Kommunen bei der Flüchtlingsaufnahme zu entlasten: „Aktionsplan Westbalkan“ ausweiten – Verteilungsstopp und Rückverlegung von Asylbewerbern ohne Bleibeperspektive durchsetzen
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die geringeren Zugangszahlen seit Januar/Februar 2016 im Vergleich zum letzten Quartal 2015 erlauben es, dass wir vom Grunde her Ordnung in das System bekommen, und zwar Ordnung auch in das nordrhein-westfälische Registrierungs- und Verfahrenssystem.
Wir haben Ihnen heute diesen Antrag vorgelegt, weil wir als CDU-Fraktion der Auffassung sind, dass die vielen Ankündigungen, die hier vonseiten des Innenministers über die vergangenen Wochen und Monate im Zusammenhang mit dem Aktionsplan Westbalkan getätigt wurden, dringend der Umsetzung bedürfen. Insbesondere muss der Aktionsplan Westbalkan auf die anderen sicheren Herkunftsstaaten ausgeweitet werden, also auch auf die Asylbewerber, die dem Grunde nach ohne eine Bleibeperspektive in die Bundesrepublik einreisen.
Denn – ich hoffe, darin sind wir uns einig – natürlich gewähren wir als Bundesrepublik Deutschland den Menschen Schutz, die vor Krieg und aus Angst vor Gefahr für Leib und Leben ihr Land verlassen und Schutz suchen. Aber unser Asylrecht bietet – genauso wie die Genfer Flüchtlingskonvention – keinen Menschen Schutz, die ihr Land aus wirtschaftlichen Gründen verlassen und aus Gründen von Armut eine neue Zukunft in der Bundesrepublik Deutschland suchen. Deswegen sind wir als CDU-Landtagsfraktion unverändert der Auffassung und erneuern damit hier heute unser Anliegen, dass wir Ordnung und Steuerung auch in das nordrhein-westfälische System bekommen müssen.
Unsere Erwartungshaltung ist, dass die Notunterbringungsplätze in den Landesaufnahmeeinrichtungen, von denen wir ja immerhin 80.000 haben
83.000; vielen Dank für die Korrektur –, dazu genutzt werden, die Asylsuchenden so lange dort zu behalten, bis denn über ihren Asylantrag entschieden ist, und zwar bezogen auf die Gruppe, die eine geringe bis keine Bleibeperspektive hat bzw. die aus den sicheren Herkunftsstaaten kommt.
Derzeit werden Asylsuchende mit geringer Bleibeperspektive und aus sicheren Herkunftsstaaten nämlich unverändert in die Kommunen überwiesen. Sie verlangen damit von den Kommunen eine Integrationsleistung für einen Personenkreis, bei dem der Asylantrag mit hoher Wahrscheinlichkeit abgelehnt wird.
Nehmen wir als Beispiel meinen Heimatkreis, den Kreis Unna: Wir haben über 900 Personen im Kreisgebiet, die aus sicheren Herkunftsstaaten kommen. Wir wissen, dass dieser Personenkreis zu über 99 % keine Bleibeperspektive in der Bundesrepublik, in Nordrhein-Westfalen und im Kreis Unna haben wird.
Trotzdem verlangen Sie von den Kommunen, dass Unterbringungskapazitäten für diese Personengruppen zur Verfügung gestellt werden. Sie verlangen, dass sie Schulplätze für diese Personengruppen ebenso zur Verfügung stellen wie Plätze in Kindertageseinrichtungen. Sie verlangen, dass das Ehrenamt – verfasst oder nicht verfasst – selbstverständlich in die Integration dieser Menschen eingebunden wird.
Gleichzeitig ist dieses System aber von einer gewissen Unehrlichkeit geprägt; denn mit der Zuweisung von Menschen in die Kommunen, die dem Grunde nach nicht hierbleiben können, eröffnen wir diesen Menschen eine Perspektive und geben ihnen eine Hoffnung, die de facto nicht da ist.
Herr Minister, meine Damen und Herren von SPD und Grünen, deswegen ist es aus Gründen der Ehrlichkeit richtiger – das ist auch gegenüber den Asylsuchenden selbst ehrlicher –, zu sagen: Diese Menschen bleiben so lange in den Landesaufnahmeeinrichtungen, bis über ihren Asylantrag entschieden ist, und dann werden sie auch aus diesen Landesaufnahmeeinrichtungen zurückgeführt.
