Protokoll der Sitzung vom 03.03.2016

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Rohwedder. – Meine Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Sämtliche Fraktionen haben sich inzwischen darauf verständigt, folgende Überweisungsempfehlung für den Gesetzentwurf Drucksache 16/11154 - Neudruck - auszusprechen: an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – federführend –, den Ausschuss für Kommunalpolitik sowie den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk. Wer dieser Überweisungsempfehlung zustimmen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist jeweils nicht der Fall. Damit ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Ich rufe auf:

10 Landesregierung muss ihrer Verantwortung

für die Kommunen gerecht werden und gegen flächendeckende Rekordsteuererhöhungen

bei der Grund- und Gewerbesteuer vorgehen!

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/11227

Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 16/11295

Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/11300

Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner für die antragstellende CDU-Fraktion Herrn Abgeordneten Nettekoven das Wort. Bitte, Herr Kollege.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Trotz sprudelnder Steuereinnahmen und historisch niedriger Zinsen verzeichnen die Kommunen in NRW weiterhin hohe Defizite. Fast die Hälfte aller Städte und Gemeinden in NRW befindet sich in der Haushaltssicherung bzw. sogar im Nothaushaltsrecht.

Die Bertelsmann-Studie „Kommunaler Finanzreport 2015“ hat aufgezeigt, wie dramatisch die Situation in NRW ist. Laut dieser Studie haben sich die Haushaltsergebnisse der Städte, Gemeinden und Kreise in NRW 2014 noch einmal drastisch verschlechtert. In keinem anderen Bundesland sei es zu einem vergleichbaren Einbruch gekommen.

Bundesweit sind seit 2010 die fundierten Schulden der Kommunen wieder rückläufig. Die Kassenkredite in den nordrhein-westfälischen Kommunen summieren sich zum 30. Juni 2015 auf rund 27 Milliarden € und damit auf mehr als 55 % aller bundesweiten Kassenkredite.

Meine Damen und Herren, die anhaltende Finanznot zwingt zahlreiche NRW-Kommunen, an der Steuerschraube zu drehen. Zwischen Anfang 2010 und Mitte 2014 erhöhten mehr als 90 % der Kommunen mindestens einmal die Grundsteuer. Mit 959 Prozentpunkten hat Bergneustadt momentan den höchsten Hebesatz der Grundsteuer B in ganz NRW. Aufgrund dieser dramatischen Situation in ihren Kommunen haben Bürgerinnen und Bürger aus Bergneustadt, Siegburg, Lindlar und Fröndenberg Ende Januar 2016 vor dem Hohen Haus demonstriert, um auf ihre Probleme hinzuweisen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit der Gegenüberstellung der Zahlen lässt sich sehr plakativ zeigen, wie sich in Bergneustadt von 1995 bis 2015 die Grundsteuer B entwickelt hat: 1995 Hebesatz 320, 2015 Hebesatz 959. Ein Bürger in Bergneustadt musste 1995 für seine Wohnung 560 € Grundsteuer im Jahr bezahlen. Jetzt sind es 1.678,25 €. Meine Damen und Herren, das ist eine Steigerung um sage und schreibe 199,69 % in 20 Jahren.

Ich möchte es nicht bei meinem Hinweis auf den negativen Spitzenreiter der Grundsteuer-B-Tabelle in unserem Bundesland belassen, sondern den Blick auch auf meine Heimatstadt Remscheid richten:

1995 Hebesatz 365, 2015 Hebesatz 784. Das macht eine Steigerung um 115 % bei der Grundsteuer B aus. Mit einem Hebesatz von 784 ist meine Heimatstadt Remscheid Spitzenreiter bei den kreisfreien Städten der Stärkungspaktkommunen. Um die Auflagen des Stärkungspakts zu erfüllen, musste unserer Kämmerer in den letzten Wochen einen Nachtragshaushalt in den Stadtrat einbringen.

Genauso wie der Kämmerer von Bergneustadt seinen Haushalt – bildlich gesehen – als ausgepresst wie eine Zitrone darstellt, ist es bei den anderen Kommunen auch. Niemand möchte mit solchen Zahlenfakten wie der Grundsteuer-B-Tabelle in der Champions League spielen. Jeder Kämmerer versucht, aus der Zitrone noch irgendetwas herauszupressen. Wenn dann die Bürgerinnen und Bürger – wie eben an den Beispielen Bergneustadt und Remscheid prozentual bzw. monetär aufgezeigt – die Zitronenpresse ersetzen, ist das alternativlos. In den Kommunen, in die der Innenminister den Sparkommissar geschickt hat, weil sie die Auflagen des Stärkungspakts nicht erfüllt haben, wurden die Steuern erhöht, weil aus der Zitrone nichts mehr herauszupressen war.

