Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellenden Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben direkte Abstimmung beantragt. Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben darüber hinaus zu Teil III dieses Antrags Einzelabstimmung beantragt. Diese führen wir jetzt gemäß § 42 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung durch.
Wir stimmen erstens über Punkt 1 ab. Wer Ziffer III.1 seine Zustimmung geben möchte, bitte ich um das Handzeichen. – SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Piraten. Wer stimmt dagegen? – CDU und FDP. Möchte sich jemand enthalten? – Damit ist Ziffer III.1 mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über Ziffer III.2. Wer diesem Bereich seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – SPD, Bündnis 90/Die Grünen, die Piraten. Wer stimmt dagegen? – CDU und FDP. Gibt es Stimmenthaltungen? – Dann ist auch dieser Bereich mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis angenommen worden.
Wir kommen zur dritten Abstimmung, der Abstimmung über Ziffer III.3. Wer hier seine Zustimmung gegeben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die Piraten. Wer stimmt dagegen? – CDU und FDP. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann hat auch diese dritte Abstimmung mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis zur Annahme geführt.
Wir kommen zur vierten Abstimmung, diesmal über Ziffer III.4. Wer diesmal seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer
stimmt dagegen? – Die CDU, die FDP und die Piraten. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. – Dann ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis Ziffer III.4 ebenfalls angenommen worden.
Wir kommen jetzt zur Gesamtabstimmung über den gesamten Antrag, den wir gerade debattiert haben. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – CDU und FDP. Enthaltungen? – Demzufolge bei den Piraten und dem fraktionslosen Abgeordneten Schwerd, der gerade hereingekommen ist. – Dann ist der Gesamtantrag Drucksache 16/11424 mit dem eben von mir festgestellten Abstimmungsergebnis angenommen worden.
Ich eröffne die Aussprache. Frau Kollegin Milz hat für die antragstellende Fraktion der CDU das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie kann ich helfen? Das ist eine Frage, die seit Monaten Menschen stellen, die sich in der Flüchtlingsfrage engagieren wollen. Sie wollen sich um Aufnahme, Betreuung und Unterbringung kümmern. Ohne sie hätten wir auch die Herausforderungen niemals bewältigen können, die sich uns in den letzten Monaten gestellt haben.
Eine konkrete Frage, die ebenfalls von vielen gestellt wird, möchte ich aber hier heute herausgreifen: Darf eine Flüchtlingsfamilie privat bei mir wohnen? Mit einem einfachen Ja oder Nein kann diese Frage sicher nicht zufriedenstellend beantwortet werden.
Nach einem Ja stellen sich in der Praxis viele weitere konkrete Fragen, zum Beispiel: Welche Versicherung brauche ich? Wer übernimmt die Kosten? Gibt es eine Rahmenvereinbarung mit Versicherungen? Welche räumlichen Bedingungen muss ich erfüllen? Oder: Was muss die betreffende Kommune veranlassen? Was aber wiederum muss auch ein Flüchtling beachten, der in einen privaten Haushalt einzieht? Braucht er zum Beispiel eine Haftpflichtversicherung?
helfe.nrw nicht beantwortet werden. Das Informationsangebot, das es gibt, ist halt etwas umständlich und wenig nutzerfreundlich.
Wer privat privaten Wohnraum zur Verfügung stellen will, der muss sich zunächst eine Initiative heraussuchen und braucht mehrere Schritte, bis er am Ziel ist. Das ist manchmal ein Problem, und auf diesem Weg verlieren wir halt Hilfswillige.
Das Rad braucht gar nicht neu erfunden zu werden; es gibt bereits Angebote im Netz, wo sehr gute Lösungen dargestellt werden. Zum Beispiel kann man auf der Seite fluechtlinge-willkommen.de direkt selber Angebote einstellen und Menschen finden, die zu dem eigenen Angebot passen. Wesentliche Fragen wie die eben von mir gestellten werden hier auch direkt beantwortet.
Wir bitten die Landesregierung daher, ihr Angebot so zu überarbeiten, dass man zum Beispiel Wohnraum oder auch Mitwohnraum selber einstellen kann, und dafür zu sorgen, dass dadurch auch die Attraktivität für kleinere Kommunen gesteigert wird und dass das Ganze zudem dann etwas nutzerfreundlicher gestaltet wird. Wir können da mit bestehenden Plattformen sicherlich auch zusammenarbeiten und für die Umsetzung große soziale Träger gewinnen, die nachher dann die Betreuung der Beteiligten sicherstellen.
Das Leverkusener Modell, welches seine Grenzen zurzeit lediglich in der Zahl der Flüchtlinge findet, kann hier Beispiel sein. Denn dort nimmt die Stadt mittels eines Onlineformulars Angebote von Privatpersonen für Wohnraum an und vermittelt dann Flüchtlinge. Die anschließende Betreuung erfolgt durch die Caritas.