Damit erreichen wir gleichzeitig zweierlei: Zum einen bekommen die Menschen, die unter den Asylparagrafen des Grundgesetzes wie auch unter die Genfer Flüchtlingskonvention fallen und denen wir aus humanitären und völkerrechtlichen Gründen den Schutz der Bundesrepublik Deutschland gewähren, hier eine echte Perspektive, verbunden mit den Möglichkeiten, die die Städte und Gemeinden und damit auch die Ehrenamtlichen vornehmlich schaffen können. Zum anderen entlasten wir die kommunalen Behörden deutlich von der Rückführung abgelehnter Asylbewerber.
Sie wissen – das haben wir hier schon öfter diskutiert –, dass gerade die kommunalen Ausländerbehörden unter der erhöhten Zahl von Asylentscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, die in der Zukunft durchaus noch schneller getroffen und zahlreicher werden können, ächzen.
Deswegen wäre es ein konsequentes System in Nordrhein-Westfalen zur Ordnung und Steuerung der Asylverfahren, klar zwischen den Menschen zu trennen, die hier natürlich Schutz und Bleibe bekommen sollen, und den Menschen, die nicht unter das Asylrecht fallen, weil Armutszuwanderung in der Bundesrepublik nicht mit Schutz und Hilfe begleitet ist. Das ist ehrlicher für alle Beteiligten im Verfahren
und insbesondere auch ehrlicher für diejenigen, die hier Schutz suchen. Deswegen hoffen wir, dass Sie heute diesem Antrag zustimmen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will an erster Stelle sagen, und zwar aus voller Überzeugung, dass wir natürlich alle ein großes Interesse an zügig und schnell durchgeführten Verfahren haben und dass es für alle Betroffenen – für die Kommunen, aber auch für die Menschen ohne Bleibeperspektive – ein Segen wäre, wenn das alles so funktionieren würde. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir uns darüber einig sind, sind wir, glaube ich, hier in einer guten großen Runde. Das sollten wir auch immer wieder bestätigen.
Allerdings warne ich an der Stelle zum wiederholten Male davor, dass man, wenn man sich zu stark auf falsche Dinge bezieht, sowohl bei der Bevölkerung als auch bei den Betroffenen Erwartungen weckt, die man dann nachher nicht erfüllen kann. Das führt zu nichts anderem als dazu, dass die Politik insgesamt in Zweifel gezogen wird.
An der Stelle, meine ich, gibt es genug Grund, sich mit dem Anliegen der CDU, das ich nachvollziehen kann, an ein paar Punkten sehr kritisch auseinanderzusetzen; denn Sie begründen das damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass Sie von geringeren Zugangszahlen ausgehen und sagen, das sei ja jetzt möglich.
Ich kann nur sagen: Wer sich einmal abends die Nachrichten anschaut und sieht, was sich an den Rändern der EU im Augenblick abspielt und was aus Gründen, die ich nicht nachvollziehen und nicht billigen kann, den Menschen da angetan wird, der wird einigermaßen sicher sein, dass es sich dabei um eine Momentaufnahme handelt, die im Hinblick auf eine sichere Prognose in keiner Beziehung belastbar ist. Darauf sollte man keine Anträge hier im Haus stützen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Darüber hinaus will ich etwas zu Verfahrensdauern sagen. Sie unterstellen – ich hoffe ja, dass wir tatsächlich dazu kommen; es gibt ja ein paar Anzeichen, die vernünftig sind –, dass die Verfahren jetzt kurzfristig abgeschlossen sein werden.
Ich halte ganz deutlich dagegen; denn alle Statistiken, die wir kennen, zeigen, dass das gerade nicht greift. Ich hoffe, es wird demnächst greifen. Aber im
Augenblick zu sagen, das gehe demnächst alles rasend schnell, ist hart an der Wahrheit vorbei formuliert, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das ist Wunschdenken und leider noch keine Realität. Ich hoffe, dass es beim BAMF in Zukunft wirklich besser und zügiger laufen wird.
Auch das, was hier bezogen auf die Ursachen und Wirkungen beim sogenannten Aktionsplan Westbalkan rückgeschlossen wird, ist, mit Verlaub, bei einer genaueren Nachprüfung nicht mehr aufrechtzuerhalten, liebe Kolleginnen und Kollegen. Richtig ist zwar, dass die Anzahl der Menschen, die aus dem Westbalkan zu uns kommen und in aller Regel ohne Bleiberechtsperspektive sind, sich deutlich verringert hat.
Aber wenn daraus abgeleitet Länder zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden – das wird schon deutlich, wenn man sich die zeitliche Abfolge anschaut; dabei ist es auch egal, wie man politisch zu den sicheren Herkunftsländern steht –, werden Ursache und Wirkung verwechselt.