Nach der Angaben der Gemeindeprüfungsanstalt NRW erbringen die Hebesatzerhöhungen als Konsolidierungsmaßnahme das größte Volumen in den Haushaltssanierungsplänen für die nächsten Jahre.

Meine Damen und Herren, der Bund hat entlastet und entlastet weiterhin die Länder und Kommunen mit rund 40 Milliarden €, wovon 10 Milliarden € – das sind 25 % – in das schönste und bevölkerungsreichste Bundesland fließen.

Auch wenn wir uns freuen, wenn wir im Fußball viele Vereine haben, die in der Champions League bzw. international spielen: Bei der Grundsteuer-B-Tabelle würde ich uns gerne im gesicherten Mittelfeld sehen. Deshalb fordern wir, dem Problem steigender Hebesätze mit geeigneten Maßnahmen entgegenzuwirken und für eine bessere finanzielle Gesamtausstattung der NRW-Kommunen zu sorgen.

Meine Damen und Herren, wir haben es gestern gehört: Ein Motto der Ministerpräsidentin lautet: „Kein Kind zurücklassen!“ – Unser Motto lautet: „Keine Kommune zurücklassen!“. Deshalb bitten wir Sie um zu Zustimmung zu unserem Antrag. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Nettekoven. – Für die SPD-Fraktion spricht Herr Kollege Hübner.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein bisschen Glück auf zu

späterer Stunde! Wir haben hier ein ganz wesentliches Thema zu diskutieren, nämlich die finanzielle Situation der Städte.

Ich bedauere ein bisschen, was der Herr Kollege Nettekoven – natürlich aus eigener Betroffenheit heraus – gesagt hat. Aber auch ich kann dazu immer aus eigener Betroffenheit sprechen, denn ich vertrete zwei Städte, die sich in der Stufe I bzw. II des Stärkungspaktes befinden. Ich bedauere das nicht etwa, weil die Argumente nicht klar sind. Sie haben aber – ich sage das einmal in aller Ruhe – ein völlig verzerrtes Bild der Finanzierung der 396 Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen gezeichnet, was eigentlich so nicht akzeptabel ist.

Das beginnt dort, wo Sie sagen, dass sich ein großer Teil dieser Städte und Gemeinden im gemeindlichen Nothaushaltsrecht befindet. Ich will Sie darauf hinweisen, dass wir deshalb etwas nicht ganz Alltägliches gemacht haben: Wir sind nicht nur in die Debatte gegangen, sondern wir haben Ihrer Beschreibung auch einen Entschließungsantrag entgegengesetzt. Denn Ihre Beschreibung stellt die Situation völlig falsch dar. Aktuell befinden sich drei Kommunen im Nothaushaltsrecht. Drei Kommunen!

Ich will Sie noch einmal darauf aufmerksam machen, dass wir im Jahr 2010 nahezu 150 Kommunen hatten, die im Rahmen des Nothaushaltsrechts gearbeitet haben und die dementsprechend auch Investitionen, die sinnvoll gewesen wären, gar nicht leisten konnten. Dazu gehörte übrigens auch Ihre Heimatstadt Remscheid – genauso wie meine Heimatstadt Gladbeck und die Stadt Dorsten.

Das verzerrte Bild wird allerdings auch nicht besser, wenn man weiter in Ihren Antrag hineinschaut. Dann sieht man, dass Sie den Eindruck erwecken, als ob es nur in Nordrhein-Westfalen Probleme gegeben hat. Wenn Sie sich die Sachlage angucken, werden Sie feststellen, dass es insbesondere in den letzten Jahren eine ganz große Dynamik im Land Hessen gab. Auch in Bremen haben wir, wenn ich Sie daran erinnern darf, eine kommunale Ebene. Das Gleiche gilt auch für Rheinland-Pfalz und das Saarland. Mit der Aufzählung der Bundesländer will ich deutlich machen, dass wir im gesamten Westen ein Problem in Bezug auf die kommunale Finanzsituation haben.

Das hängt eindeutig damit zusammen, dass es zwei Sachverhalte gibt, die hier im Westen der Republik eingetreten sind und von denen ich bisher dachte, dass wir sie eigentlich hinlänglich ausgetauscht hätten. Dabei handelt es sich einerseits darum, dass hier ein Strukturwandel zu bewältigen ist, von dem auch Ihre Heimatstadt Remscheid betroffen ist. Zum Zweiten haben wir, ausgelöst durch den Strukturwandel, ganz besonders hohe Sozialkosten.