Jetzt kann man natürlich fragen: Warum sollte sich das Land überhaupt in privates Engagement einmischen? Oder man kann auch Bedenken formulieren – ich kenne die –: Was ist, wenn das mit der Gastfreundschaft schiefgeht? Was passiert hinter verschlossenen Wohnungstüren? Und: Muss nicht trotzdem der soziale Wohnungsbau auch verstärkt werden? Und: Müssen nicht trotzdem die Kommunen auch weiter Unterkünfte bereitstellen? Ja, all das vergessen wir nicht.
Diesen Bedenken gegenüber stehen jedoch auch klare Vorteile: dezentrale Unterbringung, bessere Akzeptanz in der Bevölkerung durch enge Einbindung in soziale Strukturen vor Ort, Sicherung des sozialen Friedens, Entlastung der staatlichen Unterkünfte. Man lernt im kleinen Kreis schneller die deutsche Sprache, erhält Einblicke in die deutsche Kultur und die Lebensweise. Man kann zudem seine Privatsphäre dort auch besser wahren als in großen Hallen. Und: Nicht genutzter Wohnraum wird aktiviert. Zudem finden alleinstehende Menschen vielleicht auch wieder Gesellschaft, und beide Seiten profitieren.
Ich glaube, dass all diese und sicher viele weitere Menschen für uns Motivation sein müssen, uns im Fachausschuss mit diesem Thema zu beschäftigen und dann da zu helfen, wo wir helfen können. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Milz, es ist ja schön, dass sich die CDU dieses Themas annimmt, nämlich der Frage: Wie bekommen wir eigentlich Menschen mit geringeren Einkommen dazu, eine Wohnung zu finden?
Ich sage jetzt einmal ein bisschen zynisch: Das wäre alles besser gewesen, hätten Sie damals nicht die LEG verkauft. Dann hätten wir nämlich noch selber Wohnungen, über die wir bestimmen könnten, und wir hätten direkt vom Land jemanden vor Ort, dem wir sagen könnten: „Ihr könnt Wohnungen bauen.“ Denn das ist eines der großen Probleme, die wir haben: Welchen Vermieter finden wir jetzt, der baut? Deswegen kann ich immer nur sagen: Solche Fragen fallen ein bisschen auf Sie zurück.
Aber selbstverständlich ist es vernünftig, sich über dieses Thema intensiv zu unterhalten. Selbstverständlich ist es ebenfalls vernünftig, Menschen einzubeziehen, die sagen: Ich will dort helfen – das tun ja sowieso ganz viele Leute –, ich habe eine Wohnung, die ich vermieten kann.
Nur: Wer ist dafür zuständig? Das Land ist für die Erstunterbringung zuständig. Es ist auch nicht sinnvoll, jemanden vor der Erstunterbringung in einer Privatwohnung unterzubringen. Denn sie sollen ja erst in die Erstunterbringung kommen, und dann werden sie den entsprechenden Gemeinden zugeteilt. Und dann kümmern sich in der Regel die Gemeinden darum, wie die Menschen unterzubringen sind.
Das ist auch ganz unterschiedlich. Etwas ironisch gesagt: Ich bin froh, dass es jetzt auch in der CDU die Diskussion darüber gibt, dass Menschen privat und dezentral unterzubringen sind und die Flüchtlinge nicht mehr, wie früher in vielen Gemeinden gesagt worden ist, auf jeden Fall in Sammelunterkünften bleiben müssen nach dem Motto: Sie müssen noch ein Paketchen mit ihrem Essen bekommen, damit das Taschengeld reduziert wird, damit sie bloß nicht auf die Idee kommen, nach Deutschland zu kommen. Wir alle wissen inzwischen, dass ein Taschengeld von 100 € oder 200 € und ein Päckchen statt der Leistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nicht die Fluchtgründe beeinflussen.
Das war leider gerade bei der CDU ideologisch geprägt. Dass das jetzt anders gedacht wird, ist wunderbar. Es ist auch wunderbar, dass wir jetzt an einem Strang ziehen, damit das möglich ist.
Die Kommunen sind also zuständig. Da gibt es ganz viele differenzierte Fragestellungen: Was zahlt das Sozialamt an Miete? Leider stellen wir immer wieder fest, dass es auch Menschen gibt, die ihre Wohnung anbieten, die dafür aber horrende Preise haben wollen und die an dem Markt der Not verdienen wollen. Auch da muss man genau fragen: Wer ist zuständig? Was wird bezahlt? Es ist klar, die Kommunen sind zuständig.
Die Beispiele, die Sie benennen, sind kommunale Beispiele. Sie benennen eine Homepage aus Berlin, einem Stadtstaat. Auf der Homepage gibt es eine ganz andere Zielgruppe, nämlich eine studentische Initiative, die sagt: Ich bin bereit, dass jemand bei mir in meine WG einzieht. Das ist etwas anderes, auch wenn da immer noch die Stadt gefragt werden muss.
