Hauses kein Erkenntnisproblem, sondern es ist schlicht ein Vollzugsproblem des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen. Denn dort ist schon heute geregelt, dass die Straßenbaulastträger selbst dafür Sorge zu tragen haben, dass die Verkehrssicherungspflicht auf ihren Straßen geregelt ist.

Wenn man nachts aus seinen Träumen gerufen wird und dann gelegentlich in Einsatzlagen muss, die zu einem Albtraum werden, dann ist es nur recht und billig, wenn der Landtag diesen ehrenamtlichen Kräften heute das Vertrauen ausspricht und sagt: Ja, wir werden das Thema „Ölspurbeseitigung“ im Land Nordrhein-Westfalen regeln. Wir haben als CDU intensiv dafür gekämpft, dass das noch in dieser Legislaturperiode erfolgt.

In dem Entschließungsantrag werden Sie das Datum 31. Dezember 2016 finden. Wir wollen nämlich nicht, dass das Ganze bis zum Sankt-NimmerleinsTag geschoben wird, sondern dass jetzt Lösungen erarbeitet werden. Jetzt ist die Stunde dafür gekommen, und dieses Signal soll heute aus diesem Landtag an die Ehrenamtlichen in NordrheinWestfalen gehen.

(Beifall von der CDU)

Lassen Sie mich abschließend noch auf zwei Punkte eingehen. Das Gesetz heißt „Gesetz zur Neuregelung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes“. Wenn Sie den ersten Änderungsantrag der CDU aufmerksam gelesen haben, wissen Sie, dass uns der Katastrophenschutz in diesem Gesetz doch sehr zu kurz kommt. Wir haben Ihnen in mehreren Schritten vorgeschlagen, wie wir das Ganze klar für das Land regeln können. Die Gefahrenlagen sind verändert. Wir haben viele Dinge zu beachten: den Schutz kritischer Infrastruktur genauso wie Kommunikation, Einsatzfähigkeiten und Bereitschaften.

An dieser Stelle sind SPD und Grüne auf die CDU zugekommen und haben gesagt: Wir bekommen das so kurzfristig nicht in dem Gesetz untergebracht, lassen Sie uns das entschließen. – Deshalb finden Sie in dem Entschließungsantrag auch eine Passage dazu, in einen koordinierten Prozess einzusteigen, um die Rahmenbedingungen für den Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen auf tragfähige Füße zu stellen.

Abschließend darf ich Dank aussprechen, und zwar auch von der Kinderfeuerwehr aus Paderborn.

(Ina Scharrenbach [CDU] hält ein Plakat der Kinderfeuerwehr Paderborn hoch.)

Diese hat nämlich meinem Kollegen Daniel Sieveke ein Dankeschön mitgegeben, weil das Thema „Kinderfeuerwehren“ im Jahr 2015 endlich gesetzlich verankert wird.

Die Kollegin Kirstin Korte hatte schon 2012 intensiv im Landtag dafür geworben. Jetzt wird es Realität. Deshalb abschließend: Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr, drum gehe auch du in die Feuerwehr! – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Scharrenbach. – Für die Fraktion Die Grünen spricht Frau Kollegin Schäffer.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Feuerwehrrecht in der Form des jetzigen FSHG ist seit knapp 20 Jahren nicht mehr angepasst worden. Das macht deutlich, dass es wirklich dringend an der Zeit war, hier eine Novelle vorzulegen.

Zur Vorbereitung dieser ja sehr umfassenden Feuerwehrrechtsnovelle hat es ein ausgesprochen breites Beteiligungsverfahren der Feuerwehrverbände durch das Innenministerium gegeben. Dadurch ist nicht nur ein wirklich guter Gesetzentwurf vorgelegt worden, sondern es sind auch schon viele Kompromisse gefunden und Konflikte ausgeräumt worden.

Ich erinnere an die Debatte zur Einbindung der Leitung der hauptamtlichen Kräfte in die Wehrleitung der Freiwilligen Feuerwehren. Das war ja ein großes Thema, das breit diskutiert wurde. Hier ist ein Konsens geschaffen worden, und das schon, bevor das Ganze ins Parlament gekommen ist. Deshalb möchte ich auch der Abteilung 7 im Innenministerium meinen Dank für dieses Beteiligungsverfahren aussprechen.