Protokoll der Sitzung vom 16.03.2016

Ich bitte die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, dafür Sorge zu tragen, dass die Kolleginnen und Kollegen schlichtweg wissen, dass wir in den dritten Wahlgang eintreten.

Sobald die Schriftführerinnen und Schriftführer mit den zuvor fertiggestellten Wahlzetteln ihre Plätze an den Ausgabetischen, an den Wahlurnen und an den Wahlkabinen eingenommen haben, können wir mit dem Namensaufruf beginnen. Herr Kollege Bialas, möchten Sie ihn durchführen? – Gut, dann bitte ich Frau Kollegin Lück, ihren Dienst an einer anderen Stelle zu verrichten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind jetzt so weit. Wir treten damit in den dritten Wahlgang zur Wahl des Vierten Vizepräsidenten ein. Herr Kollege Bialas wird jetzt mit dem Namensaufruf beginnen.

(Der Namensaufruf zur Stimmabgabe erfolgt.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, nachdem der Namensaufruf beendet ist, bitte ich jetzt die Schriftführerinnen und Schriftführer, ihrerseits wählen zu gehen, damit wir den Wahlgang gleich abschließen können.

(Die Schriftführerinnen und Schriftführer ge- ben ihre Stimme ab.)

Nachdem nun auch die Schriftführerinnen und Schriftführer gewählt haben, frage ich vorsichtshalber: Haben noch Kolleginnen und Kollegen den Plenarsaal betreten, die gern ihre Stimme abgeben möchten, weil sie das noch nicht getan haben?

Wenn das nicht der Fall ist, schließe ich den Wahlgang und unterbreche die Sitzung erneut kurz für die Auszählung. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer wie zuvor schon zweimal, im Empfangsraum die Stimmen auszuzählen.

(Unterbrechung von 12:55 Uhr bis 13:01 Uhr)

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Schriftführerinnen und Schriftführer haben das Auszählen beendet. Es liegt also das Ergebnis für den dritten Wahlgang vor. Damit eröffne ich die unterbrochene Sitzung wieder und gebe Ihnen das Ergebnis der Wahl bekannt:

Wir sind 237 Abgeordnete; neun haben sich ganztägig für die heutige Sitzung entschuldigt. An der Wahl haben sich insgesamt 204 Abgeordnete beteiligt. Es hat 203 gültige Stimmen gegeben, demzufolge eine ungültige Stimme. Auf Ja entfielen 41 Stimmen. Mit Nein haben 158 Kolleginnen und Kollegen gestimmt. Enthaltungen gab es vier.

Mit diesem Wahlergebnis ist Herr Kollege Dietmar Schulz, der im dritten Wahlgang für den Vierten Vizepräsidenten kandidiert hat, nicht gewählt worden, weil er die erforderliche Stimmenmehrheit nicht erzielt hat.

Wenn an dieser Stelle keine Wortmeldungen erfolgen – das bleibt so –, schließe ich Tagesordnungspunkt 1.

Wir kommen zu:

3 Kriminalitätsbekämpfung intensivieren: Ver

dachts- und ereignisunabhängige Personenkontrollen („Schleierfahndung“) ermöglichen!

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/11307

Für die antragstellende Fraktion der CDU hat Herr Kollege Kruse das Wort. Vielleicht warten Sie noch einen kleinen Moment, bis die Tische hinausgetragen wurden. – Ich danke unseren Haustechnikern ganz herzlich, dass Sie das zwischenzeitlich für uns tun.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach dem Wegfall der Grenzkontrollen an den EU-Binnengrenzen hat der Freistaat Bayern 1995 als erstes Bundesland die sogenannte Schleierfahndung eingeführt. Dabei handelt es sich um verdachts- und ereignisunabhängige Personenkontrollen zum Zwecke der Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität und des unerlaubten Aufenthalts.

Nach dem Bayerischen Polizeiaufgabengesetz darf die Polizei entsprechende Kontrollen im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 km sowie auf Durchgangsstraßen und in öffentlichen Einrichtungen des internationalen Verkehrs durchführen. Bis zum heutigen Tage sind fast alle Bundesländer dem Beispiel Bayerns gefolgt und haben ebenfalls entsprechende Rechtsgrundlagen zur Durchführung der Schleierfahndung in ihren Polizeigesetzen geschaffen.

(Beifall von der CDU)

Auch im Bundespolizeigesetz existiert bereits seit 1998 eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage, deren Anwendungsbereich im Jahr 2001 auf Betreiben der damaligen rot-grünen Bundesregierung sogar noch ausgeweitet worden ist.

Die beiden einzigen Bundesländer, die bis heute keine Rechtsgrundlage für die Durchführung der Schleierfahndung in ihre Polizeigesetze eingefügt haben, sind Bremen und Nordrhein-Westfalen. Zufälligerweise sind dies auch die beiden rot-grün regier

ten Bundesländer, die im weiten Bereich der Kriminalitätsbekämpfung im Bundesvergleich regelmäßig am schlechtesten abschneiden.

(Beifall von der CDU)

Die Kriminalitätsstatistik des Landes NordrheinWestfalen für das Jahr 2015 haben wir vorhin im Rahmen der Aktuellen Stunde diskutiert. Sie ist in der vergangenen Woche bekannt geworden. Ich sage noch mal bewusst: bekannt geworden. Denn vor einer offiziellen Bekanntgabe der Zahlen gegenüber der Landespressekonferenz drückte sich Herr Minister Jäger bereits im zweiten Jahr in Folge, weil die Zahlen so verheerend sind.

