Vielen Dank, Herr Busen. – Nun hat sich noch einmal die Landesregierung zu Wort gemeldet. Herr Minister Remmel.
Herr Busen, ich habe von einer Veränderung des Genossenschaftsrechts in dem Antrag nichts gelesen. Ich bin ja mit Ihnen völlig einer Meinung, wenn es darum geht, beispielsweise die Frage der Pflichtanlieferung bei Molkereien und Genossenschaften zu diskutieren. Ist das wirklich marktgerecht, dass man sozusagen über lange Zeit an einen Abnehmer gebunden wird? Ich meine, nein. Das ist ein Teil des Problems, dass es diese Verpflichtung gibt. Da bin ich sofort dabei. Das ist gar keine Frage.
Aber worum es eigentlich geht und warum ich mich eigentlich noch einmal gemeldet habe: Frau Schulze Föcking, Ihr Verweis auf den Vizepräsidenten des Deutschen Bauernverbandes ist entlarvend, weil Herr Folgart eindeutig für den Teil in der Milchwirtschaft steht, der auf Menge setzt, auf die großen Betriebe.
Das sind nicht die Betriebe, die wir in NordrheinWestfalen haben. Insofern vertritt er unsere Interessen und die unserer Milchbauern nicht, sondern hier geht es um einen Verdrängungswettbewerb der Großen gegen die Kleinen. Die Kleinen sollen aus dem Markt gedrängt werden. Das sind gerade unsere Betriebe, die wir hier haben.
Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der CDU hat direkte Abstimmung beantragt. Wer also stimmt dem Antrag zu? – CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – SPD, Grüne und die Piratenfraktion. Gibt es Enthaltungen? – Es gibt keine Enthaltungen. Damit ist der Antrag Drucksache 16/11223 mit breiter Mehrheit im Hohen Haus abgelehnt.
Der Antrag der Piratenfraktion wurde gemäß § 82 Abs. 2 Buchstabe b unserer Geschäftsordnung vom Plenum an den Integrationsausschuss überwiesen mit der Maßgabe, dass eine Aussprache und Abstimmung erst nach Vorlage einer Beschlussempfehlung erfolgt, die jetzt vorliegt.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Schon seit Längerem geht es nun in unseren Diskussionen über das in diesem Hause häufig besprochene Thema der geflüchteten Menschen, der Menschen, die Zuflucht suchen in Deutschland und in NRW, nicht mehr nur um die Unterbringung, um das berühmte Dach über dem Kopf.
Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Fraktion der Piraten, haben – ebenso wie alle anderen Fraktionen in diesem Haus, vor allem aber die Organisationen und Flüchtlingsinitiativen in NRW – darauf aufmerksam gemacht, das Wie der Unterbringung zu thematisieren.
Sie, Kolleginnen und Kollegen der Piratenfraktion, fordern nun mehrere Maßnahmen zur Verbesserung der Situation vor allem, aber nicht nur für Frauen in den Gemeinschaftsunterkünften des Landes. Ihr Antrag thematisiert mehrere besonders schutzbedürftige Gruppen, anders als man es durch die Überschrift erwarten könnte. Er stellt Forderungen für mehrere Gruppen von Geflüchteten, deren Situation in Gemeinschaftsunterkünften verbesserungswürdig ist. Dabei – das möchte ich hinzufügen – ist es eigentlich egal, ob es sich um eine Landes- oder eine kommunale Unterkunft handelt.
Wir teilen Ihre Auffassung, dass es hier zu Änderungen kommen musste und – das füge ich hinzu – auch schon gekommen ist. Die Landesregierung – dazu wird Minister Jäger ja nachher etwas sagen – hat diese Problematik bereits erkannt und am 22. Dezember 2015 gemeinsam mit Nichtregierungsorganisationen aus Nordrhein-Westfalen einen mehrere Punkte umfassenden Plan vorgestellt, der das Ergebnis mehrmonatiger Zusammenarbeit der Regierung mit diesen NGOs ist.
Festgeschrieben ist, dass die vorhandenen Standards weiterentwickelt werden, um eine den Bedürfnissen der Asylsuchenden entsprechende Unterbringung zu gewährleisten. Das kann – und wir sehen, das ist auch inzwischen so – die von Ihnen geforderte räumliche Trennung von Unterkünften für besonders Schutzbedürftige sein.
