Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach vielen Diskussionen des Referentenentwurfes bei verschiedensten Veranstaltungen bei den Verbänden und des Aktionsbündnisses Ländlicher Raum ist es jetzt heute soweit. Endlich liegt uns der Entwurf vor, der das Parlament in den nächsten Wochen beschäftigen wird.
Fest steht schon jetzt mit Blick, Herr Minister Remmel, auf Ihre politische Historie in den letzten Jahren, dass weder Sie noch sonst irgendjemand sich wundern darf, dass schon der im Juni letzten Jahres veröffentlichte Referentenentwurf von den Betroffenen sehr ernst genommen wurde und direkt zu scharfer Kritik von vielen, vielen Seiten geführt hat und im Übrigen auch zu ersten praktischen Reaktionen in den betroffenen Branchen.
Ich sage es – nicht nur mit Blick auf die letzten Jahre Ihrer Amtszeit, sondern auch und gerade mit Blick auf den jetzigen Entwurf des Gesetzes und auch auf den ersten Referentenentwurf – ganz deutlich: Der nordrhein-westfälische Landwirt
schaftsminister misstraut der Land- und Forstwirtschaft in unserem Lande. Darum misstraut diese Branche auch dem Minister. Das Misstrauen gegenüber dem Minister wächst unter anderem auch, weil Sie mit Blick auf eigene PR-Zwecke gerne dramatisieren.
Es gibt – da bin ich nah beim Kollegen Rüße – beim Rückgang der Artenvielfalt überhaupt nichts zu beschönigen. Aber schauen wir mal, dass wir, auch wenn es nichts zu beschönigen gibt, bei den Fakten bleiben!
In einer Pressemitteilung aus Ihrem Ministerium, Herr Remmel, vom 17. Februar heißt es – da werden Sie mit diesem Satz zitiert –: „Fast die Hälfte der Arten steht inzwischen auf der Roten Liste.“
Ein Blick in den entsprechenden LANUV-Fachbericht zeigt: Von 43.000 in freier Natur vorkommenden Arten sind 12.000 auf den entsprechenden Verzeichnissen. – Da kann ich Ihnen nur sagen: Auch mit viel Fantasie ist das nicht fast die Hälfte. Herr Remmel, Sie sind ja begeisterter Fußballspieler. Um da einen Vergleich zu ziehen: Wer 12.000 als fast die Hälfte von 43.000 bezeichnet, der ist schon lange nicht mehr auf gleicher Höhe, der steht meilenweit im Abseits.
Meine Damen und Herren, auch bei den letzten Diskussionen – zum Beispiel, Herr Kollege Rüße, beim Grundbesitzerverband; Sie haben es gerade auch noch einmal angesprochen – haben wir als Freie Demokraten grundsätzlich gelobt, dass mehr Geld für den ländlichen Raum zur Verfügung steht, erst einmal zur Verfügung steht. Wobei natürlich die Frage ist: Wieviel wird eigentlich im Moment wofür genau überhaupt genutzt? Was kann abgerufen werden? Es gab ja auch Bereiche, die den ländlichen Raum betreffen, in denen gewisse Verordnungen, die den Abruf regeln, relativ lange haben auf sich warten lassen.
Ich nenne Ihnen noch einen ganz anderen Grund – unabhängig davon, ob die Dinge vielleicht einfach oder kompliziert abzurufen sind –, warum ich nicht daran glaube, dass mehr Geld auch wirklich in den ländlichen Raum im kooperativen Bereich geht: eben wegen dieses Misstrauens, das Sie der Branche entgegenbringen.
Herr Rüße, Sie haben bei der Diskussion des Grundbesitzerverbandes erklärt, man bräuchte beides, man bräuchte sowohl Kooperation und damit Förderung als auch Ordnungsrecht. Das Problem ist nur: Sie können ein Pferd nicht mit Zucker in der einen Hand zu sich heranlocken, wenn Sie mit der anderen Hand schon mit der Peitsche knallen. Genau das tun Sie an dieser Stelle. Auf der einen Seite wollen Sie mehr Geld zur Verfügung stellen und auf der anderen
Dieses Geld wird nicht genutzt werden, und das übrigens auch zu Recht. Niemandem könnte man dazu raten, weil die Leute Sorge haben, dass ihnen einzelne private Maßnahmen vor die Füße fallen.