Diese Kriminalitätsstatistik belegt, dass NordrheinWestfalen im vergangenen Jahr erneut von einer heftigen Einbruchswelle überrollt worden ist. Sie mussten selber zugeben, Herr Minister, dass es sich seit 2010 um einen Anstieg von fast 40 % handelt.

Im WDR-2-Interview vom 10. März 2016 haben Sie, Herr Minister Jäger, diese Entwicklung wie folgt wiedergegeben – ich zitiere –:

„Wir haben es mit Profis zu tun: gut organisierte Banden, die aus Südosteuropa kommen, hoch spezialisiert, die heute in Köln sind und morgen in Amsterdam – die sind nur schwer zu fassen.“

Wenn das so ist, Herr Minister Jäger, fragen wir als CDU-Fraktion Sie: Wieso weigern Sie und die rotgrüne Koalition in diesem Hause sich nach wie vor beharrlich, der nordrhein-westfälischen Polizei endlich das Instrument der Schleierfahndung in die Hand zu geben,

(Beifall von der CDU)

mit dem der Bund und andere Länder seit knapp 20 Jahren erfolgreich grenzüberschreitende Kriminalität bekämpfen? Orientieren Sie sich in Fragen der inneren Sicherheit endlich mal am Klassenprimus Bayern und nicht am Klassenletzten Bremen!

(Beifall von der CDU)

Ein Hinweis noch, verehrte Kolleginnen und Kollegen: Wie erfolgreich die Schleierfahndung in Bayern ist, hat sich während des G-7-Gipfels auf Schloss Elmau im vergangenen Sommer eindrucksvoll gezeigt. Während dieses zweitägigen Gipfels hat die Polizei in Bayern mittels Schleierfahndung 150 Straftaten aufgedeckt, 60 Haftbefehle vollstreckt, 8.600 Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz festgestellt und 430 Personen die Einreise verweigert. Diese beeindruckende Bilanz macht aus unserer Sicht deutlich, welches Potenzial die Schleierfahndung besitzt.

Ergänzend möchte ich in diesem Zusammenhang auch auf eine Presseveröffentlichung der bayerischen Polizei vom 4. März 2016 hinweisen, in der das Erfolgsmodell am Beispiel der Polizeiinspektion

Rosenheim erläutert wird. Dort wurden durch entsprechende Kontrollen allein im vergangenen Jahr nicht nur eine Vielzahl von Serieneinbrechern samt Beute gefasst, sondern auch in erheblichem Umfang Rauschgiftschmuggel, Schleuserkriminalität, KfzDiebstähle und andere schwere Straftaten aufgedeckt.

Damit auch die Polizei in Nordrhein-Westfalen künftig Schleierfahndung betreiben kann, starten wir heute mit diesem Antrag eine weitere Initiative zur Verbesserung der Kriminalitätsbekämpfung in diesem Bundesland. Dies ist aus unserer Sicht dringend geboten. Deswegen liegt der Antrag vor.

Natürlich stimmen wir der Überweisung in den zuständigen Fachausschuss zu. Wir freuen uns auf intensive Beratungen und hoffen natürlich am Ende auf Zustimmung zu unserem Antrag. – Herzlichen Dank, verehrte Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Kruse. – Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Dahm das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Besuchertribüne! Ein Gruß gilt ganz besonders meiner Besuchergruppe. Ein herzliches Willkommen!

Herr Kollege, darf ich Sie …

Ja, dafür gibt es eine Rüge. Das weiß ich.

… bei aller Freundlichkeit darauf aufmerksam machen, dass wir als Kollegialorgan innerhalb des Parlaments debattieren und keine Grußbotschaften an die Zuhörerinnen und Zuhörer außerhalb richten.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Das ist das geübte Verfahren der parlamentarischen Beratung. – Jetzt haben Sie das Wort, um es an die Abgeordneten zu richten.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Zum Thema: Um unseren demokratischen und sozialen Rechtsstaat sowie die Menschen, die bei uns miteinander leben, zu schützen, ist es, wie ich finde, auf jeden Fall angebracht und zielführend, über das richtige Verhältnis von Freiheit auf der einen

Seite und Sicherheit auf der anderen Seite in den politischen Wettstreit einzutreten – gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen.

Sie, meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, fordern mit Ihrem Antrag, dass auch in NordrheinWestfalen die sogenannte Schleierfahndung eingeführt werden soll und führen dabei mal wieder das Beispiel aus Bayern an.

Bei Schleierfahndung – ich bin heute Morgen gefragt worden: Was ist das überhaupt? – können Personen und Autos ohne konkreten Verdacht in Grenznähe auf den Autobahnen, Bahnhöfen oder Flughäfen kontrolliert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen – so ist es beispielsweise in Bayern; das ist dort im Gesetz verortet – kann auch eine Durchsuchung von Personen oder der Sachen erfolgen, ohne dass ein Anfangsverdacht vorliegt – beispielsweise nur bei ausländischem Aussehen.

Sie haben es angesprochen, Herr Kruse – ich sehe ihn jetzt gar nicht –, aber Bremen und NordrheinWestfalen sind nicht die einzigen Bundesländer, die die Schleierfahndung nicht haben – nein, Berlin hat sie mittlerweile wieder abgeschafft.