In dieser Vereinbarung sind auch Festlegungen für die psychosoziale Beratung für Geflüchtete ebenso wie für die medizinische Versorgung getroffen, die – auch das haben wir ja in mehreren Diskussionen erläutert – in den zurückliegenden Monaten oft nicht ausreichend war oder auch nicht ausreichend schnell erfolgen konnte.
Die Landesregierung hat seinerzeit vereinbart, ein Fachkonzept zur Erkennung und Berücksichtigung der Bedürfnisse besonders Schutzbedürftiger zu erarbeiten. Darin werden Anforderungen und Erkenntnisse ganz unterschiedlicher Bereiche der Landesministerien zusammengeführt: der Polizeiarbeit, des Gewaltschutzes, der baulichen Voraussetzungen für Unterkünfte, um Schutz vor Gewalt, auch häuslicher Gewalt, zu verbessern bzw. sicherzustellen. Das sind nur einige Beispiele aus diesen Verabredungen in dem Konzept.
Die Entwicklung dieses Konzepts ist ein noch laufender Prozess, unter anderem aber – ich erwähnte es bereits – mit dem Ergebnis, dass es inzwischen Landesunterkünfte mit Bereichen ausschließlich für Frauen und Mütter mit Kindern gibt.
Auch in den Kommunen – so erfahre ich es zumindest bei meinen Gesprächen – werden inzwischen häufig reine Frauenwohnbereiche in den Unterkünften geschaffen, wenn das irgend möglich ist. Das begrüßen wir ganz ausdrücklich.
Wir haben heute Morgen in der Debatte zum Integrationsplan manchmal scharf, manchmal rein sachlich darüber gesprochen, dass wir sehr häufig unterschiedliche Ebenen in unserem Staat für unterschiedliche Sachverhalte verantwortlich machen möchten oder das auch tun.
Ich möchte für diesen Antrag noch ergänzen, dass auch auf Bundesebene inzwischen die Bedürfnisse besonders schutzwürdiger Geflüchteter stärker ins Bewusstsein gerückt sind. Mit einem KfW-Kreditprogramm von 200 Millionen € können von den Kommunen bauliche Schutzmaßnahmen durchgeführt werden.
Und das Bundesfamilienministerium – ich will das nur informatorisch weitergeben und mich nicht mit fremden Federn schmücken; aber ich fand das interessant – führt in Zusammenarbeit mit UNICEF mehrere Maßnahmen durch, die bis zu 300 Unterkünfte betreffen, in denen Schulungen und Mentoringmaßnahmen für Fachkräfte und Ehrenamtliche durchgeführt werden können, die das Thema „Schutz von Frauen und Kindern“ haben. Mit Hilfe von UNICEF werden auch kindgerechte Bereiche in den Unterkünften eingerichtet. Das nur als Beispiel.
Ich bin mir sicher, dass wir mit den erforderlichen Verbesserungen, die begonnen worden sind, bei diesem völlig berechtigten Anliegen einen Schritt weiterkommen und dass nicht nur die Regierung selbst,
sondern auch wir hier im Parlament und die NGOs den Fortschritt und die Umsetzung überprüfen werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mich gefragt, sehr verehrte Piraten: Ist Ihr Antrag jetzt Schnee von gestern? Im Ausschuss sind Sie überstimmt worden. Sie haben auf den 8. März, den Weltfrauentag, verwiesen, ein Zeichen setzen wollen und – für mich unverständlich – auf eine Abstimmung gedrängt. Denn das Spiel endete so, wie man es hätte erwarten können: Der Antrag ist abgelehnt worden, und wir hätten uns sehr gewünscht, dass über den Inhalt, den Frau Hack gerade sehr dezidiert dargestellt hat, in großer Runde und vor allem auch mit Experten hätte diskutiert werden können.
Der Inhalt, wie gesagt und beschrieben, hat sich mit der Situation der besonders schutzbedürftigen Frauen und Kinder in den Flüchtlingsunterkünften beschäftigt. Die Forderungen beruhten unter anderem darauf, ein Gesamtkonzept zu erstellen und vor allem für getrennte Unterbringungsmöglichkeiten für Frauen und Männer bzw. Frauen mit Kindern zu sorgen.