Wir hatten meines Erachtens in den Jahren 2010, 2011 und 2012 einen Konsens. Damals haben wir gesagt: Da müssen wir agieren. Und wir haben

agiert. Sie werfen uns ja auch vor, dass das Gemeindefinanzierungsgesetz nicht genügend angeschaut worden ist. Dazu will ich Ihnen sagen: Die ifo-Kommission hat in der Zeit von 2005 bis 2010 das Gemeindefinanzierungsgesetz überprüft. Dabei kam es zu leichten Anpassungen. Auch die FiFo-Kommission hat das zuletzt überprüft. Auch da sind wir zu leichten Anpassungen gekommen.

Ich will aber in der Summe sagen: Wir haben da aktiv – nicht nur durch die Erhöhung, die sich daraus ergibt, dass wir mehr Steuereinnahmen haben – eine Erhöhung vorgenommen. Im Jahr 2010 haben wir den Gemeinden im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetz aktiv 300 Millionen € zugeführt.

Daraus ist übrigens weit mehr als eine halbe Milliarde Euro geworden, und das nach einer Zeit, in der den Städten und Gemeinden zwischen 2005 und 2010 jedes Jahr über die Gemeindefinanzierungsgesetze zur Konsolidierung des Landeshaushaltes 300 Millionen € abgenommen worden sind. Der Raubzug durch die kommunalen Kassen summiert sich in der Zeit auf über 3 Milliarden €.

Das aufzuholen ist nicht leicht, aber wir haben uns auf den Weg gemacht, über das Gemeindefinanzierungsgesetz eine Lösung auf den Weg zu bringen. Wir haben den Stärkungspakt aufgelegt, damit Städte wie Remscheid im Zusammenhang mit den Veränderungen in § 76 der Gemeindeordnung wieder eine Perspektive haben, einen Haushaltsausgleich zu erzielen.

Wir haben im ersten Schritt 350 Millionen € für den Stärkungspakt auf den Weg gebracht. Damit will ich sagen: All das zeigt, dass wir dieses Thema ernst nehmen. Wir nehmen es bis heute ernst. Sie können auch am Kompromiss zum Thema FlüAG erkennen, dass wir sehr kommunalfreundlich damit umgehen, damit die Kommunen nicht überfordert werden.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Es ist aber immer ein Dreiklang gewesen – davon haben wir uns nie verabschiedet –, und zwar ein Dreiklang von Landeshilfen. Wir haben aber auch die Bundeshilfen eingefordert.

Übrigens haben wir auch über die Fraktionsgrenzen hinweg gesagt, bei der SGB-XII-Grundsicherung für Menschen im Alter und bei Erwerbsminderung müsse es eine Hilfe seitens des Bundes geben, und die gibt es. Im Koalitionsvertrag haben wir gesagt, es müsse eine deutliche Unterstützung bei der Eingliederungshilfe geben. In diesem Jahr wurden 1,5 Milliarden € über die KdU und Umsatzsteueranteile ausgeschüttet. Diese Hilfen haben wir über den Bund zu organisieren versucht, und wir haben es richtig gemacht.

Wir haben über das Land – das habe ich Ihnen bereits dargestellt – weit über 700 Millionen € strukturell an Verbesserung erzielt. Und den Städten haben wir

aufgegeben, dass sie Eigenkonsolidierungsanstrengungen zu leisten haben. In der Schwierigkeit, in der auch Nideggen und Altena gesteckt haben, steckt natürlich auch Bergneustadt.

Da ich die 1.255 Hebesatzpunkte schon mehrfach hier zitiert habe, möchte ich Ihnen aber noch Folgendes sagen: Die Anhebung auf 1.255 Hebesatzpunkte haben sie selbst im Haushaltssanierungsplan beschlossen. Das heißt, sie müssen das letztlich umsetzen, stellen aber fest, dass es Bürgerproteste gibt. Dann muss man sich die Lage im Einzelfall noch einmal sehr konkret anschauen und überlegen, zu welchen Verbesserungen man gegebenenfalls noch kommen möchte.

Die Redezeit.

Ich habe gesehen, dass die Redezeit überschritten ist, Frau Präsidentin.

Erheblich.

Übrigens habe ich das sehr höflich formuliert, Herr Nettekoven. Ich hätte es nicht so höflich formuliert, wenn Herr Kuper das so vorgetragen hätte, wie Sie es vorgetragen haben.

(André Kuper [CDU]: Hört, hört!)

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.