den Weg zu bringen, die dazu dienen, die Gesundheit der Menschen besser zu schützen, was jedoch notwendig wäre. Deshalb brauchen wir neue Instrumente, neue Technologien wie E-Mobilität oder Wasserstoffmobilität, um emissionsfreie Innenstädte zu schaffen. Hierfür allerdings setzen die Bundesregierung und auch die Europäische Union meines Erachtens zu geringe Rahmenbedingungen.
Wenn es so weitergeht, werden wir in naher Zukunft Vertragsverletzungsverfahren führen und Zahlungen leisten müssen, ohne im Gegenzug Förderungen für erneuerbare Energie und emissionsfreie Mobilität zu erhalten. Das ist einfach irrsinnig, und deshalb besteht die dringende Notwendigkeit, dass uns die Bundesebene hilft, um aus dieser Umklammerung zu kommen.
Ich möchte noch einen letzten Punkt ansprechen, der uns in der Tat sehr nachdenklich machen sollte. Im Übrigen ist es nicht so, Herr Bayer, dass wir uns nicht für Standards einsetzten. Es ist diese Landeregierung, die sich in Brüssel dafür eingesetzt hat, den wichtigen Standard für die E-Mobilität – dabei geht es um die Frage, welche Steckerkonfiguration eingeführt wird – auf den Weg zu bringen. Wir haben hierbei insbesondere nordrhein-westfälische Unternehmen im Blick gehabt, die jetzt aufgrund der Standardsetzung eine große Chance haben – jedenfalls auf dem europäischen Markt gerade im Bereich der Elektromobilität –, die wichtige Zulieferkomponente, nämlich die Steckerkonfiguration, tatsächlich in einer breiten Marktdurchdringung sicherzustellen.
Ich hatte vor ein paar Monaten einen sehr interessanten Abend mit Vertreterinnen und Vertretern aus der zweiten Reihe der Automobilindustrie und der Automobilzuliefererindustrie. Was die Kolleginnen und Kollegen dort sehr beschäftigt hat, war nicht die Frage, wie das mit der Energie- und dem Klimaschutz weitergeht, sondern sie hat vielmehr die Frage sehr beschäftigt, die eben auch schon Thema war: Was ist, wenn sich Google, wenn sich Amazon, wenn sich die Datenunternehmen dafür interessieren, sozusagen die industriellen Kernbereiche der Automobilindustrie oder auch sonstige industrielle Kernbereiche zu übernehmen?
Das muss uns doch in der Tat hellwach machen. Das muss uns so wach machen, dass wir uns Gedanken darüber machen, wie wir es schaffen können, ähnlich wie bei der Energiewende, einen Systemwechsel bzw. eine Transformation hinzubekommen. Ich meine, es reicht nicht aus, nur über Förderprämien nachzudenken. Vielmehr müssen wir auch Hersteller an der Hand haben, die Elektrofahrzeuge in Deutschland produzieren. Insofern ist auch die Zulieferindustrie in Nordrhein-Westfalen darauf angewiesen, hier eine Orientierung und Richtungsvorgabe zu haben.
Deshalb sollte sich Förderpolitik auf Bundesebene auch darauf ausrichten, dass es zukünftig Herstellerinnen und Hersteller am Markt gibt, die Elektrofahrzeuge in den Markt einführen können.
Deshalb lassen Sie uns schauen, wo eine solche Förderung in der Welt gut funktioniert. Es gibt gute Beispiele, bei denen die Adressaten unter den Herstellern gesucht werden und ein entsprechender gesetzlicher Anspruch besteht, einen Anteil von E-Mobilität in den Markt einzufügen. Ein Beispiel, in dem das funktioniert, ist Kalifornien. Warum sollte das nicht auch in Europa oder der Bundesrepublik funktionieren?
Das heißt, nicht diejenigen, die die Autos kaufen, sind die Adressaten, sondern diejenigen, die sie herstellen; denn diese müssen ein Interesse daran haben, sich am Markt platzieren zu können. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. – Für die CDU-Fraktion hat sich noch einmal Herr Kollege Hovenjürgen zu Wort gemeldet.
(Wolfgang Jörg [SPD]: Das Beste zum Schluss! – Gegenruf von Lutz Lienenkämper [CDU]: Das stimmt allerdings!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Remmel, es ist sicherlich richtig, dass wir uns als Union in Sachen Windkraft zu Zeiten Oliver Wittkes – den meinen Sie schließlich – anders verbal artikuliert haben. Aber sicher und richtig ist auch, dass wir uns korrigiert haben und auch bereit sind, konsequent zu agieren.
Diese Konsequenz fehlt Ihnen leider in Ihren Handlungssträngen; denn Sie bringen keine Rechtssicherheit in die Planungsabläufe zum Beispiel der Windkraftentwicklung in Nordrhein-Westfalen.
Wenn wir über die Situation reden, wie wir heute Windkraft entwickeln, dann reden wir über Anlagen, die eine Leistungsfähigkeit von 3 MW und eine Gesamthöhe von circa 200 m haben. Das sind BImSchG-Anlagen. In diesem Bereich sind Sie zum Beispiel nicht willens, klare Regeln zu schaffen. Vielmehr erfolgen in Nordrhein-Westfalen Einzelfallprüfungen.
Das heißt, jede einzelne Anlage muss separat geprüft werden, und am Ende kann sich kein Investor sicher sein, ob er das Ziel erreichen kann.