Auch nach der Überarbeitung, auch nach den Veränderungen lassen Sie drei Dinge vermissen. Wir vermissen in diesem Gesetzentwurf Respekt, Vertrauen und Messbarkeit.
Herr Minister Remmel, Sie haben gesagt, man könne ja wohl keine Kritik an der Umsetzung des Bundesrechts äußern. – Ja, wenn Sie denn mal nur Bundesrecht eins zu eins umsetzen würden, dann wäre doch fast jegliche Kritik an diesem Gesetzentwurf schon längst verhallt. Dann gäbe es die gar nicht mehr. 10 % Biotopverbund laut Bundesrecht! Sie machen daraus 15. Sie setzen immer noch einen drauf, und das um 50 % in diesem Fall, ohne das übrigens mit konkreten Zielen zu hinterlegen. Warum, wie viel, an welcher Stelle, welchen Arten werden eigentlich diese zusätzlichen Prozentpunkte konkret helfen?
Zweiter Punkt: Vertrauen, Vertrauen in die Ausbildung und in die Arbeit der Menschen, der Landnutzer, die in der Natur leben, mit der Natur, von der Natur. Da ist die gute fachliche Praxis gerade schon angesprochen worden. Die ergibt sich aus dem wissenschaftlichen Stand, aus dem, was praktisch machbar und was sinnvoll ist.
Da ist es eben nicht so, dass man dann – wie der Kollege Mostofizadeh eben dazwischengerufen hat – auch jegliche andere Ausbildung wegfallen lassen sollte. Es gibt ja genau diese gute fachliche Praxis, die den entsprechenden Rahmen festlegt.
Herr Kollege Mostofizadeh, Sie riefen eben, dann müsste man auch den Meisterbrief abschaffen. Was für ein Unsinn übrigens ist dieser Vergleich! Ich weiß gar nicht, wie man darauf überhaupt kommen kann. Der Unterschied ist nur, dass in Nordrhein-Westfalen der gleiche Meisterbrief gilt wie in Hessen und in Niedersachsen. Mit diesem Naturschutzgesetz und mit den Eingriffen in die gute fachliche Praxis wäre genau das nicht mehr der Fall. Das wäre eine ganz klare Benachteiligung der Betriebe in unserem Land zulasten der wirtschaftlichen Entwicklung, zulasten der Familienbetriebe übrigens im Besonderen.
Aber ich will auch noch einen ganz grundsätzlichen Punkt ansprechen. Herr Krick, Sie haben das auch erwähnt: die Erweiterung der Beteiligung in den Beiräten. Es ist schon spannend, was für ein Verständnis von Eigentum Sie haben. Die Gruppe derjenigen, die in einem solchen Verfahren beteiligt werden müssen und die immer mehr Rechte bekommen, um sich zu beteiligen, wächst von Mal zu Mal und kann Ihnen ja auch gar nicht groß genug sein. Aber eine Gruppe derjenigen, die zu beteiligen wären, fehlt bei denen, die zwingend zu beteiligen sind: Die Eigentümer! Herr Krick sagt bei der Diskussion beim Grundbesitzerverband, die könnten sich ja wie jeder andere auch normal melden und einbringen.
Also diejenigen, die Eigentümer, über deren Grund und Boden Sie entscheiden, können sich mal selber melden?! Die haben dann eine Bringschuld?! Alle anderen umarmen Sie und laden Sie ein! Die sind automatisch zu beteiligen. Das ist ein Eigentumsverständnis, das wir nicht teilen. Das weisen wir zurück!
Im Übrigen, wo wir gerade dabei sind, Herr Krick: Sie haben gerade gesagt, Streuobstwiesen seien jetzt mit dem neuen Entwurf handhabbar geworden.
Ich kann Ihnen nur sagen: Das, was Sie im Entwurf mit den Streuobstwiesen gemacht haben, wird man im nächsten Jahr im Duden unter „Verschlimmbesserungen“ finden. Wieso ist es handhabbarer, jetzt damit anzufangen, dass die unteren Landschaftsbehörden von der nächstgelegenen Hofstelle 100 m bis zum ersten Apfelbaum abmessen sollen? – Da bin ich auf die ersten Diskussionen über entsprechende Meter oder Nichtmeter gespannt.