Die Homepage ich-helfe.nrw vom Land finde ich sehr gut. Da wird heruntergebrochen auf die einzelne Kommune. Da wird auch das Thema Wohnen angesprochen, und man kann die Adresse des zuständigen Wohnungsamtes nachlesen. Das Wohnungsamt sagt in der Regel, wie hoch die Mieten sind, die Flüchtlinge zu zahlen haben. Die haben das zu organisieren.
Es gibt also eine Fülle von Fragen. Sie müssen eben auf kommunaler Ebene gestellt werden. Ich lade die CDU und die FDP und uns alle gemeinsam gern ein, aktiv teilzunehmen, auf kommunaler Ebene solche Bündnisse zu schließen, damit die Vermieter motiviert werden und die richtigen Anschriften erhalten und damit geholfen werden kann. Das ist aber eine kommunale Frage. Fragen danach, wie mein Mietvertrag aussieht und ob ich eine Haftpflichtversicherung oder Hausratsversicherung haben muss, können vor Ort geklärt werden. Der Mieterbund – wie Sie wissen, gehöre ich dem an – ist selbstverständlich bereit, vor Ort Konzeptionen mit zu entwickeln, aber bitte nicht auf Landesebene.
Im Übrigen gibt es auf Landesebene eine Seite, die sich aber an eine ganz andere Zielgruppe richtet. Das ist die Seite, auf die die Kommune zugreift und die Wohnungswirtschaft sagt: Ich biete die und die Wohnung an. Die Homepage richtet sich an die Wohnungsämter und nicht so sehr an den direkten Nutzer. Es gibt eine ganze Reihe von weiteren Seiten. Aber, wie gesagt, die Zuständigkeit liegt bei den Kommunen. Da muss sie auch liegen, weil die Situation vor Ort sehr unterschiedlich ist. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege von Grünberg. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Velte.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Milz, vieles in Ihrem Antrag war eine sehr schöne Idee. Sie haben auch Beispiele gebracht, wo schöne Ideen vermittelt werden. Eine der schönsten Ideen ist die, dass vor dem Hintergrund der außerordentlich schwierigen Situation in Berlin der dortige Verein „Mensch, Mensch, Mensch“ dieses Refugees-Welcome-Portal aufgemacht hat, das sich speziell an die Leute richtet, die Wohnungen suchen, und an Wohngemeinschaften in erster Linie, aber auch an Privatleute, die Zimmer und Wohnungen anzubieten haben. Dort werden Fragen, die Sie hier aufgeworfen haben, mit beantwortet. Es gibt auf dieser Homepage auch Unterstützung. So könnte das sein.
Das Schönste an dieser Seite ist, dass es dort Angebote gibt, die sich auch an die Communities in Düsseldorf, Köln und Bonn richten. Das Allerschönste ist, dass auf diese Weise schon 286 Wohnungen vermittelt worden sind. In Nordrhein-Westfalen befinden sie sich in Bonn, Dortmund, Köln und Münster.
Ich sehe den Bedarf, das auf der Landes-Homepage noch einmal aufzulegen, nicht direkt. Es zeigt aber, wie großartig die Hilfsbereitschaft in unserem Land ist und wie viele Leute sich dafür interessieren, ein Zimmer zu teilen nach dem Motto „Zimmer frei“, und Probleme, die damit zusammenhängen, wenn man Geflüchtete aufnimmt, zu lösen.
Gelöst werden diese Probleme selbstverständlich in den Kommunen, weil Fragen nach Wohngeld und nach der Finanzierung eine kommunale Angelegenheit sind. Die Fragen werden in den Kommunen gelöst. Daher ist es ein nettes und sicherlich hilfreiches zusätzliches Angebot zu dem, was auch die Kommunen an Portalen eröffnen.
Viele Kommunen eröffnen Portale. Das gilt nicht nur für die Stadt Leverkusen. Wie ich das wahrnehme, haben ganz viele Kommunen, auch die kleinen Kommunen, von denen Sie als CDU sprechen, entsprechende Initiativen unternommen, um privates Wohnraumangebot mit Geflüchteten als Nutzer zusammenzubringen, um die Hilfsbereitschaft, für die wir von dieser Stelle aus nicht genügend danken können, für ein besseres Miteinander in ihren Kommunen zu nutzen.
Ich finde, die Kommunen springen oft über ihren Schatten. Ich weiß nicht, ob der Kommunalminister das gleich sagen wird. Sie machen vieles möglich, was unter den Bedingungen der Bürokratie manchmal unmöglich erscheint, um dieses Zusammenkommen, dieses Ankommen in einer Kommune XY in Nordrhein-Westfalen zu gestalten.
Wir haben das im Ausschuss öfter diskutiert. Gleichwohl freue ich mich darauf, das noch weiter zu diskutieren. Vielleicht kommen wir mit Blick auf das Angebot „NRW hilft“ noch zu weiteren und besseren Erkenntnissen. Diese Seite, die ich im Übrigen sehr hilfreich finde – da schließe ich mich dem Kollegen an – kann man natürlich immer verbessern. Verbesserungen sind immer möglich.