Wenn wir über Planungszeiten reden, dann reden wir von Planungszeiten zwischen fünf bis acht Jahren in einem BImSchG-Verfahren. Da braucht Herr Hübner auch nicht mit dem Kopf zu schütteln, denn das kann ich aus eigener erlebter Realität bestätigen.
und am Ende können sich die Investoren nicht auf Sie verlassen, weil keine klaren Rechtsrahmen gelten. Dinge wie der dreifache Anlagenabstand zu Wohnbebauung sind ein erklagter Rechtsfakt. Die Unterschreitungsmöglichkeit auf den zweifachen Abstand bei Gutachten, die belegen, dass keine nachteilige Wirkung für die Wohnbebauung zu erwarten ist, ist ein erklagter Rechtsfakt. Es gibt kein durch die Regierung vorgegebenes rechtliches Handeln,
sprich kein Gesetzeswerk. Sie überlassen es vielmehr Gerichten, auszutarieren, was in NordrheinWestfalen möglich ist, und das ist ein Versagen von Politik, und zwar Ihrerseits, meine Damen und Herren.
(Beifall von der CDU – Minister Johannes Remmel: Ihr habt doch den Abstand einge- führt, nicht wir!)
Deswegen sage ich es noch einmal: Machen Sie Ihre Hausaufgaben, und zeigen Sie nicht permanent mit dem Finger auf andere. Sie haben durch Ihr Haus den Konflikt, der zwischen den Klimaschützern und den Umweltschützern besteht, bis heute nicht gelöst.
Dieser Konflikt verschärft sich im Übrigen. Denn wir erleben mittlerweile, dass auch Umweltverbände gegen Windparks klagen. Im Übrigen frisst da die Revolution ihre Kinder. Sie hatten sie sehr wahrscheinlich mit dem Verbandsklagerecht ausgestattet, um im Bereich der konventionellen Landwirtschaft agieren zu können. Dass es jetzt auch noch an den Bereich der regenerativen Energien geht, ist sehr wahrscheinlich nicht in Ihrem Sinne.
Also noch einmal ganz klar und deutlich, Herr Remmel: Das, was Sie hier abliefern, ist im Vergleich zu
anderen Bundesländern zu wenig. Das müssen Sie sich gefallen lassen. Also, zeigen Sie nicht mit dem Finger auf Amtsvorgänger. Schließlich sind Sie seit sechs Jahren für das, was hier im Land passiert, verantwortlich.
Und auch mit Blick auf das angestrebte Bieterverfahren sage ich Ihnen eines ganz deutlich: Das wird das Ende der Bürgerwindparks und damit einer größeren Akzeptanz vor Ort sein, weil die Risiken, die in diesen Verfahren liegen, nicht kalkulierbar sind. Letztendlich werden nur noch Großinvestoren dieses Risiko mit Windkraftanlagen eingehen können. Denn die Menschen, die vielleicht bereit wären, sich vor Ort zu engagieren, sehen sich mit nicht mehr kalkulierbaren Risiken konfrontiert, und ihnen fehlen, weil Nordrhein-Westfalen sie nicht gesetzt hat, die Rahmenbedingungen, um selbst aktiv zu werden.
Vielen Dank, Herr Kollege Hovenjürgen. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Deshalb schließe ich die Aussprache und damit diese Aktuelle Stunde.
Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner für die CDU-Fraktion Herrn Kollegen Wüst das Wort. Bitte.
Verehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Üblicherweise steht am Anfang der Debatte über die Beantwortung einer Großen Anfrage der Dank – der Dank an das Ministerium, an die Mitarbeiter, die die viele Arbeit in der Regel geleistet haben, und das in der Regel auch gewissenhaft und ausführlich. Dieser Dank fällt mir dieses Mal nicht ganz so leicht, obwohl ich nicht in Abrede stellen will, dass auch hier Arbeit geleistet
wurde. Ich glaube allerdings, dass man sich bei der Beantwortung Großer Anfragen schon einmal mehr Mühe gemacht hat, um nicht zu sagen, dass hier partieller Komplettausfall, was die Leistung angeht, festzustellen ist.
Darüber wird noch einmal zu sprechen sein, was den Umgang der Regierung mit dem Parlament angeht. Es ist jedenfalls kein angemessener Umgang mit einem wichtigen Thema. Als Parlament beschränken wir uns, was die Großen Anfragen betrifft. Seit gestern ist die 20. Große Anfrage in dieser Wahlperiode auf dem Markt. Man kann also nicht sagen, wir würden inflationär von diesem Instrument Gebrauch machen. Die Regierung hat viel Zeit für die Erstellung ihrer Antwort, und wir nutzen dieses Verfahren in der Regel dafür, um komplexe Fragestellungen umfassend sachlich zu erörtern.
Die Zeit ist offensichtlich nicht genutzt worden, um umfassend Grundlagen für eine solche Erörterung zu schaffen.
Schlimmer noch: Die Beantwortung der Großen Anfrage macht deutlich, dass in der Landesregierung offensichtlich nahezu kein Wissen über die Situation der Freien Berufe in Nordrhein-Westfalen vorhanden ist. Die Antworten strotzen vor Ahnungslosigkeit, und man muss den Verdacht haben, dass kein sonderlich großes Interesse daran besteht, sich fundiert mit der Situation der Freien Berufe im Land auseinanderzusetzen.
Man kann fast schon Ignoranz vermuten gegenüber fast einem Drittel der Selbstständigen in unserem Land, einem Beschäftigungsfaktor, der fast so stark ist wie der im Handwerk. Da wäre mehr Mühe angemessen gewesen. Man muss den Verdacht haben, dass die Fragen an Kammern und Verbände weitergereicht wurden, und wenn dann vielleicht nicht alles in dem Maße zurückkam, wie es eine ordentliche Beantwortung nötig gemacht hätte, wurde nicht nachgefragt, sondern gesagt: Das schreiben wir mal rein, da soll der Wüst mal gucken, wie er damit klarkommt.