Das tue ich, Herr Präsident. – Jede einzelne Maßnahme für sich genommen – ob im Naturschutzgesetz oder aus den letzten Jahren, Herr Minister – wäre wahrscheinlich gar nicht so schlimm. Aber in der Summe schaden Sie mit den vielen einzelnen Daumenschrauben, die Sie anziehen, insbesondere den kleinen und mittleren Betrieben. Gleichzeitig haben Sie eben bei der Milchdebatte das Prinzip „Wachse oder weiche“ kritisiert. Das passt nicht zusammen.
Herr Minister, in Sonntagsreden inklusive vieler Papstzitate gerade vor dem Aktionsbündnis Ländlicher Raum sagen Sie immer, Sie wollen den Strukturwandel bekämpfen. Aber mit diesen Daumenschrauben, die Sie mit jedem Gesetz, mit jeder Verordnung anziehen, verschärfen Sie den Strukturwandel. Sonntags verkleidet sich dieser Minister als Feuerwehrmann, unter der Woche arbeitet er als Brandbeschleuniger.
Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! In Nordrhein-Westfalen sind schon 22 % des Landes von Siedlungs- und Verkehrsflächen beansprucht. Es werden täglich 10 ha verbraucht. In den letzten 20 Jahren sind in Nordrhein-Westfalen Flächen in der Größenordnung von 146.000 Fußballfeldern in Siedlungs- und Verkehrsflächen umgewandelt worden und in den letzten 30 Jahren eine Fläche so groß wie das Bundesland Berlin.
Das war Lebensraum vieler Tiere und Pflanzen. 45 % der Wirbeltiere in Nordrhein-Westfalen sind ausgestorben oder vom Aussterben bedroht, Herr Deppe, oder die Biomasse von Insekten und Vögeln ist um 80 % zurückgegangen. Die Ursachen für den Schwund dieser biologischen Vielfalt kennen wir seit Langem.
Jetzt brauchen wir ambitionierte Ziele und effektive Instrumente, um in der Lage zu sein, diese Probleme in absehbarer Zeit zu lösen. Auch Land-, Forst- und Wasserwirtschaft müssen in die Pflicht genommen werden, sich an dieser gesellschaftlichen Aufgabe zu beteiligen. Die Vergabe öffentlicher Fördergelder sollte deshalb zukünftig in all diesen Bereichen auch an das Erreichen von Biodiversitätsstandards gebunden werden. Biodiversität ist mehr als Artenvielfalt. Es ist auch die genetische Vielfalt im Genpool einer jeden einzelnen Art und die Vielfalt von Lebensräumen.
Die Vereinten Nationen hatten sich das Ziel gesetzt, den Schwund der biologischen Vielfalt bis 2010 zu stoppen. Dieses Ziel ist auch in Nordrhein-Westfalen bisher deutlich verfehlt. Alle Daten zeigen: Tiere, Pflanzen und Ökosysteme sind nicht wirksam geschützt. Das Ziel, den Verlust der biologischen Vielfalt zu begrenzen, ist bisher verfehlt. Daher besteht dringender Handlungsbedarf.
Es gibt zu wenig naturnahe Wälder und Flussauen, kaum Wildnis, kein einheitliches Management für Schutzgebiete und zu wenige Biotope, die miteinander verbunden sind.
So geht der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen in die richtige Richtung. Experten fordern mehr Geld, mehr Engagement von der Politik, mehr Schutzflächen und Hilfen zur Umstellung der Landwirtschaft. Vor allem muss die EU-Agrarpolitik ökologischer werden.
Einen Teil dieser Forderungen finden wir im vorliegenden Gesetzentwurf wieder. Warum aber die Streichung des Totholzschutzes im Wald im zweiten Entwurf des Landesnaturschutzgesetzes? Was ist mit dem Schutz der Streuobstwiesen? Was ist mit der Ausnahme privater Flächen, die gestern laut heutiger Pressemitteilung vom Umweltminister versprochen wurde?
Wir werden diese und andere Kritikpunkte und Unzulänglichkeiten in der weiteren Beratung ansprechen und sie konstruktiv und kritisch begleiten. – Vielen Dank.