Ich glaube, wir sollten uns eher bei denjenigen bedanken, die über Aufklärungskampagnen dafür gesorgt haben, dass viele Menschen es unterlassen haben, ihre Existenz aufzugeben und sich auf einen aussichtlosen Weg zu machen. Da waren die Wirkungen zu finden und nicht bei der Erklärung von Ländern zu sicheren Herkunftsländern.
Vielen Dank, Herr Kollege Körfges, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Vor dem Hintergrund der von Ihnen ausgeführten Situation zu den sicheren Herkunftsstaaten und des Hinweises, dass die Zugangszahlen deutlich zurückgegangen sind – da gebe ich Ihnen recht –, habe ich folgende Frage an Sie:
Besteht denn Ihrerseits eine Bereitschaft, die Personen aus den bisher erklärten sicheren Herkunftsstaaten, die Sie schon in die Kommunen überwiesen haben, jetzt in die Landesaufnahmeeinrichtungen zurückzuverlegen, damit sie dort auf das Ende des Asylverfahrens warten können?
Nein. Das ist zwar eine geschickt gestellte Frage. Sie geht aber von der unrealistischen Voraussetzung aus, dass es kurzfristig irgendwelche ernsthaften Bescheide gibt. Darüber hinaus wissen Sie genau, dass wir hier in NordrheinWestfalen ganz anders aufgestellt sind. Ich halte alles, was Sie hier als mögliche Verfahrensbeschleunigungen anführen, für wünschenswert. Das setzt aber voraus, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass sich beim BAMF wirklich etwas ändert.
Aber ich möchte Ihnen an der Stelle noch aus einem anderen Grund erneut widersprechen. Einfach zu versuchen, das, was sich in Bezug auf den Westbalkan durch Umsortierung der Akten ergeben hat, auf jedes andere Herkunftsgebiet und jede andere Herkunftsregion zu übertragen, blendet aus, dass die Verfahren nicht weniger werden, wenn man intensiv umsortiert. Denn an irgendeiner Stelle bildet sich wieder ein Stau. Insofern gibt es nur eine Möglichkeit: Das BAMF muss endlich vernünftig arbeiten. Da gibt es einen sicheren Weg, glaube ich.
Bezogen auf Nordafrika möchte ich Folgendes sagen: Ich finde es begrüßenswert und unterstützenswert, dass der Bundesinnenminister im Augenblick versucht – aber er versucht es auch nur; der Beweis wurde noch nicht erbracht –, die Rücknahmeverpflichtung der Herkunftsländer auch tatsächlich zu garantieren. Ich habe allerdings noch keinen konkreten Nachweis dafür, dass das auch wirklich funktionieren wird.
Anstatt jetzt die Illusion zu erwecken, dass die Menschen aus Nordafrika ohne Bleibeperspektive tatsächlich zurückgeführt werden, lassen Sie uns doch bitte erst einmal gemeinsam abwarten. Ich hoffe, dass es so sein wird, sehe aber noch nicht, dass es in Algerien, Marokko oder Tunesien tatsächlich zu Laissez-passer-Regelungen kommen wird.
Insoweit sind Sie zumindest an der Stelle noch nicht auf der Höhe der Zeit. Ich bin dafür, dass wir gemeinsam im Interesse der betroffenen Menschen, im Interesse der Kommunen und auch im Interesse des Landes an Lösungen arbeiten. Aber ich bitte Sie, davon Abstand zu nehmen, uns hier zum wiederholten Male Scheinlösungen zu präsentieren. – Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der CDU sieht vor, den Aktionsplan Westbalkan auf alle Asylbewerber ohne Bleibeperspektive auszudehnen. Übersetzt
heißt das konkret: Sie wollen alle, die aus diesen Ländern kommen – wer auch immer das ist –, bis zum Abschluss ihrer Verfahren in den Landeseinrichtungen belassen und zusätzlich diejenigen, die schon in den Kommunen sind, dorthin zurückverlegen.
In diesem Zusammenhang stellen sich für mich ein paar Fragen. Die erste Frage lautet: Welche Menschen gehören eigentlich zu dieser Chiffre „ohne Bleibeperspektive“? Bei den sicheren Herkunftsstaaten ist das noch klar. Das sind zum Beispiel die Menschen aus den Balkanstaaten. Dafür haben wir aber schon eine entsprechende Regelung. In diesem Fall bräuchten Sie den Antrag nicht zu stellen, weil wir diese 1.700 Plätze haben, mit denen genau so verfahren wird.