Wir haben uns natürlich gefragt, liebe Piraten: Wer soll das bezahlen? Gott sei Dank sind alle Ihre Gedanken jetzt in den Integrationsplan der Landesregierung eingegangen, und so werden wir wohl doch die Chance haben, in den Ausschüssen und besonders im Integrationsausschuss –hoffentlich; ich gucke Sie in der SPD-Ecke dabei gar nicht an – sehr konstruktiv zu diskutieren und uns auszutauschen. Meine Erkenntnis heute ist: Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen.
Ich kann gerne darauf eingehen. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass ich sehr bemüht gewesen bin und im Integrationsausschuss darauf hingewiesen habe, dass einzelne Punkte in unseren Anträgen nicht behandelt worden sind. Dann bin ich wie ein Schulmädchen von Ihren Mitstreitern abgekanzelt worden – da vorne sitzt einer –: Das ist doch alles schon erledigt.
Es war noch nicht erledigt. Ich nenne nur ein Beispiel: Wir haben uns Gedanken gemacht, ob es nicht sinnvoll ist, auch für junge Erwachsene für eine Schul
pflicht zu sorgen, die ohne Schulabschluss hierhergekommen sind. Ich halte diesen Gedanken für sehr sinnvoll, und man sollte ihm nachgehen. – Vielleicht haben wir heute doch noch die Chance dazu.
Meine Erkenntnis heute: Mit klitzekleinen Trippelschrittchen öffnet sich diese Landesregierung. Zumindest haben sie das heute Morgen mehrfach angedeutet. Unsere Gedanken und die Inhalte unserer Anträge sind nach meiner Auffassung sehr in diesen Integrationsplan eingeflossen. Wir vonseiten der CDU sind sehr bemüht und gehen sehr hoffnungsvoll in diese Ausschusssitzung. Meine heutige Erkenntnis ist: Alles braucht seine Zeit. Vielleicht braucht diese Landesregierung ein bisschen mehr davon. – Die Hoffnung wird sein, dass zum Beispiel das Thema „Wertevermittlung“ am Ende des Jahres in Ihrer Bilanz etwas mehr sein wird als eine Broschüre mit vielen bunten Bildern und Piktogrammen.
Ihnen von der Piratenfraktion kann ich einfach nur sagen: Wir werden uns genauso wie im Ausschuss enthalten – aufgrund der unglücklichen Verfahrensweise, aber nicht wegen des Inhalts, den Sie in diesem Antrag thematisiert haben. – Danke.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Menschen, die bei uns Schutz vor Krieg, Vertreibung und Gewalt suchen, müssen diesen Schutz auch bekommen. Das gilt nicht nur als globales Grundrecht, sondern es gilt natürlich auch für Gewaltschutz in Einrichtungen und Unterkünften. Da sind wir uns in diesem Hause wohl alle einig, dass das Ansinnen Ihres Antrags vollkommen richtig und berechtigt ist.
In ganz besonderem Maße gilt das für die von Ihnen beschriebenen besonders schutzbedürftigen Gruppen – einschließlich der LSBTTI-Gruppe, die in Ihrem Antrag steht, auch wenn diese Gruppe durch die EUAufnahmerichtlinie nicht explizit genannt ist. Nichtsdestotrotz müssen wir auch diese Gruppe mit in den Blick nehmen, und wir brauchen ein ganzes Bündel – darüber haben wir heute Morgen schon bei dem Integrationsantrag diskutiert – an Maßnahmen, um Schutzbedürftige wirksam zu schützen und zu unterstützen.
Das beginnt schon bei der Aufklärung über die Rechte und die Rechtslage in Bezug auf Kinder, Frauen, Gleichstellung und LSBTTI. Denn die Menschen müssen wissen, welche Rechte sie in diesem Land haben und dass Gewalt nicht toleriert wird. Vor allem müssen sie wissen, dass sie sich an die Polizei
und an die Unterstützungsstrukturen in diesem Land wenden können und dass diese Strukturen ihnen auch helfen.